Einzelunternehmen gründen: So klappt die Gründung eines Einzelunternehmens

Einzelunternehmen gründen
So gelingt der Start in die Soloselbstständigkeit!

Weit vor der GmbH, der UG (haftungsbeschränkt) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist das Einzelunternehmen, auch Einzelfirma genannt, die in Deutschland verbreitetste Unternehmensform. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist um einiges günstiger und unkomplizierter als die GmbH Gründung oder UG Gründung und schon aus diesem Grund äußerst beliebt. Für Gründungen der eigenen Unternehmungen gibt es in Deutschland viele mögliche Rechtsformen. Daher ist es beim Suchen nach der richtigen Unternehmensform für eine Einzelperson immens wichtig sich alle Gründe, die dafür und dagegen sprechen, genauer anzuschauen. Welche Schritte bei der Gründung zu beachten sind und welche Vorteile, aber auch Nachteile ein Einzelunternehmen bringt, wird in diesen Beitrag anhand einer Checkliste verständlich und einfach dargestellt. Anschließend werden die häufigsten Fragen zum Einzelunternehmen beantwortet. 

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen wird stets von einem Einzelunternehmer, das heißt einer natürlichen Person, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, betrieben. Aus dieser Definition lassen sich zwei Schlüsse ziehen: Erstens kann ein Einzelunternehmen nur von einer natürlichen, also nicht von einer juristischen Person betrieben werden. Falls Sie mehr zu natürlichen und juristischen Personen erfahren möchten, schauen Sie sich gerne unsere Beiträge zu diesen Themen an.

Zweitens geht aus dem Begriff Einzelunternehmen hervor, dass dieses nur von einer einzelnen Person gegründet werden kann. Möchte ein Gründerteam in die Selbstständigkeit starten, muss es sich hierfür einer anderen Rechtsform, beispielsweise der Gründung einer GbR oder der GmbH, bedienen.

Was sind die Vorteile der Gründung eines Einzelunternehmens?

  • Für die Gründung eines Einzelunternehmens reicht es aus, dass sich eine einzelne Person dazu entschließt, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben, freiberuflich tätig zu werden oder Land- bzw. Forstwirtschaft zu betreiben: Ein bestimmtes Mindestkapital ist dabei nicht erforderlich, theoretisch kann das Einzelunternehmen komplett ohne Startkapital gegründet werden.
  • Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass das gründen einer GbR wesentlich schneller, günstiger und unbürokratischer abläuft als die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt): Beispielsweise ist häufig keine kostspielige Eintragung ins Handelsregister notwendig (zu den Ausnahmen hiervon siehe unten Schritt 5). Da der Einzelunternehmer sein Unternehmen alleine gründet, ist auch kein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der notariell beurkundet werden müsste, was die Kosten weiter senkt.
  • Sofern Gründer noch unschlüssig sind, ob sie den Schritt in die Selbstständigkeit mit einem Geschäftspartner als Mitgründer, beispielsweise in Form einer GbR, oder lieber alleine wagen sollen, könnte folgendes Argument bei der Entscheidungsfindung helfen: Wenn Sie sich für die Gründung eines Einzelunternehmens entscheiden, sind sie zu 100 % Ihr eigener Chef, Sie müssen keinerlei Entscheidung mit einer weiteren Person, die unter Umständen anderer Meinung ist als Sie, abstimmen.
  • Auch aus steuerlicher Sicht kann das Einzelunternehmen vorteilhaft sein. Die Umsatzsteuer fällt nämlich dann nicht an, wenn im ersten Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro an Umsatz erreicht wird (sog. Kleinunternehmerregelung). Wenn das Geschäft in den ersten Wochen und Monaten erst noch “anlaufen” muss oder generell von einem verhältnismäßig niedrigen Umsatz ausgegangen wird, ist eine Überschreitung dieser Summe direkt nach der Gründung unwahrscheinlich.
  • Im Gegensatz zu einer GmbH oder UG sind die meisten Einzelunternehmer nicht zu einer doppelten Buchführung verpflichtet. Diese fällt nur an, falls Sie in Form einer GmbH, UG oder als beispielsweise eingetragener Kaufmann agieren. Freiberufler und weitere Soloselbstständige die im Jahr weniger als 600.00 Euro Umsatz und weniger als 60.000 Euro Gewinn erzielen, sind von der doppelten Buchführung befreit.
 

Was sind die Nachteile der Gründung eines Einzelunternehmens?

