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Gewerbesteuer Freibetrag: Pflichten, Grenzen & Höhe

Jeder Gewerbetreibende und Gewerbebetrieb (auch eine Personengesellschaft) unterliegt laut dem Gewerbesteuergesetz der Gewerbesteuerpflicht.
In Kürze:
  • Die Gewerbesteuer ist eine abhängig vom Gewinn der Firma berechnete Gemeindesteuer mit variablen Hebesätzen.
  • Sie ist für die Gemeinden eine Hauptfinanzquelle und wird auf Basis des abgerundeten Gewerbeertrags berechnet.
  • Eine Gewerbesteuerpflicht besteht für Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen; Freiberufler sind ausgenommen.
  • Ein Freibetrag von 24.500 Euro bei der Gewerbesteuer gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften.
  • Eingetragene Vereine genießen einen Gewerbesteuerfreibetrag von 5.000 Euro.
  • Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag und müssen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag zahlen.

Nach der Gründung eines Unternehmens kommen auf Selbstständige verschiedene Zahlungsverpflichtungen zu; allen voran werden unterschiedliche Steuern fällig. Eine davon ist die sog. Gewerbesteuer, die grundsätzlich jeder zahlen muss, der ein Gewerbe anmeldet. Mehr über die Gewerbeanmeldung erfahren Sie in unserem gesonderten Beitrag. Was es mit der Gewerbesteuer auf sich hat, wer von der Gewerbesteuer befreit ist, wie hoch diese ausfällt und welche Freibeträge für Unternehmer im Einzelfall gelten können, wird in diesem Beitrag zum Thema Gewerbesteuer Freibetrag verständlich erklärt.

Was ist die Gewerbesteuer?

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine vom Unternehmensgewinn abhängige Steuer. Für die Bemessung wird zunächst der Gewinn des Unternehmens, auch als Gewerbeertrag bezeichnet, bestimmt. Dieser wird stets auf volle Hunderter abgerundet (20.150 Euro ergeben damit einen gerundeten Gewerbeertrag von 20.100 Euro) Maßgebliches weiteres Kriterium ist der sog. Gewerbesteuerhebesatz. Da die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist, legt die Gemeinde, in der der Unternehmenssitz liegt, diesen Hebesatz selbst fest. Näheres zur Höhe der Gewerbesteuer wird weiter unten in diesem Beitrag erläutert.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Gewerbesteuer für Gemeinden – neben der Grundsteuer – die wichtigste Einnahmequelle, die durch Anpassung der Gewerbesteuerhebesätze individuell beeinflusst werden kann.

Im Rahmen der Gewerbesteuererklärung (laut Gewst) wird auf jeder Seite der Gewerbesteuermessbetrag ermittelt. So viel beträgt der Gewerbesteuer Freibetrag übrigens!

Wer muss die Gewerbesteuer zahlen?

Besteuert werden sowohl Kapitalgesellschaften, also etwa GmbHs und AGs, als auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften (beispielsweise OHG oder GbRs). Kurzum: Jeder, der ein Gewerbe anmeldet und dieses betreibt, ist im Grundsatz gewerbesteuerpflichtig. Damit sind Freiberufler von der Gewerbesteuer ausgenommen. Hierzu zählen insbesondere Ärzte, Anwälte, Schriftsteller, Steuerberater oder auch Architekten. Nicht zuletzt diese Unterscheidung macht die Gewerbesteuer zu einer der umstrittensten und meist diskutierten Steuern Deutschlands, weshalb die Rechtmäßigkeit dieser Ungleichbehandlung bereits vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt wurde.

Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?

Speziell Kleinunternehmer können aufatmen: Für die Gewerbesteuer sind relativ großzügige Freibeträge vorgesehen. Liegt der jährliche Gewerbeertrag unter der Grenze von 25.000 Euro, so wird keine Gewerbesteuer fällig. Dieser Freibetrag gilt jedoch nicht für Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft! Wird ein Gewerbe also beispielsweise in der Rechtsform der GmbH betrieben, so fällt schon ab dem ersten Euro Gewerbeertrag Gewerbesteuer an. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Wird eine Unternehmung in der Rechtsform des eingetragenen Vereins betrieben, beträgt der Freibetrag 5.000 Euro.

