zuletzt aktualisiert am: 23.06.2022
Mietrecht > Vermieten > Kündigungsbestätigung Wohnung Muster
Falls Ihnen Ihr Mieter gekündigt hat, ist es ratsam die Kündigung zu bestätigen. Verwenden Sie hierfür unsere Kündigungsbestätigung, um sicherzustellen das Sie die wichtigsten Informationen dem Schreiben beifügen!
Erstellt von:
Rechtsanwalt Alexander Dietrich
von der Kanzlei DIETRICH LEGAL®
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Bei einer Kündigungserklärung handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung, das heißt diese wird erst dann wirksam, wenn sie dem Vertragspartner zugeht. Dies wird dann angenommen, wenn die Erklärung derart in den Machtbereich des Vertragspartners gelangt, dass dieser sie unter gewöhnlichen Umständen zur Kenntnis nehmen kann. Der wohl gängigste Zustellungsmethode ist der Einwurf in den Briefkasten. Das Problem hierbei ist aber, dass der Kündigende die Beweislast dafür trägt, dass die Kündigung dem Vertragspartner auch wirklich zuging. Sollte sich der Vermieter also darauf berufen, dass er nie eine Kündigungserklärung von Ihnen erhalten hat, sind sie grundsätzlich in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen.
Dieses Problem kann von vornherein durch das Verlangen einer Kündigungsbestätigung beseitigt werden. Hierdurch weiß der Kündigende erstens, dass seine Kündigung tatsächlich zuging, also beispielsweise nicht auf dem Postweg verloren ging oder von einem beauftragten Boten in den falschen Briefkasten geworfen wurde. Zweitens schafft die Kündigungsbestätigung Rechtsklarheit: Hält der Kündigende sie erst mal in der Hand, so kann der Vermieter sich später nicht mehr darauf berufen, nie eine Kündigungserklärung erhalten zu haben. Die Kündigungsbestätigung erleichtert dem Kündigenden den Kündigungsprozess damit erheblich und sollte daher stets angefordert werden.
Wie bereits erwähnt, ist der Vermieter nicht zur Abgabe einer Kündigungsbestätigung verpflichtet, der Mietvertrag endet auch ohne seine Bestätigung. In der Praxis wird der Vermieter, falls er eine Kündigungsbestätigung ausstellt, diese regelmäßig zeitnah nach dem Eingang der Kündigung ausstellen: Auch der Vermieter hat in der Regel ein Interesse daran, den Kündigungsprozess so früh wie möglich zu dokumentieren und abzuschließen.
Für die Beantwortung dieser Frage ist die Leitsatzentscheidung des AG Kelheim vom 12.01.2010, Az. 1 C 811/09 maßgeblich. Das AG entschied, dass ein Anspruch des Kündigenden darauf, vom Vertragspartner eine Kündigungserklärung erstellt zu bekommen, nicht besteht. Sollten Sie also keine Kündigungsbestätigung erhalten, können Sie dies beispielsweise nicht gerichtlich einklagen. Um auf der sicheren Seite zu sein, also ein “Leugnen” der Kündigung durch die andere Vertragspartei zu vermeiden, sollten Sie die Kündigung auf anderem Wege zustellen als durch bloße Aufgabe bei der Post.
Die weit verbreitete Annahme, dass eine Kündigungsbestätigung stets erforderlich ist, um einen Mietvertrag zu kündigen, ist falsch: Der Mietvertrag kann einseitig durch die Ausübung eines Kündigungsrechts beendet werden. Eine Zustimmung durch die andere Partei, beispielsweise in Form einer Kündigungsbestätigung, ist hierfür nicht erforderlich. Dennoch bietet eine solche Bestätigung sowohl für den Mieter, als auch für den Vermieter einige Vorteile, weshalb sie in der Praxis häufig verlangt und verwendet wird.
Hat ihr Mieter den Mietvertrag gekündigt und Sie um eine Kündigungsbestätigung gebeten, sollten folgende Daten in der Bestätigung enthalten sein:
1.Kündigung per Einschreiben?
Das Einschreiben wird häufig als zuverlässige Zustellungsvariante gewählt, was aus juristischer Sicht nur eingeschränkt richtig ist: Wenn Sie das Schreiben per Einschreiben verschicken, erhalten Sie nach ein paar Tagen den Beleg, dass der Briefumschlag in einen bestimmten Briefkasten geworfen wurde. Dieser Beleg kann aber nicht beweisen, was für ein Dokument sich in dem Briefumschlag befand. Sollte der Vermieter also den Zugang der Kündigungserklärung bestreiten, ist der Beleg des Einschreibens kein taugliches Mittel, das den Zugang beweist.
2.Stattdessen: Zustellung bei Anwesenheit eines Zeugen
Möchte der Mieter auf Nummer sicher gehen, kann er das Kündigungsschreiben im Beisein eines Zeugen beim Vermieter einwerfen. Sofern der Zeuge das Schreiben vor dem Einwurf lesen durfte, kann er sowohl bezeugen, dass der Brief in den richtigen Briefkasten geworfen wurde, als auch die Tatsache, dass es sich bei dem Brief tatsächlich um eine Kündigungserklärung handelte.
Unsere Tipps:
Die Kündigungsbestätigung sollte am Besten per Einschreiben oder per E-Mail an den Mieter erfolgen, da so der Erhalt vom Kündigungsschreiben nachgewiesen werden kann.
Falls Sie nach weiteren Informationen oder noch offene Fragen rund um die Themen Miete, Vermietung, Kündigungsfrist, Mietverträge haben, schauen Sie sich unsere Ressourcen zum Mietrecht hier an.
Hinweise: Die Vorlagen auf der Webseite jurarat.de ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für die Korrektheit & Verwendung wird keine Haftung übernommen.
Max Mustermieter
Musterstr. 3
12345 Musterstadt
Ihr Zeichen: | Datum: | |
Mustermieter – 2 E – rechts | 01. März 2013 |
Kündigungsbestätigung
Sehr geehrter Herr Mustermieter,
hiermit bestätige ich die Kündigung Ihrer Wohnung zum ….. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Wohnungsübergabe mit Herrn …
Darüber hinaus teilen Sie mir bitte Ihre neue Adresse mit, damit Sie die Betriebskostenabrechnung für das Jahr …. erhalten können.
Ein früherer Auszug ist möglich, wenn Sie einen geeigneten Mieter finden, der bereit ist vorher einzuziehen. Ob ein Mieter geeignet ist, wird durch im Einzelfall geprüft werden.
Bitte denken Sie daran, dass die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben werden muss. Alle notwendigen Renovierungsarbeiten(streichen, tapezieren, reinigen …) , zu denen Sie laut Mietvertrag verpflichtet sind, müssen vorher erledigt werden. Ist dies nicht der Fall, sind wir gezwungen das von einem Fachbetrieb auf Ihre Kosten machen zu lassen.
Entfernen Sie alle Ihre persönlichen Sachen vor der Wohnungsübergabe. Sollten nach Wohnungsübergabe noch persönliche Gegenstände in der Wohnung sein, müssen diese ebenfalls auf Ihre Kosten entfernt werden.
Mit freundlichen Grüßen
M. Mustermann