• Arbeitsrecht
  • Lesezeit:

Weihnachtsgeld 2026: Anspruch, Kürzung & Rückzahlung bei Kündigung

Lohnumschlag, Arbeitsvertrag und Taschenrechner mit Tannenzweig auf einem Schreibtisch
In Kürze:
In Kürze
  • Kein gesetzlicher Anspruch: Weihnachtsgeld gibt es nur aus Vertrag, Tarif, Übung oder Gleichbehandlung.
  • Drei vorbehaltlose Zahlungen in Folge begründen in der Regel einen Anspruch (BAG 10 AZR 671/09).
  • Rückzahlung nur bei wirksamer Klausel, die Bindung hängt von der Höhe der Zahlung ab.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Trotzdem haben viele Beschäftigte einen, weil er im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht oder weil der Arbeitgeber dreimal in Folge ohne Vorbehalt gezahlt hat. Ob der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen oder nach einer Kündigung zurückverlangen darf, entscheidet fast immer der Wortlaut der Klausel.

In diesem Beitrag behandeln wir die fünf Fragen, die im November am häufigsten auf den Tisch kommen: Habe ich einen Anspruch, darf gekürzt werden, was gilt bei Kündigung, muss ich zurückzahlen und was bleibt netto übrig. Am Ende finden Sie ein Muster, mit dem Sie ausstehendes Weihnachtsgeld schriftlich einfordern.

Was ist Weihnachtsgeld rechtlich?

Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Lohn leistet, meist mit dem Novembergehalt. Juristisch kommt es darauf an, was die Zahlung belohnen soll. Belohnt sie die geleistete Arbeit, ist sie Teil der Vergütung. Belohnt sie nur die Betriebstreue, gelten andere Regeln für Stichtage und Rückzahlung.

Viele Klauseln wollen beides. Die Gerichte sprechen dann von einer Sonderzahlung mit Mischcharakter. Für Arbeitnehmer ist das meist die günstigere Einordnung, weil der Arbeitgeber den Anspruch dann nicht mehr vollständig an einen Stichtag knüpfen darf.

Wann habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ein Anspruch kann sich aus fünf Quellen ergeben. Prüfen Sie sie in dieser Reihenfolge:

  1. Arbeitsvertrag: Steht dort eine feste Zusage, etwa ein halbes Monatsgehalt im November, ist die Sache klar.
  2. Tarifvertrag: Gilt in Ihrem Betrieb ein Tarifvertrag, regelt er Höhe, Stichtag und Kürzungen oft abschließend.
  3. Betriebsvereinbarung: Arbeitgeber und Betriebsrat können eine Jahressonderzahlung für alle Beschäftigten festlegen.
  4. Betriebliche Übung: Wiederholte Zahlungen ohne Vorbehalt können einen Anspruch für die Zukunft begründen.
  5. Gleichbehandlung: Zahlt der Arbeitgeber einer Gruppe, darf er einzelne Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen.
3×
vorbehaltlose Zahlung in Folge begründet in der Regel einen Anspruch
BAG, Urteil vom 08.12.2010, 10 AZR 671/09

Betriebliche Übung: Wann aus Gewohnheit ein Anspruch wird

Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Zahlung zur Verbindlichkeit erstarkt. Sie dürfen dann darauf vertrauen, dass auch im nächsten Jahr gezahlt wird. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber bei jeder Zahlung klar und schriftlich erklärt hat, dass er sich für künftige Jahre nicht binden will.

Ein solcher Vorbehalt muss allerdings sauber formuliert sein. Ein pauschaler Freiwilligkeitsvorbehalt im Formularvertrag, der alle künftigen Sonderleistungen erfassen soll, benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam (BAG 10 AZR 526/10). Kombiniert der Vertrag einen Freiwilligkeitsvorbehalt mit einem Widerrufsvorbehalt, ist die Klausel in der Regel widersprüchlich und damit intransparent (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).

Beachten Sie

Eine Zahlung "freiwillig und ohne Rechtsanspruch" und zugleich "jederzeit widerruflich" schließt sich aus. Wer freiwillig zahlt, muss nichts widerrufen. Findet sich diese Kombination in Ihrem Vertrag, lohnt sich die Prüfung durch einen Fachanwalt.

Gleichbehandlung: Wann der Arbeitgeber niemanden ausnehmen darf

Auch eine freiwillige Leistung darf der Arbeitgeber nicht willkürlich verteilen. Wie streng die Gerichte das sehen, zeigt eine Entscheidung vom 30.09.2026 zu einer anderen freiwilligen Sonderzahlung.