Natürlich bietet die Rechtsform des Einzelunternehmens nicht nur Vorteile, sondern auch gewisse Nachteile:

  • Einzelunternehmer können immer für die Schulden des Einzelunternehmens in Anspruch genommen werden, anders als bei der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) besteht keine Haftungsbeschränkung. Da der Einzelunternehmer mit seinem privaten Vermögen haftet, kommt es im schlimmsten Fall kommt es also nicht nur zur Insolvenz des Einzelunternehmens, sondern gleichzeitig zu Privatinsolvenz des Einzelunternehmers. Daher ist bei risikoreichen Geschäften die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu empfehlen.
  • Auch in steuerlicher Hinsicht bietet das Einzelunternehmen nicht ausschließlich Vorteile. Die Gewinne des Einzelunternehmens werden nämlich, nicht wie bei der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt), mit den niedrigen Steuersätzen der Körperschaftssteuer (ca. 15 %), sondern mit den jeweiligen Einkommenssteuersätzen des Einzelunternehmers (bis zu 45%) versteuert.
  • Eine Fremdgeschäftsführung ist bei einem Einzelunternehmen nicht möglich, die Geschäfte des Einzelunternehmens müssen immer vom Inhaber selbst übernommen werden. Falls sich der Gründer beispielsweise von dem operativen Geschäft zurückziehen möchten oder das Einzelunternehmen so stark gewachsen ist, dass sich der Inhaber die Führung nicht mehr zutraut, bietet es sich eigentlich an, eine Dritte Person für die Geschäftsführung zu bestellen. Dies ist jedoch, anders als bei der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt), nicht möglich.
  • Falls sich der Gründer irgendwann dazu entschließt, weitere Personen als Mitinhaber in sein Einzelunternehmen zu integrieren, ist dies nicht ohne weiteres möglich. Da ein Einzelunternehmer nur einen einzigen Inhaber haben kann, müsste der Gründer die Rechtsform wechseln, um sein Ziel zu erreichen. Dies ist mit einem enormen Zeit- und Kostenaufwand
  • Häufig fehlt eine zweite Meinung bei wichtigen Entscheidungen, da der Einzelunternehmer auf sich alleine gestellt ist.
 

Wie kann man ein Einzelunternehmen gründen?

Folgende Checkliste zeigt, wie ein Einzelunternehmen zu gründen ist:

Schritt 1: Geschäftskonto eröffnen

Zwar ist ein Geschäftskonto für das Einzelunternehmen nicht gesetzlich vorgeschrieben, also keine Pflicht. Theoretisch können also alle Transaktionen vom privaten Konto des Einzelunternehmers aus erfolgen. Um einen besseren Überblick zu behalten, ist dies aber nicht zu empfehlen. Je nach Größe bzw. Komplexität des Unternehmens kann es sich sogar anbieten, mehrere Geschäftskonten zu eröffnen, um einen besseren Überblick über die verschiedenen Zahlungsaus- und eingänge zu behalten.

Schritt 2: Anmeldung Gewerbeamt

Anschließend muss für das Einzelunternehmen noch ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dies gilt nicht, wenn der Gründer zu den Freiberuflern gehört und mit seinem Unternehmen freiberufliche Geschäfte verfolgt. Dazu gehören beispielsweise Fotografen, Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Autoren, Journalisten oder Lektoren.

Die zuständigen Gewerbeämter geben online oder vor Ort Formulare aus, die auszufüllen sind. Notwendige Informationen, die anzugeben sind, sind regelmäßig Kontaktdaten des Gründers, Adresse und Telefonnummer des Betriebssitzes sowie eine Nennung des Tätigkeitsbereichs. Außerdem ist ein persönliches Führungszeugnis erforderlich, was zuvor beantragt werden und dem Gewerbeamt vorgelegt werden muss.

Schritt 3: Eventuell: Genehmigung einholen

Nach deutschem Recht sind einige wenige Unternehmungen genehmigungspflichtig. Welche Unternehmensgegenstände dies betrifft, ergibt sich aus der Gewerbeordnung (GewO), kann aber auch – je nach Unternehmensgegenstand – bei der IHK, dem Bauamt oder dem Gesundheitsamt abgefragt werden. Eine solche Pflicht besteht immer dann, wenn der Staat der Auffassung ist, dass für den konkreten Unternehmensgegenstand besondere Kenntnisse/Qualifikationen erforderlich sind. (Nicht abschließende!) Beispiele für genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind:

  • Betrieb einer Spielhalle
  • Betrieb eines Altersheims
  • Betrieb einer Fahrschule
  • Versicherungsvermittler und -berater
  • Betreiben eines Sicherheitsdienstes
  • Anlageberater
  • Bauträger
  • Tätigkeiten im Reisegewerbe
  • Zucht, Haltung und Handeln mit Tieren
  • Personenbeförderung
  • Arzneimittelherstellung

Sollte das Einzelunternehmen also eine genehmigungspflichtige Tätigkeit ausüben, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde, bspw. dem Gewerbeamt, eingeholt werden, bevor mit der Tätigkeit begonnen wird.

