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Pfefferspray: Zulässigkeit, Waffengesetz & Strafen

Das müssen Sie über die rechtliche Zulässigkeit vom Pfefferspray laut dem Waffengesetz wissen.
In Kürze:
  • In Deutschland fallen Reizstoffsprühgeräte, die für den Einsatz gegen Menschen vorgesehen sind, unter das Waffengesetz.
  • Tierabwehrsprays gelten in Deutschland nicht als Waffen und unterliegen daher keinen spezifischen Regelungen.
  • Der Erwerb von Pfefferspray ist in Deutschland schon ab 14 Jahren zulässig, solange der Wirkstoff Oleoresin Capsicum nicht enthalten ist.
  • Die Nutzung von Pfefferspray gegen Menschen ist nur in Notfällen zur Selbstverteidigung erlaubt.
  • Wenn Pfefferspray missbräuchlich verwendet wird, kann dies zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen und sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
  • Obwohl Pfefferspray in Deutschland legal ist, ist es in einigen anderen Ländern, wie den Niederlanden, Belgien und Dänemark, illegal.

Haben Sie auch schon einmal eine Chilischote klein geschnitten und sich danach versehentlich mit den Fingern in die Augen gegriffen? Dann wissen Sie in etwa, wie es sich anfühlt, Pfefferspray in die Augen zu bekommen. Grund für diese Reizungen ist der Stoff Capsaicin. Innerhalb kürzester Zeit greift er die Schleimhäute an und brennt wie Feuer in den Augen. Dieser Stoff steckt nicht nur in der Chilischote, sondern auch in Spraydosen. Ob und wie Sie das Pfefferspray mitführen und benutzen dürfen, welche Strafen es bei einer missbräuchlichen Benutzung gibt, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Ist Pfefferspray in Deutschland erlaubt?

In Deutschland wird das Pfefferspray in zwei Arten eingegliedert. Es gibt Geräte, die als Reizstoffsprühgerät (RSG) gelten. Diese sind explizit für den Einsatz gegen Menschen gedacht und fallen daher unter die Regelungen des Waffengesetzes (WaffG). Der Anlage 1 Unterabschnitt 2 Punkt 1.2.2 WaffG ist zu entnehmen, dass diese Geräte zu den tragbaren Gegenständen gemäß § 1 Abs. 2a WaffG gehören, für die bestimmte Regelungen gelten.

Es gibt jedoch auch legale Pfeffersprays, die als Waffen gelten können oder nicht unter das Waffengesetz fallen. Der Erwerb von Pfefferspray ist schon ab 14 Jahren zulässig. Allerdings darf in diesen Pfeffersprays der Wirkstoff Oleoresin Capsicum nicht enthalten sein. Diese Geräte dürfen nur mit einem Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verkauft werden. Zudem kommt es auch auf die Sprühdauer und Reichweite an, weshalb bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Auf Veranstaltungen beziehungsweise öffentlichen Versammlungen sind solche Reizstoffsprühgeräte nicht erlaubt.

Das Gleiche gilt auch für das Pfefferspray der zweiten Kategorie, welches als Tierabwehrspray bekannt ist. Diese müssen explizit auch als solche gekennzeichnet sein. Diese Tierabwehrsprays gelten nicht als Waffen und unterliegen deshalb auch keinen bestimmten Regelungen. Auch hier darf die Reichweite dieser Sprays zwei Meter nicht überschreiten. Ist ein solches Spray legal, dürfen Sie es auch außerhalb von Veranstaltungen mitführen und müssen auch keine Altersbeschränkung berücksichtigen.

Wenn ein Pfefferspray in Deutschland legal ist, bedeutet dies nicht gleich, dass es im Ausland erlaubt ist und Sie es auf Reisen mit sich führen dürfen. Deshalb sollten Sie sich vor einem Auslandsaufenthalt über die Regelungen informieren. In Ländern wie den Niederlanden, Belgien oder Dänemark ist Pfefferspray illegal und wird dort als verbotene Waffe eingestuft. Im Handgepäck ist ein solches Pfefferspray ebenfalls nicht erlaubt und Sie müssten es bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen abgeben.

Darf ich Pfefferspray immer bei mir haben?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, das Pfefferspray am Mann zu haben oder im Handschuhfach Ihres Autos aufzubewahren. Allerdings ist das Mitführen auf Feierlichkeiten beziehungsweise Veranstaltungen verboten. Geben Sie das Pfefferspray nicht am Eingang ab, so kann Ihnen der Eintritt verwehrt werden.

Gilt Tierabwehrspray als Waffe?

Bei Gegenständen, die unter das Waffengesetz fallen, müssen Sie beim Kauf und Besitz strenge Regeln beachten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Pfefferspray allerdings ganz legal kaufen und mit sich führen. Denn das Pfefferspray fällt nicht unter das Waffengesetz. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Aufschrift „zur Tierabwehr“ auf der Spraydose zu finden ist. Ist solch eine Bezeichnung nicht auf der Verpackung oder der Dose zu sehen, fällt es unter das Waffengesetz.

Darf ich Pfefferspray zur Selbstverteidigung nutzen?

Wie Sie dem Wort „Tierabwehrspray“ schon entnehmen können, ist es eigentlich zur Abwehr gegen Tiere gedacht. Allerdings kann sich dies ändern, sobald Sie in eine Notsituation geraten und aus Notwehr heraus (§ 32 StGB) handeln müssen. Notwehr bedeutet, diejenige Verteidigung einzusetzen, um sich selbst gegen einen gesetzeswidrigen Angriff einer anderen Person schützen zu können. In solchen Ausnahmefällen ist das Pfefferspray auch gegen Menschen erlaubt; der Einsatz muss dabei aber verhältnismäßig sein. Dabei hängt die Beurteilung, ob es verhältnismäßig eingesetzt wurde oder nicht, immer vom Einzelfall ab.

Welche Problematik birgt der Einsatz von Tierabwehrspray?

Ist auf dem Pfefferspray nicht eindeutig zu erkennen, dass es sich um ein Tierabwehrspray handelt, könnte Ihnen schlimmstenfalls sogar Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren (§ 52 WaffG) drohen. Wie wichtig der Zusatz mit dem Tierabwehrspray ist, hat ein Urteil des Landgerichts Braunschweig (AZ: 8 Qs 133/13; Urteil vom 12.07.2013) gezeigt.

In diesem Fall hatte der Angeklagte schon jahrelang ein Spray mit sich herumgeführt, auf dem aufgrund des Alters der Flasche die Zusatzbezeichnung „Tierabwehrspray“ nicht mehr zu erkennen war. Dem Angeklagten wurde deshalb vorgeworfen, unerlaubt eine Waffe bei sich zu führen. Der Angeklagte hatte allerdings in diesem Fall noch einmal Glück, denn er konnte mit einer Aussage des Herstellers sowie mit der Gebrauchsanweisung beweisen, dass es sich hier um ein Tierabwehrspray handelte.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

VerstoßartStrafe
Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffGBußgeld bis zu 10.000 Euro
Verstoß gegen das Mitführungsverbot bei Veranstaltungen und VersammlungenGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

Fazit zur Zulässigkeit von Pfefferspray

In Notfallsituationen ist das Tierabwehrspray erlaubt, sofern die maximale Reichweite von zwei Metern nicht überschritten wird und Ihnen kein anderes Abwehrmittel zur Verfügung steht. Nutzen Sie das Spray rechtswidrig, kann es im schlimmsten Fall eine Körperverletzung darstellen und Sie könnten mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Denkbar wäre auch, dass Sie ein Schmerzensgeld von bis zu 500 Euro zahlen müssen.

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pfefferspray

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Was darf ich zur Selbstverteidigung bei mir haben?

Zu beachten gilt, dass sämtliche Selbstverteidigungsmittel nur gegen Tiere und in Notsituationen gegen Angreifer eingesetzt werden dürfen. Als Selbstverteidigungswaffen gelten Elektroschocker, Kubotans, Pfeffersprays, Messer, RAM-Pistolen und Verteidigungs-Taschenlampen.

Weshalb ist Pfefferspray verboten?

Setzen Sie das Pfefferspray gegen Menschen ein, so erfüllen Sie den Tatbestand „gefährliche Körperverletzung“. Nur in Notfällen, um sich selbst oder Dritte zu schützen, dürfen Sie auf Pfeffersprays zurückgreifen.