Eine Privatrechnung / Rechnung schreiben ohne Gewerbe: Das alles gilt es zu beachten beim Rechnung ohne Gewerbe? Das gilt zu beachten!

Rechnung schreiben ohne Gewerbe: Das ist zu beachten!

Nicht nur gewerbetreibende Personen können ein Interesse daran haben, Rechnungen zu schreiben. Ob die Rechnungsstellung jedoch auch Privatpersonen offen steht und was in dieser Situation zu beachten ist, wird in diesem Beitrag erläutert.

Kann ich als Privatperson eine Rechnung ausstellen?

Privatpersonen können grundsätzlich ebenso wie Gewerbetreibende Rechnungen stellen. Verkaufen Sie beispielsweise als Privatperson alte Möbel oder Ihr Auto, können Sie Ihrem Käufer den Kaufpreis auch per Rechnung fordern. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob sie an etwas an eine andere Privatperson oder an ein Unternehmen (mehr zum Thema Unternehmensformen erfahren) verkaufen. Bei der Rechnungsstellung als Privatperson sind jedoch einige Dinge zu beachten, die im Folgenden erläutert werden.

Wie schreibe ich eine Rechnung als Privatperson?

Die Rechnung einer Privatperson erfordert zwingend folgende Angaben:

  • vollständiger Namen des Rechnungsstellers mit ausgeschriebenem Vornamen
  • vollständige Adresse des Rechnungsstellers
  • Bezeichnung der Ware/Dienstleistung, die verkauft wurde
  • Angabe der Menge und Einzel- sowie Gesamtpreis (Rechnungsbetrag)
  • Hinweis auf Privatverkauf
  • Datum des Verkaufs bzw. das Ausstellungsdatum der Rechnung (Rechnungsdatum)

Darüber hinaus gibt es weitere Daten, die zwar nicht zwingend auf der Rechnung enthalten sein müssen, die aber zwecks Vereinfachung der Zahlungsabwicklung mit in die Rechnung aufgenommen werden sollten. Dazu zählen insbesondere das Zahlungsziel und Ihre Bankverbindung.

Eine explizite Aufnahme des Zahlungsziels ist aus folgendem Grund ratsam: Nach deutschem Recht gerät der Schuldner grundsätzlich in Verzug, wenn er auf eine fällige Forderung Ihrerseits trotz Mahnung nicht leistet. Ist eine Entgeltforderung geschuldet, kommt er spätestens nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Folge des Verzugs ist unter anderem, dass für die Dauer des Verzuges Verzugszinsen zu zahlen sind, § 288 Abs. 1 BGB. Wenn Sie selbst ein Zahlungsziel in die Rechnung aufnehmen, beispielsweise 14 Tage ab Zugang der Rechnung, ist eine Mahnung gemäß § 286 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht mehr nötig, um den Schuldner in Verzug zu setzen, er befindet sich nach Überschreiten des Zahlungsziels automatisch in Verzug.

Um Ihrem Käufer eine bessere Zuordnung Ihrer Rechnung zu ermöglichen, sollten Sie außerdem eine passende Bezeichnung bzw. Überschrift wählen, beispielsweise “Verkauf Fiat Punto vom 27.07.21”.

Ferner ist Folgendes zu beachten: Als Privatperson sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig. Daher dürfen Sie auch keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen, selbst wenn der Käufer das vielleicht von Ihnen verlangen sollte.

Tipp: Falls Sie die Rechnung per E-Mail verschicken möchten, wandeln Sie das Word-Dokument in ein pdf-Dokument um. Hierdurch kann der Käufer keine Änderungen mehr an Ihrer Rechnung vornehmen und diese wirkt insgesamt seriöser.

Kann ich Privat Rechnungen ohne Steuernummer schreiben?

Ja, denn als Privatperson verfügen sie nicht über eine Steuernummer! Häufig wird die Steuernummer nämlich mit der Steueridentifikationsnummer verwechselt, die jede Person ab ihrer Geburt erhält. Im Gegensatz dazu erhält eine Steuernummer nur, wer ein Gewerbe anmeldet, das Finanzamt gibt diese unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung an den Gewerbetreibenden aus.

Was ist als Privatperson zusätzlich zu beachten?

Sollten Sie als Privatperson regelmäßig und wiederholt Verkäufe tätigen, sollten Sie sich darüber informieren, ob Ihre Tätigkeit nicht schon die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten hat. Vor allem Freiberufler müssen in der Regel darauf achten das diese Privatrechnungen nicht zu oft ausstellen. Dies würde dazu führen, dass Sie besondere Pflichten zu erfüllen haben, insbesondere müssen Sie ein Gewerbe anmelden und auf Ihren Rechnungen Ihre Steuernummer angeben. Wann Verkäufer als gewerblich einzustufen sind und welche weiteren Pflichten damit verbunden sind, erfahren Sie in unserem Artikel welcher über folgenden Links abgerufen werden kann: Was ist ein Gewerbe?. Des weiteren können Sie mehr über die häufig gestellte Frage Wie viel darf ich verkaufen ohne Gewerbe? in unserem Beitrag erfahren.

Fazit zum Thema der Privatrechnung ohne Gewerbe

Fazit: Rechnung schreiben ohne Gewerbe

Hoffentlich waren wir in der Lage alle Ihre Fragen zum Thema Rechnung schreiben ohne Gewerbe zu beantworten. Auch als Privatperson haben sie die Möglichkeit der Rechnungsstellung, jedoch müssen Sie die oben genannten Bedingungen bzw. Pflichtangaben beachten. Falls Sie regelmäßige Verkäufe mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen, sollten Sie sich darüber informieren, ob sie zur Anmeldung eines entsprechenden Gewerbes verpflichtet sind.

Über den Autor: Jakobs Leben ist das Recht. Sein erstes Staatsexamen hat er bereits im Juli 2020 mit Prädikat absolviert. Neben diversen Praktika, inklusive am Landgericht Frankfurt am Main, berichtet er regelmäßig bei JuraRat über Themen diverser Rechtsgebiete.

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