Haben Sie vor kurzem einen Brief vom Arbeitsamt erhalten, mit der Aufforderung angeblich zuviel gezahltes Geld von vor über 2 Jahren zurückzuzahlen? Damals hatten die Ihnen tatsächlich zu viel bezahlt und Sie haben nach Ihrem Wissenstand alles zurückbezahlt. Jetzt habe Sie die Unterlagen alle natürlich nicht mehr und fragen sich:
A) müssen Sie das wirklich jetzt noch selber beweisen?
B) ist das nicht sowieso schon verjährt?
Wir haben mehrere Nachrichten von verschiedenen Nutzern erhalten und haben dieses geprüft.
Wann verjähren Forderungen von Ämtern?
Forderungen von Behörden verjähren im Falle eines normalen Schreibens in drei Jahren und im Falle von Bescheiden in 30 Jahren wie Gerichtsurteile.
In beiden Fällen wäre eine Verjährung bei Ihnen leider nicht einschlägig.
Was Sie machen könnten ist, dass Sie gerne sich Ihre Akte anschauen wollen würden, um festzustellen, ob der Zahlungseingang von der Behörde notiert wurde.
Fragen Sie ruhig die Behörde nach ihren Nachweisen, weshalb der Zahlungseingang nicht aufnotiert wurde.
Bzw. können Sie die Behörde auch um Geldingänge/-ausgänge zu Ihrem Konto bitten.
Oder Ihr Bankinstitut aufzusuchen und es um die Kopien der Kontoauszüge bitten. So hätten Sie auf alle Fälle einen Nachweis darüber, wenn Sie es tatsächlich bezahlt haben.