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Elterngeld Plus und Minijob: Pflichten, Gesetze & mehr!

Der große Ratgeber zum Thema Elterngeld Plus und Minijob.
In Kürze:
  • Ein 450 Euro Minijob (seit Oktober 2022: 520-Euro) kann während der Elternzeit eine Möglichkeit sein, das Haushaltseinkommen zu erhöhen.
  • Mit Elterngeld Plus können Eltern bis zu 24 Monate lang zwischen 150 und 900 Euro monatlich erhalten, abhängig vom vorherigen Einkommen.
  • In der Elternzeit dürfen Eltern je nach Geburtsdatum des Kindes bis zu 30 oder 32 Wochenstunden arbeiten, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren.
  • Der Zuverdienst beim Elterngeld Plus ist anrechnungsfrei bis zu etwa 50 % des Nettoeinkommens vor der Entbindung.
  • Alle Einkünfte während des Bezugs von Elterngeld Plus, wie Nebenjob und Hauptjob, werden für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt.
  • Das Einkommen aus einem Minijob während der Elternzeit muss in der Steuererklärung angegeben werden, obwohl Elterngeld Plus steuerfrei ist.

Befinden Sie sich gerade in Elternzeit und grübeln über einen 450-Euro Minijob (seit Oktober 2022: 520-Euro pro Monat) nach? Ob als Haushaltshilfe oder Zeitungsträger – der 450 Euro Minijob ist eine gute Lösung, um die Haushaltskasse aufzubessern. In diesem Beitrag erfahren Sie alles rund um das Thema Elterngeld Plus und Minijob.

Wie hoch darf der Zuverdienst während der Elternzeit sein?

Wenn Sie schon vor dem 1. Geburtstag Ihres Kindes planen, wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen, dann sollten Sie das mithilfe von Elterngeld Plus verwirklichen. Die Höhe variiert hier zwischen 150 und 900 Euro monatlich (je nachdem, wie viel Sie vor der Elternzeit verdient haben). Das Elterngeld Plus können Sie maximal 24 Monate lang beziehen (§ 4 BEEG).

Arbeiten Sie nicht und haben Sie demnach auch keinen Zuverdienst, macht das Elterngeld Plus nur wenig Sinn. Einziger Vorteil wäre dann, dass Sie länger Elterngeld beziehen als beim Basiselterngeld. Sie können das Elterngeld Plus auch ohne Zuverdienst 24 Monate lang erhalten.

Gut zu wissen: Sie können auch einen Zuverdienst haben, wenn Sie noch in Elternzeit sind, aber kein Elterngeld mehr erhalten.

Beispielrechnung Elterngeld Plus mit Zuverdienst:

Eine frisch gebackene Mutter hat vor der Geburt 2.000 Euro netto verdient. Sie ist verheiratet und befindet sich in Steuerklasse V. In der Kirche ist sie nicht. Bezieht sie Basiselterngeld, würden das 67 % Ihres Nettogehalts (vgl. § 2 BEEG) ausmachen, also 1.340 Euro.

Die Mutter entscheidet sich jedoch nicht für das Basiselterngeld, sondern für Elterngeld Plus. Dieses ist nur halb so hoch wie Basiselterngeld, sprich 670 Euro im Monat. Sie bekommt es 24 Monate lang. Als das Kind dann ein halbes Jahr alt ist, nimmt die Mutter eine Halbtagsstelle auf. Dabei kommen für sie 1.140 Euro netto monatlich herum. Deshalb stehen der Mutter also insgesamt monatlich 1.810 Euro zur freien Verfügung.

Sie haben folgende Einkommensgrenze während der Elternzeit!

Wie hoch darf der Zuverdienst beim Elterngeld Plus sein, ohne Abzüge zahlen zu müssen?

Eine allgemeine Antwort gibt es hier leider nicht. Grob kann festgehalten werden, dass Sie circa 50 % anrechnungsfrei davon dazuverdienen dürfen, was Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Entbindung netto verdient haben. Elterngeld Plus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld, wohingegen die Höhe beim Elterngeld Plus auf die Hälfte dessen begrenzt ist, was Sie theoretisch als Basiselterngeld bekommen würden. Diese Grenze wird „Deckelungsbetrag genannt“. Im Gegenzug dafür dürfen Sie aber das Elterngeld Plus doppelt so lange beziehen. Wenn Sie Ihren genauen maximalen Zuverdienst ermitteln möchten, können Sie sich diesbezüglich an Ihre Elterngeldstelle wenden. Mehr über das Thema Elterngeld & Minijob erfahren.

Wie berechnet die Elterngeldstelle meine Bezüge?

In dem Zeitraum, in dem Sie Elterngeld Plus beziehen, werden alle Einkünfte zusammenaddiert: Nebenjob, Hauptjob, Photovoltaikanlage auf dem Dach, eigenes Gewerbe, geldwerte Vorteile (etwa Dienstwagen) und so weiter. Kapitalerträge oder steuerfreie Einkünfte dürfen Sie ohne Abzüge behalten. Dies bedeutet, dass Erträge aus Verpachtung, Vermietung, kleinere Privatverkäufe und Kapitalvermögen nicht mit angerechnet werden.

