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Einzelunternehmen gründen: Vorteile, Ablauf & Checkliste

Einzelunternehmen gründen: Das müssen Sie wissen, bevor Sie Ihre Einzelfirma anmelden!
In Kürze:
  • Einzelunternehmen eignen sich besonders gut bei Onlinehandel.
  • Unternehmer haften beim Einzelunternehmen mit ihrem gesamten Privatvermögen.
  • Eine entsprechende Versicherung kann Sicherheit bei Tätigkeitsunterbrechungen bieten.
  • Das Einzelunternehmen ist der ideale Einstieg für Existenzgründer.

Möchten Sie selbstständig arbeiten, so haben Sie in Deutschland jederzeit die Möglichkeit ein Einzelunternehmen zu gründen. Hierzu brauchen Sie weder potenzielle Geschäftspartner noch ein großes Anfangsvermögen. Ihre Gründung können Sie entweder als Gewerbetreibender, Kaufmann, oder auch als Freiberufler vollziehen. Für welche dieser drei Möglichkeiten Sie sich entscheiden, hängt ganz von Ihrer Geschäftsidee ab. Zudem ist zu sagen, dass alle Risiken und Vorteile in allen drei Fällen gleich liegen. Jedoch gibt es bei den einzelnen Schritten und Kosten, die bei der Gründung auftreten, Unterschiede. Deshalb sollten Sie sich schon im Vorfeld über das Thema „Einzelunternehmen gründen“ gut informieren. In unserem nachfolgenden Ratgeber finden Sie alles Wichtige rund um das Thema Einzelunternehmen.

Wer kann ein Einzelunternehmen gründen und was versteht man darunter?

In Deutschland haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem Einzelunternehmen selbstständig zu machen und ein Unternehmen zu gründen und zu führen. Die Unternehmensform „Einzelunternehmen“ ist gleichgestellt mit den ebenfalls von Einzelpersonen gegründeten Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise die Ein-Mann-UG, Ein-Mann-GmbH oder Ein-Mann-AG.

Der größte Unterschied im Hinblick auf das Einzelunternehmen ist jener, dass Sie für die Gründung eines Einzelunternehmens kein Startkapital aufbringen müssen. Deshalb ist es auch eine beliebte Form der Unternehmensgründung. Jeder, der mit seiner Geschäftsidee den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, kann ohne finanzielle Rücklagen sein Unternehmen gründen.

Gut zu wissen:

Ein Einzelunternehmen können Sie beispielsweise auch hervorragend für den Onlinehandel nutzen.

Manche Gründungen kann für Gewerbetreibende nach hinten losgehen, daher ist die Haftung enorm wichtig!

Wie sieht es mit der Haftung beim Einzelunternehmen aus?

Das größte Risiko beim Einzelunternehmen ist das Haftungsrisiko. Verschätzen Sie sich hier bei Ihrem Businessplan oder richten mit Ihrer Unternehmertätigkeit einen Schaden an, riskieren Sie möglicherweise Ihr gesamtes Vermögen. Hierzu haben Sie die Möglichkeit, mit einer Kapitalgesellschaft das unternehmerische Risiko lediglich auf das Firmenvermögen zu beschränken.

Auf alle Fälle sollten Sie sich jedoch eine geeignete Versicherung heraussuchen, damit Sie das Risiko bei Ihrer Gründung reduzieren können. Hier kommt zum Beispiel eine Betriebsunterbrechungsversicherung infrage. Diese sichert Sie für solche Fälle ab, falls Sie aufgrund von Katastrophen oder Schäden Ihre Tätigkeiten unterbrechen müssen. Zudem können Sie das Risiko auch noch aufteilen, indem Sie in einem Team mit mehreren Personen eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gründen. Jedoch sind Sie dann aber kein Einzelunternehmer mehr.

Was muss ich bei der Unternehmensbezeichnung beachten?

