Vorsorgevollmacht Muster: Ratgeber, PDF- & Word-Vorlage

Die Vorsorgevollmacht ist ein essenzielles Instrument, um jemanden zu bestimmen, der in Situationen, in denen Sie Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren könnten, handeln darf. In diesem Beitrag untersuchen wir dieses Thema genauer und bieten Ihnen ein kostenloses Muster an.

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In 12 Minuten zur eigenen Vorsorgevollmacht!

Holen Sie sich jetzt unsere kostenlose Vorlage im Word- oder PDF-Format! Bearbeiten Sie die Vorsorgevollmacht ganz einfach, ob digital oder per Hand, und drucken Sie das fertige Dokument im Handumdrehen aus.

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Es gibt verschiedene Lebensumstände, in denen man nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Vielleicht benötigen Sie aber auch irgendwann Hilfe, um verschiedene rechtliche Angelegenheiten klären zu können. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: ein hohes Alter, eine Behinderung oder eine Krankheit. Lehnen Sie prinzipiell eine rechtliche Betreuung ab, dann kann womöglich die Vorsorgevollmacht für Sie genau das Richtige sein. Mit dieser können Sie festlegen, wer im Ernstfall wichtige Entscheidungen treffen darf. Sie selbst können dafür einen Menschen bestimmen. Im folgenden Beitrag klären wir über alles Wichtige auf und geben Ihnen ein kostenloses Vorsorgevollmacht-Muster.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht wird geklärt, welche Person für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit die Vollmacht erhält, rechtsgeschäftlich zu handeln. Eine Geschäftsunfähigkeit nach § 104 BGB kann vorliegen, wenn bei Ihnen etwa eine psychische Krankheit wie Demenz oder eine geistige Behinderung eintritt. Weit verbreitet ist übrigens die Fehlmeinung, dass im Falle einer Geschäftsunfähigkeit automatisch der Ehepartner oder gar die Kinder zum gesetzlichen Vertreter werden. Auch Kinder oder Ehepartner benötigen eine rechtsgeschäftliche Vollmacht. Gelangen Sie zu unserer Vollmacht Vorlage.

Die Vorsorgevollmacht hat immer Vorrang zu einer rechtlichen Betreuung. Deshalb kann mit Ausstellen einer Vorsorgevollmacht auch eine Betreuungsanordnung vermieden werden. Damit das Handeln einer bevollmächtigten Person gegenüber Dritten rechtmäßig ist, müssen die gesetzlichen Bestimmungen zur Stellvertretung gemäß § 164 ff. BGB vorliegen. Üblicherweise handelt es sich zwischen dem Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber um ein Rechtsverhältnis des Auftrags gemäß § 662 ff. BGB.

Sie können außerdem nicht nur eine Person, sondern auch mehrere Personen bevollmächtigen. Dies ermöglicht es Ihnen, für jeden Lebensbereich die geeignetste Person auszuwählen. Sollten Sie mehrere Personen in Ihrer Vorsorgevollmacht bestimmen, müssen Sie zusätzlich noch festhalten, ob diese Personen einzeln oder nur mit allen Bevollmächtigten zusammen handeln dürfen.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Sie können mithilfe einer Vorsorgevollmacht einer Ihnen vertrauten Person eine Generalvollmacht ausstellen. Diese Person kann dann für Sie etwa Bankgeschäfte tätigen, Verträge abschließen, über gesundheitliche Belange entscheiden oder Kündigungen aussprechen. Nicht immer müssen Vorsorgevollmachten jedoch Generalvollmachten sein. Sie können dem Bevollmächtigten auch nur beschränkte Befugnisse zuweisen. Denkbar wäre hier entweder der Bereich Finanzen oder Sie erteilen ihm nur die Befugnis, über medizinische und gesundheitliche Belange zu entscheiden.

Kann eine bestehende Vorsorgevollmacht geändert werden?

Sie können eine Vorsorgevollmacht jederzeit ändern, soweit Sie körperlich gesund und geistig dazu in der Lage sind. Sie können dann beispielsweise der Person die Vollmacht wieder entziehen, der Sie sie damals eingeräumt haben. Benennen Sie dann einfach eine andere Person oder ändern Sie auch nur den Inhalt der Vollmacht.

Sie können weitere Verträge und Formulare durch die Steuerung der Unternavigationspunkte finden!

Wie schreibt man eine Vorsorgevollmacht?

Bevor Sie eine Vorsorgevollmacht aufsetzen, sollten Sie sich im Voraus über einige eigene Belange klar werden. Sie sollten der bevollmächtigten Person vertrauen und zudem mit dieser Person klären, ob sie überhaupt die Aufgaben eines Bevollmächtigten übernehmen möchte.

Schreiten Sie nun an das Aufsetzen der Vorsorgevollmacht heran, muss diese zwar schriftlich erfolgen, jedoch muss keine spezielle Form eingehalten werden. Wichtig ist ausschließlich, dass die Vorsorgevollmacht von Ihnen und dem Bevollmächtigten unterschrieben wird. Möchten Sie eine Vorsorgevollmacht aufsetzen, ist der Gang zum Rechtsanwalt entbehrlich.