Im ersten Schritt berechnet die Elterngeldstelle Ihr durchschnittliches Einkommen aus dem Vorjahr, aus allen genannten Einkünften. Davon wird dann Ihr Verdienst abgezogen. Auf diese ermittelte Summe wird dann die sogenannte Ersatzrate (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BEEG) angewendet. Diese macht zwischen 65 und 100 % des Nettoeinkommens im Vorjahr aus. Was letztlich übrig bleibt, ist dann das Elterngeld.

So muss das Geld von den Arbeitnehmern bei einem Mini-Job versteuer werden!

Muss beim Elterngeld Plus der Zuverdienst versteuert werden?

Spätestens beim Bezug von Elterngeld sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Selbst dann, wenn das Elterngeld Plus an sich steuerfrei ist. Grund hierfür ist, dass der staatliche Zuschuss den Progressionsvorbehalt (ein Vorgang, dass gewisse steuerfreie Einkünfte den Steuersatz erhöhen können) erhöht (§ 32b Abs. 1 Nr. 1j) EStG). Er wird auf sämtliche Einkommen der Familie angerechnet.

Haben Sie nach der Geburt Ihres Kindes als Familie ein Gesamtjahreseinkommen von beispielsweise 50.000 Euro, rechnet man das Elterngeld Plus hinzu. Bekommen Sie demnach 12.000 Euro Elterngeld, erhöht sich auch das zu versteuernde Einkommen, nämlich auf 60.800 (hierbei wurde schon die Werbungskostenpauschale von 1.200 Euro gemäß § 9a EStG berücksichtigt). Wenn Sie dann noch etwas hinzuverdienen, zum Beispiel 10.000 Euro im Jahr, dann haben Sie ein gemeinsames Einkommen von 70.800 Euro. Auch das Kindergeld kommt noch obendrauf.

Dies ist nur eine grobe Beispielrechnung. Natürlich ist jeder Einzelfall unterschiedlich. Es soll Ihnen lediglich einen ersten Eindruck in die Thematik geben. Ihr Steuerberater des Vertrauens kann Ihnen sicherlich Genaueres erklären.

Tipp:

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie neben dem Bezug von Elterngeld Plus noch einen kleinen Hinzuverdienst haben möchten. Bedenken Sie aber, dass Sie in dieser Zeit nicht selbst Ihr Kind betreuen können. Wenn nicht gerade die Großeltern zur Verfügung stehen, fallen Kosten für Tagesmutter, Kindergrippe oder Ähnliches an. Ob für Sie die Rechnung aus Teilzeit-Stress, Elternzeit-Planung und Kinderbetreuung aufgeht, müssen Sie für sich selbst entscheiden.

So viele Stunden dürfen Sie pro Woche arbeiten, wenn Sie ein Baby haben und Elterngeld beziehen.

Wie viele Wochenstunden darf man Teilzeit arbeiten, wenn man Elterngeld Plus bezieht?

Verständlich, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes nicht allzu lange aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchten. Hierfür steht Ihnen die alternative Elterngeld Plus zur Verfügung. Nach wenigen Monaten nach der Geburt können Sie so in Teilzeit starten, bis die Elternzeit aufgebraucht ist.

Wie lange darf ich in der Elternzeit maximal arbeiten?

Ist Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren, dürfen Sie in der Elternzeit maximal 30 Wochenstunden arbeiten. Ist das Kind danach auf die Welt gekommen, dann können Sie sogar bis zu 32 Stunden in der Woche einer Arbeit nachgehen (vgl. § 15 BEEG). Hierbei kommt es jedoch nicht auf jede einzelne Woche an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt. Mehr über das Thema Minijob & Stunden erfahren.

Vorsicht:

Wenn Sie diese Stundenzahl überschreiten, verlieren Sie das Anrecht auf Elterngeld des betroffenen Lebensmonats Ihres Kindes. Wenn Sie sich für zwei Bezugsmonate entschieden haben, entfällt auch Ihr Anspruch während des zweiten Monats. Das Elterngeld wird stets für wenigstens zwei Lebensmonate des Kindes bezogen.

Als Mütter und Väter können Sie maximal 30-Stunden pro Woche in Form eines Minijobs arbeiten.

Fazit zum Thema Elterngeld Plus und Minijob

Das Elterngeld ist dazu da, um Eltern die Betreuung Ihrer Kinder zu Hause zu ermöglichen. Die Leistung können Sie ab der Geburt des Kindes beantragen und es wird maximal 12 Monate gezahlt. Die Hälfte des Elterngeldes erhalten Sie bei Elterngeld Plus, aber bei doppeltem Zeitraum. Bei der Minijob-Zentrale finden Sie weitere Informationen zu den Themen des 520-Euro Minijobs, wie die Pflichten vom Arbeitgeber, ihre Rechte bei einer Beschäftigung (beziehungsweise einem Arbeitsverhältnis), den Sozialabgaben und vielem mehr. Des Weiteren können Sie auf unserer Seite die Suche über das Suchfeld verwenden, um weitere Artikel zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wird ein 520-Euro Job auf das Elterngeld Plus angerechnet?

Ja, ein 520-Euro Job wird auf das Elterngeld Plus angerechnet. Allerdings variiert die Höhe der Anrechnung je nach Ihren individuellen Umständen.

Kann man während Elterngeld Plus arbeiten?

Ja, Sie können während des Bezugs von Elterngeld Plus arbeiten. Das ist ja gerade einer der großen Vorteile des Elterngeld Plus gegenüber dem Basiselterngeld.