- Mietrecht
- Lesezeit: 06:09 Minuten
Grundbuchauszug: Inhalt, Kosten, Anspruch & Anfordern
- Ein Grundbuchauszug zeigt, wem eine Immobilie gehört und ob es Belastungen wie Grundschulden gibt.
- Der Zugang zum Grundbuchauszug ist nur für Personen mit berechtigtem Interesse möglich, z.B. Eigentümer oder Behörden.
- Der Grundbuchauszug ist in fünf Bereiche unterteilt, darunter Informationen über Eigentumsverhältnisse und Grundpfandrechte.
- Der Auszug ist nötig, um die Eigentümerschaft zu beweisen, insbesondere beim Verkauf einer Immobilie.
- Die Anforderung kann online, beim Grundbuchamt oder über einen Notar erfolgen.
- Für den Auszug fallen Kosten an, die im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt sind.
Anhand eines Grundbuchauszuges erhalten Sie Informationen darüber, wem eine Immobilie gehört, ob Wege-, Nießbrauch- oder Wohnrechte eingetragen und ob die Immobilie mit Grundschulden belastet sind. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse vorweisen können, haben Sie Anspruch auf einen Grundbuchauszug. Berechtigtes Interesse können unter anderem öffentliche Stellen, Eigentümer, Bevollmächtigte des Eigentümers, Behörden und Ämter sein. Angefordert werden kann der Grundbuchauszug entweder über das Grundbuchamt beim Amtsgericht, einem Online-Service oder einem Notar.
Was ist ein Grundbuchauszug?
In dem Grundbuch sind alle relevanten Informationen über ein Grundstück zentral gesammelt. Über die Grundbuchämter erhalten Sie Einsicht in diese Unterlagen. Diese Einsicht erhalten Sie in Form einer Abschrift, welche sich dann „Grundbuchauszug“ nennt.
Unterteilt ist der Grundbuchauszug in fünf Bereiche. Auf den letzten drei Blättern erhalten Sie Einsicht in sensible Daten zu einem Grundstück. Deswegen ist auch häufig die Rede von den Grundbuchblättern „eins bis drei“. Wenn Sie als Käufer die Eigentümerschaft nachweisen müssen, reicht hierzu meist das erste Grundbuchblatt aus. Alle weiteren Informationen müssen nicht zwingend preisgegeben werden.
Wieso benötige ich einen Grundbuchauszug?
Für einen erfolgreichen Verkauf der Immobilie ist das Grundbuch Voraussetzung und Teil des Kaufvertrages. Anhand des Grundbuchauszuges kann nachgewiesen werden, dass Sie auch der tatsächliche Eigentümer der Immobilie sind und schlussendlich auch zum Verkauf berechtigt sind. Üblicherweise sieht der Notar beim Hausverkauf oder Hauskauf den Grundbuchauszug ein und protokolliert diese Informationen im Kaufvertrag. Sobald der Notar den Kaufvertrag notariell beurkundet hat, informiert er das Finanzamt über den Wohnungs-, Haus- oder Grundstücksverkauf.
Das Finanzamt fordert sodann den Käufer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer auf. Bis alles geregelt ist, also bis der Kaufpreis und die Steuer gezahlt wurden, veranlasst der Notar eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Wenn dann alle Verbindlichkeiten beglichen sind, beantragt der Notar einen Eigentümerwechsel im Grundbuch. Somit ändert sich dann entsprechend der Grundbuchauszug für das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung.
Was steht im Grundbuchauszug?
Im Grundbuchauszug finden sich alle Informationen rund um ein Grundstück. Hierunter gehören beispielsweise Hypotheken, Belastungen durch Grundschuld, Eigentums- und Wohnverhältnisse sowie verschiedene Grundpfandrechte.
Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?
Ein Grundbuchauszug enthält die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und die sogenannten Abteilungen I, II und III. Dies wollen wir Ihnen etwas näher erläutern:
- Aus der Aufschrift ist die Nummer des Grundbuchblattes, der Grundbuchbezirk, das zuständige Grundbuchamt und das Datum des Grundbuchauszuges zu entnehmen.
- Über die Eigenschaften eines Grundstücks wie beispielsweise Straße und Hausnummer, Gemarkung oder Größe informiert das Bestandsverzeichnis.
