- Mietrecht
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Indexmiete: Bedeutung, Höhe berechnen & Erklärung
- Indexmiete koppelt Mietzahlungen an den Verbraucherpreisindex (VPI), der die Lebenshaltungskosten deutscher Privathaushalte berücksichtigt.
- Die Indexmiete wird gesetzlich im § 557b BGB festgelegt und muss schriftlich oder elektronisch zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden.
- Die Berechnung der Indexmiete erfolgt anhand einer Formel, die den neuen und alten Indexstand miteinander vergleicht.
- Vorteile für den Vermieter sind weniger Verwaltungsaufwand und automatische Mietanpassung bei steigenden Lebenshaltungskosten.
- Vorteile für den Mieter sind Transparenz, Schutz vor unerwarteten Mieterhöhungen und Möglichkeit zur Mietsenkung bei sinkenden Lebenshaltungskosten.
- Nachteile für den Mieter sind jährliche Mietsteigerungen aufgrund des steigenden VPI und Unsicherheit, da Vermieter nicht zur Erhöhung verpflichtet ist.
Aufgrund des aktuellen Weltgeschehens, insbesondere dem Russland-Ukraine-Krieg, der Corona-Krise und weltweiten Lieferkettenproblemen, ist die Inflation auf einem Höchststand. Damit werden nicht nur der Bezug von Strom, Benzin und Lebensmitteln, sondern auch die Mieten teurer, sofern eine sog. Indexmiete vereinbart wurde. Um was es sich dabei handelt, wie die Indexmiete errechnet wird, welche Vor- und Nachteile sie bringt und wie sie von der sog. Staffelmiete abzugrenzen ist, wird in diesem Beitrag erläutert.
Was versteht man unter Indexmiete?
Während in einem "normalen" Mietvertrag (erhalte hier die JuraRat Mietvertrag Vorlage) die Höhe der Mietzahlung an einer konkreten Zahl in Euro bemessen wird, wird die Höhe der Mietzahlung bei der Indexmiete durch den Verbraucherpreisindex (VPI) mitbestimmt. Dieser Index berücksichtigt die Lebenshaltungskosten aller deutschen Privathaushalte und wird durch das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Abständen erhoben (einsehbar unter: DESTATIS). Damit ist der Mietpreis nicht dauerhaft auf einen konkreten Wert bestimmt, sondern ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Eine Kopplung an andere Parameter, wie beispielsweise den Gold, Silber oder Dollarkurs, ist damit keine Indexmiete im Sinne des § 557b BGB.
Gesetzlich festgehalten wird das Institut der Indexmiete in § 557b BGB. Dort heißt es: "Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privater Haushalte in Deutschland bestimmt wird".
Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Indexmiete ist, dass diese in Schriftform, § 126 BGB, abgeschlossen wird: Zwingend vorgeschrieben ist also, dass beide Vertragspartner oder ihre Vertreter die Vereinbarung eigenhändig durch Unterschrift unterzeichnen müssen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mietvertrag selbst nicht der Schriftform genügt bzw. genügen muss. Abweichend von § 126 BGB kann die Indexmiete auch in elektronischer Form nach § 126a BGB vereinbart werden.
Wie wird die Indexmiete berechnet?
Für die Indexmieterhöhung ist folgende Formel maßgeblich:
(neuer Indexstand : alter Indexstand x 100) - 100 = Indexsteigerung in %
Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses im Januar 2018 liegt der Verbraucherpreisindex bei 102,0 und die monatliche Kaltmiete bei 900 Euro. Im Januar 2022 liegt der Verbraucherpreisindex bei 111,5. Aus der Rechnung (111,5 : 102,0 x 100) - 100 ergibt sich ein Wert von 9,313. Dieser Wert stellt die prozentuale Indexsteigerung dar. Die Miete kann daher um 9,313 % auf 983,81 Euro erhöht werden.
Welche Vorteile hat eine Indexmiete für Mieter und Vermieter?
Für beide Parteien kann die Indexmiete Vorteile mit sich bringen. Dem Vermieter wird hierdurch Verwaltungsaufwand abgenommen, da das relativ komplizierte Mieterhöhungsverfahren für Wohnraummiete entfällt: Sofern die Lebenshaltungskosten steigen, kann die Miete erhöht werden. Eine Genehmigung oder sonstige Zustimmung des Mieters sind damit nicht erforderlich. Außerdem spielt Vermietern der seit mehreren Jahren stark steigende Verbraucherpreisindex in die Karten.
Für den Mieter ist ein Indexmietvertrag insofern interessant, als er einen langfristigen Mietvertrag mit einer fairen und vor allem transparenten Preisregelung erhält. Mit einer Mieterhöhung aus sonstigen Gründen, beispielsweise zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete, muss der Mieter damit nicht rechnen. Einzige Ausnahme: Sofern der Vermieter zu einer Modernisierung der Wohnung gesetzlich verpflichtet ist, kann er die Miete trotz Indexmietvereinbarung zusätzlich erhöhen.
Die Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist für den Mieter zudem leichter zu überschauen als die Entwicklung der Mietpreise. Sollten sich die Lebenshaltungskosten senken, kann sich gleichzeitig der geschuldete Mietzins verringern. Dies muss der Mieter dem Vermieter in Textform darlegen, um eine Mietsenkung zu erhalten. Insbesondere dann, wenn der Verbraucherpreisindex langsamer steigt als die ortsübliche Vergleichsmiete, fährt man als Mieter mit einem Indexmietvertrag besser.
Für den Mieter nachteilig ist jedoch, dass die Indexmiete aufgrund des seit einiger Zeit stets steigenden Verbraucherpreisindexes jährlich steigt. Außerdem ist trotz der Transparenz des Indexmietvertrages eine gewisse Unsicherheit des Mieters insofern vorprogrammiert, als der Vermieter die Miete nicht erhöhen muss: Es kann etwa sein, dass der Vermieter die Miete erst nach 6 Jahren anpasst. Da der Verbraucherpreisindex in dieser Zeit vermutlich stark gestiegen ist, muss der Mieter sich ab diesem Zeitpunkt auf eine ggf. erheblich höhere monatliche Mietzahlung einstellen.
Hierzu ein Beispiel: Herr Müller ist im April 2016 mit seiner 3-köpfigen Familie in eine 4-Zimmer-Wohnung in München gezogen. Die monatliche Kaltmiete beträgt 1.200 Euro. Im Mietvertrag ist eine Indexmiete vereinbart. Der Vermieter wendet sich im April 2022 mit einem Erhöhungsschreiben an Herrn Müller. Der Verbraucherpreisindex ist in dieser Zeit von 100,1 Punkten auf 116,2 Punkte gestiegen. Damit beträgt die prozentuale Erhöhung satte 16,08 %. In Euro steigt die Kaltmiete somit um 192,96 Euro auf 1.392,96 Euro an!
Unser Tipp: Sofern in Ihrem Mietvertrag eine Indexmiete vereinbart wurde, empfehlen wir, ein mal jährlich die mögliche Mieterhöhung zu berechnen. So erhalten Sie Planungssicherheit und fallen nicht aus allen Wolken, falls ein Mieterhöhungsschreiben des Vermieters eintrifft.
Kann man eine Indexmiete erhöhen?
An die Erhöhung der Indexmiete sind nach § 557b Abs. 2 BGB besondere Anforderungen zu stellen. Demnach muss die Miete grundsätzlich jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Die Erhöhung muss außerdem in Textform geltend gemacht werden und gilt mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung, in der der Vermieter die Mieterhöhung geltend macht.
Wie hoch ist die Indexmiete in 2022?
Für das Jahr 2022 liegt der Indexwert für die Entwicklung der Wohnungsmieten in Deutschland bei 110,2 Punkten. Um den Anstieg im Vergleich zum Basisjahr 2020 (Index = 106,9) zu berechnen, verwenden wir folgende Formel:
Steigerung 2022 gegenüber 2020: (110,2 - 106,9) / 106,9 * 100
Das bedeutet, dass die Indexmiete im Jahr 2022 um 3,08% gegenüber dem Jahr 2020 gestiegen ist.
Wie hoch ist die Indexmiete in 2023?
Für das Jahr 2023 liegt der Indexwert laut Statistischem Bundesamt im Januar bei 104,2 Punkten. Dies entspricht einem Anstieg von 4,2% gegenüber dem Basisjahr 2020 (Index = 100). Daher ist die Indexmiete für 2023 im Vergleich zum Basisjahr 2020 um 4,2% gestiegen.
Zusammenfassend beträgt die Indexmiete in 2022 eine Steigerung von 3,08% im Vergleich zu 2020, und für 2023 liegt sie bei einer Steigerung von 4,2% gegenüber dem Basisjahr 2020.
Gibt es Grenzen für die Indexmieterhöhung?
Nein, eine solche Begrenzung ist im deutschen Mietrecht (aktuell) nicht enthalten.
Wann steigt die Indexmiete?
Die Indexmiete steigt dann, wenn sich der Verbraucherpreisindex erhöht und die oben genannten Voraussetzungen (Miete wurde ein Jahr nicht erhöht; Mitteilung der Mieterhöhung in Textform) erfüllt sind. Eine Pflicht des Vermieters, die Miete zu erhöhen, besteht nicht.
