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UG (haftungsbeschränkt) gründen: Ablauf, Kosten & Unterschied zur GmbH 2026

In Kürze:
In Kürze
  • UG gründbar ab 1 Euro Stammkapital nach § 5a GmbHG.
  • Notarkosten beim Musterprotokoll: ca. 100–250 €; HR-Eintragung: ~150 €.
  • Pflicht: 25 % des Jahresüberschusses in gesetzliche Rücklage einzustellen.

Eine UG (haftungsbeschränkt) lässt sich nach § 5a GmbHG mit einem Stammkapital ab 1 Euro gründen. Die Notarkosten beim Musterprotokoll liegen bei ca. 100–250 €, die Handelsregistereintragung kostet rund 150 €. Pflicht: 25 % des jährlichen Überschusses müssen in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis das Kapital 25.000 € erreicht (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Erst dann ist die Umwandlung in eine GmbH möglich.

UG vs. GmbH: Die wichtigsten Unterschiede

UG (haftungsbeschränkt)

Ab 1 €

StammkapitalMindestens 1 €
Rücklagenpflicht25% des Jahresüberschusses
SacheinlagenNicht erlaubt
Firma/NameMuss „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen
MusterprotokollMöglich (bis 3 Gesellschafter)
NotarkostenCa. 100–250 €
GmbH

Ab 25.000 €

StammkapitalMindestens 25.000 €
RücklagenpflichtKeine gesetzliche Pflicht (§ 5a gilt nicht)
SacheinlagenErlaubt (z.B. Maschinen, Patente)
Firma/NameFreie Wahl des Rechtsformzusatzes
MusterprotokollMöglich, aber oft individuelle Satzung
NotarkostenCa. 500–1.500 € (je nach Stammkapital)
Warum trotzdem UG statt GmbH?

Die UG eignet sich für Gründer, die schnell und günstig starten wollen und das nötige Stammkapital noch nicht aufgebracht haben. Häufig wird sie als Vorstufe zur GmbH genutzt: Man gründet UG, spart durch die Rücklagenpflicht automatisch Kapital an und wandelt dann in eine GmbH um, sobald 25.000 € erreicht sind.

Die Rücklagenpflicht: Das wichtigste Merkmal der UG

25 %
des Jahresüberschusses: Pflicht zur Rücklagenbildung (§ 5a Abs. 3 GmbHG)

Solange das Stammkapital der UG unter 25.000 € liegt, muss jährlich ein Viertel des Jahresüberschusses (gemindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr) in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Diese Rücklage darf nicht ausgeschüttet werden; zulässig ist nur die Verwendung für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder den Ausgleich von Verlusten. Die Rücklagenpflicht entfällt erst, wenn das Stammkapital tatsächlich auf 25.000 € erhöht wurde (§ 5a Abs. 5 GmbHG), nicht schon mit dem Erreichen der Summe.

Verlustjahre: Keine Rücklagenbildung, aber Kapital schmilzt

Bei einem Jahresfehlbetrag (Verlust) wird keine Rücklage gebildet. Das Stammkapital der UG schmilzt bei Verlusten aber schnell; bei 1 € Stammkapital droht rasch die Insolvenz. Empfehlung: Mindestens 1.000–2.000 € Stammkapital einzahlen, um einen Liquiditätspuffer zu haben.

Gründung Schritt für Schritt

  1. Gesellschafter und Geschäftsführer festlegen
    Mindestens 1 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer. Gesellschafter und Geschäftsführer können identisch sein. Bei Musterprotokoll: maximal 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer.
  2. Firma (Name) und Sitz festlegen
    Der Name muss „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten. Sitz kann jeder Ort in Deutschland sein. Prüfen: Firmenname nicht bereits im Handelsregister eingetragen.
  3. Stammkapital festlegen (mindestens 1 €)
    Nur Geldeinlagen zulässig (Sachgründungsverbot nach § 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG). Der Betrag muss vollständig eingezahlt sein, bevor die Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet wird (§ 5a Abs. 2 S. 1 GmbHG). Empfehlung: mindestens 1.000 €.
  4. Notartermin und Beurkundung
    Gesellschaftsvertrag (oder Musterprotokoll) wird beim Notar beurkundet. Alle Gesellschafter müssen persönlich erscheinen oder vertreten sein. Alternativ ist die Bargründung seit August 2022 auch online möglich, per Videokommunikation über das Notarportal der Bundesnotarkammer (§ 2 Abs. 3 GmbHG).
  5. Stammkapital einzahlen
    Das vereinbarte Stammkapital auf das neu eröffnete Geschäftskonto überweisen. Kontoauszug für den Notar aufbewahren. Ohne Einzahlungsbeleg kein Handelsregistereintrag.
  6. Anmeldung beim Handelsregister
    Der Notar meldet die Gesellschaft beim zuständigen Handelsregister an. Eintragungsgebühr: ca. 150 €. Eintragungsdauer: typisch 1–4 Wochen.
  7. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
    Nach der Eintragung Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen. UG ist körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Umsatzsteuer-ID beantragen, wenn B2B oder EU-Handel geplant.

