Wir haben von einem Nutzer folgende Anfrage erhalten:
Ich stehe vor folgendem Problem:
Ich studiere zurzeit im 3. Semester und bekomme Bafög. Weil ich nicht bei meinen Eltern wohne, den Höchstsatz. Meine Eltern sind beide arbeitslos, daher erhalten Sie ALG II bzw. Hartz IV. Das Kindergeld, welches Sie für mich bekommen, wird ihnen als Einkommen berechnet und somit von Ihren ohnehin schon niedrigen Hartz IV Satz abgezogen.Nun möchte ich, dass das Kindergeld auf meinem Konto landet, also direkt. Ich habe aber noch zwei Fragen dazu:
1. Wird Kindergeld asl Einkommen betrachtet? Muss ich das dafür Steuern zahlen?
2. Wird das Kindergeld auf meinen Bafög gerechnet? Also bekommen meine Eltern mehr Geld und ich dafür weniger? Wenn ja, wäre es ein Nullsummenspiel.
Danke schon mal für die Hilfe 🙂
Die Antwort vom Nutzer mc:
Bzgl. der Angelegenheit würde ich vorschlagen, dass du ein “Antrag auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes” stellst.
Dein Kindergeld wird nämlich deinen Eltern auf deren SGB II Satz angerechnet – daraus folgt, dass die Eltern Kind nicht in der Lage sind ihrer Unterhaltspflicht dem Sohn gegenüber nachzukommen aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit (vgl. § 74 Abs. 1 EStG – http://dejure.org/gesetze/EStG/74.html).
Aus dem Grund solltest du sozusagen die Auszahlung des Kindergeldes von der Familienkasse auf dein Konto beantragen, da du ja auch bisweilen alleine wohnst und für dich selbst sorgen muss. Das ist übrigens mit deiner Volljährigkeit Voraussetzung für den Abzweigungsantrag.
Hier ist ein Link von der Homepage, wo man den Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes für über 18 Jahre alt Kinder sich herunterladen und ausfüllen und drucken kann:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26666/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Ki…
Dann wird das Kindergeld auch bei dir nicht als Unterhalt betrachtet, sondern als eine nicht einkommensgleiche Leistung.
Ich hoffe, das hilft dir.
Meinung von der Nutzerin Juristin:
Hallo,
Sie haben vollkommen Recht, dass das Kindergeld Ihren Eltern als Einkommen in Bezug auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gem. dem SGB II mitberücksichtigt wird.
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die nicht als Einkommen angesehen wird. Es ist so ähnlich wie Hartz IV oder der BAföG-Satz. Deshalb muss für das Kindergeld keine Steuern bezahlt werden.
Das Kindergeld wird nicht auf den BAföG-Satz mit berechnet – auch wenn der BAföG-Empfänger arbeitet und sich zusätzlich bis zu 400,00 EUR monatlich dazu verdient.
Wenn Sie möchten, dass das Kindergeld an Sie gezahlt wird, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. volljährig sein
2. selbst einen Haushalt führen
3. ihre Eltern Ihnen aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit kein Unterhalt zahlen können (z.B. SGB II – Empfänger)
Laut Ihrer Schilderung leben Sie nicht mehr bei Ihren Eltern und ich nehme an, dass Sie bereits volljährig sind.
Wenn Sie bereits nicht mehr zu Hause leben, müssten Sie zumindest umgemeldet sein. Das ist nämlich sehr wichtig für Beweisbarkeit, dass Sie selbst einen Haushalt führen.
Ferner müssten Sie einen Antrag auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes bei der zuständigen Familienkasse stellen (auch Abzweigungsantrag genannt).
Am besten sollten Sie entweder persönlich den Antrag abgeben oder per Einschreiben per Rückschein senden.
Hier ist ein Link dafür:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/…“>http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/…
Weiter würde ich Ihnen empfehlen, Ihre Eltern zu bitten, Ihnen ein formloses Schreiben mit dem folgenden Inhalt zu verfassen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit verzichten wir unwiderruflich auf unser Widerspruchs- und Einspruchsrecht in Bezug auf den Antrag unseres Kindes (Name, Vorname, Geburtsdatum) auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes.
Wir möchten, dass unser Kind (Vorname, Name) das Kindergeld direkt empfängt.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Ferner sollten Sie Ihre Eltern noch bitten, das Formular KG3a über die Haushaltsbescheinigung auszufüllen. In der bescheinigen Ihre Eltern, wie viele Kinder bei Ihnen mit im Haushalt leben. Dadurch ist die Beweisbarkeit für die Familienkasse, dass Sie alleine Wohnung, erleichtert.
Hier ist das Formular abrufbar unter dem Namen “Haushaltsbescheinigung” (KG3a):
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Ki…
Anzumerken wäre noch, dass wenn Sie den Antrag stellen, dass das Kindergeld gestoppt werden kann. Die Familienkasse wird Ihre Akte und die Ihrer Geschwister (wenn Sie welche haben, wo das Kindergeld auch Ihren Eltern gezahlt wird – meistens wird alles zusammen addiert und an Ihre Eltern bezahlt) überprüft. Diese Bearbeitungs- bzw. Überprüfungsphase dauert in der Regel bis zu sechs Wochen. Deshalb sollten Sie Ihre Eltern darauf hinweisen, dass ab dem Zeitpunkt der Antragstellung Sie auch weniger Geld erstmals erhalten würden.
Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass das JobCenter erst Ihren Eltern das fehlende Geld zahlt, wenn sie genau wissen, dass Sie das Kindergeld erhalten und nicht mehr Ihre Eltern.
Deshalb würde ich empfehlen eine Kopie Ihres Kindergeld-Bescheides Ihren Eltern zu geben, den Sie nach ihrem Abzweigungsantrag erhalten, (wo genau beschrieben wird, dass Sie nun Ihr Kindergeld erhalten) damit diese die Kopie beim JobCenter einreichen können. Das wird in der Regel die Bearbeitungsphase etwas verringern.
Zudem sollten Sie noch wissen, dass wenn Ihre Eltern bspw. drei Kinder zu Hause haben – ungefähr 558,00 EUR ausgezahlt bekommen. Falls Sie nun Ihren Anteil ausgezahlt bekommen. Bekommen Sie nicht, falls Sie der Älteste sind, die 184,00 EUR ausgezahlt. Sondern es wird durch das gesamte Kindergeld – hier bei dem Beispiel – durch 558,00 EUR durch drei Kinder geteilt – weil Ihre Eltern bspw. drei Kinder haben. Das wäre dann für den Ältesten oder auch Jüngsten, die ausziehen 186,00 EUR. Das heißt, Ihre Eltern hätten bei diesem Beispiel zwei Euro monatlich weniger ausgezahlt bekommen.
Der Rest, der nun fehlt, muss vom JobCenter ausgeglichen werden, da Ihre Eltern kein erhöhtes Einkommen mehr hätten. Wenn kein Einkommen mehr da ist, muss es sozialrechtlich nach dem SGB II ausgeglichen werden, damit der Grundbedarf gedeckt wird. Daher wäre es hier von Vorteil den Kindergeld-Bescheid, den Sie später von der Familienkasse erhalten würden, kopieren und Ihren Eltern geben würden, damit diese die Kopie beim JoBCenter bei Ihrem Sachbearbeiter einreichen würden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein. Viel Erfolg bei der Antragsstellung!