- Arbeitsrecht
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Änderungskündigung Abfindung: Ratgeber, Berechnung & Tipps!
- Änderungskündigung beendet altes Arbeitsverhältnis und schafft einen neuen Vertrag mit veränderten Bedingungen.
- Bei Ablehnung der Änderungen kann der Arbeitgeber eine Abfindung zur Klagevermeidung anbieten.
- Abfindungshöhe basiert generell auf halbem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, Verhandlungen sind möglich.
- Bei Annahme der Abfindung und Verbleib im Betrieb fallen Sozialversicherungsbeiträge an; bei Arbeitsplatzverlust nicht.
- Abfindungen sind steuerpflichtig, Steuertarifermäßigungen können mittels "Fünftelregelung" möglich sein.
- Arbeitnehmer können Abfindung ablehnen und Kündigungsschutzklage erheben.
Meistens sind Änderungskündigungen für Arbeitnehmer mit Nachteilen verbunden. Oftmals könnte aber vielleicht eine Abfindung etwas Trost spenden. So kann der Arbeitnehmer von einer Klage abgebracht oder zum Weiterarbeiten bewegt werden. Wann Sie als Arbeitnehmer nach einer Änderungskündigung Anspruch auf eine Abfindung haben, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag zum Thema Änderungskündigung Abfindung.
Was ist eine Änderungskündigung?
Unter einer Änderungskündigung (§ 2 KSchG) versteht man, dass das alte Arbeitsverhältnis gekündigt und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein neuer Vertrag mit anderen Vertragsbedingungen geschlossen wird.
Was steckt dahinter? Arbeitgeber haben nicht das Recht, Arbeitsverträge einfach so zu ändern. Wesentliche Vertragsbestandteile wie Arbeitszeit und Gehalt müssen mit dem Arbeitnehmer abgestimmt werden. Wenn der Arbeitnehmer die beabsichtigten Änderungen ablehnt, bleibt dem Arbeitgeber meist nur die Möglichkeit der Änderungskündigung.
Als Arbeitnehmer können Sie nun entweder das neue Vertragsangebot ablehnen oder annehmen. Nehmen Sie die Änderungen an, ändern sich Ihre bisherigen Arbeitsbedingungen wie Gehalt oder Position oftmals enorm.
Lehnen Sie jedoch das neue, unterbreite Vertragsangebot in der Änderungskündigung ab, wird die Kündigung wirksam. Demnach ist dann das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet.
Doch eine Änderungskündigung birgt auch Vorteile:
Wenn Sie als Arbeitnehmer mit den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt werden können, können Sie auch aufgrund der Änderungskündigung im bisherigen Unternehmen weiter arbeiten. So können Sie sich gegebenenfalls neuen Herausforderungen stellen und sich zudem weiterentwickeln.
Wenn der Sozialplan Ihres Unternehmens eine Abfindung vorsieht, haben Sie auch Anspruch darauf. Ihre Gelegenheit auf eine Abfindung bei Änderungskündigung besteht auch, wenn Ihnen diese von Ihrem Chef angeboten wird, um eventuell schlechtere Arbeitsbedingungen dadurch auszugleichen.
Der Status einer langjährigen Betriebszugehörigkeit bleibt von einer Änderungskündigung unberührt.
Welche Gründe gibt es für eine Änderungskündigung?
Für eine Änderungskündigung können verschiedene Gründe infrage kommen:
Aufgrund betrieblicher Gründe wird eine generelle Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit erforderlich.
Die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens hat sich so verschlechtert, dass Ihre bisherige Arbeit nicht mehr zum gewohnten Gehalt oder zu den bisherigen Sonderzahlungen vergütet werden kann.
Ihr bisheriger Arbeitsplatz ist weggefallen und Ihnen wird ein anderer Arbeitsplatz angeboten.
Sie können Ihre bisherige Arbeit aufgrund gesundheitlicher Probleme oder aus persönlichen Gründen nicht mehr ausführen und sollen nun in einem andern Bereich eingesetzt werden.
Wie Sie sehen, kann die Änderungskündigung ganz verschiedene Hintergründe haben. Nicht immer haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung. Wem Abfindungen zustehen, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.
Kann ich eine Abfindung für schlechtere Arbeitsbedingungen bekommen?
Nicht immer sind geänderte Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer vorteilhaft. Meistens stehen sie nach Änderungen schlechter da. Aus Sicht des Arbeitgebers kann es daher sinnvoll sein, wenn er Ihnen eine Sonderzahlung anbietet. So kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu bewegen, die Änderungen aus dem Angebot anzunehmen.
