Arbeitsvertrag Minijob: Ratgeber, Word- und PDF-Vorlage
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden immer populärer. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass die Grundlagen des Arbeitsverhältnisses stimmt und die Rahmenbedingungen klar gegeben sind.
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Für Gründer, die zu Beginn ihrer unternehmerischen Karriere den Großteil der anfallenden Aufgaben selbst erledigen, kann die Beschäftigung von "Minijobbern" eine gewinnbringende Möglichkeit darstellen: Hierdurch können sie erstmalig ein wenig Verantwortung abgeben und damit eigene Ressourcen freisetzen. Dabei muss jedoch – wie bei allen anderen Arbeitsverhältnissen auch – ein rechtswirksamer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden. Um was es sich überhaupt bei einem Minijob handelt, was dessen Voraussetzungen sind, welche Besonderheiten von Unternehmern dabei beachtet werden müssen, wird in diesem Beitrag verständlich erläutert.
Was ist ein Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag ist ein spezieller Vertragstyp, der als Unterfall des Dienstvertrages seinen Ursprung in § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat. Er kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, auch als Angebot und Annahme bezeichnet, zustande. Gemäß § 611a BGB wird der Arbeitnehmer "im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet". Auch Minijobs unterfallen dieser Regelung.
Was ist ein Minijob?
Bei einem Minijob handelt es sich um eine sog. geringfügige Beschäftigung. Dabei ist zwischen 520-Euro-Jobs und kurzfristigen Minijobs zu unterscheiden. Für den 520-Euro-Job (ehemals: 450 Euro) kommt es, wie sich schon aus der Bezeichnung ergibt, darauf an, dass der Minijobber regelmäßig nicht mehr als 520 Euro pro Monat verdient. Dabei ist die wöchentliche Arbeitszeit nicht relevant, entscheidend ist alleine die Grenze der 520 Euro.
Demgegenüber ist der kurzfristige Minijob maßgeblich von der Anzahl der geleisteten Arbeitstage abhängig: Wird der Minijobber im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage eingesetzt, ist seine Tätigkeit als kurzfristiger Minijob einzuordnen. Die Höhe des Verdienstes ist dabei grundsätzlich irrelevant; die Grenze des Verdienstes im Rahmen eines kurzfristigen Minijobs liegt jedoch bei 6.240 Euro.
Wie viele Stunden darf man im 520-Euro Job arbeiten?
Eine ausdrücklich festgelegte Stundenanzahl, die ein 520-Euro-Jobber nicht überschreiten darf, ist nicht vorgesehen. Allerdings kann sich eine Begrenzung der monatlichen Arbeitsstunden aus dem gesetzlichen Mindestlohn ergeben: Dieser beträgt seit dem 1. Oktober 2022 12,00 Euro pro Stunde. Daher darf ein 520-Euro-Jobber nicht mehr als 43 Stunden (12,00 Euro : 520 Euro = 43,33) pro Monat arbeiten.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem 520-Euro-Job?
Im Grundsatz gelten die arbeitsrechtlichen Vorschriften und damit auch die gesetzlichen Kündigungsfristen auch für Minijobber. Demnach beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt sowohl für Kündigungen durch den Minijobber als auch für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Je länger der Minijobber beschäftigt wird, desto länger werden die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber. Dies ergibt sich aus § 626 Abs. 2 BGB. Besteht das Arbeitsverhältnis beispielsweise seit mehr als 5 Jahren, beträgt die Kündigungsfrist schon 2 Monate; nach 10 Jahren ist insgesamt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Monaten zu beachten.
Wurde hingegen eine Probezeit vereinbart (in der Praxis sind 3 oder 6 Monate üblich), so kann das Arbeitsverhältnis während dieser Probezeit innerhalb einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Was muss ich beachten, wenn ich jemanden auf 520€-Basis beschäftige?
Der wohl wichtigste Punkt – und zugleich ein triftiger Grund dafür, Minijobber einzustellen – liegt darin, dass der Minijobber über den Betrieb nicht kranken-, renten- und pflegeversichert ist. Es wird lediglich ein entsprechender Pauschbetrag fällig. Dieser Pauschbetrag lässt sich einfach per Online-Rechner ermitteln. Erst ab einem Verdienst von 521 Euro sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Krankenversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer abzuführen. Der Grund: Bei Überschreitung dieser Grenze ist der Arbeitnehmer nicht mehr als Minijobber einzustufen. Aus diesem Grund sollten sie unbedingt darauf achten, dass diese Grenze nicht erreicht wird. Sofern die Grenze nur gelegentlich überschritten wird, etwa weil die Anzahl der abzuleistenden Stunden und damit der Monatslohn stark schwankt, verliert der Arbeitnehmer seinen Status als Minijobber nicht.
