Weit vor der GmbH, der UG (haftungsbeschränkt) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist das Einzelunternehmen, häufig auch Einzelfirma genannt, die in Deutschland verbreitetste Unternehmensform. Je nach Vorliebe und Geschäftsidee des Existenzgründers hat die Rechtsform des Einzelunternehmens gewisse Vor- und Nachteile. Was ein Einzelunternehmen überhaupt ist, durch was es sich auszeichnet, welche Alternativen es gibt und für wen sich die Gründung eines Einzelunternehmens eignet, wird in diesen Beitrag verständlich und einfach dargestellt. Anschließend werden die häufigsten Fragen zum Einzelunternehmen beantwortet.
Ein Einzelunternehmen wird stets von einem Einzelunternehmer, das heißt einer natürlichen Person, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, betrieben. Aus dieser Definition lassen sich zwei Schlüsse ziehen: Erstens kann ein Einzelunternehmen nur von einer natürlichen, also nicht von einer juristischen Person betrieben werden. Falls Sie mehr zu natürlichen und juristischen Personen erfahren möchten, lesen Sie gerne unsere Beiträge zu diesen Themen.
Zweitens geht aus dem Begriff Einzelunternehmen hervor, dass dieses nur von einer einzelnen Person gegründet werden kann. Möchte ein Gründerteam in die Selbstständigkeit starten, muss es sich hierfür einer anderen Rechtsform, beispielsweise der Gründung einer GbR oder der GmbH, bedienen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Einzelunternehmen keine Angestellten beschäftigen kann. Hier sind dem Einzelunternehmer keine Grenzen gesetzt, er kann beliebig viele Mitarbeiter einstellen.
Nach deutschem Recht stehen Gründern eine Vielzahl von Rechtsformen zur Verfügung, die sie für die konkrete Umsetzung ihrer Geschäftsidee nutzen können. Die Rechtsform, häufig auch Unternehmensform genannt, bildet gewissermaßen den “Rahmen” der selbstständigen Tätigkeit. Sie bestimmt beispielsweise, wer die Geschäfte des Unternehmens leitet, wer für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet und welche Pflichten das Unternehmen erfüllen muss. Die Unternehmensformen unterliegen nach deutschem Recht einem sogenannten Typenzwang: Gründer dürfen nur die nach deutschem Recht bestehenden Unternehmensformen auswählen, sie dürfen keine neuen Unternehmensformen schaffen. häufigste Rechtsformen in Deutschland sind das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG), die offene Handelsgesellschaft (oHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
Sofern Existenzgründer ihr Unternehmen “auf eigene Faust”, also ohne Geschäftspartner gründen möchten, kommen neben der Rechtsform des Einzelunternehmens noch folgende Rechtsformen in Frage:
die jeweiligen Vor- und Nachteile können Sie gerne in unseren entsprechenden Artikeln über diese Rechtsformen unter https://jurarat.de/unternehmensformen nachlesen.
Die Gründung eines Einzelunternehmens bietet sich vor allem für Gründer an, die ihr Geschäft schnell starten wollen, über wenig Eigenkapital verfügen und ohne Mitgründer den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen. Sollte das Geschäft gut anlaufen, man vielleicht sogar schon die ersten Mitarbeiter einstellen und größere Kredite aufnehmen, ist ein Wechsel in eine andere Rechtsform möglich und zu empfehlen: Grund dafür ist, dass die Rechtsform des Einzelunternehmens keine Haftungsbeschränkung für den Einzelunternehmer vorsieht. Der Einzelunternehmer haftet also für die Schulden des Einzelunternehmens mit seinem privaten Vermögen. Hiergegen sollte sich mit einer Haftungsbeschränkung, beispielsweise wie sie die UG (haftungsbeschränkt) oder die GmbH bietet, abgesichert werden. Außerdem kann die Haftung dadurch beschränkt werden, dass ein Unternehmen zusammen mit anderen Personen gegründet wird. In diesem Fall verteilen sich die Schulden des Unternehmens nämlich auf mehrere Personen. Da das Einzelunternehmen jedoch nur durch eine einzelne Person gegründet werden kann, muss hierfür eine andere Rechtsform gewählt werden.
Für einen Überblick über die populärsten Rechtsformen können Sie sich gerne unseren Artikel zum Thema der Unternehmensformen durchlesen.
Das Einzelunternehmen ist die in Deutschland am häufigsten gewählte Rechtsform zur Existenzgründung. Die Gründung ist schnell, einfach und unkompliziert und zudem kostengünstig möglich. Insgesamt kann man das Einzelunternehmen als die unkomplizierteste Rechtsform bezeichnen, was vermutlich auch der Grund dafür ist, dass so viele Gründer sich für das Einzelunternehmen entscheiden.
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist enorm kostengünstig. Für die Gewerbeanmeldung werden zwischen 35 und 60 Euro fällig. Falls der Einzelunternehmer zusätzlich wünscht, dass das Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen wird, kommen zusätzlich ca. 200 – 300 Euro für den Eintrag im Handelsregister dazu.
Ein Einzelunternehmen muss immer dann gegründet werden, wenn Sie sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler alleine selbstständig machen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr zum Prozess der Gründung eines Einzelunternehmens.
Nein, für Einzelunternehmen besteht grundsätzlich keine Pflicht, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, stattdessen kann er dies freiwillig beantragen. Dies sollte jedoch gut abgewogen werden, da die Handelsregistereintragung neben ihren Vorteilen (Vertrauensbonus bei Banken und Geschäftspartnern, Möglichkeit der Eröffnung von Zweigstellen an anderen Standorten) auch einige Nachteile (Verpflichtung zur doppelten Buchführung, Kosten, gesteigerte Transparenzpflichten etc.) mit sich bringt.
Freiberufler und anderweitige Solo-Selbstständige (wie ein Kaufmann) können von kostengünstigen Gründungen profitieren. Des Weiteren ist das Anmelden eines Einzelunternehmens ein vergleichsweise sehr schneller Prozess. Zudem können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema der Kleinunternehmerregelung.
Ein Einzelunternehmer haftet mit dem Privatvermögen. Mehr dazu können Sie in unserem Beitrag über die Haftung bei einem Einzelunternehmens erfahren.
Über den Autor: Jakobs Leben ist das Recht. Sein erstes Staatsexamen hat er bereits im Juli 2020 mit Prädikat absolviert. Neben diversen Praktika, inklusive am Landgericht Frankfurt am Main, berichtet er regelmäßig bei JuraRat über Themen diverser Rechtsgebiete.