- Firmengründung
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Nicht eingetragenes Einzelunternehmen: Erklärung & Ratgeber
- Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, die von einer natürlichen Person betrieben wird, und kann nur von einer einzelnen Person gegründet werden.
- Eingetragene Unternehmen sind solche, die im Handelsregister eingetragen sind, was Transparenz und Rechtssicherheit für Geschäftspartner bietet.
- Nicht alle Einzelunternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden; dies ist nur bei hoher Komplexität und hohem unternehmerischem Aufwand innerhalb des Unternehmens notwendig.
- Ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, was auf die Mehrheit der Einzelunternehmen in Deutschland zutrifft.
- Betriebe ohne Handelsregistereintrag müssen keine doppelte Buchführung führen oder Abschlüsse nach Handelsgesetzbuch erstellen, sie unterliegen auch nicht den handelsrechtlichen Publizitätspflichten.
Nach deutschem Recht stehen Gründern eine Vielzahl von Rechtsformen (mehr über die gängigsten Unternehmensformen erfahren) zur Verfügung, die sie für die konkrete Umsetzung ihrer Geschäftsidee nutzen können. Mit weitem Abstand ist das Einzelunternehmen die häufigste Unternehmensform, was nicht zuletzt daran liegt, dass es schnell, einfach, kostengünstig und unkompliziert gegründet werden kann. Je nach Vorliebe und Geschäftsidee des Existenzgründers hat die Rechtsform des Einzelunternehmens weitere Vor- und Nachteile. Was ein Einzelunternehmen ist, was es mit eingetragenen Unternehmen auf sich hat und worin Vor- und Nachteile der Eintragung bestehen, wird in diesem Beitrag verständlich dargestellt.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen ist eine spezielle Art einer Unternehmens- bzw. Rechtsform. Es wird stets von einem Einzelunternehmer, das heißt einer natürlichen Person, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, betrieben. Aus dieser Definition lassen sich zwei Schlüsse ziehen: Erstens kann ein Einzelunternehmen nur von einer natürlichen, also nicht von einer juristischen Person (beispielsweise einer GmbH) betrieben werden. Falls Sie mehr zu natürlichen und juristischen Personen erfahren möchten, lesen Sie gerne unsere Beiträge zu diesen Themen.
Mehr über die Rechtsform des Einzelunternehmens erfahren!
Zweitens geht aus dem Begriff Einzelunternehmen hervor, dass dieses nur von einer einzelnen Person gegründet werden kann. Möchte ein Gründerteam in die Selbstständigkeit starten, muss es sich hierfür einer anderen Rechtsform, etwa der Gründung einer GbR oder der GmbH, bedienen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Einzelunternehmen keine Angestellten beschäftigen kann. Hier sind dem Einzelunternehmer keine Grenzen gesetzt, er kann beliebig viele Mitarbeiter einstellen.
Was ist ein eingetragenes Unternehmen?
Unter eingetragenen Unternehmen versteht man solche Unternehmen, die in das Handelsregister eingetragen sind. Für den Großteil der Unternehmensformen ist nach deutschem Recht sogar eine Pflicht zur Eintragung im Handelsregister vorgeschrieben. Dies gilt für eingetragene Kaufleute (e.K), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die UG (haftungsbeschränkt) und die Aktiengesellschaft (AG). Für die Rechtsform des Einzelunternehmens gilt dies nur ausnahmsweise, hierzu später mehr.
Was ist das Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentlich geführtes Register, in dem alle Kaufleute und Handelsgesellschaften einer bestimmten geografischen Region eingetragen werden. Inhalt der Eintragung sind dann jeweils der Unternehmensgegenstand, der Unternehmenssitz, die Namen der vertretungsberechtigten Personen und der Name des Firmeninhabers. Hierdurch soll insbesondere die Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr gewährleistet werden können: Da das Handelsregister öffentlich ist, es also von jedem interessierten Bürger eingesehen werden kann, ist es möglich, wichtige Informationen über die eingetragenen Kaufleute und Unternehmen zu erhalten. Dabei wird das Handelsregister von den örtlich zuständigen Amtsgerichten geführt, was gewährleistet, dass sich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Handelsregister verlassen werden kann.