Kann ein Indexmietvertrag in einen "normalen" Mietvertrag abgeändert werden?
Für die Beantwortung dieser Frage ist zu differenzieren: Sofern Mieter und Vermieter eine Abänderung des Vertrages einvernehmlich wünschen, so kann der Mietvertrag problemlos geändert werden. Möchte hingegen nur eine Partei eine solche Änderung herbeiführen, so ist dies nicht möglich.
Ist Indexmiete eine Staffelmiete?
Nein, Indexmiete und Staffelmiete stellen verschiedene Preisbestimmungen im Mietverhältnis dar. Während die Indexmiete Veränderungen der Miethöhe an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes koppelt, wird bei der Staffelmiete der Zeitpunkt und die Höhe einer zukünftigen Mieterhöhung konkret bestimmt. Voraussetzung ist auch hier, dass die Staffelmiete in Schriftform vereinbart wird. Mieterhöhungen sind jeweils für mindestens ein Jahr ausgeschlossen, § 557a Abs. 2 BGB.
Wie kann der Vermieter die Indexmiete erhöhen?
Der Vermieter sollte stets darauf achten, dass das Mieterhöhungsschreiben so verfasst ist, dass der Mieter die Erhöhung sowohl gedanklich als auch rechnerisch nachvollziehen kann. Hierfür sind folgende Angaben erforderlich:
- Angabe, aus welchem Verbraucherpreisindex und welchem Jahr die Indexhöhe entnommen wurde
- Indexhöhe im Zeitpunkt des Mietbeginns bzw. der letzten Mieterhöhung
- aktuelle Indexhöhe
- Angabe der Ausgangsmiete, die erhöht werden soll
- Angabe der neuen Miete als Geldsumme, da gelegt in oben aufgeführter Formel
Eine Pflicht des Vermieters, Indextabellen anzufügen, besteht nicht. Sofern er sich verrechnet und falsche Werte in seinem Schreiben angibt, so ist die Mieterhöhung zumindest bis zur Höhe der richtigen Werte wirksam.
Fazit: Die Indexmiete im großen Überblick
Die Indexmiete ermöglicht eine Anpassung der Miete basierend auf dem Verbraucherpreisindex, welcher die Lebenshaltungskosten in Deutschland widerspiegelt. Dieses Modell bietet sowohl für Vermieter als auch für Mieter Vorteile, wie weniger Verwaltungsaufwand und eine transparente Preisgestaltung. Allerdings kann es für Mieter auch Unsicherheiten und jährliche Mietsteigerungen bedeuten, insbesondere in Zeiten hoher Inflation. Die Indexmiete unterscheidet sich von anderen Mietmodellen durch ihre Anbindung an den VPI und ihre gesetzliche Regelung im § 557b BGB.
Häufig gestellte Fragen zur Indexmiete
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Ist ein Indexmietvertrag gut für Mieter?
Ob ein Indexmietvertrag für den Mieter vorteilhaft ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Vorteil für den Mieter liegt in der Transparenz und Vorhersehbarkeit der Mietanpassungen, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind. Zudem kann der Mieter mit einer Indexmiete in der Regel von einer langfristigen Preisstabilität ausgehen, sofern der Verbraucherpreisindex stabil bleibt oder langsamer steigt als die ortsübliche Vergleichsmiete.
Allerdings kann die Indexmiete in Zeiten hoher Inflation, wie sie etwa durch aktuelle Weltgeschehnisse verursacht sein kann, für den Mieter nachteilig sein. In solchen Phasen kann die Miete durchaus spürbar ansteigen. Daher empfiehlt es sich, jährlich die mögliche Mieterhöhung zu berechnen, um nicht unvorbereitet von einer Erhöhung betroffen zu sein.
Wie viel darf eine Indexmiete steigen?
In der deutschen Gesetzgebung gibt es keine explizite Obergrenze für die Erhöhung einer Indexmiete. Die Höhe der Anpassung richtet sich nach der Veränderung des Verbraucherpreisindex. Hierfür wird eine spezielle Formel verwendet, wie im ursprünglichen Beitrag beschrieben. Wichtig ist, dass die Miete grundsätzlich jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben muss und die Erhöhung in Textform geltend gemacht werden muss.
Ist die Indexmiete legal?
Ja, die Indexmiete ist in Deutschland legal und gesetzlich im § 557b BGB verankert. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung ist, dass sie in Schriftform abgeschlossen wird. Das heißt, beide Vertragsparteien oder ihre Vertreter müssen die Vereinbarung eigenhändig durch Unterschrift unterzeichnen. Abweichend davon kann die Indexmiete auch in elektronischer Form nach § 126a BGB vereinbart werden.