Die Vorsorgevollmacht sollte so aufbewahrt werden, dass Freunde und Familienangehörige sie leicht auffinden können. Teilen Sie Ihrem Umfeld am besten mit, wo Sie die Vollmacht aufbewahren. Alternativ können Sie das Dokument auch bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen, was mittlerweile auch online geht.

Tipp:

Benennen Sie auch für Ihren Bevollmächtigten einen Vertreter und lassen diesen dann auch die Vorsorgevollmacht unterschreiben.

Muss eine bestimmte Form eingehalten werden?

Wie bereits ausgeführt, müssen Vorsorgevollmacht schriftlich verfasst werden. Aus der Vollmacht müssen Geburtsdatum, Namen und Anschrift des Vollmachtgebers enthalten sein. Außerdem muss die Vollmacht mit Datum und Ort sowie mit Unterschriften beider Seiten unterzeichnet sein. Eine Beglaubigung der Unterschrift ist zwar nicht vonnöten, kann aber im Rechtsverkehr auf höhere Akzeptanz stoßen.

Tipp:

Die Unterschrift des Vollmachtgebers kann für circa 10 Euro bei den Betreuungsbehörden beglaubigt werden.

Zur Erstellung der Vollmacht ist ein Notar oder Rechtsanwalt üblicherweise nicht erforderlich. Geht es bei Ihnen jedoch um komplizierte Regelungen, kann rechtlicher Rat nicht schaden. Auch bei familiärem Streit oder wenn Vermögen vorhanden ist, ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert.

Bezieht sich die Vollmacht auch auf Grundstücksgeschäfte, dann wird in diesem Fall eine Beglaubigung oder Beurkundung durch einen Notar erforderlich. In diesen Spezialfällen empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung, denn gerade, wenn es um Eintragungen im Grundbuch geht, wird eine beglaubigte Vollmacht benötigt. Ebenso muss die Vollmacht beim Verkauf von Firmenanteilen oder beim Abschluss von Darlehensverträgen notariell beurkundet sein (§ 492 Abs. 4 BGB).

Regelmäßig verweigern sogar Kreditinstitute die Anerkennung von privaten Vorsorgevollmachten. Probleme gibt es zuweilen sogar schon bei beurkundeten Vollmachten. Dies halten zwar die meisten Gerichte für unzulässig, dennoch empfiehlt es sich hier, bei den Banken eine gesonderte Bankvollmacht zu hinterlegen. Zudem sollte gleichzeitig beachtet werden, ob es bestimmte Regelungen für das Online-Banking gibt.

Wie läuft eine Erstellung der Vollmacht beim Notar ab?

Sobald der Notar Ihre Vollmacht für Sie erstellt hat, erhalten nur Sie eine Ausfertigung. Der Notar behält die Originalvollmacht. Auf Ihre Anweisung hin, darf er die Vollmacht auch an den Bevollmächtigten herausgeben. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie lediglich eine Abschrift, die jedoch nicht als eigentliche Vollmacht gilt. Sollte Ihnen diese Abschrift einmal abhandenkommen, kann der Notar Ihnen eine neue Ausfertigung erteilen. Das soll dazu dienen, dass die hinterlegte Vorsorgevollmacht beim Notar fälschungssicher ist.

Wie hoch die Kosten einer Beurkundung sind, hängt ganz von Ihrem Vermögen ab. Geht es um einen Geschäftswert in Höhe von 100.000 Euro, kostet eine notarielle Beurkundung circa 200 Euro (KV-Nr. 21200 GnotKG).

Das kann im Ernstfall ohne Vorsorgevollmacht passieren.

Was passiert, wenn ich im Ernstfall keine Vorsorgevollmacht habe?

Es ist verständlich, dass Menschen Angst davor haben, einen vom Gericht bestellten Betreuer und somit eine fremde Person vorgesetzt zu bekommen. Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie deshalb viele private Regelungen treffen, bei denen dann normalerweise von einer gesetzlichen Betreuung abgesehen wird. Bedenken Sie jedoch, dass solch eine Vollmacht frühzeitig gefertigt werden sollte, damit Sie zu diesem Zeitpunkt auch noch im Besitz Ihrer geistigen Kräfte sind, sprich „geschäftsfähig“ sind. Die Einzelheiten zur rechtlichen Betreuung sind in den §§ 1896 ff. BGB geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht regelt in erster Linie, wer Sie in welchen Bereichen vertreten soll. Die Patientenverfügung hingegen legt fest, welche Handlungen Ärzte unterlassen oder vornehmen sollen. Meistens bezieht sich diese Frage auf die lebensverlängernden Maßnahmen. Die Patientenverfügung hat ihren gesetzlichen Niederschlag in § 1901a BGB.

Unser kostenloses Muster: Vorsorgevollmacht Vorlage

Vorsorgevollmacht

 

Ich, [Vor- und Nachname des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Adresse des Vollmachtgebers], errichte hiermit eine Vorsorgevollmacht gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Betreuungsrechts.

