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Einzelunternehmen Rechtsform: Definition & Vorteile

Einzelunternehmen Rechtsform: Das müssen Sie vor der Gründung wissen!
In Kürze:
  • Einzelunternehmen sind nicht automatisch haftungsbeschränkt.
  • Die Rechtsform bezeichnet den rechtlichen Rahmen, in dem sich die unternehmerische Tätigkeit bewegt.
  • Jeder Freiberufler ist ein Einzelunternehmer.

Als häufigste Unternehmensform tritt das Einzelunternehmen in den Vordergrund. Solch ein Unternehmen wird von einer Person gegründet, schließt dennoch die Beschäftigung weiterer Mitarbeiter nicht aus. Entscheiden Sie sich für ein Einzelunternehmen, besteht zudem die Wahl zwischen verschiedener Rechtsformen. Alles rund um die Rechtsformen des Einzelunternehmens erfahren Sie in nachfolgendem Ratgeber zur Rechtsform des Einzelunternehmens.

Was ist ein Einzelunternehmen?

In Deutschland ist die Rechtsform des Einzelunternehmens sehr beliebt. Sie unterscheidet sich zudem von anderen Rechtsformen, wie beispielsweise einer AG, SE, GmbH oder UG. Von der eigenständigen Rechtsform des Einzelunternehmens werden indes auch eine Ein-Personen-UG und eine Ein-Personen-GmbH abgegrenzt, welche vielmehr als Ein-Personen-Kapitalgesellschaften bezeichnet werden.

Wann müssen sich Einzelunternehmer in das Handelsregister eintragen lassen?

Als Einzelunternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen, sofern Sie eine bestimmte Größenordnung erreicht haben und somit eine kaufmännische Betriebsführung erforderlich wird. Üblicherweise kann festgehalten werden, dass diese Grenze bei einem jährlichen Umsatz von 250.000 Euro liegt.

Wie wird man Einzelunternehmer?

Um den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, eignet sich die Rechtsform Einzelunternehmen bestens. Die Gründung ist unkompliziert und simpel.

  • Sofern Sie Kleingewerbetreibender sind, müssen Sie Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Hierbei dürfen Sie noch wählen, ob Sie als Einzelunternehmen in das Handelsregister eingetragen werden möchten.
  • Freiberufler haben es ein wenig einfacher. Sie müssen Ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt anmelden und erhalten dann automatisch ihre Steuernummer. Verpflichtend hierbei ist es, dass die Steuernummer immer auf den Rechnungen anzugeben ist.
  • Pflicht, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, besteht hingegen für eingetragene Kaufleute. Hierbei fallen Kosten für einen Notar an, die dann von einem selbst getragen werden müssen.
  • Gut zu wissen ist auch, dass Sie entweder bei der Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt so viele Mitarbeiter beschäftigen können, wie Sie möchten.
Das bedeutet der Begriff Rechtsform.

Was bedeutet der Begriff Rechtsform?

Grob gesagt schafft die Rechtsform den rechtlichen Rahmen für Ihre unternehmerische Tätigkeit. Je nach Rechtsform variieren auch die Buchführungs- und Steuerpflichten, der Auftritt nach außen mit einer Firmierung oder die Haftung. Die Rechtsform entscheidet zudem über die Art und Weise, wie Banken oder Investoren Ihr Unternehmen einschätzen können und auch über die entsprechenden Formalitäten bei der Gründung. Die entsprechenden Vorschriften der jeweiligen Rechtsformen können entweder aus dem HGB, BGB oder GmbHG entnommen werden.

Der Begriff „Rechtsform“ ist außerdem gleichbedeutend mit dem Begriff „Unternehmensform“. Finden Gründungen von Rechtsformen im Team statt, bezeichnet man diese auch als Gesellschaftsformen. Hintergrund ist jener, da sich hier Team-Gründer als Gesellschafter zusammenschließen.

Gut zu wissen:

Zu beachten gilt, dass ein Kleinunternehmer keine Rechtsform ist. Bei dieser Bezeichnung wird nur klargestellt, dass der Anwender einer umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerregelung unterliegt.

Welche Rechtsform besitzen Einzelunternehmer?

Als Einzelunternehmer stehen mehrere Rechtsformen zur Verfügung. Sie gelten als Einzelunternehmen, sobald Sie ein Unternehmen selbst gegründet haben und führen. Sie können als Einzelunternehmer zwischen folgenden Rechtsformen wählen:

  • Kleingewerbetreibender
  • Freiberufler, sofern das Unternehmen es anhand der beruflichen Qualifikationen zulässt.
  • Ein-Personen-Kapitalgesellschaft: Ein-Personen-UG, Ein-Personen-AG, Ein-Personen-GmbH
  • Kaufmann e. K.

