Vollmacht
Erbengemeinschaft Muster
inklusive kostenloser Vorlage

Haben Sie als Geschwister von Ihren Eltern ein Haus als Erbe bekommen und möchten dieses nun gemeinsam verkaufen? Häufig gibt es bei der Verwaltung der Miterben Probleme. Denn mehrere Geschwister zur selben Zeit an dem selben Ort zu bekommen, ist, vor Allem später im Leben, nicht mehr so einfach.

Kann eine Vollmacht der Miterben für den Verkauf ausgestellt werden?

Bei einem Hausverkauf reicht eine normale Generalvollmacht nicht aus – es müsste eine notariell beglaubigte Vollmacht über den Verkauf des Hauses vorliegen, damit Sie für Ihre Geschwister handeln können.

Da die Beurkundung die stärkste Form bei der Vornahme von Rechtsgeschäften ist, muss auch der Notar die Identität des Erklärenden bestätigen können – daher wird das persönliche Erscheinen verlangt. Ein anderer Grund für das persönliche Erscheinen liegt darin, dass der Notar verpflichtet ist, den Erklärenden oder den Unterzeichnenden, der ein Rechtsgeschäft eingeht, über die rechtliche Bedeutung und die Konsequenzen seiner Erklärung zu belehren.

Da eventuell Ihre Geschwister im Ausland sind, sollte ein deutschsprechender Notar, der im deutschen Konsul im Ausland tätig ist, herangezogen werden. Ein Termin bei Konsularbeamten ist schwer zu bekommen, daher sollten Sie rechtzeitig um einen Termin bitten.

Hier ist ein Link zur deutschen Auslandsvertretung in den USA:

https://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/04__Schri…

Der Vertrag über den Kauf des Hauses (Nachlass) durch Sie kann dann durch eine beurkundete oder beglaubigte notarielle Erklärung (Vollmacht) Ihrer Geschwister zustande kommen – trotz der Abwesenheit Ihrer Geschwister.

Diese Vollmacht müsste an Sie durch Ihre Geschwister bereits vor dem Abschluss des Kaufvertrages erteilt werden. Mit dieser Vollmacht können Sie dann Erklärungen im notariellen Beurkundungstermin im Namen Ihrer Geschwister abgeben, der dann dazu führt, dass der Kaufvertrag unverzüglich wirksam ist.

Auch besteht eine andere Möglichkeit des vollmachtlosen Vertreters.

Dieser könnte ein Mitglied Ihrer Erbgemeinschaft oder ein Notariatangestellter sein, der dann als vollmachtloser Vertreter statt den abwesenden Erben auftritt und für diese unterschreibt. Dieser unterzeichnete Vertrag ist nun schwebend unwirksam und kann durch die Unterschrift der abwesenden Erben nachträglich genehmigt werden, indem diese die Genehmigung von einem Notar bei sich vor Ort zur Protokoll geben (es wird eine Überbeglaubigung (Apostille) auf die Genehmigung gesetzt) oder kann im Kaufvertrag von Ihrem Notar schon als Überbeglaubigung als Vertragsbestandteil mit einbezogen werden.

Vollmacht Hausverkauf

Ich,

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(Name, Vorname, Anschrift, PLZ, Geburtsdatum, Geburtsort)

erteile hiermit

______________________________________

(Name, Vorname, Anschrift, PLZ, Geburtsdatum, Geburtsort)

eine Generalvollmacht.

Der/Die Bevollmächtigter/Bevollmächtigte ist mit dieser Generalvollmacht berechtigt, sämtliche Angelegenheiten für mich vor Privatpersonen, Unternehmen und Behörden wahrzunehmen, um den Verkauf des Hauses

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(Anschrift, PLZ, Bundesland des Hauses und kurze Beschreibung der besonderen Merkmale des Hauses)

vorzunehmen.

Ferner ist er/sie befugt, für mich in der gesetzlichen Art und Weise ohne Einschränkungen jede rechtlich notwendig und gebotene Handlung vorzunehmen, die von mir und mir gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen werden kann, nämlich mit denselben Folgen, wie wenn ich selbst gehandelt hätte.

Die Generalvollmacht beinhaltet folgende Rechte:

Die oben genannte Bevollmächtigte, folglich die Vertrauensperson, hat das Recht mich gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Er/Sie hat das Recht für mich – folglich in meinem Namen – Prozesshandlungen wahrzunehmen.

Ferner hat er/sie das Recht bewegliche Sachen, Grundstücke, und Rechte für mich zu erwerben/kaufen oder zu veräußern/verkaufen.

Er/Sie hat das Recht Zahlungen oder Wertgegenstände für mich anzunehmen und Zahlungen für mich vorzunehmen.

Auch hat er/sie das Recht dingliche Rechte jeglicher Art und Weise an Grundstücken oder anderen Rechten zu bestellen, zu übertragen, zu kündigen oder aufzugeben.

Diese Generalvollmacht schließt die Befreiung des oben genannten Bevollmächtigten von allen Beschränkungen des § 181 BGB ein.

Weiterhin ist der Bevollmächtigte befugt, im Einzelfall eine Untervollmacht gegenüber anderen Personen zu erteilen.

Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus und ist gültig bis zu meinem Widerruf – bestenfalls bis zur Erledigung der Angelegenheit, folglich des Verkaufs des Hauses.

Nach meinem Ableben kann diese Vollmacht von meinen Erben widerrufen werden.

Unterschrift,

Ort, Datum