Weit vor der GmbH, der UG (haftungsbeschränkt) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist das Einzelunternehmen, auch Einzelfirma genannt, die in Deutschland verbreitetste Unternehmensform. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist um einiges günstiger und unkomplizierter als die GmbH Gründung oder UG Gründung und schon aus diesem Grund äußerst beliebt. Für Gründungen der eigenen Unternehmungen gibt es in Deutschland viele mögliche Rechtsformen. Daher ist es beim Suchen nach der richtigen Unternehmensform für eine Einzelperson immens wichtig sich alle Gründe, die dafür und dagegen sprechen, genauer anzuschauen. Welche Schritte bei der Gründung zu beachten sind und welche Vorteile, aber auch Nachteile ein Einzelunternehmen bringt, wird in diesen Beitrag anhand einer Checkliste verständlich und einfach dargestellt. Anschließend werden die häufigsten Fragen zum Einzelunternehmen beantwortet.
Ein Einzelunternehmen wird stets von einem Einzelunternehmer, das heißt einer natürlichen Person, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, betrieben. Aus dieser Definition lassen sich zwei Schlüsse ziehen: Erstens kann ein Einzelunternehmen nur von einer natürlichen, also nicht von einer juristischen Person betrieben werden. Falls Sie mehr zu natürlichen und juristischen Personen erfahren möchten, schauen Sie sich gerne unsere Beiträge zu diesen Themen an.
Zweitens geht aus dem Begriff Einzelunternehmen hervor, dass dieses nur von einer einzelnen Person gegründet werden kann. Möchte ein Gründerteam in die Selbstständigkeit starten, muss es sich hierfür einer anderen Rechtsform, beispielsweise der Gründung einer GbR oder der GmbH, bedienen.
Natürlich bietet die Rechtsform des Einzelunternehmens nicht nur Vorteile, sondern auch gewisse Nachteile:
Folgende Checkliste zeigt, wie ein Einzelunternehmen zu gründen ist:
Zwar ist ein Geschäftskonto für das Einzelunternehmen nicht gesetzlich vorgeschrieben, also keine Pflicht. Theoretisch können also alle Transaktionen vom privaten Konto des Einzelunternehmers aus erfolgen. Um einen besseren Überblick zu behalten, ist dies aber nicht zu empfehlen. Je nach Größe bzw. Komplexität des Unternehmens kann es sich sogar anbieten, mehrere Geschäftskonten zu eröffnen, um einen besseren Überblick über die verschiedenen Zahlungsaus- und eingänge zu behalten.
Anschließend muss für das Einzelunternehmen noch ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dies gilt nicht, wenn der Gründer zu den Freiberuflern gehört und mit seinem Unternehmen freiberufliche Geschäfte verfolgt. Dazu gehören beispielsweise Fotografen, Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Autoren, Journalisten oder Lektoren.
Die zuständigen Gewerbeämter geben online oder vor Ort Formulare aus, die auszufüllen sind. Notwendige Informationen, die anzugeben sind, sind regelmäßig Kontaktdaten des Gründers, Adresse und Telefonnummer des Betriebssitzes sowie eine Nennung des Tätigkeitsbereichs. Außerdem ist ein persönliches Führungszeugnis erforderlich, was zuvor beantragt werden und dem Gewerbeamt vorgelegt werden muss.
Nach deutschem Recht sind einige wenige Unternehmungen genehmigungspflichtig. Welche Unternehmensgegenstände dies betrifft, ergibt sich aus der Gewerbeordnung (GewO), kann aber auch – je nach Unternehmensgegenstand – bei der IHK, dem Bauamt oder dem Gesundheitsamt abgefragt werden. Eine solche Pflicht besteht immer dann, wenn der Staat der Auffassung ist, dass für den konkreten Unternehmensgegenstand besondere Kenntnisse/Qualifikationen erforderlich sind. (Nicht abschließende!) Beispiele für genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind:
Sollte das Einzelunternehmen also eine genehmigungspflichtige Tätigkeit ausüben, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde, bspw. dem Gewerbeamt, eingeholt werden, bevor mit der Tätigkeit begonnen wird.
