• Mietrecht
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Wie lange dauert eine Räumungsklage? Dauer, Ablauf & Kosten!

Der große Ratgeber zur Fragestellung: Wie lange dauert eine Räumungsklage?
In Kürze:
  • Eine Räumungsklage wird vom Vermieter eingeleitet, wenn ein Mieter trotz gültiger Kündigung nicht auszieht.
  • Die Klageeinreichung erfolgt beim Amtsgericht oder Landgericht, abhängig vom Streitwert und Art des Mietverhältnisses.
  • Nach Klageeinreichung wird dem Mieter die Klageschrift zugestellt, auf die er reagieren kann. Ein Versäumnisurteil kann den Prozess vorzeitig beenden.
  • Die Hauptverhandlung beinhaltet die Anhörung beider Parteien, die Befragung von Zeugen und die Sichtung von Beweisen.
  • Die Gesamtdauer der Räumungsklage variiert je nach Fall zwischen sechs Monaten bis zu zwei Jahren.
  • Nach dem Urteil erhält der Mieter in der Regel 14 Tage zur Räumung; andernfalls kann der Vermieter weitere Maßnahmen ergreifen.

Die Räumungsklage wird vom Vermieter eingereicht, wenn ein Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht. Die Klage wird abhängig vom Streitwert beim zuständigen Amtsgericht (zumeist das Amtsgericht des jeweiligen Bezirks) oder beim zuständigen Landgericht eingereicht. Wie es im weiteren Verlauf zugeht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Räumungsklage kann in dieser Zeit mehrere Monate bis hin zu ein oder zwei Jahre in Anspruch nehmen. Vieles mehr erfahren Sie in diesem Beitrag zum Thema: Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Das müssen Sie über das Mieten & den Räumungsklage Ablauf wissen!

Die ersten Schritte – was geschieht zwischen Klageeinreichung und Hauptverhandlung?

Zunächst muss der Vermieter entscheiden, vor welchem Gericht die Klage einzureichen ist. Handelt es sich um ein privates Mietverhältnis und einen Streitwert von weniger als 5.000 €, muss der Vermieter die Klage beim Amtsgericht einreichen. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht des eigenen Bezirks. Handelt es sich hingegen um ein gewerbliches Mietverhältnis oder einen Streitwert von mehr als 5.000 €, ist das jeweilige Landgericht zuständig. Mit Klageeinreichung hat der Vermieter außerdem einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen.

Sind die ersten Schritte erledigt, wird dem Mieter die Klageschrift zugestellt. Er hat daraufhin Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Alternativ kann der Mieter die Klage sofort akzeptieren und ausziehen. Dies beendet den Prozess der Räumungsklage vorzeitig. Möchte der Mieter sich hingegen gerichtlich verteidigen, muss er sich schriftlich zur Klageschrift äußern. Verpasst er diese Gelegenheit, zieht aber auch nicht aus, kann es zu einem Versäumnisurteil kommen. Auch ein Versäumnisurteil beendet den Prozess noch vor der Hauptverhandlung. In der Regel verstreichen etwa zwei Monate zwischen Klageeinreichung und Versäumnisurteil. Je nachdem, wie der Mieter sich entscheidet, beeinflusst sein Handeln den weiteren Verlauf und damit auch die Dauer der Räumungsklage erheblich.

Möchte der Mieter Stellung zur Klageschrift nehmen, kann er darin erklären, warum er die Kündigung des Vermieters nicht als rechtmäßig sieht. Das kann beispielsweise an Fehlern seitens des Vermieters liegen oder weil der Mieter einen Härtefall geltend machen kann. Je nachdem, wie ausführlich sich der Mieter äußert, kann auch dies wieder die Prozessdauer beeinflussen.

Nachdem der Mieter sich geäußert hat, erhält auch der Vermieter wieder Gelegenheit zur Stellungnahme. Da beide Seiten in der Regel um die 14 Tage Zeit für ihre Stellungnahme erhalten, zieht sich der Prozess meistens bereits vor der Hauptverhandlung schon über einige Wochen. Können sich Mieter und Vermieter an dieser Stelle weiterhin nicht einigen, kommt es zur Hauptverhandlung.

In unserem Ratgeber zum Thema Räumungsklage erfahren Sie mehr über die Kosten, den Ablauf einer Räumungsklage und fristlose Kündigung.

Die Miete zu kündigen, geschieht oftmals wegen Eigenbedarf.

Wie läuft die Hauptverhandlung ab?