- In der I. Abteilung sind Informationen über Eigentumsverhältnisse des Grundstücks enthalten. Bei mehreren Eigentümern ist auch noch deren Verteilung ersichtlich. Des Weiteren können Sie hieraus erkennen, wann und weshalb (Kauf, Erbschaft, Zwangsversteigerung etc.) der aktuelle Eigentümer in den Besitz dieses Grundstücks gelangt ist.
- In der II. Abteilung finden sich Informationen über Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks. Hierunter fallen Nießbrauchrecht, Erbbaurecht oder Wohnrecht.
- Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden finden sich in der III. Abteilung des Grundbuchauszuges
Wann benötige ich einen Grundbuchauszug?
Wenn Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen, dann benötigen Sie einen Grundbuchauszug, um die Eigentümerschaft beweisen zu können. Doch nicht nur wegen der Eigentümerschaft, sondern auch über etwaige Informationen über mögliche Belastungen eines Grundstücks ist der Grundbuchauszug für Kaufinteressenten interessant. Auch für die Beleihungsprüfung der Bank sollte dieser vorgelegt werden, damit der Kaufinteressent einen Kredit erhält. Möchten Sie eine Immobilie veräußern, benötigen Notar und Käufer einen Auszug aus dem Grundbuchamt, damit Sie Ihre Eigentümerschaft nachweisen können.
Wer kann einen Grundbuchauszug anfordern?
Über nicht behördliche Dienstleister besteht die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug online anzufordern. Hierfür fallen jedoch Kosten an. Des Weiteren haben Sie noch die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug direkt beim Grundbuchamt anzufordern. Generell sind die Amtsgerichte für die Führung der Grundbücher verantwortlich.
Als Antragsteller eines Grundbuchauszuges benötigen Sie jedoch ein berechtigtes Interesse. Ob ein solches vorliegt, geht nach dem Ermessen des Beamten. Grundbuchauszüge aus reiner Neugier sind daher ausgeschlossen.
Ein uneingeschränkt berechtigtes Interesse an einem Grundbuchauszug haben in erster Linie die im Grundbuch eingetragenen Rechteinhaber und die Grundstückseigentümer. Weiterhin haben Notare, Gerichte und Behörden ein berechtigtes Interesse.
Außerdem können auch noch weitere Parteien ein berechtigtes Interesse begründen. Häufig wird nämlich auch einem Antrag von Gläubigern, Banken, direkten Nachbarn oder Mietern stattgegeben. Wenn Sie Kaufinteressent eines Grundstückes sind, haben Sie hier meistens schlechte Karten. Um in dieser Situation an einen Grundbuchauszug zu gelangen, geht der Weg hier meist nur über den eigentlichen Eigentümer.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Kostenlos gibt es den Grundbuchauszug nicht. Seit dem Jahr 2013 fällt die Regelung über die Kosten eines Grundbuchauszuges in das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). In den Nummern 17000 bis 17003 GNotKG ist zu den Kosten Folgendes geregelt:
- Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie: 10 Euro
- amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie: 20 Euro
- elektronische Übermittlung mittels einer unbeglaubigten Datei: 5 Euro
- elektronische Übermittlung mittels einer beglaubigten Datei: 10 Euro
Wann brauche ich einen beglaubigten und wann einen unbeglaubigten Grundbuchauszug?
Ob Sie einen unbeglaubigten oder beglaubigten Grundbuchauszug benötigen, hängt davon ab, wer ihn benötigt. Wenn Sie den Auszug lediglich für Ihre Unterlagen benötigen, reicht hierfür eine einfache Abschrift völlig aus. Bei einem Immobilienverkauf oder Finanzierung einer Immobilie wird ein beglaubigter Grundbuchauszug benötigt. Hierfür fordern Banken vorwiegend einen relativ aktuellen Grundbuchauszug an, der nicht älter als sechs Monate sein darf.
Wie fordere ich einen Grundbuchauszug an?
Der einfachste Weg führt über das zuständige Grundbuchamt. Eine andere Wahl stellt die Online-Beantragung über nicht behördliche Anbieter im Internet dar.
Wenn Sie als Privatperson einen Grundbuchauszug anfordern, ist der erste Schritt die Antragstellung beim zuständigen Grundbuchamt. Hierin sollten Ihre persönlichen Daten enthalten sein, sowie das berechtigte Interesse dargelegt werden. Ein berechtigtes Interesse haben Käufer von Grundstücken oder Immobilien sowie Eigentümer.