Nach der Gewerbeanmeldung muss das Einzelunternehmen noch dem Finanzamt zwecks steuerlicher Erfassung gemeldet werden. Das Finanzamt meldet sich in der Regel automatisch bei Ihnen, sobald das Gewerbe angemeldet wurde. Dies dauert regelmäßig 1 – 2 Wochen. Anschließend müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dem zuständigen Finanzamt zurücksenden. Wenn man von der oben genannten Kleinunternehmerregelung profitieren möchte, muss das in diesem Fragebogen angegeben werden.
Ist das Einzelunternehmen als kaufmännisches Unternehmen anzusehen, so muss es ins Handelsregister eingetragen werden und den Zusatz “eingetragener Kaufmann” führen, der auch mit e. K., e. Kfr. oder e. Kfm. abgekürzt wird. Das ist dann der Fall, wenn es nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Maßgeblich für diese Frage sind unter anderem die Anzahl der Mitarbeiter, Jahresumsatz, Zahl der Betriebsstätten oder auch die Vielfalt der Geschäftsbeziehungen. Ob das Einzelunternehmen gesetzlich als kaufmännisches Unternehmen eingestuft wird, ist stets eine Einzelfallfrage. Regelmäßig wird diese Grenze aber erst ab einem Umsatz von mehreren 100.000 Euro und mehreren Mitarbeitern erreicht.
Selbst wenn das Einzelunternehmen diese Grenze nicht erreicht hat, kann es freiwillig im Handelsregister eingetragen werden: Hierdurch unterliegt das Einzelunternehmen dem Handelsgesetzbuch, dass sowohl vorteilhafte, als auch nachteilhafte Vorschriften für Unternehmen enthält: Bevor also eine freiwillige Eintragung im Handelsregister erfolgt, müssen die Vor- und Nachteile abgewogen werden.
Je nach dem, welche Tätigkeit das Einzelunternehmen ausübt, ist eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer verpflichtend. Auch hier müssen Sie zunächst nichts weiter tun, die zuständigen Kammern melden sich in den ersten Wochen nach der Gewerbeanmeldung bei Ihnen.
Ein Einzelunternehmen muss immer dann gegründet werden, wenn Sie sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler alleine selbstständig machen.
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist nicht nur schnell und einfach möglich, sondern auch enorm kostengünstig. Für die Gewerbeanmeldung werden zwischen 35 und 60 Euro fällig. Falls das Einzelunternehmen zusätzlich ins Handelsregister eingetragen werden muss oder der Einzelunternehmer dies wünscht, kommen zusätzlich ca. 200 – 300 Euro für den Eintrag im Handelsregister dazu.
Die Gründung eines Einzelunternehmens bietet sich vor allem für Gründer an, die ihr Geschäft schnell starten wollen, über wenig Eigenkapital verfügen und ohne Mitgründer den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen. Sollte das Geschäft gut anlaufen, man vielleicht sogar schon die ersten Mitarbeiter einstellen und größere Kredite aufnehmen, ist ein Wechsel in eine andere Rechtsform möglich und zu empfehlen: Steigen die Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens nämlich enorm an, ist dies gleichzeitig mit einem höheren Risiko für den Einzelunternehmer verbunden, da dieser ja persönlich für die Schulden seines Unternehmens haftet. Hiergegen sollte sich mit einer Haftungsbeschränkung, beispielsweise wie sie die UG (haftungsbeschränkt) oder die GmbH bietet, abgesichert werden.
Über den Autor: Jakobs Leben ist das Recht. Sein erstes Staatsexamen hat er bereits im Juli 2020 mit Prädikat absolviert. Neben diversen Praktika, inklusive am Landgericht Frankfurt am Main, berichtet er regelmäßig bei JuraRat über Themen diverser Rechtsgebiete.