BAG, Urteil vom 30.09.2026, 10 AZR 62/26
Ausschluss von Mindestlohnempfängern nicht gerechtfertigt

Ein Arbeitgeber hatte eine freiwillige Inflationsausgleichsprämie gezahlt, Beschäftigte mit Mindestlohn aber ausgenommen, weil deren Lohn durch die Mindestlohnerhöhung ohnehin gestiegen war. Das BAG hielt diesen Ausschluss für sachlich nicht gerechtfertigt. Für Weihnachtsgeld gilt derselbe Maßstab: Wer eine Gruppe begünstigt, braucht für jede Ausnahme einen sachlichen Grund.

Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen?

Kürzen darf der Arbeitgeber nur, wenn eine wirksame Regelung das erlaubt oder das Gesetz es zulässt. Die häufigsten Fälle sind Krankheit, Elternzeit und Teilzeit.

  • Krankheit: Eine Kürzung für Krankheitstage ist nur zulässig, wenn sie vereinbart ist. Pro Tag der Arbeitsunfähigkeit darf der Arbeitgeber höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts abziehen, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt (§ 4a EFZG).
  • Mutterschutz: Zeiten des Mutterschutzes dürfen das Weihnachtsgeld nicht mindern (EuGH C-333/97).
  • Elternzeit: Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Eine anteilige Kürzung ist deshalb zulässig, wenn das Weihnachtsgeld die Arbeitsleistung vergütet (EuGH C-333/97, für variable Vergütung BAG 10 AZR 119/24).
  • Teilzeit: Teilzeitkräfte erhalten Weihnachtsgeld mindestens im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur Vollzeit (§ 4 Abs. 1 TzBfG).

Wer nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehren möchte, findet die Rechte rund um den Teilzeitantrag in der Elternzeit in einem eigenen Ratgeber.

Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich vor dem Stichtag kündige?

Viele Verträge enthalten eine Stichtagsklausel: Weihnachtsgeld gibt es nur, wenn das Arbeitsverhältnis am 30.11. oder 31.12. noch ungekündigt besteht. Ob das hält, hängt vom Zweck der Zahlung ab.

BAG, Urteil vom 13.11.2013, 10 AZR 848/12
Stichtag 31.12. bei Sonderzahlung mit Mischcharakter unwirksam

Eine Sonderzahlung, die auch die laufende Arbeit vergütet, darf im Formularvertrag nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 31.12. abhängen. Die Arbeitnehmerin, die zum 30.09. ausgeschieden war, erhielt 9/12 der Zahlung.

Für Sie heißt das: Belohnt das Weihnachtsgeld auch Ihre Arbeit, steht es Ihnen nach einer Kündigung anteilig für jeden vollen Monat zu, den Sie im Jahr gearbeitet haben. Anders kann es bei einer reinen Treueprämie liegen, die ausschließlich die Betriebszugehörigkeit belohnt. Tarifverträge dürfen Stichtage zudem großzügiger regeln als Formularverträge (BAG 10 AZR 290/17).

Planen Sie selbst zu kündigen, lohnt sich ein Blick auf den Kalender. Mit unserer Vorlage für die Kündigung des Arbeitsvertrags setzen Sie die Frist korrekt, und der Auszahlungstermin des Weihnachtsgelds sollte in Ihre Planung einfließen.

Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich kündige?

Ohne Rückzahlungsklausel müssen Sie nichts zurückzahlen. Enthält der Vertrag eine Klausel, prüfen die Gerichte, ob sie Sie zu lange an den Betrieb bindet. Die zulässige Bindung richtet sich nach der Höhe der Zahlung und dem Auszahlungstermin (grundlegend BAG 10 AZR 390/02).

Höhe des WeihnachtsgeldsZulässige Bindung nach Rechtsprechung
Kleinbetrag, Richtwert bis 100 €Keine Rückzahlung, eine Bindung ist unzulässig
Mehr als ein Kleinbetrag, aber unter einem MonatsgehaltBindung bis zum 31.03. des Folgejahres
Ein Monatsgehalt oder mehrLängere Bindung über den 31.03. hinaus kann zulässig sein

Die Beträge stammen aus Entscheidungen, die noch in D-Mark gerechnet haben. Die 100-Euro-Grenze ist deshalb ein gängiger Richtwert, kein gesetzlicher Betrag. Eine Klausel, die über diese Grenzen hinaus bindet, fällt im Formularvertrag regelmäßig komplett weg. Der Arbeitgeber kann sie nicht auf das noch zulässige Maß zurechtstutzen.

