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Was ist ein Gewerbe: Definition, Grundlagen & mehr

Was ist ein Gewerbe? Das müssen Sie als zukünftiger Gründer wissen!
In Kürze:
  • Ein Gewerbe ist eine selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt wird und auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgt.
  • Wer gewerblich tätig ist, ist zugleich Unternehmer, das Gewerbe selbst stellt jedoch nicht das Unternehmen dar.
  • Ein Gewerbebetrieb ist gegeben, wenn die Merkmale des Gewerbebegriffs erfüllt sind und man ist verpflichtet, ein Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbeamt anzumelden.
  • Die Gewerbeanmeldung ist in der Regel schnell und unkompliziert möglich und die Kosten belaufen sich dabei, je nach Gewerbeamt, auf 10-40 Euro.
  • Die Gewerbeanmeldung muss grundsätzlich dann stattfinden, sobald man dauerhaft am Wirtschaftsverkehr teilnimmt, also Umsätze generiert.

Immer mehr Menschen kehren dem klassischen Job als Angestellte/r den Rücken zu und wagen den Schritt in die Selbstständigkeit. Wer jedoch als Selbstständiger seinen Lebensunterhalt verdienen möchte, kommt an der Gewerbeanmeldung nicht vorbei. Was ein Gewerbe überhaupt ist, wann eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss und was dabei zu beachten ist, wird in diesem Artikel erläutert.

Beispiele eines Gewerbes und Betriebs

Was ist ein Gewerbe?

Was genau ein Gewerbe ist, wird gesetzlich nicht ausdrücklich definiert. In der Rechtspraxis hat sich mittlerweile jedoch folgende Definition etabliert: Ein Gewerbe ist demnach jede selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt wird und auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgt.

Die wichtigsten Merkmale im Einzelnen:

a) Selbstständigkeit

Als selbstständig wird angesehen, wer über Gestaltung, Einteilung und Dauer der Tätigkeit entscheiden kann, ohne rechtlichen Einschränkungen zu unterliegen. Klassisches Gegenbeispiel ist der Arbeitnehmer, da dieser aufgrund seines Arbeitsvertrages den Weisungen seines Arbeitgebers grundsätzlich Folge leisten muss.

b) Entgeltlichkeit

Ein Gewerbe liegt außerdem nur dann vor, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit gegen Entgelt erfolgt, also eine konkrete Gegenleistung erhalten wird. Gegenbeispiel: Sie sind in ihrer Freizeit leidenschaftlicher Handwerker. Ihr betagter Nachbar bittet Sie darum, seinen Gartenzaun neu zu streichen. Als vorbildlicher Nachbar kommen Sie dieser Bitte nach und streichen den Gartenzaun, ohne eine Gegenleistung hierfür zu erhalten.

c) Erlaubt

Die gewerbliche Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, darf zudem nicht gesetzlich verboten sein. Beispielsweise kann kein Gewerbe hinsichtlich des Anbieters verbotenen Glücksspiels oder der Hehlerei angemeldet werden.

d) Außenbezug

Ihre wirtschaftliche Tätigkeit muss außerdem nach außen gerichtet sein, also auf dem Markt in Erscheinung treten. Kein Gewerbe liegt also vor, wenn Sie lediglich Gesellschaftsanteile halten und damit auf einen Wertzuwachs spekulieren, da sie damit nicht nach außen in Erscheinung treten. Auch die Verwaltung eigenen Vermögens zählt aus diesem Grund nicht als gewerbliche Tätigkeit.

e) auf wirtschaftlichem Gebiet

Des Weiteren muss die Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgen, um eine Gewerbetätigkeit darzustellen. Das bedeutet, dass land- und forstwirtschaftliche sowie freiberufliche Tätigkeiten keine Gewerbetätigkeiten darstellen, also kein Gewerbe hierfür angemeldet werden muss. Der Grund nach Ansicht der deutschen Gerichte: Freiberufliche Arbeit unterscheidet sich fundamental von der Gewerbetätigkeit. Freiberufliche Tätigkeiten sind auf individuelle, höchstpersönliche Leistung gerichtet, während die Leistung von Gewerbetreibenden auf dem Einsatz von Produktionsmitteln und fremder Arbeitskraft beruhen.

f) auf Dauer angelegt

Die Tätigkeit muss obendrein planmäßig und über eine gewisse Dauer hinweg ausgeübt werden. Bloß gelegentliche oder gar einmalige geschäftliche Tätigkeiten sind nicht unter den Gewerbebegriff zu fassen. Nicht erforderlich für das Merkmal „auf Dauer angelegt“ ist, dass die Tätigkeit täglich oder wöchentlich ausgeübt wird: Auch Saisonarbeit, beispielsweise der Betrieb eines Eiscafés im Sommer oder eines Schneeräumungsdienstes im Winter erfüllen den Gewerbebegriff.

g) Gewinnerzielungsabsicht

Die Tätigkeit muss darauf gerichtet sein, einen Überschuss zu erzielen. Wenn die Tätigkeit also nur die eigenen Kosten decken soll, liegt kein Gewerbe vor. Entscheidend ist dabei nicht, ob tatsächlich Gewinne oder Verluste erzielt werden, sondern allein das subjektive Gewinnstreben.