Bevollmächtigter:

[Vor- und Nachname des Bevollmächtigten]

[Adresse des Bevollmächtigten]

Umfang der Vollmacht:

Ich bevollmächtige hiermit den oben genannten Bevollmächtigten, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten und für mich zu handeln, die im Zusammenhang mit meiner Person, meinem Vermögen, meinen gesundheitlichen Belangen und meiner rechtlichen Vertretung stehen. Insbesondere umfasst die Vollmacht folgende Befugnisse:

       Abschluss, Änderung oder Kündigung von Verträgen im Rahmen meiner persönlichen und finanziellen Angelegenheiten.

       Verwaltung meines Vermögens, einschließlich des Abschlusses von Bankgeschäften, Immobilienangelegenheiten und Versicherungsangelegenheiten.

       Beantragung, Empfang und Verwendung von Sozialleistungen und Versicherungsansprüchen in meinem Namen.

       Wahrnehmung meiner Rechte und Interessen in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.

       Entscheidungen über medizinische Behandlungen, medizinische Eingriffe, Krankenhausaufenthalte und Pflegemaßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.

Widerruf und Beendigung der Vollmacht:

Diese Vorsorgevollmacht bleibt gültig, solange ich voll geschäftsfähig bin. Ich behalte mir jedoch das Recht vor, diese Vollmacht jederzeit schriftlich zu widerrufen oder durch eine neue Vorsorgevollmacht zu ersetzen. Die Vollmacht erlischt auch, wenn der Bevollmächtigte seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann oder wenn er von seinem Amt zurücktritt.

Haftung und Verantwortlichkeit:

Der Bevollmächtigte handelt in meinem besten Interesse und ist verpflichtet, meine Wünsche und Interessen zu respektieren. Ich entbinde den Bevollmächtigten von jeglicher Haftung, sofern er in gutem Glauben und im Rahmen dieser Vollmacht gehandelt hat. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, für seine Tätigkeit angemessene Auslagen zu erstatten.

Aufbewahrung und Information:

Ich weise darauf hin, dass ich eine Kopie dieser Vorsorgevollmacht an den Bevollmächtigten übergebe und eine Kopie bei meinem Vertrauensperson/Notar/Anwalt aufbewahrt wird. Es ist wichtig, dass meine Angehörigen, mein Hausarzt und andere relevante Personen über die Existenz dieser Vorsorgevollmacht informiert werden, damit sie im Bedarfsfall darauf zugreifen können.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vorsorgevollmacht ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

Ich bestätige hiermit, dass ich zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorsorgevollmacht volljährig und in vollem Besitz meiner geistigen Kräfte bin.

 

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Ort, Datum, Unterschrift des Vollmachtgebers         

Zusammenfassung zum Thema Vorsorgevollmacht.

Fazit zum Vorsorgevollmacht-Muster

Möchten Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, sollten Sie einige Dinge beachten. Bei uns können Sie sich ein Muster zur Vorsorgevollmacht herunterladen, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Die Vorsorgevollmacht greift immer dann, wenn Sie selbst als Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Wählen Sie als Bevollmächtigten deshalb immer eine Person aus, der Sie blind vertrauen. Die Vollmacht kann sowohl ganzheitliche Angelegenheiten als auch einzelne Angelegenheiten betreffen. Mit einer Vorsorgevollmacht schützen Sie sich vor einem gerichtlich bestellten Betreuer. So müssen Sie wichtige Entscheidungen nicht fremden Personen überlassen.

So sieht unser Vorsorgevollmacht-Muster aus, welches Sie direkt herunterladen können.

Einfache Vorsorgevollmacht: die kostenlose Vorlage

Um Ihnen das Leben zu erleichtern, hat unsere Community eine einfache Vorsorgevollmacht erstellt. Diesen können Sie kostenlos herunterladen und als Referenz verwenden.

Häufig gestellte Fragen rund um die Vorsorgevollmacht

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wo bekomme ich Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht?

Entsprechende Vordrucke erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz – springe direkt zum Vordruck – und Verbraucherschutz oder ganz bequem bei uns!

Kann man mit einer Vorsorgevollmacht Geld abheben?

Ein Bevollmächtigter aus der Vorsorgevollmacht hat keine Befugnis, Geld abzuheben und für eigene Zwecke einzubehalten. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Bevollmächtigte ein volljähriges Kind, Angehöriger oder Ehepartner ist. Wenn Sie es wünschen, dass der Bevollmächtigte das Geld zu eigenen Gunsten nutzen darf, dann sollten Sie dies in der Vollmacht ausdrücklich festhalten.

Kann man mit einer Vorsorgevollmacht ein Konto auflösen?

Ein Bevollmächtigter darf nicht ohne Weiteres sämtliche Arten von Finanzgeschäften übernehmen. Er kann zwar bewilligte Kredite in Anspruch nehmen oder Überweisungen tätigen. Jedoch dürfen mit einer Vorsorgevollmacht keine Konten aufgelöst oder Finanztermingeschäfte ausgeführt werden.

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