Müssen Eltern beim Schwarzfahren ihres minderjähriges Kindes die 40,00 EUR zahlen?
Ansicht der Gerichte: Eltern müssen die Vertragsstrafe i.H.v. 40,00 EUR nicht zahlen
Das Thema Schwarzfahren Minderjähriger ist rechtlich umstritten. Es gibt bisher noch keine einheitliche Rechtsprechung. Jedes Amtsgericht legt das Thema anders aus und kommt zu unterschiedlichen Lösungsansätzen und Ergebnissen.
Es gibt mittlerweile jedoch mehrere Urteile, die Eltern als regelmäßige Rechtsprechung heranziehen können, sollten sie in die Situation kommen, einer Zahlungsaufforderung auf erhöhtes Beförderungsentgelt nachkommen zu müssen.
Die Mehrzahl der Richter verneint die Verpflichtung zu einer Entrichtung des erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 40 Euro (Konventionalstrafe, § 340 BGB) und bejaht einen Wertersatz in Höhe des üblichen Beförderungsentgeltes für die jeweils zurückgelegte einfache Strecke gemäß § 818 II BGB.