• Arbeitsrecht
  • Lesezeit: 04:25 Minuten

Energiepauschale Minijob: Höhe, Berechtigung & Leitfaden!

Energiepauschale Minijob: In diesem Artikel behandeln wir alles rund um das Thema Geld & Zuschüsse. Machen Sie sich selbst ein Bild.
In Kürze:
  • Die Energiepauschale von 300 Euro wurde eingeführt, um die Bürger aufgrund gestiegener Energiepreise finanziell zu entlasten.
  • Alle arbeitstätigen Personen, einschließlich Minijobber, haben Anspruch auf die Energiepauschale.
  • Die Energiepauschale ist steuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.
  • Rentner, die 2022 einem Minijob nachgehen, haben ebenfalls Anspruch auf die Pauschale.
  • Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, die Energiepauschale im September 2022 auszuzahlen.
  • Trotz der Pauschale müssen Arbeitnehmer bei einem Einkommen von über 520 Euro im Monat Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichten.

In den letzten Monaten sind die Energiepreise stark gestiegen. Damit die finanziellen Auswirkungen etwas abgemildert werden, hat die Bundesregierung ausgedehnte Maßnahmen verabschiedet. Diese sollen unter anderem auch unbürokratisch und schnell die Beschäftigten unterstützen. Deshalb gehört zu diesem Entlastungspaket 2022 auch eine Energiepauschale. So heißt es unter anderem wörtlich im Entlastungspaket II: „Mit dem zweiten Entlastungspaket erhalten Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juni weitere Unterstützung: Eine einmalige Energiepreispauschale, einen einmaligen Kinderbonus, die temporäre Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und das 9-Euro-Ticket.“ Wie Sie als Minijobber an die Pauschale von 300 Euro kommen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Alle arbeitstätigen Personen haben Anspruch auf die Energiepauschale.

Was ist die Energiepauschale?

Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro (vgl. § 112 Abs. 2 EStG) soll alle Bevölkerungsgruppen entlasten, die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung stark betroffen sind und denen Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen. In der Regel ist die Energiepauschale steuerpflichtig, weshalb sich die entsprechende Nettoentlastung nach Ihrer eigenen persönlichen Steuerbelastung mindert.

Wer erhält die Energiepauschale?

Diese Pauschale ist ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte vorgesehen (§ 113 EStG). Dies bedeutet, dass alle Arbeitnehmer, die sich in den Steuerklassen I bis V befinden, Anspruch auf den Einmalzuschuss haben. Hierzu zählen unter anderem auch bezahlte Praktikanten, Beamte und Grenzgänger, wenn sie mit dem Auto zur Arbeit ins Ausland fahren.

Der Staat hilft nun mit neuen Entlastungspaketen an, auch für 450-Euro-Minijobber, Studenten oder Personen in Elternzeit, die arbeitstätig sind.

Hat ein Minijobber Anspruch auf die Energiepauschale?

Auch als Minijobber profitieren Sie von der 300 Euro Energiepauschale. Wenn Sie im Jahr 2022 beschäftigt sind, gelten für Sie zur Auszahlung der Prämie folgende Regelungen:

  • Besitzen Sie zum 01.09.2022 einen 520-Euro-Job sowie eine Hauptbeschäftigung, dann erhalten Sie die Energiepauschale vom Arbeitgeber Ihrer Hauptbeschäftigung ausgezahlt.
  • Wenn Sie als Minijobber keinen Hauptberuf haben, erhalten Sie die Pauschale vom Arbeitgeber, sofern Sie am 01.09.2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Ausnahmen bilden hier die „Kleinst“-Arbeitgeber, die von vornherein schon keine Lohnsteuer für ihre Arbeitnehmer an das Finanzamt abführen. Dies trifft zum Beispiel auf Arbeitgeber zu, die nur Minijobber beschäftigen und deren Verdienst auch pauschal mit 2 % besteuert wird. In diesen Szenarien zahlt der Arbeitgeber dann die Energiepauschale für gewöhnlich nicht aus. Dies trifft vor allem auf Minijobber zu, die in Privathaushalten beschäftigt sind. Wenn Sie einen Minijob im Privathaushalt innehaben, haben Sie die Möglichkeit, die Pauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend zu machen.
  • Wenn Sie ein kurzfristiger Minijobber sind, zahlt der Arbeitgeber keine Pauschale. Wie mit diesen Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen der Einkommensteuerklärung umgegangen wird, ist bisher noch nicht bekannt. Beachten Sie des Weiteren, dass kurzfristige Minijobs nur bezüglich der Sozialversicherung bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden. Die Steuerzahlung und die Lohnsteueranmeldung müssen gegenüber dem Finanzamt erfolgen.