Welche Rechtsformen der Einzelunternehmen haben eine begrenzte Haftung?

Damit Sie eine Vollhaftung bei Ihrem Einzelunternehmen vermeiden können, steht Ihnen der Weg zu den Kapitalgesellschaften offen, die Sie ohne Probleme als Einzelperson auch gründen dürfen. Hierunter fallen:

  • kleine AG
  • Ein-Personen-GmbH
  • UG (Unternehmergesellschaft)
In diesen Fällen lohnt sich ein Einzelunternehmen für Sie!

Für wen lohnt sich ein Einzelunternehmen?

Haben Sie nur wenig Startkapital zur Verfügung, kann sich die Gründung eines Einzelunternehmens lohnen. Beinhaltet Ihre Geschäftsidee zudem nur ein geringes finanzielles Risiko, empfiehlt sich ebenfalls die Gründung eines Einzelunternehmens. Für Start-up-Unternehmer eignet sich ebenfalls zunächst einmal die Gründung eines Einzelunternehmens.

Außerdem gilt jeder Freiberufler als Einzelunternehmer. Dies bedeutet aber nicht, dass auch jeder Einzelunternehmer ein Freiberufler ist. Zu den Freiberuflern ist anzumerken, dass Berufsgruppen wie Ärzte oder Journalisten in Deutschland bestimmte Vorteile genießen. Der entscheidende Vorteil ist dabei die einfache Buchführung. Deshalb müssen Freiberufler auch lediglich eine EÜR (Einkommen-Überschuss-Rechnung) abgeben und benötigen auch keine doppelte Buchführung. Die Buchführungsvorschriften hierzu finden sich in § 141 AO.

Wann ist man Einzelunternehmer und wann Einzelgründer?

Oftmals wird der Begriff des Einzelunternehmers mit dem Solo-Gründer gleichgestellt. Bei Solo-Gründern handelt es sich um Personen, die ein Unternehmen als einzelne Person führen. Auch der Begriff des Solopreneur beschreibt lediglich das Gründen ohne Partner oder Angestellte und ist ebenfalls keine eigenständige Rechtsform. Der Einzelunternehmer hingegen beschreibt einen juristischen Begriff. Einzelunternehmer sind deshalb entweder Freiberufler, Kaufleute oder Kleingewerbetreibende. Zudem schließt ein Einzelunternehmen nicht aus, auch weitere Mitarbeiter zu beschäftigen. Deutlich zu unterscheiden sind die Einzelunternehmen von Unternehmen mit anderen Rechtsformen. Deshalb können Gründer einer Ein-Personen-Gesellschaft beispielsweise Solopreneurs sein, jedoch keine Einzelunternehmer.

Beispiele

  • Ein Bäckermeister hat ein Einzelunternehmen mit mehreren Filialen und insgesamt 40 Mitarbeitern gegründet. Dieser Bäckermeister gilt als Einzelunternehmer. Obwohl es keine Mitgründer gibt, gilt er aber nicht als Solopreneur.
  • Beispielsweise ist ein Gründer einer Ein-Personen-GmbH kein Einzelunternehmer, doch aufgrund fehlender weiterer Gesellschafter ist er ein Solopreneur.
  • Eine freiberufliche Architektin, die keine Mitarbeiter beschäftigt, zählt zu den Einzelunternehmen und zu den Solopreneurs.
Darin unterscheiden sich die verschiedenen Rechtsformen.

Worin unterscheiden sich die Rechtsformen der Einzelunternehmen?

Möchten Sie im Alleingang Ihr eigenes Unternehmen auf die Beine stellen, gibt es hierfür einige Möglichkeiten. Wir möchten Ihnen die Rechtsform Einzelunternehmen und ihre verschiedenen Varianten der Gründungsformen deshalb genauer vorstellen. Folgende Varianten sind denkbar:

Eingetragene Kaufleute (e. K.)

