- Mietrecht
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Mieter mit Pflegestufe: Kündigung, Rechte & Pflichten
- Mieter mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnung barrierefrei umbauen zu lassen, allerdings bedarf dies immer der Zustimmung des Vermieters und die Kosten müssen vom Mieter getragen werden.
- Der Vermieter muss in der Regel den Umbaumaßnahmen zustimmen, insbesondere wenn eine konkrete Maßnahme notwendig ist, um die Lebensqualität des Mieters nicht erheblich einzuschränken.
- Mieter können die Miete bei einem erheblichen Mangel mindern, jedoch muss der Vermieter die Mietminderung nicht genehmigen.
- Bei einer Kündigung der Wohnung können Mieter Widerspruch einlegen, wenn ein Härtefall vorliegt, beispielsweise bei schweren Erkrankungen oder Pflegefällen.
- Wenn der Vermieter einem behindertengerechten Umbau widerspricht und ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, besteht die Möglichkeit, Klage beim Amtsgericht einzureichen.
Leider kann man zu jeder Zeit von einer Behinderung getroffen werden. Die häufigsten Ursachen dafür sind entweder Unfälle oder Krankheiten. Manche Menschen sind selbst von Geburt an nicht in vollem Umfang bewegungsfähig. Im Zusammenhang damit hört man oft die Aussage „barrierefreies Wohnen“. Meistens ist dies jedoch nur theoretisch gewährleistet. Glaubt man einer Statistik, so sind in Deutschland nur etwa 2 % der Wohnungen als barrierefrei zu betrachten.
Zu einer barrierefreien Wohnung gehören unter anderem Duschen, die ebenerdig sind, breite Durchgänge sowie fehlende Türschwellen. Dies alles ist übrigens auch für Senioren wichtig. Jedoch können die Anforderungen an ein behindertengerechtes Wohnen noch viel größer sein. Deshalb haben Mieter mit Behinderungen auch besondere Rechte. Im nachfolgenden Beitrag erhalten Sie wissenswerte Informationen über die Rechte von schwerbehinderten Mietern.
Ist der Vermieter verpflichtet, ein behindertengerechtes Wohnen zur Verfügung zu stellen?
Wenn Menschen mit Behinderungen ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten, bedarf dies immer der Zustimmung des Vermieters. So besagt es das Mietrecht. Die Kosten dafür sowie einen eventuellen Rückbau müssen Mieter dann aber selbst tragen. Allerdings können sie hierzu staatliche Zuschüsse beantragen.
Würden Sie bei Ihrem Vermieter einen Antrag auf barrierefreies Wohnen stellen, so muss der Vermieter regelhaft den Umbaumaßnahmen zustimmen. Dafür muss noch nicht einmal der Mieter selbst behindert sein; es reicht auch schon aus, wenn Menschen mit einer Behinderung mit in der Wohnung leben.
Die Maßnahmen, die behindertengerechtes Wohnen auszeichnen, sind vielfältig. Gegebenenfalls müssen die Wohnungstüren verbreitert werden, es werden spezielle Griffe benötigt oder es muss eine Rollstuhlrampe beziehungsweise ein Treppenlift eingebaut werden. Damit der Vermieter zustimmt, muss Voraussetzung sein, dass eine konkrete Maßnahme vonnöten ist. Dies ist dann der Fall, wenn ansonsten Ihre Lebensqualität erheblich eingeschränkt wäre, weil Sie etwa die Wohnung nicht mehr verlassen können oder Sie in ein Pflegeheim ziehen müssten. Gemäß § 554 BGB haben Mieter das Recht, vom Vermieter die Zustimmung zur baulichen Veränderung der Wohnung einzuholen. Insbesondere, wenn es sich dabei um die Zustimmung einer Umbaumaßnahme für eine behindertengerechte Nutzung handelt. Als Mieter müssen Sie das berechtigte Interesse an dem Umbau allerdings nachweisen.
Kann ich die Miete als Schwerbehinderter bei erheblichem Mangel mindern?
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass Mieter die Miete bei einem erheblichen Mangel mindern können (§ 536 BGB). Allerdings muss der Vermieter die Mietminderung nicht genehmigen.
