- Allgemeines Recht
- Lesezeit: 03:39 Minuten
Zählt Kindergeld als Einkommen: Steuern, BAföG & ALG II
- In der Regel zählt Kindergeld nicht als Einkommen.
- Kindergeldleistungen dürfen nicht zur Berechnung von Wohngeld angerechnet werden.
- Auch, wenn das Kind schon, von zu Hause ausgezogen, ist, besteht Rechtsanspruch auf Kindergeld.
Geht es um die Berechnung des tatsächlichen Einkommens einer Person, kommt immer wieder die gleiche Frage auf: Aus welchen Komponenten setzt sich das Einkommen eigentlich zusammen? Was fällt unter Einkommen und was wird angerechnet und was nicht? Kindergeld steht hierbei besonders im Fokus und lässt immer wieder die Frage aufkommen, ob es als Einkommen zählt oder nicht. Alles rund um das Thema Kindergeld und ob es als Einkommen gewertet wird, erfahren Sie nachfolgend.
Gilt Kindergeld als Einkommen?
Legt man einen Fall zugrunde, welcher sich im Raum Hildesheim abgespielt hat, dann zählt Kindergeld als Einkommen. Im konkreten Fall erhielt eine Familie nämlich Grundsicherungsleistungen sowie Kindergeld. Da eines der Kinder allerdings Vermögen hatte, hatte es selbst keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Somit wurde vom Jobcenter das Vermögen des nicht berechtigten Kindes als Einkommen der Eltern gewertet. Demnach wurden die Leistungen des Arbeitslosengeldes II entsprechend gekürzt. Gegen diese Anrechnung durch das Jobcenter wehrte sich die Familie gerichtlich. Sie vertraten die Ansicht, dass auch das vermögende Kind das Kindergeld zur Sicherung seines Unterhaltes benötige.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen führte in seiner Entscheidung aus, dass das Kindergeld als Einkommen der bedürftigen Eltern sehr wohl als Einkommen zu werten sei. Denn sowohl das Kindergeld als auch die Grundsicherungsleistungen dienen der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Daher dürfe auch das Jobcenter die Kindergeldzahlung in die Berechnung des Arbeitslosengeld II einfließen lassen.
Wann zählt Kindergeld nicht als Einkommen?
Gemäß Einkommensteuergesetz zählen folgende Einkünfte als Einkommen:
- Sachleistungen, die Sie vom Arbeitgeber erhalten.
- Sämtliche Bruttojahreseinkünfte inklusive Sonderzahlungen.
- Wohnwert (nur für jene Menschen relevant, die ein Eigenheim besitzen und sich dadurch Mietkosten sparen).
- Vergütung für Spesen, Überstunden oder Reisekosten.
- Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung.
- Leistungen aus der Pflegeversicherung.
- Versorgungsrenten
- Blindengeld
- Krankengeld
- Wohngeld
- Elterngeld
- Arbeitslosengeld I
- BAföG-Leistungen
Wie Sie sehen können, zählt Kindergeld laut Gesetz nicht als Einkommen. Ebenso Unterhalt, den Sie für sich oder für Ihr Kind erhalten, zählt nicht zum Einkommen. Möchten Sie also etwa Wohngeld beantragen, darf das Kindergeld hierfür nicht angerechnet werden. Auch für Studenten ist diese gesetzliche Regelung von Bedeutung, denn wenn Studenten einem Nebenjob nachgehen und zusätzlich Kindergeld erhalten, kommen Sie schnell über ihren studentischen Steuerfreibetrag. Würde man das Kindergeld als Einkommen werten, unterlägen viele Studenten der Steuerpflicht aufgrund ihres Einkommens. In finanzieller Hinsicht wäre Studenten somit kaum geholfen.
In einigen wenigen Situationen kann es aber dennoch vorkommen, dass das Kindergeld als Einkommen gewertet wird. Nämlich bei der Berechnung von:
- Hartz IV beziehungsweise Bürgergeld und
- Prozesskostenhilfe.
Warum zählt Kindergeld als Einkommen?
Im deutschen Recht ist das Kindergeld gleich an mehreren Stellen zu finden. Alle Einzelheiten des Kindergeldes ist im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt. Zudem wird das Kindergeld über das Einkommensteuergesetz geregelt, was aus den §§ 31 und 62 EStG entnommen werden kann.
Gemäß § 31 EStG handelt es sich beim Kindergeld um einen sogenannten Familienausgleich, denn im engeren Sinne geht es hierbei um eine Steuervergütung für eine Familie. In § 62 EStG ist festgehalten, wer anspruchsberechtigt ist. Im Bundeskindergeldgesetz hingegen behandeln genau 21 Paragrafen die Einzelheiten über das Kindergeld, wie beispielsweise die Höhe des Kindergeldes oder nähere Informationen zur Antragstellung (§ 9 BKGG).
Fazit zum Thema: Zählt Kindergeld als Einkommen?
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass Kindergeld nicht als Einkommen angesehen wird. Allerdings gibt es einige Ausnahmesituationen, in denen es in die Berechnung des Einkommens einfließen kann.
Häufig gestellte Fragen
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Wem wird Kindergeld als Einkommen angerechnet?
Sofern Sie als Eltern Grundsicherungsleistungen (Bürgergeld) beziehen und Ihr Kind volljährig ist, Kindergeld erhält und noch mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt, dann wird das Kindergeld zum Einkommen der Eltern oder des Elternteils angerechnet.
Wird bei Wohngeld das Kindergeld angerechnet?
Bezüglich des Kinderzuschlags zählen Wohngeld und Kindergeld nicht zum anrechenbaren Einkommen.
Wird der Minijob auf das Kindergeld angerechnet?
Für den Bezug von Kindergeld spielt es keine Rolle, ob Sie eine geringfügige Beschäftigung oder einen Minijob ausführen. Sie können sich als grobe Faustregel merken, dass die wöchentliche Arbeitszeit nicht höher als 20 Stunden sein darf.
Ändert sich etwas, wenn mein Kind auszieht?
Da es sich um einen Rechtsanspruch der Eltern handelt, spielt es keine Rolle, ob das Kind in einer eigenen Wohnung lebt oder zu Hause. Die Unterstützung soll dazu dienen, dass Eltern ihren Nachwuchs versorgen können.
Wie oft wird das Kindergeld durch die Familienkasse geprüft?
Beziehen Sie Kindergeld, wird in regelmäßigen Abständen durch die Familienkasse geprüft, ob alle Voraussetzungen noch erfüllt sind und ob das Kindergeld in der angemessenen Höhe gezahlt wird.