Schritt 4: Meldung beim Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung muss das Einzelunternehmen noch dem Finanzamt zwecks steuerlicher Erfassung gemeldet werden. Das Finanzamt meldet sich in der Regel automatisch bei Ihnen, sobald das Gewerbe angemeldet wurde. Dies dauert regelmäßig 1 – 2 Wochen. Anschließend müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dem zuständigen Finanzamt zurücksenden. Wenn man von der oben genannten Kleinunternehmerregelung profitieren möchte, muss das in diesem Fragebogen angegeben werden.

Schritt 5: Eventuell: Im Handelsregister eintragen

Ist das Einzelunternehmen als kaufmännisches Unternehmen anzusehen, so muss es ins Handelsregister eingetragen werden und den Zusatz “eingetragener Kaufmann” führen, der auch mit e. K., e. Kfr. oder e. Kfm. abgekürzt wird. Das ist dann der Fall, wenn es nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Maßgeblich für diese Frage sind unter anderem die Anzahl der Mitarbeiter, Jahresumsatz, Zahl der Betriebsstätten oder auch die Vielfalt der Geschäftsbeziehungen. Ob das Einzelunternehmen gesetzlich als kaufmännisches Unternehmen eingestuft wird, ist stets eine Einzelfallfrage. Regelmäßig wird diese Grenze aber erst ab einem Umsatz von mehreren 100.000 Euro und mehreren Mitarbeitern erreicht.

Selbst wenn das Einzelunternehmen diese Grenze nicht erreicht hat, kann es freiwillig im Handelsregister eingetragen werden: Hierdurch unterliegt das Einzelunternehmen dem Handelsgesetzbuch, dass sowohl vorteilhafte, als auch nachteilhafte Vorschriften für Unternehmen enthält: Bevor also eine freiwillige Eintragung im Handelsregister erfolgt, müssen die Vor- und Nachteile abgewogen werden.

Schritt 6: Kammermitgliedschaft

Je nach dem, welche Tätigkeit das Einzelunternehmen ausübt, ist eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer verpflichtend. Auch hier müssen Sie zunächst nichts weiter tun, die zuständigen Kammern melden sich in den ersten Wochen nach der Gewerbeanmeldung bei Ihnen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Einzelunternehmen gründen

Wann muss man ein Einzelunternehmen gründen?

Ein Einzelunternehmen muss immer dann gegründet werden, wenn Sie sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler alleine selbstständig machen.

Was kostet es, ein Einzelunternehmen zu gründen?

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist nicht nur schnell und einfach möglich, sondern auch enorm kostengünstig. Für die Gewerbeanmeldung werden zwischen 35 und 60 Euro fällig. Falls das Einzelunternehmen zusätzlich ins Handelsregister eingetragen werden muss oder der Einzelunternehmer dies wünscht, kommen zusätzlich ca. 200 – 300 Euro für den Eintrag im Handelsregister dazu.

Für wen ist ein Einzelunternehmen geeignet?

Die Gründung eines Einzelunternehmens bietet sich vor allem für Gründer an, die ihr Geschäft schnell starten wollen, über wenig Eigenkapital verfügen und ohne Mitgründer den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen. Sollte das Geschäft gut anlaufen, man vielleicht sogar schon die ersten Mitarbeiter einstellen und größere Kredite aufnehmen, ist ein Wechsel in eine andere Rechtsform möglich und zu empfehlen: Steigen die Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens nämlich enorm an, ist dies gleichzeitig mit einem höheren Risiko für den Einzelunternehmer verbunden, da dieser ja persönlich für die Schulden seines Unternehmens haftet. Hiergegen sollte sich mit einer Haftungsbeschränkung, beispielsweise wie sie die UG (haftungsbeschränkt) oder die GmbH bietet, abgesichert werden.

Über den Autor: Jakobs Leben ist das Recht. Sein erstes Staatsexamen hat er bereits im Juli 2020 mit Prädikat absolviert. Neben diversen Praktika, inklusive am Landgericht Frankfurt am Main, berichtet er regelmäßig bei JuraRat über Themen diverser Rechtsgebiete.

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