Was ist ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen?
Unter einem nicht eingetragenen Einzelunternehmen versteht man solche Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Nur die wenigsten Einzelunternehmen sind im Handelsregister einzutragen, sodass die Vielzahl aller Einzelunternehmen als nicht eingetragene Einzelunternehmen einzustufen sind. Nur solche Einzelunternehmen, die „einen nach Art und Umfang ihrer Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern“, müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Nicht entscheidend ist, ob der Gewerbetreibende tatsächlich einen solchen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb führt, sondern allein, ob dieser erforderlich wäre. Im Klartext: Es kommt also darauf an, wie umfangreich und komplex sich der Geschäftsbetrieb gestaltet. Anhaltspunkte geben dabei Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Vielzahl der Produkte, Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge oder die Höhe des eingesetzten Kapitals.
Hierzu zwei Beispiele:
A betreibt einen kleinen Secondhandshop, in dem er pro Tag 30-50 Kleidungsstücke günstig verkauft. Er hat einen Angestellten und erzielt einen Jahresumsatz von 25.000 Euro. In dieser Situation ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb nicht erforderlich.
B betreibt ein Import-Export-Geschäft mit Textilware aus China und der Türkei. Er verfügt über 40 Angestellte und erzielt damit einen Jahresumsatz von 1,5 Millionen Euro. Anders als im ersten Beispiel stellt sich der Gewerbebetrieb des B so komplex und umfangreich dar, dass eine professionelle, kaufmännische Buchführung erforderlich ist, er also als Kaufmann anzusehen und daher ins Handelsregister einzutragen ist.
Mehr über das Einzelunternehmen und das Handelsregister erfahren.
Fazit: Das nicht eingetragene Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen eignet sich für Gründer, die über wenig Startkapital verfügen, das Unternehmen allein gründen und direkt loslegen möchten. Die Gründung ist unkompliziert und kostengünstig möglich. Mehr zum Gründen eines Einzelunternehmens erfahren! Der Großteil der Einzelunternehmen in Deutschland müssen nicht im Handelsregister eingetragen werden und sind damit nicht eingetragene Einzelunternehmen. Eine Eintragung wird erst bei hoher Komplexität und hohem unternehmerischem Aufwand innerhalb des Unternehmens notwendig.
Häufig gestellte Fragen rund um das nicht eingetragene Einzelunternehmen
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Ist ein Kleingewerbe ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen?
Ja, ein Kleingewerbe kann als eine Form des nicht eingetragenen Einzelunternehmens betrachtet werden. Ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, die nicht im Handelsregister eingetragen ist. Dies trifft auf die Mehrheit der Einzelunternehmen in Deutschland zu. Eine Eintragung wird erst bei hoher Komplexität und hohem unternehmerischem Aufwand innerhalb des Unternehmens notwendig.
Wann ist man ein eingetragenes Einzelunternehmen?
Ein eingetragenes Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist. Dies ist der Fall, wenn das Unternehmen “einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert”. Dabei spielen Faktoren wie Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Vielzahl der Produkte, Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge oder die Höhe des eingesetzten Kapitals eine Rolle.
Was heißt eingetragenes Einzelunternehmen?
Ein eingetragenes Einzelunternehmen ist ein Einzelunternehmen, das aufgrund seiner Geschäftsgröße und -komplexität im Handelsregister eingetragen ist. Diese Eintragung dient zur Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr, da das Handelsregister öffentlich ist und wichtige Informationen über die eingetragenen Unternehmen enthält.
Was müssen Betriebe ohne Handelsregistereintrag beachten?
Betriebe ohne Handelsregistereintrag müssen einige Besonderheiten beachten. Sie sind in der Regel nicht verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen und Abschlüsse nach Handelsgesetzbuch zu erstellen. Sie unterliegen auch nicht den handelsrechtlichen Publizitätspflichten. Jedoch haben sie nicht den Schutz, den ein Handelsregistereintrag bietet, in Bezug auf die Rechtssicherheit und die Transparenz gegenüber Geschäftspartnern. Zudem kann die fehlende Eintragung in bestimmten Situationen, wie bei der Aufnahme von Krediten oder der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, nachteilig sein.