- Arbeitsrecht
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Versprochene Gehaltserhöhung nicht bekommen: der Ratgeber
- Eine Gehaltserhöhung wird in den meisten Fällen schriftlich festgehalten, da dies durch das Nachweisgesetz (NachwG) vorgeschrieben ist.
- Eine mündliche Zusage einer Gehaltserhöhung ist in Deutschland grundsätzlich rechtlich bindend, allerdings kann es schwierig sein, mündliche Absprachen nachzuweisen.
- Ein Arbeitnehmer kann eine zugesagte und nicht eingehaltene Gehaltserhöhung einfordern, auch wenn der Arbeitgeber diese ursprünglich irrtümlich zugesagt hat.
- Wenn ein Chef auf eine Gehaltserhöhung nicht reagiert, kann der Arbeitnehmer ein formelles Treffen anfordern, das Gespräch dokumentieren und sich an die Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden.
- Es ist möglich, eine Gehaltserhöhung einzuklagen, allerdings erfordert dies bestimmte Bedingungen und Beweise.
Hat sich der Chef für einen neuen Arbeitnehmer entschieden, beginnen die Gespräche um die Höhe des Lohns. Oftmals einigt man sich darauf, dass der Arbeitnehmer im Verlauf einer sechsmonatigen Probezeit einen geringeren Lohn, jedoch ab dem siebten Monat Betriebszugehörigkeit eine vertraglich festgelegte Gehaltserhöhung erhält. Doch was passiert, wenn der Vorgesetzte diese auf einmal nicht entrichten will und das damit begründet, dass die Klausel mit der Gehaltserhöhung ungewollt aufgenommen wurde?
Wird eine Gehaltserhöhung schriftlich festgehalten?
Ja, in den meisten Fällen wird eine Gehaltserhöhung schriftlich festgehalten. Grund dafür ist das Nachweisgesetz (NachwG). Laut § 2 Abs. 1 NachwG ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich mitzuteilen, dazu zählen auch Gehaltserhöhungen. Sollten Sie also eine Gehaltserhöhung nicht schriftlich erhalten haben, haben Sie das Recht, eine schriftliche Bestätigung einzufordern.
Ist eine mündliche Gehaltserhöhung bindend?
Grundsätzlich ist in Deutschland eine mündliche Zusage einer Gehaltserhöhung rechtlich bindend, jedoch ist es oft schwierig, solche mündlichen Absprachen nachzuweisen. Allerdings gilt die mündliche Zusage nur dann, wenn der Arbeitgeber die Erklärung abgegeben hat und diese dem Arbeitnehmer zugegangen ist.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Gericht unter Umständen die Existenz einer mündlichen Absprache ablehnen kann, wenn keine ausreichenden Beweise vorgelegt werden können. Im Zweifel empfiehlt es sich, immer auf eine schriftliche Bestätigung zu bestehen.
Kann ein Mitarbeiter die Gehaltserhöhung einfordern?
Kurzgesagt: Ja. Schauen wir uns dafür folgendes Beispiel an.
Ein Arbeitgeber ließ in der Personalabteilung einen Arbeitsvertrag entwerfen. Die Sachbearbeiterin nahm dazu ein Muster und passte es individuell auf den neuen Mitarbeiter an. Hierbei vergaß sie, einen Abschnitt zu löschen, wonach der Kollege nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit eine höhere Entlohnung bekommen sollte. Vorliegend hatten sich der Vorgesetzte und der neue Arbeitnehmer aber auf ein unabänderliches Arbeitsentgelt – ohne eine Erhöhung nach der Probezeit – geeinigt. Als der Chef nach sechs Monaten nicht mehr Lohn zahlte, beschwerte sich der Arbeitnehmer. Sein Arbeitgeber verwies ihn auf den Irrtum der Sachbearbeiterin und wollte die Klausel zurücknehmen. Der Angestellte zog im Folgenden vor Gericht und klagte die Zahlung des höheren Arbeitsentgelts – auch für die Zukunft – ein.
Wie lange muss man warten nach einer Gehaltserhöhung?
Das Landesarbeitsgericht (LAG Hessen, Urteil v. 28.11.2012, Az.: 18 Sa 594/12) Hessen entschied: Der Arbeitgeber muss die Gehaltserhöhung ab dem siebten Monat Betriebszugehörigkeit zahlen. Denn könnte der Chef den Teil des Beschäftigungsvertrages, der die Gehaltserhöhung regelt, anfechten, hätte das zur Folge, dass eine Vergütungsregelung ab dem siebten Monat vollständig fehlt.
Der Arbeitsvertrag wäre daher unvollständig. Zurück bliebe dann nur der Passus, welcher die Höhe des Lohns in den ersten sechs Monaten bestimmt. Die ist aber auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt und kann daher auch nicht als „Lückenfüller“ für eine Vergütungsregelung ab dem siebten Monat angewandt werden. Damit war die Regelung mit der Gehaltserhöhung – trotz des Fehlers der Sachbearbeiterin – wirksam und Teil des Beschäftigungsvertrages, was zu einer Zahlungspflicht des Chefs führte.
