Wir haben von der Nutzerin Jutta folgende Anfrage erhalten:
ich habe eine Frage zur Zeitarbeit:
Arbeitnehmer erhält einen unbefristeten Vertrag bei einer großen, überregional arbeitenden Gerüstfirma. Probezeit von 6 Monaten ist vereinbart. Nach dem ersten Tag meldet sich der Arbeitnehmer bei der Zeitarbeitsfirma und teilt mit, dass der Job doch nicht passend ist. Nach vier Wochen ist kein Lohn bei dem AN für den einen Tag eingegangen.
Auf Rückfrage wird dem AN durch die Zeitarbeitsfirma mitgeteilt, dass sie grundsätzlich niemandem einen Lohn für einen Tag zahlen, weil die Mühe der Anmeldung bei ca. 140-170 AN, die dann wieder aufhören, einfach zu groß sei.
Somit war der AN ohne Versicherungsschutz bei einer Gerüstbaufirma (!) angestellt. Des Weiteren wurde Arbeitsleistung innerhalb eines Arbeitsvertrages erbracht. Was sollte der AN nun tun?
Was ist zu tun wenn die Zeitarbeitsfirma den Arbeitslohn nicht zahlt?
Der Arbeitnehmer sollte seinen Arbeitgeber abmahnen und dabei eine Frist von zwei Wochen setzen. Im Rahmen der Abmahnung sollte der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ernstlich darauf hinweisen, dass im Falle der Nichtzahlung des Lohnes – denn niemand arbeitet kostenlos; insbesondere der Arbeitgeber auch nicht – sieht er sich gezwungen ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Zahlt der Arbeitgeber nun tatsächlich auch nach der Abmahnung keinen Lohn, so muss der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht eine Klage einreichen. Beim Gericht gibt es eine “Rechtsantragsstelle” – dort kann der Arbeitnehmer hingehen und sich beraten lassen. Er kann auch seine Klage ohne Rechtsbeistand einreichen. Dort gibt es keinen Anwaltszwang.