Sinnvoll kann eine Abfindung auch sein, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer im Betrieb halten, aber nicht auf die Änderungen der Arbeitsbedingungen verzichten möchte. Arbeitgeber können in solchen Fällen sogar komplett auf die Kündigung verzichten und dem Arbeitnehmer einfach einen Änderungsvertrag anbieten, mit dem eine Abfindung verbunden ist.
Vorsicht: Eine Sonderzahlung ist beitragspflichtig. Dies bedeutet, dass Sie davon auch Beiträge zur Sozialversicherung abführen müssen. Diese Einmalzahlung wird dem Abrechnungsmonat zugeordnet, an dem Sie sie erhalten. Wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge ausfallen, richtet sich nach dem Einzelfall. Erfahren Sie deshalb schon vor Auszahlung der Abfindung, wie viel Ihnen davon überhaupt übrig bleibt.
Wie viel Abfindung kann ich bekommen?
Wenn Sie die Änderungen in der Änderungskündigung ablehnen, gelten Sie als gekündigt. Als Arbeitnehmer haben Sie jetzt die Möglichkeit, Klage einzureichen. Damit ein langwieriger und kostenintensiver Kündigungsprozess verhindert werden kann, können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern aus eigenen Stücken eine Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug dafür auf eine Klage verzichtet (§ 1a KSchG). Ist die Kündigungsfrist abgelaufen, erhalten Sie als Arbeitnehmer dann die Abfindung. Zu beachten gilt jedoch, dass diese Regelung nur betriebsbedingte Kündigungen betrifft.
Die Abfindung errechnet sich anhand eines halben Monatsverdienstes pro Beschäftigungsjahr. Eine Beschäftigungszeit von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Grundlage zur Berechnung bildet das Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers.
Beispiel:
Sie verdienen 4.000 Euro im Monat brutto und sind seit vier Jahren und 10 Monaten im Betrieb beschäftigt. Sie erhalten in diesem Fall eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro.
Hierbei handelt es sich aber weder um einen Mindest- noch um einen Höchstanspruch. Sie können sich auch problemlos mit Ihrem Arbeitgeber auf eine höhere oder niedrigere Abfindung beziehungsweise Berechnungsmethode einigen.
Beispiel: Sie bekommen von Ihrem Arbeitgeber die Weiterarbeit zu geänderten Bedingungen angeboten. Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, ist er bereit, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Die Abfindung richtet sich nicht nur nach den Beschäftigungsjahren, sondern berücksichtigt auch das Alter von Ihnen.
Kann ich nach abgelehnter Änderungskündigung klagen?
Es kann zudem auch eine Abfindung gezahlt werden, wenn Sie die Änderung ablehnen und vor dem Arbeitsgericht klagen (§ 4 KSchG). Wenn die tatsächlich vorgetragenen Kündigungsgründe nicht ausreichend sind, haben Sie gute Chancen, diese Klage zu gewinnen und Ihren Arbeitsplatz zu retten.
Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch verhindern möchte, dass Sie weiterhin für ihn arbeiten oder haben Sie selbst eventuell kein Interesse mehr daran, dann kann der Arbeitgeber einen Vergleich vorschlagen. Üblicherweise beinhaltet solch ein Vergleich eine Abfindung, der Sie vom Verlust Ihres Arbeitsplatzes entschädigen soll. Können Sie sich beide auf eine bestimmte Summe einigen, ist ein Vergleich zustande gekommen und der Prozess beendet.
Gibt es eine Abfindung nach einer Änderungskündigung aus einem Sozialplan?
Manchmal möchten Arbeitgeber Ihr Unternehmen umstrukturieren, um Kosten zu reduzieren. Deshalb wird im gleichen Atemzug eine größere Anzahl von Arbeitsplätzen verändert oder gar ganz gestrichen.
Gibt es einen Betriebsrat, müssen Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan verhandeln. Ein solcher Sozialplan soll Umstrukturierungen von Unternehmen und die damit verbundenen Nachteile für Arbeitnehmer abmildern und ausgleichen. Ein wesentlicher Baustein dieser Vereinbarung ist die Abfindungszahlung.
