Wie können Verzugszinsen geltend gemacht werden?
Sobald der Arbeitgeber den Gehalt nicht rechtzeitig – bspw. zum 1. des Monats oder zum 15. des Monats oder je nach Arbeitsvertrag, wann der Gehalt auf dem Konto des Arbeitnehmers sein sollte –bezahlt, so gerät er unverzüglich ohne vorherige Mahnung des Arbeitnehmers in Verzug.
Mit dem in Verzugsein des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer Verzugszinsen bzgl. der ausstehenden Gehaltszahlung geltend machen. Die Höhe der Zinsen können sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, aus einem Tarifvertrag oder nach dem Gesetz ergeben.
Die gesetzlichen Verzugszinsen sind i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verrichten, gem. § 288 BGB.
Bei dem Basiszinssatz handelt es sich um eine veränderliche Variable, die zum 1. Januar und zum 1. Juli neu bestimmt. Der neue Basiszinssatz wird von der Bundesbank bekannt gegeben:
Die Ermittlung der Verzugszinsen ist auf das Bruttogehalt gerichtet (s. BAG Beschluss vom 7. März 2001 – GS 1/00 ).
Schadensersatzansprüche
Durch den Zahlungsverzug des Arbeitgebers sind dem Arbeitnehmer nicht selten Schäden entstanden. Der Arbeitgeber ist dadurch verpflichtet, grundsätzlich jeden Schaden zu ersetzen, für den sein Zahlungsverzug verantwortlich war (kausal war).
Dies könnte zum einen darin legen, dass durch die einmalige Auszahlung des Gesamtgehalts der letzten ein paar Monate der Arbeitnehmer Steuernachteile erfährt, die er bei normalem monatlichem Erhalt des Lohnes nicht hätte.
Diese Nachteile muss der Arbeitgeber entschädigen. Aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der Lohnklage auch diese Forderung explizit in seinen Antrag aufnimmt.