Es kann jederzeit passieren, dass Sie oder ein anderes Mitglied ihres Haushalts wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Behinderung, besonders dringend auf eine Mängelbeseitigung angewiesen ist, wie beispielsweise bei einem Heizungsausfall, Ausfall der Gasversorgung, der Warmwasserversorgung oder der Frischwasserversorgung. Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn Sie aufgrund eines defekten Fahrstuhls Ihre Wohnung nicht mehr erreichen können. Die Höhe der Mietminderung richtet sich je nach Beeinträchtigung. Das Gesetz sieht es jedoch nicht vor, bei persönlichen Lebensumständen, wie zum Beispiel einer Erkrankung, Behinderung, Gebrechlichkeit oder anderen auftretenden Beeinträchtigungen, eine höhere Mietminderung zu verlangen. Bevor Sie eine Mietminderung vornehmen, ist es verpflichtend, den Vermieter nachweislich über den Mangel zu informieren.
Habe ich einen Kündigungsschutz im Härtefall?
Wurde Ihnen Ihre Wohnung gekündigt und es liegt ein Härtefall nach § 574 BGB vor, so können Sie gegen die Kündigung Widerspruch einlegen. Manchmal ist jedoch allein das Merkmal der Schwerbehinderung nicht ausreichend. Anerkannte Härtefälle in der Rechtsprechung sind unter anderem schwere Erkrankungen wie AIDS oder Erkrankungen psychischer Natur sowie Pflegefälle.
Wie muss der Widerspruch gegen die Kündigung aussehen?
Der Widerspruch muss begründet werden und schriftlich erfolgen. Der Widerspruch muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen, sonst ist der Widerspruch nicht mehr wirksam. Die Fristen hierzu sind in den §§ 574, 574a und 574b BGB geregelt. Allerdings gelten die Fristen zur Einlegung des Widerspruchs nur, wenn der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben auf einen Widerspruch hingewiesen hat. Wurde in dem Kündigungsschreiben die Möglichkeit zum Widerspruch nicht genannt und Gesetz dem Fall, der Vermieter verklagt den Mieter auf Räumung, so haben Mieter noch bis kurz vor dem Gerichtstermin Zeit, der Kündigung zu widersprechen. In einem laufenden Rechtsstreit entscheidet dann das Gericht über die Fortsetzung des Mietverhältnisses und gegebenenfalls darüber, wie lange dieses fortgesetzt werden muss.
Fazit zum Thema Mieter mit Pflegestufe
Als Mieter mit einer Schwerbehinderung können Sie vom Vermieter verlangen, Ihre Wohnung barrierefrei umbauen zu lassen. Dafür müssen Sie jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Umbau nachweisen. Die Kosten des Umbaus gehen zulasten des Mieters. Jedoch kann der Vermieter auch dem behindertengerechten Umbau widersprechen, sofern er selbst ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, was einem Umbau im Wege steht. Kann man sich nicht einigen, besteht die Möglichkeit, Klage beim Amtsgericht einzureichen.
Häufig gestellte Fragen zu den Rechten von schwerbehinderten Mietern
Wir haben die am häufigsten gestellten für Sie gesammelt und beantwortet!
Besteht für Schwerbehinderte ein besonderer Mieterschutz?
Streng gesehen, nein. Für Schwerbehinderte gelten die gleichen Kündigungsfristen sowie gesetzliche Voraussetzungen wie für alle anderen auch. Ausnahmen gibt es allerdings, wenn Sie sich auf einen sozialen Härtefall berufen.
Haben behinderte Menschen Anspruch auf größere Wohnungen?
Bestimmte Behinderungen setzen voraus, dass Sie einen Anspruch auf einen größeren Wohnraum haben. Dies wird „Mehrbedarf bei Wohnraum“. Demnach stehen behinderten Menschen bis zu 15 Quadratmeter mehr Wohnraum zu.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Vermieter mir den behindertengerechten Umbau verwehrt?
Leider kann der Vermieter einige Gründe zutage bringen, die einen Umbau an der Wohnung nicht möglich machen. In den meisten Fällen bleibt hier nur der Umzug des Mieters in eine barrierefreie Wohnung. Laut einer Statistik sind circa ein Drittel der Betroffenen bereit, umzuziehen.