Häufig wird die Abschlagshöhe beim Sozialplan nach sozialen Kriterien und nicht nur nach Beschäftigungsjahren berechnet. Folgende Kriterien spielen bei der Höhe der Sozialplanabfindung eine Rolle:
Einkommen
Unterhaltsverpflichtungen
Schwerbehinderung
Lebensalter
Betriebszugehörigkeit
Nach diesen und anderen Kriterien wird üblicherweise von den Verhandlungspartnern eine Tabelle erstellt, eine Formel oder ein Punktesystem. So kann auf dieser Grundlage die Höhe der Abfindung für jeden einzelnen Arbeitnehmer genau ermittelt werden.
Eine andere Möglichkeit kann auch sein, dass Abfindungen in einem Tarifvertrag mit der Gewerkschaft geregelt sind. Hier wird dann von einem Tarifsozialplan gesprochen.
Müssen Steuern auf eine Abfindung nach Änderungskündigung gezahlt werden?
Grundsätzlich sind Abfindungen, die Sie aufgrund des Verlustes Ihres Arbeitsplatzes erhalten, sozialversicherungsfrei. Jedoch müssen Sie als Arbeitnehmer die Abfindung versteuern, denn es handelt sich hierbei um sogenannte außerordentliche Einkünfte.
Allerdings ist diese Abfindung eine Art Entschädigung für entgehende oder entgangene Einnahmen (§ 24 Nr. 1a EStG). In bestimmten Situationen kommen für solche Einkünfte Steuertarifermäßigungen nach § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG infrage. Durch die sogenannte „Fünftelregelung“ verteilt man die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommen wird die Abfindung dann nur teilweise berücksichtigt. Hiervon profitieren vor allem Arbeitnehmer, die ein geringeres Einkommen haben und für das ein niedrigerer Steuersatz gilt. Diese müssten nämlich eigentlich durch die Abfindung einen höheren Steuersatz zahlen.
Beziehen Sie die Sonderzahlung im laufenden Arbeitsverhältnis, sprich, Sie verlieren nicht Ihren Arbeitsplatz, kommen auch keine Ermäßigungen in Betracht, da die Abfindung keine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellt. In diesem Fall müssen Sie die Abfindung ganz normal mit Ihrem anderen Einkommen versteuern.
Es kommt also immer auf den Einzelfall an, wie viel von der Abfindung später noch übrig bleibt. Fallen Sozialabgaben und Steuern an, dann kann eine Abfindung rasch dahinschmelzen. Wenden Sie sich als Arbeitnehmer daher an einen erfahrenen Anwalt, der für Sie ermitteln kann, wie viel Ihnen genau nach den ganzen Abzügen bleibt.
Fazit zum Thema Änderungskündigung Abfindung
Entweder möchte ein Arbeitgeber mit einer Abfindung einen Anreiz setzen, das Änderungsangebot anzunehmen, einfach einen Ausgleich für den Arbeitsplatzverlust zu schaffen oder sich vor einer Klage zu schützen. Nehmen Arbeitnehmer das Änderungsangebot an und verbleiben im Betrieb, müssen für die dafür erhaltene Sonderzahlung Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Erhalten Sie die Sonderzahlung und verlieren Ihren Arbeitsplatz, haben Sie keine Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten. Faustformel für die Abfindungshöhe ist ein halber Monatsverdienst je Beschäftigungsjahr. Abfindungen führen des Weiteren auch nicht zu Kürzungen des Arbeitslosengeldes, solange die ordentliche Frist zur Kündigung berücksichtigt wird.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Abfindung bei der Änderungskündigung
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Wann habe ich keinen Anspruch auf Abfindung?
Einen Anspruch auf erhöhte Abfindung haben Arbeitnehmer nicht, wenn sie zum Zeitpunkt der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses 65 Jahre oder älter sind.
Welche Rechte bei Änderungskündigung?
Wie bei allen anderen Kündigungen auch, muss zunächst bei einer Änderungskündigung der Betriebsrat angehört werden, sofern im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist. Neben dem Änderungsangebot sind auch die jeweiligen Gründe für eine beabsichtige Änderung kundzutun. Wenn dies unterlassen wird, wäre die Kündigung unwirksam.
Kann eine Abfindung abgelehnt werden?
So wie dem Arbeitgeber steht auch Arbeitnehmern ein Wahlrecht zu. Deshalb können Arbeitnehmer ein Abfindungsangebot ablehnen und Kündigungsschutzklage erheben. Als Arbeitnehmer sollten Sie bei der Entscheidung immer die eigene Interessenlage berücksichtigen.
Wie bekomme ich eine gute Abfindung?
Damit Sie nach einer Kündigung eine möglichst hohe Abfindung erhalten, halten Sie sich bestenfalls an folgende fünf Schritte: