Hallo aus Berlin,
obwohl die Seite SUPER ist, tue ich mich mit meiner speziellen Überlegung schwer,
die passende Vollmacht zu finden ...
Frage 1: Hebelt eine(Genral-) Vollmacht zwingend den Willen des Vollmachtgebers aus? ich meine, steht der spezielle Wille immer noch ÜBER der Vollmacht?
Frage 2: Welche Vollmacht? Ich möchte bei einem Freund "lediglich" schnell in seinem Namen sprechen:
Beispiel: Er hat eine 2. Mahnung übersehen und das Inkassounternehmen droht mit Mahnverfahren.
Ehe ich jetzt erst mit meinem Freund zusammenkomme, um alles zu besprechen vergeht kostbare Zeit: HIERFÜR (und in Folge auch für Bank, Gericht, Arzt, Vermieter) - der schnellen Auskunft und Reaktion wegen, benötige ich eine "Einsichts- und ggf. Handlungsvollmacht".
Ist das dann schon eine Generalvollmacht??
Wie gehe ich vor?
Lieben Dank