Tipp

Kündigen Sie nach einem Weihnachtsgeld unter einem Monatsgehalt mit Wirkung zum 01.04. oder später, greift eine typische Rückzahlungsklausel in der Regel nicht mehr. Maßgeblich ist das Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht das Datum Ihres Kündigungsschreibens, sofern die Klausel nichts anderes regelt.

Wie wird Weihnachtsgeld versteuert und was bleibt netto?

Weihnachtsgeld ist für die Lohnsteuer ein sonstiger Bezug. Der Arbeitgeber berechnet die Steuer nicht nach der Monatstabelle, sondern über den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn (§ 39b Abs. 3 EStG). Deshalb fällt der Abzug auf das Weihnachtsgeld oft höher aus als auf ein normales Gehalt.

In der Sozialversicherung gilt Weihnachtsgeld als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Es wird dem Monat der Auszahlung zugeordnet und ist bis zur anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig (§ 23a SGB IV). Wer gut verdient, zahlt deshalb auf einen Teil des Weihnachtsgelds keine Beiträge mehr.

Was gilt beim Minijob?

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, also 7.236 Euro im Jahr. Ab dem 01.01.2027 steigt sie mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro auf 633 Euro. Weihnachtsgeld, das vertraglich zugesagt ist oder regelmäßig gezahlt wird, zählt zum Jahresverdienst. Übersteigt der Jahresverdienst die Grenze, ist die Beschäftigung von Anfang an kein Minijob mehr, sondern ein Midijob. Was ein Minijob rechtlich ist, erklärt unser Grundlagenartikel.

Bis wann muss ich offenes Weihnachtsgeld einfordern?

Gesetzlich verjährt der Anspruch nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er fällig wurde (§§ 195, 199 BGB). Das Weihnachtsgeld 2026 verjährt also mit Ablauf des 31.12.2029. Viel gefährlicher sind Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Solche Fristen verlangen oft, dass Sie Ansprüche innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend machen. Kürzere Fristen sind im Formularvertrag unwirksam (BAG 5 AZR 52/05). Unwirksam ist außerdem eine Ausschlussfrist, die den Mindestlohn nicht ausdrücklich ausnimmt (BAG 9 AZR 162/18). Wie Ausschlussfristen in der Praxis zuschlagen, zeigt unser Ratgeber zu Überstunden und ihrer Bezahlung.

Muster: Weihnachtsgeld schriftlich einfordern Kopieren
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [Name des Arbeitgebers / Personalabteilung] [Adresse des Arbeitgebers] Ort, [Datum] Geltendmachung des Weihnachtsgelds [Jahr] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich meinen Anspruch auf Weihnachtsgeld für das Jahr [Jahr] fristwahrend geltend. Der Anspruch ergibt sich aus [§ ... meines Arbeitsvertrags / dem Tarifvertrag ... / betrieblicher Übung, da Sie in den Jahren ..., ... und ... vorbehaltlos gezahlt haben]. [Bei Ausscheiden im laufenden Jahr: Mein Arbeitsverhältnis endete am ... . Da das Weihnachtsgeld auch meine Arbeitsleistung vergütet, steht es mir anteilig für ... Monate zu (BAG, Urteil vom 13.11.2013, 10 AZR 848/12).] Ich fordere Sie auf, den Betrag von [Betrag] Euro brutto bis zum [Datum, z. B. 14 Tage] auf mein bekanntes Konto zu überweisen. Sollte die Zahlung ausbleiben, behalte ich mir vor, den Anspruch beim Arbeitsgericht geltend zu machen. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Ihr Name]

Fazit zum Thema Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld ist keine gesetzliche Pflicht, aber oft ein durchsetzbarer Anspruch aus Vertrag, Tarif, betrieblicher Übung oder Gleichbehandlung. Pauschale Freiwilligkeitsvorbehalte und die Kombination mit einem Widerrufsvorbehalt halten vor Gericht meist nicht. Wer im laufenden Jahr ausscheidet, bekommt Weihnachtsgeld mit Mischcharakter anteilig, eine Stichtagsklausel im Formularvertrag ändert daran nichts. Zurückzahlen müssen Sie nur bei einer wirksamen Rückzahlungsklausel, deren Bindung zur Höhe der Zahlung passt. Machen Sie offenes Weihnachtsgeld schriftlich und innerhalb vertraglicher Ausschlussfristen geltend und holen Sie sich bei größeren Beträgen Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Arbeitsvertrag prüfen oder neu aufsetzen?

