Die Räumungsklage wird vom Vermieter eingereicht, wenn ein Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht. Die Klage wird abhängig vom Streitwert beim zuständigen Amtsgericht (zumeist das Amtsgericht des jeweiligen Bezirks) oder beim zuständigen Landgericht eingereicht. Wie es im weiteren Verlauf zugeht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Räumungsklage kann in dieser Zeit mehrere Monate bis hin zu ein oder zwei Jahre in Anspruch nehmen. Vieles mehr erfahren Sie in diesem Beitrag zum Thema: Wie lange dauert eine Räumungsklage?
Die ersten Schritte – was geschieht zwischen Klageeinreichung und Hauptverhandlung?
Zunächst muss der Vermieter entscheiden, vor welchem Gericht die Klage einzureichen ist. Handelt es sich um ein privates Mietverhältnis und einen Streitwert von weniger als 5.000 €, muss der Vermieter die Klage beim Amtsgericht einreichen. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht des eigenen Bezirks. Handelt es sich hingegen um ein gewerbliches Mietverhältnis oder einen Streitwert von mehr als 5.000 €, ist das jeweilige Landgericht zuständig. Mit Klageeinreichung hat der Vermieter außerdem einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen.
Sind die ersten Schritte erledigt, wird dem Mieter die Klageschrift zugestellt. Er hat darauf hin Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Alternativ kann der Mieter die Klage sofort akzeptieren und ausziehen. Dies beendet den Prozess der Räumungsklage vorzeitig. Möchte der Mieter sich hingegen gerichtlich verteidigen, muss er sich schriftlich zur Klageschrift äußern. Verpasst er diese Gelegenheit, zieht aber auch nicht aus, kann es zu einem Versäumnisurteil kommen. Auch ein Versäumnisurteil beendet den Prozess noch vor der Hauptverhandlung. In der Regel verstreichen etwa zwei Monate zwischen Klageeinreichung und Versäumnisurteil. Je nachdem, wie der Mieter sich entscheidet, beeinflusst sein Handeln den weiteren Verlauf und damit auch die Dauer der Räumungsklage erheblich.
Möchte der Mieter Stellung zur Klageschrift nehmen, kann er darin erklären, warum er die Kündigung des Vermieters nicht als rechtmäßig sieht. Das kann beispielsweise an Fehlern seitens des Vermieters liegen oder weil der Mieter einen Härtefall geltend machen kann. Je nachdem, wie ausführlich sich der Mieter äußert, kann auch dies wieder die Prozessdauer beeinflussen.
Nachdem der Mieter sich geäußert hat, erhält auch der Vermieter wieder Gelegenheit zur Stellungnahme. Da beide Seiten in der Regel um die 14 Tage Zeit für ihre Stellungnahme erhalten, zieht sich der Prozess meistens bereits vor der Hauptverhandlung schon über einige Wochen. Können sich Mieter und Vermieter an dieser Stelle immer noch nicht einigen, kommt es zur Hauptverhandlung.
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Wie läuft die Hauptverhandlung ab?
Im Rahmen der Hauptverhandlung werden beide Parteien gehört. Weiterhin werden Zeugen vernommen und andere Beweise gesichtet. Das können beispielsweise das Kündigungsschreiben, jeglicher Schriftverkehr zwischen Mieter und Vermieter oder auch Fotos vom derzeitigen Zustand der Wohnung sein. Auch alle Beweise, die den Härtefall des Mieters unterstützen, werden ausgiebig begutachtet. Dieser Teil hat einen erheblichen Einfluss auf die Dauer der Räumungsklage. Werden viele Zeugen gehört und zahlreiche, komplizierte Beweise gesichtet, verlängert sich der Prozess merklich. Auch das Einschalten von Sachverständigen kann zu einer Verlängerung führen. Am Ende der Hauptverhandlung entscheidet der Richter über den Fall und fällt ein Urteil.
Wie geht es nach der Hauptverhandlung weiter?
Nach der Hauptverhandlung gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit lautet: Der Mieter kann einen Härtefall begründen oder die Klage anderweitig abwehren und darf in der Wohnung bleiben. Die zweite lautet: Der Richter gibt der Klage statt und der Mieter wird zur Räumung gezwungen. Bis hier hin vergehen in der Regel je nach Umfang der Klage und Beweise zwischen sechs und zwölf Monaten. Ist der Prozess jedoch besonders aufwändig oder ist im Gericht Personalmangel vorhanden, kann es sich noch länger ziehen. Im schlechtesten Fall können für die Räumungsklage bis zu zwei Jahre verstreichen.
Nach der Hauptverhandlung werden dem Mieter in der Regel zunächst weitere 14 Tage Zeit zur eigenen Räumung gewährt. Unternimmt der Mieter auch in dieser Zeit nichts, hat der Vermieter die Wahl zwischen der klassischen Räumung durch den Gerichtsvollzieher oder der sogenannten Berliner Räumung. Bei der Berliner Räumung übernimmt der Vermieter die Räumung in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers selber. Die Berliner Räumung ist für den Vermieter deutlich kostengünstiger.
Allerdings kann auch sie den Gesamtprozess der Räumung verlängern. Denn dem Vermieter ist es in der Regel nicht gestattet, den Hausrat des Mieters vor Ablauf eines Monats selber zu entsorgen. So lange werden die Sachen des Mieters in der Wohnung eingelagert. Der Mieter hat daraufhin Zeit, die abzuholen. So kann sich der Prozess auf den letzten Meter weiter hinauszögern.
Fazit – Wie lange dauert eine Räumungsklage?
Eine generelle Aussage über die Dauer einer Räumungsklage ist nur schwer zu treffen. In der Regel nimmt der gesamte Prozess, nach dem Sie die Räumungsklage einreichen, bis zum Ende der Hauptverhandlung sechs bis zwölf Monate in Anspruch. Die exakte Dauer hängt jedoch sehr vom Einzelfall ab. So kann eine sehr ausführliche Hauptverhandlung den Prozess bis zu zwei Jahre ziehen, während ein Versäumnisurteil den Prozess bereits nach zwei Monaten beendet.