Was ist das Handelsregister?
Als Handelsregister wird ein öffentliches Verzeichnisses verstanden, welches alle angemeldeten bzw. eingetragenen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG) oder Einzelkaufleute im Bezirk vom zuständigen Registergericht enthält. Sie ist gem. § 8 HVR (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hdlregvfg/gesamt.pdf) elektronisch von den Gerichten zu führen.
Als Rechtsgrundlage für die Führung des Handelsregisters dient die Handelsregisterverordnung (HVR). Die Eintragungen enthalten Informationen wie über die wesentlich rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse – auch genannt Tatsachen – der jeweiligen Kaufleute und Gesellschaften.
Wer kann einen Handelsregisterauszug einsehen?
Der Handelsregisterauszug kann von jedermann gem. § 9 Abs. 1 HVR (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hdlregvfg/gesamt.pdf) eingesehen werden. Es wird daher kein persönlicher Sachbereich gefordert.
Wo kann ein Handelsregisterauszug beantragt werden?
Es kann beim zuständigen Amtsgericht in der Abteilung „Handelsregister“ gegen eine Gebühr persönlich oder schriftlich beantragt werden. Dabei kann das Gericht entweder einfache oder amtliche Ausdrucke dem Beantragten auf dem postalischen Wege schicken oder eine unbeglaubigte oder beglaubigte Datei auf dem elektronischen Wege übermitteln.
Wenn jedoch keine Datei oder kein Ausdruck vom Gericht benötigt wird, so kann der Beantragende auch über das gemeinsame Registerportal der Länder am elektronischen Registerabrufverfahren über die Suchfunktion in ganz Deutschland nach den eingetragenen Unternehmen bzw. Kaufleuten suchen. Dies sogar auch ohne die Registernummer und den Firmensitz.
Der Handelsregisterauszug und die eventuelle Liste der Gesellschafter wird dann als PDF-Datei als Upload bereit gestellt und kann dann von den Beantragenden ausgedruckt, gespeichert oder je nach dem, was er möchte, gemacht werden.
Um diese Suchfunktion in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich zuvor kostenlos registrieren:
https://www.handelsregister.de/rp_web/nutzerdatenersterfassung.do
Hierbei werden Abrufgebühren gem. Nr. 1140, 1141 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (JVKostG) (http://www.gesetze-im-internet.de/jvkostg/anlage_34.html) erhoben:
Wie bekomme ich einen Handelsregisterauszug?
Ein Handelsregisterauszug kann beim Amtsgericht in der jeweiligen Handelsregister-Abteilung beantragt werden. Der Auszug wird dann entweder per Post oder per eMail verschickt.
Wann bekommt man einen Handelsregisterauszug?
Die Dauer bis zum Erhalt des Handelsregisterauszugs beträgt in der Regel 2 – 20 Werktagen. Diese Zeit ist jedoch von vielen Faktoren abhängig (beispielsweise das Anfragevolumen der Post oder auch des jeweiligen Amtsgericht). Sie erhalten einen beglaubigten Handelsregisterauszug ausschließlich per Post.
Wo bekomme ich einen Handelsregisterauszug kostenlos?
Beglaubigte Handelsregisterauszüge sind kostenpflichtig.
Wie viel kostet ein Handelsregisterauszug?
Für Abruf von Daten aus dem Register für je Registerblatt: 4,50 Euro
Für Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden in Bezug auf jede abgerufene Datei: 1,50 Euro
Genauere Informationen über die Kostenerhebung können Sie auch gerne auf der Seite des gemeinsamen Registerportals der Länder nachlesen.
Wie sieht ein Handelsregisterauszug aus?
Ein Handelsregisterauszug enthält folgende Angaben:
- Anzahl der bisherigen Eintragungen
- Angaben zur Firma:
- Name
- Sitz, Niederlassung, Zweigniederlassungen
- Gegenstand des Unternehmens
- Grund- oder Stammkapital
- Allgemeine Vertretungsregeln
- Prokura
- Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
- Tag der letzten Eintragung
Um sich ein besseres Bild von einem Handelsregisterauszug machen zu können, haben wir Ihnen ein Muster des Amtsgericht Düsseldorf angehangen.