zuletzt aktualisiert am: 29.06.2022
Arbeitsrecht > Arbeitsvertrag Minijob Muster
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden immer populärer. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass die Grundlagen des Arbeitsverhältnisses stimmt und die Rahmenbedingungen klar gegeben sind. Erstellen Sie sich direkt ihren Arbeitsvertrag für Minijobber online!
Erstellt von:
Rechtsanwalt Alexander Dietrich
von der Kanzlei DIETRICH LEGAL®
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Für Gründer, die zu Beginn ihrer unternehmerischen Karriere den Großteil der anfallenden Aufgaben selbst erledigen, kann die Beschäftigung von "Minijobbern" eine gewinnbringende Möglichkeit darstellen: Hierdurch können sie erstmalig ein wenig Verantwortung abgeben und damit eigene Ressourcen freisetzen. Dabei muss jedoch – wie bei allen anderen Arbeitsverhältnissen auch – ein rechtswirksamer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden. Um was es sich überhaupt bei einem Minijob handelt, was dessen Voraussetzungen sind welche Besonderheiten von Unternehmern dabei beachtet werden müssen, wird in diesem Beitrag verständlich erläutert.
Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen speziellen Vertragstyp, der als Unterfall des Dienstvertrages seinen Ursprung in § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat. Er kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, auch als Angebot und Annahme bezeichnet, zustande. Gemäß § 611a BGB wird der Arbeitnehmer "im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet".
Auch Minijobs unterfallen dieser Regelung.
Bei einem Minijob handelt es sich um eine sog. geringfügige Beschäftigung. Dabei ist zwischen 450-Euro-Jobs und kurzfristigen Minijobs zu unterscheiden. Für den 450-Euro-Job kommt es, wie sich schon aus der Bezeichnung ergibt, darauf an, dass der Minijober regelmäßig nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdient. Dabei ist die wöchentliche Arbeitszeit nicht relevant, entscheidend ist alleine die Grenze der 450 Euro.
Demgegenüber ist der kurzfristige Minijob maßgeblich von der Anzahl der geleisteten Arbeitstage abhängig: Wird der Minijobber im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage eingesetzt, ist seine Tätigkeit als kurzfristiger Minijob einzuordnen. Die Höhe des Verdienstes ist dabei grundsätzlich irrelevant; die Grenze des Verdienstes im Rahmen eines kurzfristigen Minijobs liegt jedoch bei 5.400 Euro.
Eine ausdrücklich festgelegte Stundenanzahl, die ein 450-Euro-Jobber nicht überschreiten darf, ist nicht vorgesehen. Allerdings kann sich eine Begrenzung der monatlichen Arbeitsstunden aus dem gesetzlichen Mindestlohn ergeben: Dieser beträgt ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde. Daher darf ein 450-Euro-Jobber nicht mehr als 43 Stunden ( 10,45 Euro : 450 Euro = 43,06) pro Monat arbeiten.
Bei Minijobs ist zwischen dem 450-Euro-Job einerseits und dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis andererseits zu differenzieren. Wie auch in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis ist bei der Beschäftigung von Minijobbern auf die Abfassung und Verwendung eines aktuellen und rechtssicheren Arbeitsvertrag zu achten, da dieser die grundlegenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt. Falls Sie nach einem Arbeitsvertrag Muster für Teil- und Vollzeit suchen, schauen Sie sich gerne unser Arbeitsvertrag Muster an!
Im Grundsatz gelten die arbeitsrechtlichen Vorschriften und damit auch die gesetzlichen Kündigungsfristen auch für Minijobber. Demnach beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt sowohl für Kündigungen durch den Minijobber als auch für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Je länger der Minijobber beschäftigt wird, desto länger werden die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber. Dies ergibt sich aus § 626 Abs. 2 BGB. Besteht das Arbeitsverhältnis beispielsweise seit mehr als 5 Jahren, beträgt die Kündigungsfrist schon 2 Monate; nach 10 Jahren ist insgesamt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Monaten zu beachten.
Wurde hingegen eine Probezeit vereinbart (in der Praxis sind 3 oder 6 Monate üblich), so kann das Arbeitsverhältnis während dieser Probezeit innerhalb einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Da es sich bei einem Minijob um ein (besonderes) Angestelltenverhältnis handelt, sollte alles, was für einen "normalen" Arbeitsvertrag gilt, berücksichtigt werden. Angaben, die daher auf jeden Fall in einem Arbeitsvertrag für Minijobber bzw. einem Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte enthalten sein sollten, sind die folgenden:
Der wohl wichtigste Punkt – und zugleich ein guter Grund dafür, Minijobber einzustellen – liegt darin, dass der Minijobber über den Betrieb nicht kranken-, Renten- und pflegeversichert ist. Es wird lediglich ein entsprechender Pauschbetrag fällig. Dieser Pauschbetrag lässt sich einfach per Online-Rechner ermitteln. Erst ab einem Verdienst von 451 Euro sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Krankenversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer abzuführen. der Grund: Bei Überschreitung dieser Grenze ist der Arbeitnehmer nicht mehr als Minijobber einzustufen. Aus diesem Grund sollten sie unbedingt darauf achten, dass diese Grenze nicht erreicht wird. Sofern die Grenze nur ab und zu überschritten wird, etwa weil die Anzahl der abzuleistenden Stunden und damit der Monatslohn stark schwankt, verliert der Arbeitnehmer seinen Status als Minijobber nicht.
Hierzu ein Beispiel: A übt in der örtlichen Eisdiele einen 450-Euro-Job aus. Im Monat Juni war aufgrund vielen Regentagen nicht viel zu tun, sodass A lediglich 20 Stunden arbeitete und dabei 220 Euro insgesamt verdiente. Im Juli hingegen wurde A 50 Stunden gebraucht, wobei er 550 Euro verdiente. Im September war die Eisdiele aufgrund eines Todesfalls für eine Woche geschlossen, sodass A nur auf 20 Arbeitsstunden und einen Lohn von 220 Euro kam.
Des Weiteren können Minijobber auf die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass eine entsprechende Erklärung beim Arbeitgeber eingereicht wird.
Zu beachten ist außerdem, dass Sie verpflichtet sind, einen auf 450-Euro-Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale sowie der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden.