Möchte mein Haus an meine Tochter per Schenkung übertragen und bin Hartz IV Empfänger

Seit längerer Zeit sind Sie arbeitslos und beziehen Hartz IV. Sie besitzen ein Einfamilienhaus, dass Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit erworben und selber abbehalt haben. Sie erhalten natürlich keinen Mietzuschuss von der ARGE. Jetzt möchten Sie Ihr Haus an Ihre Tochter vererben bzw. schenken und würden im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus erhalten. Dürfen Sie aber rechtlich gesehen überhaupt das Haus per Schenkung übertragen oder müssen Sie mit juristischen Konsequenzen rechnen?

Wir haben mehrere Anfragen von verschiedenen Nutzern zu diesem Thema erhalten und haben recherchiert.

Wenn Sie das Haus selber finanziert haben und durch die Schenkung ihre Bedürftigkeit nicht selbst herbeiführen, dann darf das Arbeitsamt gar nicht dagegen machen. Es ist ihr Vermögen und sie dürfen es schenken, wem Sie möchten.

Es ist allerdings sehr wichtig, dass Sie durch die Schenkung nicht bedürftig werden. In dem Fall kann das Arbeitsamt nämlich verlangen Schenkungen bis zu zehn Jahre danach rückabwickeln zu lassen.

Einen Mietzuschuss werden Sie also weiterhin nicht erhalten.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihr lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen. Damit sind Sie doppelt abgesichert:
a) dann dürfte die ARGE keine Einwände haben und
b) wenn Sie sich mit Ihrem Nachwuchs zerstreiten, auch wenn es noch so unwahrscheinlich sein mag, dürfen Sie in dem Haus wohnen und landen nicht auf der Straße.

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