Musterprotokoll: Möglichkeiten und Grenzen

Musterprotokoll (Anlage 1 GmbHG): Grenzen und Möglichkeiten

Möglich mit Musterprotokoll

  • Bis zu 3 Gesellschafter
  • 1 Geschäftsführer (Gesellschafter oder Dritter)
  • Einfache Gewinnverteilung nach Anteilen
  • Standardregelungen zu Geschäftsführungsbefugnis
  • Günstigere Notarkosten

Nicht möglich mit Musterprotokoll

  • Mehr als 3 Gesellschafter
  • Mehrere Geschäftsführer
  • Besondere Gewinnverteilung
  • Vorkaufsrechte bei Anteilsübertragung (Vinkulierung)
  • Sonderrechte einzelner Gesellschafter
  • Sachagio oder Sacheinlagen

Von der UG zur GmbH: Wann und wie

Sobald das Stammkapital zusammen mit den angesammelten Rücklagen 25.000 € erreicht, kann die UG durch Kapitalerhöhung in eine GmbH umgewandelt werden (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Alternativ ist eine Kapitalerhöhung durch neue Einlagen möglich. Das Verfahren erfordert:

  • Gesellschafterbeschluss über Kapitalerhöhung
  • Notarielle Beurkundung
  • Anmeldung zum Handelsregister
  • Nach Eintragung: Änderung des Firmennamens (Streichung von „UG (haftungsbeschränkt)“, Ergänzung von „GmbH“)

GmbH-Gründung planen

Wer direkt eine vollwertige GmbH gründen möchte, findet in unserem Ratgeber zur Firmengründung alle nötigen Schritte und Checklisten.

Zum Firmengründungs-Ratgeber
Haftung und Streitigkeiten nach der Gründung

Nach der Gründung sind zwei Themen besonders relevant: Die persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG gilt auch für die UG, besonders bei der Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung. Und wenn Gesellschafter in Streit geraten, erklärt unser Ratgeber zum Gesellschafterstreit, welche Instrumente zur Verfügung stehen.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH mit Stammkapital unter 25.000 €. Der wesentliche Unterschied: Die UG muss jährlich 25% des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einbehalten (§ 5a Abs. 3 GmbHG), bis das Kapital 25.000 € erreicht, woraufhin eine Umwandlung in eine GmbH möglich ist. Die UG kann die Bezeichnung 'GmbH' nicht verwenden.

Wie viel kostet die UG-Gründung?

Bei Gründung mit dem notariellen Musterprotokoll sind die Notarkosten deutlich günstiger als bei einer GmbH-Neugründung mit individueller Satzung. Insgesamt rechnen Sie mit: Notarkosten ca. 100–250 €, Handelsregistereintragung ca. 150 €. Plus das Stammkapital (mindestens 1 €, empfohlen mindestens 1.000–2.000 €).

Was ist das Musterprotokoll bei der UG-Gründung und welche Grenzen hat es?

Das Musterprotokoll (Anlage 1 GmbHG) ist ein standardisierter Gesellschaftsvertrag für einfache Gründungen. Es spart Zeit und Kosten, hat aber Grenzen: Es ist nur für bis zu 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer nutzbar; besondere Regelungen zu Gewinnverteilung, Vorkaufsrechten, Geschäftsführungskompetenzen oder Vinkulierungsklauseln sind nicht möglich.

Rechtlicher Hinweis

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