Sie haben die Möglichkeit den Grundbuchauszug entweder schriftlich per Fax oder Post oder auch persönlich beim Grundbuchamt vor Ort zu beantragen. Mittlerweile besteht jedoch auch die Möglichkeit in allen Bundesländern den Antrag online zu stellen.
Wie stelle ich einen Online-Antrag?
In jedem Bundesland haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Grundbuchauszug auf elektronischem Wege zu beantragen. Diese Einsichtnahme ist gebührenpflichtig und ist an die Erfüllung von verschiedenen Zulassungskriterien geknüpft.
Wie funktioniert das automatisierte Abrufverfahren in Rheinland-Pfalz?
Nutzer, die ein berechtigtes Interesse an einem Grundbuchauszug haben, können das Grundbuch in Rheinland-Pfalz online einsehen. Damit die Zulassung zu diesem Verfahren genehmigt wird, steht den Nutzern ein entsprechendes Formular (Teilnahmeantrag) zur Verfügung.
Wie sollte eine Vollmacht aussehen?
In § 167 BGB ist die Vollmachterteilung geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass Sie eine Vollmacht für nicht höchstpersönliche Rechtsgeschäfte formlos erteilen können. Ausreichend ist die Erklärung der Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber denjenigen, die am Rechtsgeschäft beteiligt sind. In den meisten Fällen könnte die Vollmacht sogar mündlich erteilt werden, wovon wir aber abraten. Eine Vollmacht, egal für welchen Zweck, sollten Sie stets immer schriftlich erteilen.
Worauf kommt es noch bei der Vollmachterteilung an?
Es gibt zwar gesetzliche Regelungen bei einer Vollmacht, entscheidend ist aber, welche Anforderungen die dritte Person an Sie stellt. Die meisten wollen nämlich eine schriftliche Vollmacht im Original sehen. Des Weiteren kann das Grundbuchamt aber auch einen Ausweis zwecks Datenabgleich verlangen.
Fazit: Der Grundbuchauszug
Der Grundbucheintrag klingt größtenteils komplizierter, als er eigentlich ist. Auch die Befürchtung hoher Kosten ist weitestgehend unbegründet. Wer erst einmal die Grundlagen des Grundbucheintrags verstanden hat, wird merken, dass dieser ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Sowieso kümmert sich in den meisten Fällen der Notar um den nötigen „Papierkram“. Bei Zweifeln und Fragen kann Ihnen dieser mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wenn Sie als Eigentümer in einem Grundbucheintrag ausgewiesen oder als Begünstigter im Grundbuch vorgemerkt sind, brauchen Sie keine Bedenken zu haben, dass ohne Ihre Zustimmung Ihr Grundstück veräußert werden kann.
Häufig gestellte Fragen zum Grundbuchauszug
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Was benötigt man, um einen Grundbuchauszug zu bekommen?
Um einen Grundbuchauszug zu bekommen, benötigt man ein berechtigtes Interesse. Dieses Interesse können Eigentümer, Bevollmächtigte des Eigentümers, Behörden und Ämter, sowie in einigen Fällen Gläubiger, Banken, direkte Nachbarn oder Mieter haben. Der Antrag auf einen Grundbuchauszug kann beim Grundbuchamt beim Amtsgericht, einem Online-Service oder einem Notar gestellt werden.
Ist ein Grundbuchauszug kostenpflichtig?
Ja, ein Grundbuchauszug ist kostenpflichtig. Seit 2013 fällt die Regelung über die Kosten in das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Kosten variieren dabei je nach Art des Ausdrucks oder der Übermittlungsform. Ein unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 Euro, ein amtlicher oder beglaubigter Ausdruck 20 Euro. Für die elektronische Übermittlung fallen 5 Euro für eine unbeglaubigte und 10 Euro für eine beglaubigte Datei an.
Wie lange dauert es, bis ein Grundbuchauszug kommt?
Die Dauer bis zur Erteilung eines Grundbuchauszugs kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Auslastung des zuständigen Grundbuchamts und der Art der Beantragung (online oder persönlich). In der Regel sollte man jedoch mit einer Bearbeitungszeit von 1 bis zu 3 Wochen rechnen.