Wenn Ihr Verdienst als Minijobber pauschal besteuert wird, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass es sich um Ihr erstes Dienstverhältnis handelt (§ 117 EStG). Dadurch soll eine Mehrfachzahlung der Pauschale für einen Beschäftigten verhindert werden. Ihr Arbeitgeber sollte diese Erklärung dann zu seinen Entgeltunterlagen nehmen.

Die Energiepauschale muss versteuert werden.

Muss die Energiepauschale versteuert werden?

Jeder Erwerbstätige hat im Jahr 2022 Anspruch auf die einmalige Zahlung der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Diese Pauschale ist jedoch nur steuerpflichtig (§ 116 EStG), aber nicht sozialversicherungspflichtig. Deshalb müssen von diesem Betrag auch keine Sozialversicherungsbeiträge oder eine zweiprozentige Pauschsteuer gezahlt werden. Geregelt wurde dies im Steuerentlastungsgesetz 2022.

Haben auch Rentner Anspruch auf die Energiepauschale?

Nein. Wenn Sie als Rentner Altersbezüge erhalten, haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf die Energiepauschale. Wenn Sie aber neben dem Rentnerdasein noch einer Beschäftigung nachgehen, egal ob Voll- oder Teilzeit, steht Ihnen die Pauschale von 300 Euro zu. Natürlich müssen Sie dazu einen gültigen Minijob Arbeitsvertrag vorweisen können und Ihr Arbeitgeber muss dies bei der Minijob-Zentrale gemeldet haben.

Der Bund der Steuerzahler wies darauf hin, dass es sich für die Auszahlung der Energiepauschale auch tatsächlich um einen echten Minijob handeln muss. Ihr Arbeitgeber kann aber auch ein Verwandter sein. Auch wenn Sie als Rentner nebenher ein Gewerbe gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 EStG führen, steht Ihnen die Energiepauschale ebenfalls zu. Für Rentner, die eine oder mehrere Wohnungen privat vermieten, gilt dies aber nicht.

Auf JuraRat finden Sie durch einfaches Suchen Hilfe in vielen Kategorien.

Fazit - Energiepauschale Minijob

Im Jahr 2022 gibt es einige steuerliche Erleichterungen für Angestellte – mithin auch die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Manche dieser steuerlichen Erleichterungen müssen durch den Arbeitgeber, manche im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2022 oder im Rahmen des monatlichen Lohnsteuerabzugs umgesetzt werden. Mehr erfahren über den Minijob & Steuererklärung. Sogar Rentner können von der Pauschale profitieren, wenn sie nur einen Tag im Jahr 2022 einem Minijob nachgegangen sind. Dieser Minijob kann zum Beispiel schon beim Babysitten der Enkel entstehen.

Häufig gestellte Fragen zur Energiepauschale für Minijobber

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?

In der Regel sollen die Arbeitgeber die Energiepauschale im September 2022 an die Arbeitnehmer auszahlen (§ 114 EStG). So hat es das Bundesministerium der Finanzen vorgeschrieben.

Haben Rentner einen Anspruch auf die Energiepauschale?

Normalerweise nicht. Jedoch gibt es für Rentner einen kleinen Trick, um doch noch an die Pauschale zu gelangen. Als Rentner müssen Sie lediglich an einem Tag im Jahr 2022 als Minijobber gearbeitet haben. Bei Ihrer Steuererklärung können Sie dies dann als „selbstständige Arbeit“ angeben. So erhalten auch nicht-erwerbstätige Personen den Bonus.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Energiepauschale auszuzahlen?

Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Energiepauschale an seine Angestellten auszuzahlen (§ 117 Abs. 2 EStG). Ausnahmen bilden hier Unternehmen, die nur einmal jährlich ihre Lohnsteueranmeldung übermitteln müssen.