Einzelunternehmen Geschäftsführung: Das Gründen eines Unternehmens braucht eine Person welche Geschäfte leitet

Einzelunternehmen Geschäftsführung:
Diese Rollen gibt es bei einem Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen kommt vielfältig und in Deutschland recht häufig daher. Jede natürliche Person, die allein ein Unternehmen gründet, ist Einzelunternehmer und zu 100% Chef der eigenen „Firma“. Mehr zu der Rechtsform Einzelunternehmen können Sie in unserem Beitrag erfahren. Dabei kann er eingetragener Kaufmann, Kleingewerbetreibender oder Freiberufler sein. Auf den Begriff der „Firma“ kommen wir weiter unten im Text noch einmal zurück. Freiberufler können ihre Tätigkeit unter ihrem persönlichen Namen betreiben; Kleingewerbe können Firmennamen verwenden, aus denen zusätzlich hervorgeht, wer sich dahinter verbirgt.

Wie wird der Chef im Einzelunternehmen korrekt bezeichnet?

Bei einem eingetragenen Kaufmann beziehungsweise Einzelkaufmann kann sein Name, aber auch eine kreative Unternehmensbezeichnung, jeweils mit dem Zusatz e.K., zum Einsatz kommen. Aber wie wird der Chef in einer Einzelunternehmung betitelt und wie wird nach außen klar, wer der Chef eines Einzelunternehmens ist? Die korrekte Bezeichnung des „Häuptlings“ gestaltet sich in der Einzelunternehmung nicht ganz einfach.

Achtung: Der Fall des Geschäftsführers der kein Einzelunternehmer ist

Abgrenzung: Geschäftsführer eines Einzelunternehmens

Das entscheidende Merkmal eines Einzelunternehmers ist, dass der Unternehmer eine natürliche Person ist und dieses auch im Zusammenhang mit seiner Unternehmung bleibt. Gründet er eine 1-Personen-GmbH oder -UG, ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung entstanden. Der Einzelunternehmer hingegen haftet mit seinem Privatvermögen. Mehr zum Thema der Haftung eines Einzelunternehmens können Sie in unserem Beitrag erfahren. Er ist Gründer, Inhaber, Chef, Eigentümer, Geldgeber, das Gesicht nach außen und Entscheider – doch niemals Geschäftsführer.

Im Sprachgebrauch ist der Begriff des „Geschäftsführers“ mit einem Verantwortlichen in einem Unternehmen verknüpft. Per Gesetz bezieht er sich ausschließlich auf die Führung in Kapitalgesellschaften, also bei juristischen Personen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG) haben einen Geschäftsführer, der sie nach außen vertritt. Ein Geschäftsführer wird offiziell berufen und macht sich nicht durch (s)eine eigene Gründung zu einem solchen. Er taucht als Vertreter der juristischen Person im Impressum auf und verantwortet Entscheidungen in dem Unternehmen. Erfahren Sie mehr zum Geschäftsführer und seiner Rolle in diesem Artikel.

Das Oberlandesgericht München hat schon 2013 entschieden, dass die Bezeichnung als Geschäftsführer bei einem Einzelunternehmen in die Irre führt. Das Gericht argumentiert, dass automatisch die Vertretung einer Kapitalgesellschaft bzw. einer juristischen Person mit diesem Begriff in Verbindung gebracht wird, so dass der Einzelunternehmung mit einem Geschäftsführer falsche Attribute zugeordnet werden. Letztlich kann eine Einzelunternehmung gar keinen Geschäftsführer haben, da die gründende natürliche Person sich nicht selbst vertreten kann. Sie bleibt schlicht eine natürliche Person.

Ist Inhaber und Geschäftsführer das gleiche?

Auch hier bestehen Ungereimtheiten in der Nutzung der Begrifflichkeit, denn nicht immer ist der Begriff Inhaber bei einem Einzelunternehmer angebracht. Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) führt seine Tätigkeit unter dem Namen seiner Firma aus – daran ist allerdings die Eigenschaft des eingetragenen Kaufmannes gebunden. Das wiederum trifft auf die wenigsten Freiberufler oder Einzelunternehmer als Kleingewerbe zu. Zudem lässt sich das eigene Unternehmen häufig nicht „innehaben“: Bei einem Rechtsanwalt oder Arzt macht der Begriff „Inhaber“ wenig Sinn.

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Einzelunternehmen Geschäftsführung – Wer vertritt ein Einzelunternehmen?

Insgesamt wird deutlich, dass ein Einzelunternehmen immer an der gründenden Person hängt – auch wenn weitere Beteiligte im Unternehmen tätig sind. Es ist deshalb ratsam, den Vor- und Zunamen des eigentlichen Unternehmers im Außenverhältnis zu nutzen. So ist zu jeder Zeit klar, wer das Sagen in allen Belangen hat. Der Zusatz des Geschäftsführers oder Inhabers erübrigt sich demnach, denn der Einzelunternehmer ist immer sein eigener Chef. Das Einzelunternehmen sagt ihnen zu? Erfahren Sie mehr über die Gründung eines Einzelunternehmens.

Über den Autor: Jakobs Leben ist das Recht. Sein erstes Staatsexamen hat er bereits im Juli 2020 mit Prädikat absolviert. Neben diversen Praktika, inklusive am Landgericht Frankfurt am Main, berichtet er regelmäßig bei JuraRat über Themen diverser Rechtsgebiete.

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