Hierzu ein Beispiel: A übt in der örtlichen Eisdiele einen 520-Euro-Job aus. Im Monat Juni war aufgrund vieler Regentage nicht viel zu tun, sodass A lediglich 20 Stunden arbeitete und dabei 240 Euro insgesamt verdiente. Im Juli hingegen wurde A 50 Stunden gebraucht, wobei er 600 Euro verdiente. Im September war die Eisdiele aufgrund eines Todesfalls für eine Woche geschlossen, sodass A nur auf 20 Arbeitsstunden und einen Lohn von 240 Euro kam.
Des Weiteren können Minijobber auf die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass eine entsprechende Erklärung beim Arbeitgeber eingereicht wird.
Zu beachten ist außerdem, dass Sie verpflichtet sind, einen auf 520-Euro-Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale sowie der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden.
Was muss in einem Minijob-Arbeitsvertrag stehen?
Da es sich bei einem Minijob um ein (besonderes) Angestelltenverhältnis handelt, sollte alles, was für einen "normalen" Arbeitsvertrag gilt, berücksichtigt werden. Angaben, die daher auf jeden Fall in einem Arbeitsvertrag für Minijobber bzw. einem Arbeitsvertrag für geringfügig Entlohnte enthalten sein sollten, sind die folgenden:
- Namen und Anschriften der Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- Angaben zu Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, ggf. Probezeitvereinbarung
- Beschreibung des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers
- Regelung zu Kündigungsmöglichkeiten und dabei geltenden Fristen
- Regelung zur Vergütung
- Regelungen zum Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
- Regelung von Nebenpflichten: Verhalten bei Krankheit, Verschwiegenheitspflicht, ggf. Wettbewerbsverbot, Erlaubnis von Nebentätigkeiten ohne vorherige Einwilligung
- Schlussbestimmungen
Unsere kostenlose Vorlage: Minijob-Vertrag
Arbeitsvertrag (Minijob)
zwischen
… (Name, Adresse einfügen)
nachfolgend Arbeitgeber/in
und
… (Name, Adresse einfügen)
nachfolgend Arbeitnehmer/in
wird folgender Minijob Arbeitsvertrag geschlossen:
1. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum]. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen
2. Tätigkeitsbeschreibung
Der Arbeitnehmer wird als [Jobtitel/Position] eingestellt. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, dem Arbeitnehmer auch andere, seiner Qualifikation entsprechende Tätigkeiten zuzuweisen.
3. Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt [Stundenzahl] Stunden pro Woche.
4. Vergütung
Die monatliche Bruttovergütung beträgt [Betrag] Euro. Die Vergütung darf den Betrag von 520 Euro pro Monat im Durchschnitt nicht übersteigen.
5. Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf [Anzahl] Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr.
6. Kündigung
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von [Anzahl] Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
7. Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber/in
………………………… …………………………
Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer/in
………………………… …………………………
Fazit zum Arbeitsvertrag Minijob
Bei Minijobs ist zwischen dem 520-Euro-Job einerseits und dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis andererseits zu differenzieren. Wie auch in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis ist bei der Beschäftigung von Minijobbern auf die Abfassung und Verwendung eines aktuellen und rechtssicheren Arbeitsvertrag zu achten, da dieser die grundlegenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt.
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Häufig gestellte Fragen rund um den Minijob
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Hat man bei einem Minijob einen Arbeitsvertrag?
Ja, auch bei einem Minijob wird ein Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen.
Wie viel Stunden für 520€?
Die Anzahl der Stunden, die ein Minijobber für 520 Euro arbeiten darf, hängt vom gesetzlichen Mindestlohn ab. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt dieser 12,00 Euro pro Stunde. Daher darf ein 520-Euro-Jobber nicht mehr als etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten (520 Euro geteilt durch 12 Euro ergibt 43,33 Stunden).
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Berechnung auf dem Mindestlohn basiert und dass die tatsächliche Arbeitszeit je nach vereinbartem Stundenlohn variieren kann.