Im Rahmen der Hauptverhandlung werden beide Parteien gehört. Weiterhin werden Zeugen vernommen und andere Beweise gesichtet. Das können etwa das Kündigungsschreiben, jeglicher Schriftverkehr zwischen Mieter und Vermieter oder auch Fotos vom derzeitigen Zustand der Wohnung sein. Auch alle Beweise, die den Härtefall des Mieters unterstützen, werden ausgiebig begutachtet. Dieser Teil hat einen erheblichen Einfluss auf die Dauer der Räumungsklage. Werden viele Zeugen gehört und zahlreiche, komplizierte Beweise gesichtet, verlängert sich der Prozess merklich. Auch das Einschalten von Sachverständigen kann zu einer Verlängerung führen. Am Ende der Hauptverhandlung entscheidet der Richter über den Fall und fällt ein Urteil.

Wie geht es nach der Hauptverhandlung weiter?

Nach der Hauptverhandlung gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit lautet: Der Mieter kann einen Härtefall begründen oder die Klage anderweitig abwehren und darf in der Wohnung bleiben. Die Zweite lautet: Der Richter gibt der Klage statt und der Mieter wird zur Räumung gezwungen. Bis hier hin vergehen in der Regel je nach Umfang der Klage und Beweise zwischen sechs und zwölf Monaten. Ist der Prozess jedoch besonders aufwendig oder ist im Gericht Personalmangel vorhanden, kann es sich noch länger ziehen. Im schlechtesten Fall können für die Räumungsklage bis zu zwei Jahre verstreichen.

Nach der Hauptverhandlung werden dem Mieter in der Regel zunächst weitere 14 Tage Zeit zur eigenen Räumung gewährt. Unternimmt der Mieter auch in dieser Zeit nichts, hat der Vermieter die Wahl zwischen der klassischen Räumung durch den Gerichtsvollzieher oder der sogenannten Berliner Räumung. Bei der Berliner Räumung übernimmt der Vermieter die Räumung in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers selber. Die Berliner Räumung ist für den Vermieter deutlich kostengünstiger.

Allerdings kann auch sie den Gesamtprozess der Räumung verlängern. Denn dem Vermieter ist es in der Regel nicht gestattet, den Hausrat des Mieters vor Ablauf eines Monats selber zu entsorgen. So lange werden die Sachen des Mieters in der Wohnung eingelagert. Der Mieter hat daraufhin Zeit, die abzuholen. So kann sich der Prozess auf den letzten Meter weiter hinauszögern.

Zieht der Mieter nicht rechtzeitig aus der Mietsache aus, darf der Vermieter ein Verfahren eröffnen!

Fazit – Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Eine generelle Aussage über die Dauer einer Räumungsklage ist nur schwer zu treffen. In der Regel nimmt der gesamte Prozess, nach dem Sie die Räumungsklage einreichen, bis zum Ende der Hauptverhandlung sechs bis zwölf Monate in Anspruch. Die exakte Dauer hängt jedoch sehr vom Einzelfall ab. So kann eine sehr ausführliche Hauptverhandlung den Prozess bis zu zwei Jahre ziehen, während ein Versäumnisurteil den Prozess bereits nach zwei Monaten beendet.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wie lange dauert es von der Räumungsklage bis zur Zwangsräumung?

Die Dauer einer Räumungsklage variiert je nach Einzelfall und kann von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren dauern.

Wie stehen die Chancen bei einer Räumungsklage?

Die Chancen bei einer Räumungsklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Rechtmäßigkeit der Kündigung durch den Vermieter oder möglichen Härtefällen, die der Mieter geltend machen kann.

Wie läuft die Räumungsklage ab?

Der Ablauf der Räumungsklage beginnt mit der Klageeinreichung durch den Vermieter beim zuständigen Amts- oder Landgericht, abhängig vom Streitwert und Art des Mietverhältnisses. Der Mieter erhält dann die Klageschrift und hat die Möglichkeit, sich dazu zu äußern oder die Klage zu akzeptieren und auszuziehen.

Ein Versäumnisurteil kann ergehen, wenn der Mieter nicht reagiert. In der Regel vergehen etwa zwei Monate zwischen Klageeinreichung und Versäumnisurteil. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, werden beide Parteien gehört und Beweise gesichtet. Nach der Hauptverhandlung entscheidet der Richter über das weitere Vorgehen, welches entweder die Räumung der Wohnung oder das Verbleiben des Mieters in der Wohnung sein kann.