Generalvollmacht Vorlage: Kostenloses Word- und PDF-Muster
Im deutschen Recht gibt es keine Regelung darüber, dass die gesetzliche Vertretung automatisch an einen Angehörigen übergeht. Um für diesen Fall abgesichert zu sein, ist es sinnvoll, im Voraus eine Generalvollmacht zu erteilen. Was dies genau bedeutet und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.
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Ein Unfall oder ein plötzlich eintretender schwerer Krankheitsfall können Grund dafür sein, dass Sie aus juristischer Sicht nicht mehr handlungsfähig sind. Alltägliche Handlungen wie beispielsweise Überweisungen oder Ähnliches sind dann alleine nicht mehr zu bewältigen. Zudem können oftmals auch Einwilligungen zu Operationen oder andere Gesundheitsentscheidungen nicht mehr eigenständig getroffen werden.
In solchen Fällen kann eine Generalvollmacht Abhilfe schaffen. Wenn eine zuvor genannte Situation eintrifft, möchte sich jeder durch einen Angehörigen oder eine andere nahestehende Vertrauensperson abgesichert wissen.
Was ist eine Generalvollmacht?
Eine Vollmacht ist dazu da, einem oder mehreren Personen (Bevollmächtigte) die Erlaubnis zu erteilen, bestimmte Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu erledigen. Hierbei gilt es zu unterscheiden, dass es verschiedene Arten von Vollmachten gibt. Hierunter fallen etwa eine Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht und die Generalvollmacht. Dabei ist die Generalvollmacht die umfassendste Vollmacht und kann nur ausgestellt werden, wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung der Vollmachtgeber noch voll geschäftsfähig ist. Mit einer Generalvollmacht können beinahe alle Entscheidungen, die den persönlichen und rechtlichen Bereich betreffen, an den Bevollmächtigten abgetreten werden.
Der Vollmachtgeber kann dabei genau festlegen, welche Handlungen er dem Bevollmächtigten übergeben möchte. Deshalb sollten Sie als Vollmachtgeber Ihre bevollmächtigte Person mit Bedacht auswählen. Sie müssen ihr zu 100 Prozent vertrauen können.
Es kann festgehalten werden, dass eine Generalvollmacht also als eine Art „Zusammenfassung“ mehrerer Vollmachten angesehen werden kann. Einige Menschen entscheiden sich deshalb dafür, mit einer Generalvollmacht die Bereiche Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung abzudecken.
Beachten Sie jedoch, dass auch eine Generalvollmacht an ihre Grenzen stößt. Gemeint ist hierbei, dass in Fällen von akuter Lebensgefahr, Ablehnung von Therapien, Zustimmung bei freiheitsentziehenden Maßnahmen und bei der Zustimmung bezüglich einer Organspende die bevollmächtigte Person nicht unmittelbar darüber entscheiden darf. Deshalb sollten Sie diese Themen auch explizit in der Generalvollmacht mit aufnehmen oder zusätzlich noch eine Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht ausstellen.
Wozu dient die Generalvollmacht?
Mit einer Generalvollmacht können Sie beispielsweise Kinder, Geschwister oder Freunde bevollmächtigen, dass sie Sie rechtlich vertreten. Grundsätzlich versteht man unter einer Vollmacht ein Dokument, welches anderen Personen ermöglicht, Sie in verschiedenen Rechtsangelegenheiten zu vertreten.
Prinzipiell ist dabei zwischen Einzel- und Generalvollmachten zu unterscheiden. Mit einer Einzelvollmacht ermächtigen Sie eine Person für eine bestimmte Rechtsangelegenheit. So kann man zum Beispiel mit einer Kontovollmacht in Ihrem Sinne Geld abheben. Mit einer Postvollmacht beauftragen Sie etwa eine andere Person damit, Pakete in der Postfiliale für Sie abzuholen.
Die Generalvollmacht hingegen ist hinsichtlich der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen viel größer gedacht. Hierbei kann der Bevollmächtigte Sie in fast allen persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten. Allerdings gehen diese weitreichenden Berechtigungen auch mit einem hohen Missbrauchsrisiko einher. Stellen Sie eine solche Generalvollmacht deshalb nur denjenigen Menschen aus, denen Sie absolutes Vertrauen schenken.
Trotz dieser Gefahr ist es jedoch sinnvoll, seinem Ehepartner oder den Angehörigen eine Generalvollmacht auszustellen. Eine fortschreitende Demenzerkrankung oder ein Unfall kann Sie plötzlich juristisch handlungsunfähig machen. Im juristischen Sinne wird hierbei auch von der Geschäftsunfähigkeit gesprochen, die in § 104 BGB geregelt ist. Dieser Paragraf besagt, dass für volljährige Menschen, die sich aufgrund einer Behinderung oder psychischen Erkrankung nicht mehr selbst um ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern können, Betreuer beziehungsweise Vertreter zu bestellen sind, die für sie die Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte abwickeln.