Unser Muster zeigt, wie Sonderzahlungen, Vorbehalte und Ausschlussfristen sauber formuliert werden.

Arbeitsvertrag Muster ansehen
Quellen
  1. §§ 195, 199, 307 BGB, gesetze-im-internet.de
  2. § 4a EFZG, Kürzung von Sondervergütungen, gesetze-im-internet.de
  3. § 4 Abs. 1 TzBfG, Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften, gesetze-im-internet.de
  4. § 39b Abs. 3 EStG, Lohnsteuer auf sonstige Bezüge, gesetze-im-internet.de
  5. § 23a SGB IV, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, gesetze-im-internet.de
  6. § 8 Abs. 1a SGB IV, Geringfügigkeitsgrenze, gesetze-im-internet.de
  7. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, bmas.de
  8. Weihnachtsgeld im Minijob, minijob-zentrale.de
  9. Gleichbehandlung bei freiwilligen Leistungen: BAG, Urteil vom 30.09.2026, 10 AZR 62/26, Pressemitteilung 32/26, bundesarbeitsgericht.de
  10. Betriebliche Übung und Vorbehalte: BAG vom 08.12.2010, 10 AZR 671/09, bundesarbeitsgericht.de
  11. Pauschaler Freiwilligkeitsvorbehalt: BAG vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10, bundesarbeitsgericht.de
  12. Stichtagsklausel im Formularvertrag: BAG vom 13.11.2013, 10 AZR 848/12, bundesarbeitsgericht.de
  13. Stichtag im Tarifvertrag: BAG vom 27.06.2018, 10 AZR 290/17, bundesarbeitsgericht.de
  14. Rückzahlungsklauseln bei Gratifikationen: BAG vom 21.05.2003, 10 AZR 390/02
  15. Kürzung variabler Vergütung in der Elternzeit: BAG vom 02.07.2025, 10 AZR 119/24, bundesarbeitsgericht.de
  16. Ausschlussfristen: BAG vom 28.09.2005, 5 AZR 52/05, und vom 18.09.2018, 9 AZR 162/18, bundesarbeitsgericht.de
  17. Mutterschutz und Elternzeit bei Gratifikationen: EuGH vom 21.10.1999, Rs. C-333/97, Lewen, curia.europa.eu

JuraRat.de Redaktion · Rechtsstand geprüft am 22.10.2026

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein. Kein Gesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Zahlung von Weihnachtsgeld. Ein Anspruch entsteht erst aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Wann entsteht ein Anspruch durch betriebliche Übung?

Zahlt der Arbeitgeber mindestens dreimal hintereinander ohne Vorbehalt, entsteht in der Regel ein Anspruch für die Zukunft (BAG 10 AZR 671/09). Das gilt nicht, wenn er bei jeder Zahlung klar erklärt hat, dass er sich für künftige Jahre nicht binden will.

Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich vor Jahresende kündige?

Belohnt das Weihnachtsgeld auch Ihre Arbeitsleistung, steht es Ihnen anteilig für die gearbeiteten Monate zu. Eine Klausel im Formularvertrag, die den Anspruch an ein bestehendes Arbeitsverhältnis am 31.12. knüpft, ist dann unwirksam (BAG 10 AZR 848/12).

Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich im Frühjahr kündige?

Nur wenn Ihr Vertrag eine wirksame Rückzahlungsklausel enthält. Die zulässige Bindungsdauer richtet sich nach der Höhe der Zahlung. Kleine Beträge sind gar nicht rückzahlbar, bei weniger als einem Monatsgehalt reicht die Bindung regelmäßig nur bis zum 31.03. des Folgejahres.

Darf der Arbeitgeber Weihnachtsgeld wegen Krankheit kürzen?

Ja, aber nur wenn das vereinbart ist. Pro Krankheitstag darf er höchstens ein Viertel des durchschnittlichen Tagesverdienstes abziehen (§ 4a EFZG).

Zählt Weihnachtsgeld beim Minijob zur Verdienstgrenze?

Ja, wenn es vertraglich zugesagt ist oder regelmäßig gezahlt wird. Es fließt dann in den Jahresverdienst ein, der 2026 höchstens 7.236 Euro betragen darf. Liegt der Jahresverdienst darüber, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Inhalt wurde zuletzt am 21.07.2026 überprüft und aktualisiert.

Bitte beachten Sie: Die hier bereitgestellten Inhalte, Muster und Vorlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. JuraRat.de übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte. Die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.