Was tun, wenn der Chef auf Gehaltserhöhung nicht reagiert?
Fühlen Sie sich erst einmal nicht entmutigt, wenn Ihr Chef auf Ihre Bitte um eine Gehaltserhöhung nicht reagiert. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können: Erstens, nehmen Sie sich die Zeit, ein formelles Treffen mit Ihrem Vorgesetzten einzurichten, und stellen Sie sicher, dass sie verstehen, dass das Thema wichtig für Sie ist. Gehen Sie das Gespräch vorbereitet an und legen Sie dabei die Gründe für die gewünschte Gehaltserhöhung dar. Haben Sie jedoch nach Ihrem Gespräch immer noch das Gefühl, dass Ihr Anliegen nicht ernst genommen wird, sollten Sie den Prozess dokumentieren.
Schreiben Sie Ihrem Chef eine E-Mail, in der Sie das Gespräch zusammenfassen und um eine Antwort innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens bitten. Wird auch hier nicht reagiert, könnte es ratsam sein, sich an Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebsrat zu wenden.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Aspekte dabei: Ein Anspruch auf Gehaltserhöhung kann grundsätzlich nur entstehen, wenn dies im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder durch eine persönliche Zusage des Arbeitgebers festgehalten wurde. Ohne eine solche Grundlage kann der Arbeitgeber die Gehaltserhöhung ablehnen. Jedoch kann die Nichtbeachtung einer zugesagten Gehaltserhöhung als Verstoß gegen den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gewertet werden und rechtliche Schritte rechtfertigen.
Kann man eine Gehaltserhöhung einklagen?
Ja, grundsätzlich ist es in Deutschland durchaus möglich, eine Gehaltserhöhung einzuklagen. Dies ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft und wird oft als letzter Ausweg gesehen. Im Idealfall sollte ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung stattfinden, um einen gemeinsamen Weg zur Lösung zu finden. Gleichwohl gibt es Situationen, in denen der Rechtsweg unvermeidlich ist.
Bedingungen für eine Klage
Damit eine Klage auf Gehaltserhöhung Aussicht auf Erfolg hat, muss im Vorfeld eine versprochene und nicht eingehaltene Gehaltserhöhung nachgewiesen werden. Hierbei ist es besonders wichtig, Beweise in Form von E-Mails, Briefen oder Zeugen vorweisen zu können. Laut § 611a BGB ist der Arbeitgeber an seine zugesagte Gehaltserhöhung gebunden und muss diese auch umsetzen.
Prozess einer Klage
Sollte der Arbeitnehmer beschließen, den Rechtsweg zu beschreiten, beginnt dieser Prozess in der Regel mit einer außergerichtlichen Einigung. Kann in dieser Phase keine Einigung erzielt werden, kann eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beruft sich der Kläger auf den Grundsatz der Treu und Glauben, der im § 242 BGB verankert ist.
Die Klage führt dann dazu, dass das Arbeitsgericht die Sachlage prüft und eine Entscheidung trifft. Jedoch ist ein Rechtsstreit immer mit Risiken verbunden und kann zu Konflikten im Arbeitsverhältnis führen.
Kosten einer Klage
Wie bei jedem Gerichtsverfahren entstehen auch bei einer Klage auf Gehaltserhöhung Kosten. Diese setzen sich in der Regel zusammen aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Bei Erfolg muss der Arbeitgeber diese Kosten tragen. Im Falle einer Niederlage bleiben die Kosten jedoch beim Arbeitnehmer. Daher ist es ratsam, vor einer Klage die Erfolgschancen und möglichen Kosten gründlich zu prüfen und sich juristischen Rat einzuholen.
Fazit: Versprochene Gehaltserhöhung nicht bekommen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer sowohl schriftlich als auch mündlich die Möglichkeit haben, eine zugesagte Gehaltserhöhung geltend zu machen. Allerdings erfordert dies in bestimmten Situationen Geduld und gegebenenfalls das Einleiten rechtlicher Schritte. Es ist dabei wesentlich, sich über die Anforderungen, den Ablauf und die Kosten einer Klage bewusst zu sein. Die zentrale Erkenntnis hieraus ist jedoch, dass es von großer Bedeutung ist, während Gehaltsverhandlungen aufmerksam zu sein und die versprochene Gehaltserhöhung auf Papierform festzuhalten.
Sandra Voigt, Redakteurin und Assessorin der Anwaltsvermittlungsplatfform anwalt.de
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Häufig gestellte Fragen rund um die versprochene Gehaltserhöhung
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Kann man auf eine Gehaltserhöhung bestehen?
Ja, es ist möglich, auf eine zugesagte Gehaltserhöhung zu bestehen.
Wie bindend ist eine mündliche Zusage?
Ja, eine mündliche Zusage ist in Deutschland grundsätzlich rechtlich bindend. Allerdings kann es oft schwierig sein, solche mündlichen Absprachen nachzuweisen. Daher empfiehlt es sich, immer auf eine schriftliche Bestätigung zu bestehen. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Gericht unter Umständen die Existenz einer mündlichen Absprache ablehnen kann, wenn keine ausreichenden Beweise vorgelegt werden können.