Üblicherweise bestimmt hierüber das Gericht, welche Personen dafür geeignet sind. Wenn Sie jedoch selbst darüber bestimmen wollen, wer für Sie in solchen Fällen aktiv werden soll, müssen Sie selbst eine Generalvollmacht mit einem Vertreter festlegen.
Was kostet eine Generalvollmacht?
Bei der Erstellung der Generalvollmacht fallen zunächst einmal keine Kosten an. Lediglich, wenn Sie die Generalvollmacht beim Notar beglaubigen möchten, müssen Sie etwaige Kosten einkalkulieren. Üblicherweise bemessen sich die Kosten nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Haben Sie beispielsweise ein Vermögen von rund 100.000 Euro, so belaufen sich die Beurkundungskosten auf circa 165,00 Euro.
Ist eine Generalvollmacht Vorlage auch ohne Notar gültig?
Ein Notar ist dafür da, die Vollmacht zu beurkunden und zu beglaubigen. Mit der Beurkundung wird die Echtheit des Dokuments bestätigt. Gesetzlich ist dies jedoch nicht vorgeschrieben, jedoch zwingend notwendig, damit die Generalvollmacht auch vor Gericht Bestand hat und beispielsweise bei Bankgeschäften oder Grundstücksgeschäften anerkannt wird.
Gut zu wissen!
Haben Sie eine Generalvollmacht ausgestellt, empfehlen wir Ihnen, Ihre Banken, behandelnde Ärzte sowie nahe Verwandte über diese Erstellung zu informieren und Ihnen zudem eine Kopie der Generalvollmacht zur Verfügung zu stellen. Im Notfall weiß dann jeder, wer zu kontaktieren ist.
Wie schreibe ich eine Generalvollmacht?
Natürlich weiß nicht jeder aus dem Stegreif, wie eine Generalvollmacht zu schreiben ist und wie sie auszusehen hat. Der Gesetzgeber allerdings stellt nur wenige Anforderungen an die Form der Generalvollmacht. Diese sind:
- Sie müssen voll geschäftsfähig sein.
- Sie müssen volljährig sein.
- Die Vollmacht muss vom Notar beurkundet werden, wenn Sie mit der Vollmacht auch den Verkauf beziehungsweise die Belastung von Grundstücken ermöglichen möchten. Andernfalls erkennt das Grundbuchamt die Vollmacht nicht an.
- Die Generalvollmacht muss eigenhändig unterschrieben und mit einem Datum versehen sein.
Worin liegt der Unterschied zwischen einer Vorsorge- und Generalvollmacht?
Aus juristischer Sicht gibt es zwischen diesen beiden Vollmachten keinen Unterschied. Lediglich die Intention ist verschieden. Eine Generalvollmacht kommt nämlich immer dann zum Einsatz, wenn der geschäftsfähige Vollmachtgeber einen Termin oder bestimmte Handlungen aus diversen Gründen nicht wahrnehmen kann oder möchte. Hierfür wurde in der Generalvollmacht eine Vertrauensperson genannt, die den Vollmachtgeber in solchen Fällen vertritt.
Ein Beispiel:
Wenn Sie verheiratet sind, getrennte Konten besitzen und Sie geschäftlich ins Ausland müssen, können Sie Ihrem Ehepartner eine Generalvollmacht ausstellen, damit dieser auf Ihr Konto in dieser Zeit zugreifen kann, um laufende Kosten zu begleichen. Diese Vollmacht gilt jedoch nur in dem Zeitraum, in dem Sie sich auf Geschäftsreise befinden.
Eine Vorsorgevollmacht wird hingegen dann erstellt, wenn der Vollmachtgeber plötzlich nicht mehr geschäftsfähig ist. Da sich dann der Bevollmächtigte um viele verschiedene Lebensbereiche kümmern muss, sollte hier eine umfassende und detaillierte Regelung aufgeführt sein.
Beispiel
Ihre Mutter möchte sich für den Fall der Geschäftsunfähigkeit absichern und bevollmächtigt Sie mit einer Vorsorgevollmacht. Im Ernstfall erhalten Sie dann von Ärzten Auskunft und können über die Behandlung Ihrer Mutter entscheiden. Zudem erhalten Sie auch die Erlaubnis, über den Aufenthaltsort Ihrer Mutter zu bestimmen. Dies bedeutet, dass Sie auch entscheiden können, sie beispielsweise in einem Heim unterzubringen. Mit dieser Vorsorgevollmacht setzt Ihre Mutter die zuvor genannten Punkte detailliert auf und händigt sie Ihnen aus. Sie können sie einsetzen, sobald Ihre Mutter geschäftsunfähig wird. Ist sie noch geschäftsfähig, können Sie die Vorsorgevollmacht nicht einsetzen.
Wieso erkennen Banken oft eine Generalvollmacht nicht an?
Grundsätzlich ist die Sorge der Banken ja zu verstehen. Der Hintergrund ist, dass die Banken Sorge haben, zu haften. Zudem ist die Sorge auch berechtigt, insbesondere dann, wenn jemand Geld abhebt, der keine Vollmacht oder eine fehlerhafte Vollmacht besitzt. Deshalb stellen die Banken oftmals auch so große Anforderungen bezüglich Vollmachten.
