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Elternzeit & Teilzeit: Kann der Arbeitgeber ablehnen? Rechte nach BEEG

In Kürze:
In Kürze
  • Elternzeit ist absolutes gesetzliches Recht, bis 3 Jahre pro Kind (§ 15 BEEG).
  • Teilzeit in Elternzeit: Arbeitgeber darf nur bei dringenden Gründen ablehnen.
  • Ungerechtfertigte Ablehnung: Zustimmungsklage beim Arbeitsgericht, ggf. Schadensersatz.

Elternzeit selbst kann der Arbeitgeber nicht verweigern; sie ist ein absolutes gesetzliches Recht nach § 15 BEEG, bis zu 3 Jahre pro Kind. Den Teilzeitwunsch während der Elternzeit kann er dagegen ablehnen, aber nur bei „dringenden betrieblichen Gründen“ nach § 15 Abs. 7 BEEG. Lehnt er zu Unrecht ab, können Sie vor dem Arbeitsgericht auf Zustimmung klagen, bei drängendem Beginn auch im einstweiligen Rechtsschutz.

3 J.
Maximale Dauer der Elternzeit pro Kind (§ 15 BEEG)
7 Wo.
Anmeldefrist vor Beginn (§ 16 Abs. 1 BEEG)
15–32 h
Erlaubte Teilzeit während Elternzeit pro Woche

Elternzeit vs. Elternteilzeit: Der wichtige Unterschied

Das BEEG kennt zwei getrennte Ansprüche:

  • Elternzeit (§ 15 Abs. 1 BEEG): Vollständige Freistellung vom Arbeitsverhältnis. Kein Lohn, aber Elterngeld. Der Arbeitgeber kann Elternzeit nicht ablehnen; nur einen dritten Zeitabschnitt zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr kann er aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 BEEG). Bis zu 24 Monate davon können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden (§ 15 Abs. 2 BEEG).
  • Elternteilzeit (§ 15 Abs. 5–7 BEEG): Reduzierung der Arbeitszeit auf 15–32 Stunden/Woche während der Elternzeit. Hier hat der Arbeitgeber ein eingeschränktes Ablehnungsrecht.
Wichtig: Wer kann Elternzeit nehmen?

Elternzeit können Arbeitnehmer (auch Väter), Auszubildende und Heimarbeiter nehmen. Auch Großeltern kommen unter bestimmten Voraussetzungen infrage. Eine Mindestbeschäftigungsdauer ist nicht erforderlich.

Fristen und Verfahren: So beantragen Sie Elternzeit richtig

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Schritt 1
Anmeldung in der richtigen Form
Spätestens 7 Wochen vor Beginn (bei Beginn ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen), verbunden mit der bindenden Festlegung für die ersten 2 Jahre. Für ab dem 1. Mai 2025 geborene Kinder genügt Textform, also z.B. eine E-Mail. Für früher geborene Kinder gilt die strenge Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift im Original; Fax oder E-Mail wahren die Form nicht (BAG, Urt. v. 10.05.2016 – 9 AZR 145/15). Den Zugang immer dokumentieren, etwa per Einschreiben oder Empfangsbestätigung.
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Schritt 2
Zeitraum verbindlich erklären
Bei der Anmeldung muss erklärt werden, für welche Zeiten Elternzeit genommen wird. Bis zu 3 Zeitabschnitte sind möglich (§ 16 Abs. 1 BEEG). Änderungen sind später nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
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Schritt 3
Elternteilzeit separat beantragen
Den Teilzeitwunsch (§ 15 Abs. 5 BEEG) separat beantragen. Angaben zu: gewünschtem Umfang (15–32 h/Woche), Verteilung der Arbeitszeit. Mindestens 7 Wochen vor Beginn.
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Schritt 4
Arbeitgeber muss binnen 4 Wochen antworten
Die Ablehnung muss schriftlich begründet werden: innerhalb von 4 Wochen bei Elternteilzeit bis zum 3. Geburtstag, innerhalb von 8 Wochen bei Elternteilzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag (§ 15 Abs. 7 BEEG). Kommt keine fristgerechte Antwort, gilt die Zustimmung als erteilt.

Wann darf der Arbeitgeber Elternteilzeit ablehnen?

§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG nennt als Ablehnungsgrund: „dringende betriebliche Gründe“. Die Hürde liegt hoch: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Teilzeit den Betrieb erheblich beeinträchtigt.

BAG, Urt. v. 11.12.2018, 9 AZR 298/18
Arbeitgeber trägt Beweislast für dringende Gründe

Das BAG hat klargestellt: Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dringende betriebliche Gründe vorliegen. Allgemeine Hinweise auf Organisationsprobleme oder höhere Kosten genügen nicht. Im Prozess kann sich der Arbeitgeber zudem nur auf Gründe stützen, die er bereits in einem form- und fristgerechten Ablehnungsschreiben genannt hat (Präklusion).

Was gilt und was gilt nicht als dringender betrieblicher Grund

Kann ausreichen

Schlüsselfunktion, die nicht geteilt werden kann; nachweisbare organisatorische Unmöglichkeit; zwingende Präsenzpflicht am Arbeitsplatz ohne sinnvolle Teilzeitvariante; Arbeitsplatz existiert in Teilzeit nicht (z.B. bestimmte Führungspositionen in kleinen Betrieben)

Reicht nicht aus

Höhere Kosten durch Teilzeitstelle; allgemeine Mehrbelastung von Kollegen; Schwierigkeit bei der Nachbesetzung; Wunsch des Arbeitgebers nach Vollzeitbeschäftigung; pauschale Behauptung ohne Belege; geringe Betriebsgröße allein (kein Automatismus)

Ablehnungsfrist beachten

Die Ablehnung muss schriftlich begründet und fristgerecht erfolgen: innerhalb von 4 Wochen (Elternteilzeit bis zum 3. Geburtstag) bzw. 8 Wochen (zwischen 3. und 8. Geburtstag, § 15 Abs. 7 BEEG). Wird die Frist versäumt, gilt die Elternteilzeit als genehmigt; der Arbeitgeber kann nicht nachträglich ablehnen.

Was tun, wenn der Antrag rechtswidrig abgelehnt wird?

  1. Ablehnungsschreiben genau prüfen
    Ist die Ablehnung schriftlich, begründet und fristgerecht (innerhalb von 4 Wochen)? Sind die genannten Gründe konkret oder nur pauschal?
  2. Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten
    Bei Elternzeit-/Teilzeitkonflikten empfiehlt sich frühzeitige anwaltliche Beratung. Eine Erstberatung klärt die Erfolgsaussichten einer Klage.
  3. Klage beim Arbeitsgericht auf Zustimmung
    Bei Ablehnung kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht auf Zustimmung zur Teilzeit klagen (§ 15 Abs. 7 BEEG). Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist möglich, wenn der Beginn der Elternteilzeit unmittelbar bevorsteht.
  4. Schadensersatz geltend machen
    Bei rechtswidriger Ablehnung kann unter Umständen Schadensersatz beansprucht werden (§ 280 Abs. 1 BGB), etwa für Verdienstausfall oder zusätzliche Betreuungskosten, die durch die verweigerte Teilzeit entstanden sind.

Elternteilzeit beim Arbeitgeber mit weniger als 15 Beschäftigten

Der Anspruch auf Elternteilzeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten (§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BEEG). Bei kleineren Betrieben (15 oder weniger Beschäftigte) gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternteilzeit, nur auf unbezahlte Elternzeit. Auch der allgemeine Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG hilft hier nicht weiter, denn er setzt ebenfalls in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer voraus (§ 8 Abs. 7 TzBfG). In Kleinbetrieben bleibt nur die einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Kündigungsschutz während Elternzeit

§ 18 BEEG gewährt absoluten Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der Elternzeit bis zu deren Ende. Eine Kündigung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Landesbehörde für Arbeitsschutz möglich; das wird in der Praxis nur in ganz engen Ausnahmen genehmigt (z.B. Betriebsschließung).

Elterngeld und Elternzeit im Überblick

Elternzeit und Elterngeld sind getrennte Ansprüche:

  • Elterngeld (§§ 1 ff. BEEG) beantragen Sie beim Elterngeldamt, nicht beim Arbeitgeber
  • Elterngeld kann bis zu 14 Monate aufgeteilt werden, wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate nehmen
  • ElterngeldPlus: Halbierter Betrag, doppelte Laufzeit; sinnvoll bei Teilzeit während der Elternzeit
  • Parallelität: Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen

Vorlage: Elternzeit anmelden

Nutzen Sie unsere Mustervorlage für die schriftliche Elternzeitanmeldung mit allen Pflichtangaben nach § 16 BEEG.

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Enthält Ihr Arbeitsvertrag alle Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz 2022? Seit dem 1. August 2022 müssen unter anderem Probezeit, Überstundenregelung und Kündigungsfristen schriftlich dokumentiert sein. Unser Ratgeber erklärt alle 13 Pflichtangaben des NachwG 2022, mit Checkliste und Bußgeldrisiken.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Hat man einen Rechtsanspruch auf Elternzeit?

Ja. Der Anspruch auf Elternzeit folgt unmittelbar aus § 15 Abs. 1 BEEG. Der Arbeitgeber kann Elternzeit nicht verweigern. Er kann lediglich einen dritten Zeitabschnitt ablehnen, wenn dieser zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll und dringende betriebliche Gründe entgegenstehen (§ 16 Abs. 1 BEEG).

Kann der Arbeitgeber Teilzeit während der Elternzeit ablehnen?

Ja, aber nur bei 'dringenden betrieblichen Gründen' (§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG). Die Ablehnungsgründe müssen erheblich und konkret sein. Nach BAG 9 AZR 298/18 trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen solcher Gründe.

Bis wann muss ich Elternzeit anmelden?

Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden (§ 16 Abs. 1 BEEG); bei Elternzeit ab dem 3. Geburtstag des Kindes beträgt die Frist 13 Wochen. Für ab dem 1. Mai 2025 geborene Kinder genügt die Textform (z. B. E-Mail); für davor geborene Kinder gilt die strenge Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; Fax oder E-Mail reichen dann nicht (BAG 9 AZR 145/15).

Bin ich während der Elternzeit vor Kündigung geschützt?

Ja. Während der Elternzeit besteht absoluter Kündigungsschutz (§ 18 BEEG). Eine Kündigung ist nur mit ausnahmsweiser Zustimmung der zuständigen Behörde (Landesbehörde für Arbeitsschutz) möglich.

Rechtlicher Hinweis

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