• Arbeitsrecht
  • Lesezeit: 06:08 Minuten

Eintrittsdatum Arbeitsvertrag: Regeln, Pflichten & mehr!

Der große Ratgeber rund um die Themen Eintrittsdatum & Arbeitsvertrag!
In Kürze:
  • Beim Eintrittsdatum handelt es sich um den ersten tatsächlichen Arbeitstag.
  • Bei Bewerbungen ist es wichtig, den frühestmöglichen Eintrittstermin anzugeben.
  • In einigen Fallkonstellationen ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages noch vor Arbeitsbeginn möglich.
  • Auch mündliche Einstellungszusagen können wirksam sein.

Oftmals liest man in diversen Jobangeboten immer wieder etwas von einem Eintrittsdatum. Meistens verlangen die potenziellen Arbeitgeber dann zusätzlich noch vom Bewerber, dass sie in ihrem Bewerbungsschreiben den frühestmöglichen Eintrittstermin mitteilen. Viele fragen sich, was damit eigentlich gemeint ist und was es damit auf sich hat? Diese und viele andere wichtige Fragen beantworten wir Ihnen im nachfolgenden Ratgeber.

Was ist ein Eintrittdatum?

Mit dem Eintrittsdatum wird der Zeitpunkt beschrieben, an dem ein Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis antritt. Einfacher gesagt, handelt es sich bei dem Eintrittsdatum um den ersten Arbeitstag. Gleichzeitig ist dies auch der erste Tag, an dem der Arbeitsvertrag gültig ist. Doch weshalb ist für neue Arbeitgeber der frühestmögliche Eintrittstermin so wichtig? Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten:

Die meisten Jobinteressenten befinden sich noch in einem laufenden Arbeitsverhältnis, wenn sie ihre Bewerbung beim potenziell neuen Arbeitgeber einreichen. Ein Angestellter kann nicht von heute auf morgen die bisherige Tätigkeit kündigen und woanders anfangen. Es müssen Kündigungsfristen eingehalten werden, die entweder an das Gesetz angelehnt (§ 622 BGB) oder im Arbeitsvertrag niedergeschrieben sind. Zu unserem Arbeitsvertrag Muster gelangen.

Richten sich die Kündigungsfristen nach dem Gesetz, so beträgt die Kündigungsfrist erst einmal 28 Tage. Diese Frist kann sich je nach Betriebszugehörigkeit aber auch verlängern. Wie Sie sehen, gibt es unterschiedliche Regelungen. Angesichts dessen ist es gut nachvollziehbar, weshalb sich potenzielle Arbeitgeber bei Bewerbern nach den verschiedenen Regelungen erkundigen.

Doch auch durch andere Faktoren kann das Eintrittsdatum beeinflusst werden. Insbesondere dann, wenn Sie einen hoch dotierten Beruf ausüben, kann es passieren, dass Ihr aktueller Arbeitgeber Ihnen untersagt, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine Tätigkeit bei einem Mitbewerber aufzunehmen.

So formulieren Sie in Ihrem Schreiben für den Mitarbeiter den frühstmöglichen Eintrittstermin.

Wie formuliere ich den frühestmöglichen Eintrittstermin?

Viele Bewerber sind bei der Frage nach der korrekten Formulierung des Eintrittsdatums schlichtweg überfordert. Deshalb wird diese Angabe in einer Bewerbung oftmals ausgelassen. Ein Fehler, den Sie unbedingt vermeiden sollten! Denn einerseits erfüllen Sie somit nicht die Anforderungen, die Ihr potenzieller Arbeitgeber Ihnen auferlegt hat und andererseits geben Sie Ihrem zukünftigen Arbeitgeber somit viel Spielraum für Interpretationen. Viele Arbeitgeber könnten dann hinterfragen, ob es einen speziellen Grund dafür gibt, weshalb der Bewerber das Eintrittsdatum nicht angegeben hat.

Vorlage: Änderung des Arbeitsvertrages

Wir empfehlen solche Veränderungen schriftlich festzuhalten, um für spätere Beweislagen im Voraus gesichert zu sein und es in der Akte vorliegend zu haben. Meistens lasen Arbeitsverträge Veränderungen auch nur schriftlich zu. Das heißt, dass ohne die Schriftform die Änderung des Arbeitsvertrages unwirksam wäre.

Sie können hierbei die eingefügte Vorlage über „die Änderung des Arbeitsvertrages“ übernehmen. Diese ist rechtlich in Ordnung. Wir empfehlen auch, dass Sie und Ihr Arbeitnehmer diese „Änderung des Arbeitsvertrages“ unterschreiben.

Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?

Vertragstheoretisch beginnt ein Arbeitsverhältnis immer mit Abschluss des Arbeitsvertrags und nicht – wie fälschlicherweise oft angenommen wird – mit der späteren Eingliederung in den Betrieb. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, mit Arbeitsbeginn seine Arbeitsleistung während der Arbeitszeit bis zum Arbeitsende zu erbringen. Typischerweise hat das Arbeitsverhältnis eine Art Dauerschuldverhältnis-Charakter.

Der neue Arbeitgeber tritt somit bei Betriebsübergang in die Pflichten und Rechte aus dem im Zeitpunkt des Übergangs befindlichen Arbeitsverhältnisses ein (§ 613a Abs. 1 BGB). Schon im Jahr 1957 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass auch für Arbeitsverhältnisse der allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches zutrifft, wie etwa bei arglistiger Täuschung oder Anfechtung. Außer, einzelne Vorschriften sind mit dem Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses gegensätzlich. Zudem endet ein Arbeitsverhältnis immer dann, wenn

Kann ein Vertrag gekündigt werden, der noch gar nicht begonnen hat?

Haben beide Parteien einen Arbeitsvertrag unterschrieben, existiert ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Was viele aber nicht wissen: In einigen Situationen ist eine Kündigung sogar noch vor Antritt der Arbeit möglich. Hierbei gilt es jedoch folgende Punkte zu beachten:

  • Vor Arbeitsbeginn entspricht die Kündigungsfrist jener, die auch in der Probezeit gilt. Üblicherweise liegt die Frist hier bei zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats.
  • Liegen zwischen Arbeitsbeginn und Kündigungsfrist weniger als zwei Wochen, so können Arbeitgeber verlangen, dass Sie die Stelle bis zur wirksamen Kündigung antreten.
  • In aller Regel haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Recht, noch vor Arbeitsbeginn den Vertrag zu kündigen. Als Frist gilt die vertraglich festgehaltene Kündigungsfrist.
  • Liegen zwischen Arbeitsbeginn und Kündigung mehr als zwei Wochen, so kann der Arbeitgeber auch nicht vom Arbeitnehmer verlangen, die Stelle überhaupt anzutreten.

Vorsicht
In einigen Arbeitsverträgen verstecken sich spezielle Klauseln, die die Kündigung vor Arbeitsbeginn behandeln. In solchen Fällen sind diese Klauseln maßgeblich. Typische Vertragsklauseln können folgendermaßen lauten:

  1. Vertragsstrafe: Ist eine Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht möglich und Sie erscheinen einfach nicht auf der Arbeit, so müssen Sie als Arbeitnehmer mit einer Vertragsstrafe rechnen. Häufig bewegt sich diese im Rahmen eines Brutto-Monatsgehaltes. Auch das Bundesarbeitsgericht hält diesen Wert für angemessen.
  2. Kündigungsbeschränkung: Hier wird eine Kündigung vor Arbeitsbeginn konkret ausgeschlossen. Eine Kündigung ist in diesem Fall dann erst am ersten Arbeitstag möglich.

Hier gelangen Sie zu unserer Kündigungsvorlage für einen Arbeitsvertrag.

Achtung: Die Änderung jeder Klausel braucht das Einverständnis beider Parteien!

Sind Arbeitsverträge gültig, die nicht unterschrieben sind?

Kurzum können auch mündlich zugesagte Jobs für beide Parteien bindend sein. In Deutschland gilt nämlich die sogenannte Vertragsfreiheit, die unter anderem auch die Formfreiheit beinhaltet. Im Umkehrschluss bedeutet dies also, dass, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber alle wichtigen Details wie Gehalt, Eintrittsdatum und die eigentliche Tätigkeit besprochen haben, ein Arbeitsvertrag nicht zwingend notwendig ist. Ein Arbeitsvertrag, der mündlich und „mit Handschlag“ geschlossen wird, ist also tatsächlich gültig.

Nicht selten kommt es jedoch vor, dass ein Unternehmen die mündliche Einstellungszusage wieder zurückzieht. In diesem Fall liegt dann die Beweislast bei Ihnen als Arbeitnehmer. Sie müssten jetzt nachweisen, dass man Ihnen eine mündliche Zusage erteilt hat. Ohne schriftliche Belege oder Zeugen ist dies kaum zu verwirklichen. In solchen Rechtsstreitigkeiten steht oftmals Aussage gegen Aussage.

So glaubte auch das Arbeitsgericht Köln im Jahr 2014 der Bewerberin nicht, die angab, ihre alte Stelle gekündigt zu haben, weil sie eine mündliche Einstellungszusage erhalten hat (vgl. Urteil ArbG Köln vom 10.12.2014, Az. 2 Ca 532/14). Die Klägerin erzählte verschiedene Versionen des angeblichen Hergangs, konnte aber schlussendlich die mündliche Zusage nicht beweisen.

Fazit zum Eintrittsdatum eines Arbeitsvertrages

Das Eintrittsdatum in Arbeitsverträgen spielt eine wichtige Rolle. Von den meisten Bewerbern wird die Angabe des Eintrittsdatums schlichtweg unterschätzt. Vergessen Sie deshalb nicht, Ihr frühestmögliches Eintrittsdatum in Ihrer Bewerbung anzugeben. Gibt Ihnen Ihr potenziell neuer Arbeitgeber eine mündliche Einstellungszusage, ist diese dem Grunde nach verpflichtend. Besser beraten sind Sie jedoch, sich eine Einstellungszusage schriftlich - mit den wichtigsten Eckdaten - bestätigen zu lassen. Entstehen Ihnen durch eine plötzliche Absage des Arbeitgebers Nachteile, können Sie zumindest Schadensersatzansprüche geltend machen; sofern Sie die vorhergehende Zusage beweisen können. Dieser Beitrag behandelt das Thema oberflächlich - bitte besuchen Sie für die Lösung Ihres individuellen Anliegens einen Rechtsanwalt, welcher auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Eintrittsdatum Arbeitsvertrag

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Welches Datum ist beim Arbeitsvertrag maßgeblich?

Üblicherweise wird schon ziemlich am Anfang des Vertrages festgehalten, wann ein Arbeitsverhältnis beginnt. Dies ist häufig ein festes Datum. Zudem sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass es sich bestenfalls um einen Monatsersten handelt, selbst wenn dieser Tag auf ein Wochenende fällt. Denn danach werden nämlich die Urlaubstage berechnet.

Wann gilt eine Arbeit als angetreten?

Grundsätzlich fängt ein Arbeitsverhältnis mit dem Tag der tatsächlichen Arbeitsaufnahme an.

Kann man auch Mitte des Monats anfangen zu arbeiten?

Rechtliches existiert hierzu nicht. Für Arbeitnehmer ist jedoch zu empfehlen, immer am ersten Tag eines Monats mit der Arbeit anzufangen.