Informationen zum Unterschied zwischen Gewerbe und Unternehmen

Ist ein Gewerbe ein Unternehmen?

Wer gewerblich tätig ist, also ein Gewerbe führt, ist zugleich Unternehmer. Strenggenommen stellt das Gewerbe selbst jedoch nicht das Unternehmen dar. Beispiel: Herr A gründet die „A Immobilien GmbH“. In seiner Gewerbeanmeldung gibt er als gewerbliche Tätigkeit den An- und Verkauf von Immobilien an. Sein Gewerbe, das dem An- und Verkauf von Immobilien dient, führt er durch sein Unternehmen, die A Immobilien GmbH aus, sodass das Gewerbe nicht das Unternehmen ist, sondern „nur“ durch das Unternehmen ausgeübt wird. Für den Auftritt im Rechtsverkehr ist das eigentliche Unternehmen also bedeutender als das Gewerbe.

Wann ist es ein Gewerbebetrieb und was muss ich in diesem Fall tun?

Ein Gewerbebetrieb ist dann gegeben, wenn die oben dargestellten Merkmale des Gewerbebegriffs allesamt erfüllt sind. Sollten die Merkmale erfüllt sein, sind Sie verpflichtet, ein Gewerbe bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt anzumelden, § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung. Sollte keine Anmeldung erfolgen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Strafzahlungen von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann, § 146 Abs. 3 Gewerbeordnung. Wenn für Ihr Gewerbe eine spezielle Erlaubnis erforderlich ist, beispielsweise für den Betrieb einer Gaststätte, Sie aber trotzdem weder das Gewerbe angemeldet noch die erforderliche Erlaubnis beantragt haben, kommen weitaus höhere Strafen auf Sie zu.

Aus steuerlicher Sicht können durch die Nichtanmeldung des Gewerbebetriebes weitere Probleme auf Sie zukommen: Ab einem Jahresgewinn von über 24.500 Euro fällt Gewerbesteuer an. Wird diese nicht gezahlt, können hohe Nach- sowie Strafzahlungen bis hin zu Haftstrafen drohen. Im nachfolgenden Ratgeber können Sie mehr über das Thema Gewerbesteuer & Freibetrag erfahren.

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung und was kostet sie?

Die Gewerbeanmeldung ist in der Regel schnell und unkompliziert möglich. Die meisten Gewerbeämter verfügen auf Ihren Internetseiten über Formulare, die Sie einfach wahrheitsgemäß und sorgfältig ausfüllen sowie unterschreiben und an das Gewerbeamt übersenden müssen. Alternativ liegen die Formulare in den Gewerbeämtern auch physisch aus. Die Bearbeitung der Anmeldung nimmt in der Regel 1-3 Wochen in Anspruch. Die Kosten belaufen sich dabei, in Abhängigkeit vom jeweiligen Gewerbeamt, auf 10-40 Euro.

Wann muss eine Gewerbeanmeldung stattfinden?

Die Gewerbeanmeldung muss grundsätzlich dann stattfinden, sobald Sie dauerhaft am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, also Umsätze generieren. Hierfür gibt es keine festen Zeiträume, das Gewerbe kann ganzjährig zu jedem beliebigen Tag angemeldet werden (natürlich nur zu den Öffnungszeiten des zuständigen Gewerbeamtes). Wer sein Gewerbe verspätet anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Einige Gewerbeämter sind jedoch großzügig und lassen verspätete Gewerbeanmeldung von einigen Wochen zu. Dennoch sollten Sie dies nicht ausreizen, wenn Sie gar kein Risiko eingehen wollen, melden Sie ihr Gewerbe direkt mit oder sogar vor Beginn ihrer gewerblichen Tätigkeit an.

Fazit: Das Gewerbe im Überblick

Fazit zum Thema: Was ist ein Gewerbe überhaupt?

Sobald die zu Beginn dieses Beitrags erläuterten Merkmale auf Ihre Tätigkeit zutreffen, sind Sie verpflichtet, ein entsprechendes Gewerbe anzumelden. Dies ist jedoch völlig unkompliziert, schnell und kostengünstig möglich. Gründer brauchen sich vor der Gewerbeanmeldung also keinesfalls zu fürchten.

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Gewerbe

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Was fällt unter Gewerbe?

Unter Gewerbe fällt jede selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt wird und auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgt. Es umfasst etwa Aktivitäten wie den Betrieb eines Ladengeschäfts, eines Online-Shops, einer Gaststätte oder eines Handwerksbetriebs. Fakt ist, wenn Sie eine erlaubte Tätigkeit auf selbstständige und nachhaltige Weise ausüben, um damit Gewinn zu erzielen, fallen Sie unter die Definition eines Gewerbetreibenden.

Was muss nicht als Gewerbe angemeldet werden?

Es gibt jedoch auch Tätigkeiten, die nicht als Gewerbe angemeldet werden müssen, obwohl sie auf einer selbstständigen und dauerhaften Basis ausgeübt werden. Hierzu zählen insbesondere die freiberuflichen Tätigkeiten und die land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten. Freiberufler, wie Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Künstler und Schriftsteller, unterliegen einer anderen Art der Regulierung und müssen kein Gewerbe anmelden. Ebenso ist die Land- und Forstwirtschaft generell von der Gewerbeanmeldung ausgenommen.