Es kommt jedoch immer öfter vor, dass Kreditinstitute die vorgefertigten Vollmachten mit der Begründung ablehnen, dass die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Unterschrift nicht gewährleistet gewesen sei, dass generell nur hauseigene Formulare oder nur Vollmachten anerkannt werden, die anwaltlich oder notariell beglaubigt sind.
Die Argumentation der Geschäftsfähigkeit ist eher unsachlich. Denn Banken überprüfen schließlich auch bei einem Darlehens- oder Arbeitsvertrag nicht, ob die Unterschriften ärztlich bestätigt wurden.
Auch die Begründung der hauseigenen Formulare ist nicht ganz nachvollziehbar. Denn gemäß §§ 164 ff. BGB, speziell § 167 Abs. 2 BGB sind auch formlose Vollmachten sehr wohl gültig. Hinzu kommt, dass es mittlerweile auch viele Urteile des Bundesgerichtshofs gibt, welche die Banken dazu verurteilt haben, auch nicht-notarielle oder -hauseigene Vollmachten anzuerkennen. Viele Banken berufen sich hier auch auf die Behauptung in den AGB, in denen niedergeschrieben ist, dass nur hauseigene Formulare akzeptiert werden. Dies ist jedoch nicht haltbar, denn selbst wenn solch eine Klausel in den AGB vorkäme, wäre sie wegen § 309 Nr. 13 BGB unwirksam, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt.
Wie kann ich die Bank dazu bringen, meine Vollmacht anzuerkennen?
Damit Sie Ihre Bank dazu animieren können, Ihre vorgefertigte Vollmacht zu akzeptieren, reicht oftmals ein aufgesetztes Schreiben von einem Anwalt aus. Auch die Ankündigung, dass Sie die Bundesanstalt für Finanzaufsicht oder den Ombudsmann für Banken einschalten werden, reicht oftmals schon aus, damit die Banken die Vollmachten akzeptieren. Wenn Sie wirklich sichergehen möchten, dass Sie eine rechtsgültige Vollmacht ausgestellt haben, die auch von den Banken anerkannt wird, sollten Sie Fachleute zurate ziehen. Diese können dann ebenfalls in den Fällen, in denen die Bank die Vollmacht ablehnt, auch schnell reagieren.
Fazit: Unsere Generalvollmacht PDF Vorlage
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie auf eine notarielle Vorsorgevollmacht (am besten als Generalvollmacht deklariert), nicht verzichten. Denken Sie auch darüber nach, die Vollmacht über Ihren Tod hinaus auszustellen. Ansonsten könnten streitende Erben die Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten beschränken. Aus rein praktischen Gründen und zur Sicherheit sollten Sie des Weiteren auch eine explizite Bankvollmacht mit Ihren Banken einrichten.
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Häufig gestellte Fragen rund um die Generalvollmacht
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Welche Nachteile hat die Generalvollmacht?
Wie bereits erwähnt, sollten Sie eine Generalvollmacht nur einer absoluten Vertrauensperson ausstellen. Zum Nachteil kann eine Generalvollmacht insbesondere dann werden, wenn der Bevollmächtigte seine Pflichten verletzt und Ihr Vermögen zu Ihrem Nachteil einsetzt.
Schwierigkeiten können auch dann entstehen, wenn der Bevollmächtigte noch nach Ihrem Tod mit dieser Vollmacht agiert. Zu beachten gilt deshalb, dass üblicherweise eine Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt. Der Bevollmächtigte hat somit keine Vertretungsbefugnis mehr. Außerdem kann eine Generalvollmacht auch zu Konflikten innerhalb der Familie führen, wenn die Vollmachtserteilung nicht transparent genug ist oder der Bevollmächtigte seine Stellung ausnutzt.
Was geht nicht mit einer Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht bevollmächtigt nicht zur Eheschließung oder -scheidung, zur Ausübung des Wahlrechts, zur Ab- oder Anerkennung einer Vaterschaft oder zur Erstellung eines Testaments. Auch kann der Bevollmächtigte nicht vor Gericht für seinen Vollmachtgeber aussagen.
Ist eine Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht besser?
Möchten Sie möglichst viele Bereiche abdecken, so empfiehlt sich die Ausstellung einer Generalvollmacht. Hiermit sind alle Rechtsgeschäfte abgewickelt, die eine Vertretung zulassen.
Welche Vollmachten sollte man besitzen?
Zu den wichtigsten Vollmachten zählen die Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Patientenverfügung, das Testament, die Betreuungsverfügung, die letztwillige Verfügung sowie die Vollmacht über den Tod hinaus.
Erlangt der Ehepartner automatisch die Vorsorgevollmacht?
Damit das Notvertretungsrecht für Ihren Ehepartner in Kraft treten kann, muss ein Arzt formell bescheinigen, dass Ihr Zustand eine Vertretung benötigt. Haben Sie Ihrem Ehepartner bereits eine Vorsorgevollmacht mit sofortiger Wirkung erteilt, so greift diese jederzeit.