Wie viel Prozent Gewerbesteuer muss man zahlen?

Die Höhe des Gewerbesteuersatzes ist in § 11 GewStG normiert. Demnach ist zunächst der oben bereits angesprochene Gewerbeertrag maßgeblich. Hinzukommen Addition und/oder Subtraktion bestimmter Beträge, §§ 8 und 9 GewStG. An dieser Stelle bietet es sich an, die genannten Vorschriften zu lesen und für das eigene Unternehmen einschlägige Beträge zu ermitteln. Die sich daraus ergebende Summe ist – abzüglich des jeweiligen Freibetrages, siehe oben – mit der Steuermesszahl zu multiplizieren. Diese Kennziffer wurde bundeseinheitlich festgelegt und durch die Gewerbesteuerreform von 2008 von 5 % auf 3,5 % abgesenkt. Anschließend wird dieser Betrag mit dem jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz der betreffenden Gemeinde multipliziert. Dieser liegt bei mindestens 200 %, im Durchschnitt bei 400-450 %.

Ab wann Gewerbesteuer zahlen?

Ab wann Gewerbesteuer gezahlt werden muss, ist abhängig von der Höhe des Gewerbesteuerfreibetrages. Liegt der Gewerbeertrag unter dem jeweiligen Freibetrag, so wird keine Gewerbesteuer fällig. Lediglich der über diesem Freibetrag liegende Gewerbeertrag muss dann gewerbesteuerlich besteuert werden.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer Freibetrag?

Der Gewerbesteuerfreibetrag ist vor der Berechnung der geschuldeten Gewerbesteuer vom Gewerbeertrag abzuziehen. Er ist stets abhängig von der betriebenen Rechtsform: Während Kapitalgesellschaften über keinen Freibetrag verfügen, kommen Einzelunternehmen und Personengesellschaften in den Genuss des Freibetrages in Höhe von 24.500 Euro. Eingetragene Vereine verfügen zumindest über einen Freibetrag von 5.000 Euro.

Informationen die Gewerblich sind, können sind in der Regel bei dem Ämtern nicht per E-Mail übermitteln, sondern per Post.

Fazit: Der Gewerbesteuer Freibetrag

Die Höhe der zu entrichtenden Gewerbesteuer richtet sich im Wesentlichen nach der Höhe des Gewerbeertrages sowie des Hebesatzes. Je nach Rechtsform des Unternehmens kommen Existenzgründer in den Genuss eines Freibetrages in Höhe von 24.500 Euro bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen bzw. 5.000 Euro bei eingetragenen Vereinen. Gründer von Kapitalgesellschaften gehen in dieser Hinsicht leer aus.

Häufig gestellte Fragen rund um die Themen Gewerbesteuer & Freibetrag

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer beträgt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs haben keinen Freibetrag; sie müssen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag Gewerbesteuer zahlen. Eingetragene Vereine profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro.

Wer hat einen Freibetrag bei Gewerbesteuer?

Einen Gewerbesteuerfreibetrag haben Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht jedoch Kapitalgesellschaften. Eingetragene Vereine haben einen reduzierten Freibetrag.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer für Selbstständige?

Die Gewerbesteuer für Selbstständige, die als Einzelunternehmer oder innerhalb einer Personengesellschaft tätig sind, berechnet sich nach Abzug des Freibetrages von 24.500 Euro vom Gewerbeertrag. Die dann verbleibende Summe wird mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer vom Gewinn?

Die Höhe der Gewerbesteuer vom Gewinn, also dem Gewerbeertrag, hängt ab von dem Freibetrag, der für die jeweilige Unternehmensform gilt, der Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde. Nach Abzug des Freibetrags vom Gewerbeertrag wird der verbleibende Betrag mit der Steuermesszahl multipliziert und das Ergebnis dann mit dem kommunalen Hebesatz vervielfacht.