Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern haben wir eine Sorgerechtsverfügung Vorlage für Ihre Kinder erstellt.
Diese unterscheidet zwischen der Personensorge und der Vermögenssorge.
Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Kind, welches das 14. Lebensjahr bereits vollendet hat, sich gegen die von seinen Eltern angeordnete Vormund widersetzen kann. Für einen solchen Fall haben wir Ihnen auch die Option offen gelassen, dass Sie eine Ersatzpersonen nennen und Personen, die auf gar keinen Fall als Vormund bestellt werden sollen.
Wichtig ist noch, dass diese Sorgerechtsverfügung auffindbar ist. Wir würden Ihnen empfehlen, diese Sorgerechtsverfügung entweder ihren erwünschten Verwandten in Original mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift mit Vor- und Nachnahme auszuhändigen gem. § 1777 Abs. 3 BGB oder nochmals auf Nummer sicher zu gehen und im Nachlassgericht diese Sorgerechtsverfügung in Form einer besonderen Form des Testaments gegen eine Mindestgebühr i.H.v. 15,00EUR zu hinterlegen. Dann erhalten Sie einen Hinterlegungsschein.
Denn auch bei dem Vorliegen einer Sorgerechtsverfügung wird das Gericht überprüfen, ob der genannte Vormund geeignet ist und kann nur in bestimmten Situationen von dem vorgeschlagenen Vormund abweichen, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung der Person bestehen.
Wir hoffen, Ihnen hiermit geholfen zu haben und weisen Sie daraufhin, dass die juristischen Beiträge vollkommen unverbindlich sind. Sodass die Nutzung der Beiträge und deren Verwertung auf eigene Gefahr erfolgt (https://jurarat.de/muster-nutzungsbedingungen).