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Probezeit kündigen 2026: Fristen, Muster & Sonderkündigungsschutz

⚖ Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage wurde zuletzt am 20.05.2026 überprüft und aktualisiert.

Bitte beachten Sie: Die hier bereitgestellten Muster und Vorlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. JuraRat.de übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte. Die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

In Kürze:

In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen — zu jedem beliebigen Datum, ohne Monatsfristen (§ 622 Abs. 3 BGB). Das Kündigungsschutzgesetz greift noch nicht; trotzdem genießen Schwangere, Betriebsratsmitglieder und Elterngeldbeziehende Sonderkündigungsschutz.

Gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit
2 Wochen
zu jedem beliebigen Datum — § 622 Abs. 3 BGB

Die gesetzliche Regelung: § 622 Abs. 3 BGB

Das BGB sieht für die Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist vor: zwei Wochen zu jedem beliebigen Termin. Anders als bei der regulären Kündigung nach der Probezeit muss keine Frist zum Monatsende oder zur Monatsmitte eingehalten werden. Der letzte Arbeitstag kann also auf jeden Werktag fallen.

Die 2-Wochen-Frist gilt nur, wenn im Arbeitsvertrag tatsächlich eine Probezeit von höchstens 6 Monaten vereinbart wurde. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, gibt es keine Probezeit im Sinne von § 622 Abs. 3 BGB — auch wenn die Parteien intern so darüber geredet haben.

Wichtiger Grundsatz

Die 2-Wochen-Frist ist eine Mindestfrist. Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge können eine längere Frist vereinbaren — aber keine kürzere. Eine Klausel, die 1 Woche Kündigungsfrist vorsieht, ist nach § 622 Abs. 5 BGB unwirksam; stattdessen gilt die gesetzliche 2-Wochen-Frist.

Fristen im Überblick: Probezeit vs. nach der Probezeit

In der Probezeit (bis 6 Monate)
2 Wochen

Zu jedem beliebigen Datum. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich. Keine Begründungspflicht, kein Sozialschutz.

Ab 7. Monat (Grundfrist)
4 Wochen

Zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). KSchG greift ab diesem Zeitpunkt.

Arbeitgeber ab 2 Jahren
1 Monat

Zum Monatsende. Staffelung nach § 622 Abs. 2 BGB — steigt mit Betriebszugehörigkeit bis 7 Monate.

Außerordentliche Kündigung
Fristlos

Jederzeit — auch in der Probezeit — bei wichtigem Grund (§ 626 BGB). Frist: 2 Wochen ab Kenntnis des Grundes.

Kein KSchG — aber Sonderkündigungsschutz

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 1 Abs. 1 KSchG). In der Probezeit kann der Arbeitgeber daher ohne Angabe eines sozial gerechtfertigten Grundes kündigen.

Trotzdem gibt es Ausnahmen: Bestimmte Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz, der auch in der Probezeit gilt.

Schwangerschaft & Mutterschutz

Kündigung durch Arbeitgeber nur mit behördlicher Genehmigung zulässig. Gilt ab Beginn der Schwangerschaft, auch wenn der Arbeitgeber davon noch nichts weiß — Information innerhalb von 2 Wochen nach Kündigung schützt rückwirkend.

§ 17 MuSchG
Schwerbehinderung

Kündigungsschutz nach SGB IX greift erst nach 6 Monaten — also nicht in der Probezeit. Aber: Diskriminierungsschutz nach AGG gilt immer. Kündigung wegen Behinderung ist rechtswidrig.

§ 168 SGB IX; AGG § 1
Elternzeit / Elterngeld

Während der Elternzeit besteht absoluter Kündigungsschutz — auch in der Probezeit. Elternzeit kann auch unmittelbar nach Arbeitsbeginn beantragt werden, wenn die 7-Wochen-Ankündigungsfrist beachtet wird.

§ 18 BEEG
Betriebsratstätigkeit

Mitglieder des Betriebsrats genießen Sonderkündigungsschutz (ordentliche Kündigung nur in eng definierten Ausnahmefällen mit BR-Zustimmung). Gilt von Beginn an.

§ 15 KSchG; § 103 BetrVG

Kündigungsschreiben in der Probezeit: Was muss rein?

Für die Wirksamkeit der Kündigung gilt das Schriftformgebot (§ 623 BGB): Die Kündigung muss handschriftlich unterzeichnet auf Papier erfolgen. E-Mail, WhatsApp oder mündliche Kündigung sind unwirksam. Eine Begründung ist gesetzlich nicht erforderlich — aber ein professioneller Stil schadet nie.

Muster: Kündigung durch Arbeitnehmer in der Probezeit
[Vollständiger Name] [Adresse] [Datum] An: [Name des Arbeitgebers / Unternehmen] [Adresse] Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, begründet am [Eintrittsdatum], ordentlich unter Einhaltung der vereinbarten Probezeit-Kündigungsfrist von zwei Wochen gemäß § 622 Abs. 3 BGB zum [genaues Enddatum, z. B. 25. Mai 2026]. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und meines genauen letzten Arbeitstages sowie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Mit freundlichen Grüßen, [Handschriftliche Unterschrift] [Name in Druckbuchstaben]

Sonderfall: Probezeit länger als 6 Monate

Manche Arbeitsverträge sehen eine Probezeit von 12 Monaten oder länger vor. Das ist rechtlich relevant: Die verkürzte 2-Wochen-Frist des § 622 Abs. 3 BGB gilt nur für die ersten 6 Monate. Ab dem 7. Monat gelten die regulären Grundkündigungsfristen (§ 622 Abs. 1 BGB: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende) — unabhängig davon, ob der Vertrag die Probezeit noch laufen lässt. Ab diesem Punkt gilt auch das KSchG.

Vorsicht bei Aufhebungsverträgen in der Probezeit: Manche Arbeitgeber bieten statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag an. Das kann bei der Agentur für Arbeit zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen (§ 159 SGB III) — unser Ratgeber erklärt, wann ein Aufhebungsvertrag sperrzeitfrei bleibt. Im Zweifel: Abwarten, bis der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung ausspricht.

Urlaub und Zeugnis in der Probezeit

Urlaub: Der volle Jahresurlaubsanspruch (§ 4 BUrlG: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche) entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Während der Probezeit entsteht für jeden vollen Monat ein Anspruch von 1/12 des Jahresurlaubs. Bei Kündigung in Monat 2 wären das z. B. 2/12 × 24 = 4 Werktage (anteilig).

Zeugnis: Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht auch nach einer Kündigung in der Probezeit (§ 109 GewO). Ein einfaches Zeugnis (nur Tätigkeitsbeschreibung) können Sie jederzeit verlangen; ein qualifiziertes Zeugnis mit Beurteilung erst bei Beendigung.

Für Ihre Kündigung nach der Probezeit (reguläres Arbeitsverhältnis) finden Sie auf JuraRat ein kostenloses Muster für die Arbeitnehmerkündigung mit aktuellen Fristen.