Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 18. April 2013 - 11:25
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schönen guten Morgen, es geht um ein Grundstück ( Weiheranlage ) welches zwei Parteien gleichermaßen gehört Perosn A möchte jetzt dem Sohn eine Generalvollmacht erstellen. Die Frage ist, muss Person B zustimmen ? Muss es vom Notar beglaubgibt werden? Gibt es für diesen Fall eine Mustervorlage ( Generalvollmacht )?Leider kenne ich mich in diesem Bereich nicht aus. vielen dank im Voraus Sven
Person B muss der Vollmacht
Person B muss der Vollmacht nicht zustimmen. Person A gibt ja seine Rechte an seinen Sohn weiter, die Rechte des B bleiben hiervon unberührt. Eine Vorlage für eine Generalvollmacht finden Sie hier: http://jurarat.de/vollmacht-muster-vorlage