Wie der Name bereits vermuten lässt, sind Sie als Einzelkaufmann oder eingetragener Kaufmann im Handelsregister eingetragen (§ 1 Abs. 1 oder § 2 HGB). Sie betreiben einen gewerblichen Handel und sind als Unternehmer zu dieser Eintragung verpflichtet. Deshalb werden eingetragene Kaufleute auch als „Ist-Kaufleute“ bezeichnet. Ein Mindestkapital für die Existenzgründung als eingetragener Kaufmann ist allerdings nicht notwendig. Auch die Gründung ist unkompliziert und formlos. Wie alle anderen Einzelunternehmer auch, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, haben also keine beschränkte Haftung. Wenn Sie als Kaufmann im Handelsregister eingetragen sind, sind Sie üblicherweise nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Liegen Ihre Umsatzerlöse unter 600.000 € und der Jahresüberschuss unter 60.000 €, ist es ausreichend, wenn Sie eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung vornehmen. Zudem haben Sie als eingetragener Kaufmann keine Partner und auch keine mitbestimmenden oder stillen Teilhaber. Planen Sie als eingetragener Kaufmann einen Geschäftspartner mit aufzunehmen, ist es notwendig, dass Sie eine Umfirmierung zu einer Personen- oder Handelsgesellschaft vornehmen. Ebenso benötigen Sie zur Gründung eines Einzelunternehmens als e. K. einen Handelsregistereintrag sowie eine Gewerbeanmeldung. Vorher können Sie den Betrieb nicht aufnehmen.

Das Kleingewerbe

Auch das Kleingewerbe können Sie schnell und unkompliziert gründen. Für die Gründung des Kleingewerbes wird kein Handelsregistereintrag erforderlich. Ebenso werden kein Mindestkapital oder Kapitaleinlagen erfordert. Zu beachten gilt es jedoch, dass Sie unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften. Sind Sie ein Kleingewerbetreibender, leiten jedoch keinen gewerblichen Betrieb, gelten Sie als sogenannter „Kannkaufmann“. Dies bedeutet, dass Sie den Eintrag ins Handelsregister freiwillig vornehmen lassen können, damit Sie Kaufmannsstatus erlangen. Möchten Sie ein Kleingewerbe gründen, bedarf es lediglich eines Gewerbescheins. Diesen erhalten Sie unmittelbar nach der Anmeldung beim Gewerbeamt. Das Finanzamt wird Ihnen dann kurz darauf einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuleiten.

Der Freiberufler

Freiberufler hingegen gelten als Unternehmer, müssen sich jedoch weder im Handelsregister noch beim Gewerbeamt melden. Aus diesem Grund sind sie auch von der Gewerbesteuer befreit. Bevor Sie allerdings Ihre selbstständige freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, sollten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer den sogenannten Freiberuflerstatus prüfen lassen. Ansonsten entscheidet das Finanzamt final darüber. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass Berufsgruppen, die beispielsweise wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten ausführen, als die typischen Freiberufler gelten. Deshalb werden diese Tätigkeiten auch „Katalogberufe“ genannt. Beabsichtigen Sie, sich als Freiberufler selbstständig zu machen, sollten Sie sich vorher mit den abweichenden Gründungsformalitäten vertraut machen. Je nach Branche und Beruf könnte dann eine entsprechende Zulassung bei der Standeskammer oder aber die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse erforderlich werden.

Fazit: Die Rechtsform des Einzelunternehmens

Die meisten Neugründungen erfolgen als Einzelunternehmen; das ist auch kein Zufall. Als Neugründer möchte man erst einmal ganz unkompliziert in die Unternehmerwelt starten. Deshalb ist hier besonders die Gründung eines Einzelunternehmens geeignet. Dies auch deswegen, da Sie keine hohen Haftungsrisiken zu erwarten haben. Selbstverständlich müssen Sie als Einzelunternehmer auch hier gewisse Hürden anfänglich überwinden; die gibt es aber bei jeder Gründung.

Beachten Sie zudem, dass Sie eine entsprechende und geeignete Versicherung abschließen. Somit können Sie das Risiko bei der Gründung Ihres Einzelunternehmens minimieren. Schließen Sie beispielsweise eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab, sind Sie für alle Katastrophen und Schäden abgesichert, die Ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen oder gar unterbrechen.

Häufig gestellte Fragen: Einzelunternehmen Rechtsform

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Welche Unternehmensform eignet sich als Berater?

Möchten Sie sich beispielsweise als Unternehmensberater selbstständig machen, kommen folgende Rechtsformen infrage:

  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • GmbH & Co. KG
  • GmbH
  • Einzelunternehmen
  • UG & Co. KG

Welche Vorteile hat die Rechtsform des Einzelunternehmens?

  • Überschaubar und kostengünstig in der Verwaltung.
  • Ihnen allein gehört der Gewinn. Diesen müssen Sie mit niemandem teilen.
  • Die Gründung eines Einzelunternehmens ist ebenfalls kostengünstig und einfach.
  • Die Entnahmen halten sich in einem überschaubaren Rahmen, da Sie die Ausgaben nur für Ihre eigene Lebensführung benötigen