Sind Sie ein Kleingewerbetreibender, der nicht im Handelsregister eingetragen ist, können Sie sich zwischen einer Branchen-, Tätigkeits- oder Fantasiebezeichnung entscheiden. Allerdings empfehlen die Industrie- und Handelskammern hierbei, mit Ihrem Vor- und Nachnamen aufzutreten, auch wenn Sie hierzu nicht verpflichtet sind. Innerhalb des Geschäftsverkehrs, wie zum Beispiel auf Rechnungen, Briefen, im Impressum oder Ähnliches müssen Sie auf alle Fälle Ihre Geschäftsbezeichnung oder zumindest am Seitenende den Vor- und Nachnamen sowie eine ladungsfähige Anschrift angeben.

Betreiben Sie zudem einen Handel im Internet oder kommunizieren hierüber, müssen Sie außerdem die Regelung des IT-Rechts beachten. Wenn Sie als Gewerbetreibender im Handelsregister gemäß § 1 HGB eingetragen sind, besteht die Möglichkeit, Ihren Vor- und Nachnamen in Ihrem Unternehmensnamen einfließen zu lassen. Gezwungen hierzu sind Sie aber nicht. Möglich wäre hier auch ein Sach-, Personen-, Branchen- oder Fantasiename.

Beispiele

  • Schäfers Buchhandel e. K.
  • Pension Morgenrot e. K.
  • Sisyphos e. Kfr.
Als Einzelperson müssen Sie einige Sachen beim Start der Firma beachten!

Was muss ich bei der Unternehmensführung beachten?

Sind Sie Inhaber eines Einzelunternehmens, entscheiden Sie allein über sämtliche Belange des Betriebs und tragen hierfür auch die Verantwortung. Sind Sie Kaufmann, sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet (§ 141 AO). Anders sieht es bei Kleingewerbetreibenden oder Freiberuflern aus; diese sind nicht buchführungspflichtig. Empfehlenswert ist hier jedoch eine einfache Buchführung.

Für wen eignet sich ein Einzelunternehmen?

Das Einzelunternehmen ist der perfekte Einstieg für Existenzgründer. Gründe hierfür sind die geringen Einstiegshürden und die kaum vorhandenen bürokratischen Pflichten. Mit dieser Rechtsform können Sie quasi sofort loslegen. Zudem entfallen auch monatelange Vorbereitungen, das Aushandeln verschiedener Verträge oder die Wahrnehmung von Notarterminen. Besitzen Sie nur wenig Geld und möchten auch mit wenig Geld starten, dann können Sie mit einem Einzelunternehmen prinzipiell nichts falsch machen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie Vermögenswerte besitzen. Haben Sie etwa Barvermögen oder ein Haus, welche Sie nicht ins Unternehmen einbringen möchten, ist die Gründung eines Einzelunternehmens eine nicht so gute Idee. Kommt es nämlich dann einmal zu einer Zahlungsunfähigkeit Ihrerseits, dürfen sich Ihre Gläubiger dann nämlich an Ihrem Privatvermögen bedienen. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass dies häufig den Verlust von Hof und Haus mit sich bringt.

Oftmals ist es auch so, dass Einzelunternehmen sich später in andere Rechtsformen umwandeln. Dies kann beispielsweise auch durch die Aufnahme von Gesellschaftern passieren, indem dann eine GmbH oder GbR gegründet wird, damit die Haftung beschränkt ist.

Diese Vor- und Nachteile haben Einzelunternehmen.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Einzelunternehmen?

Sie fragen sich sicherlich, ob das Einzelunternehmen für Sie infrage kommt. Deshalb haben wir Ihnen auf einen Blick alle Vor- und Nachteile dieser Rechtsform aufgeführt, um Ihnen die Entscheidung etwas zu erleichtern.

Welche Vorteile hat ein Einzelunternehmen?

  • Gründungsprozess ist einfach.
  • Es ist keine Satzung oder Gesellschaftsvertrag notwendig.
  • Kosten der Gründung sind gering.
  • Sie benötigen kein Stammkapital.
  • Sie müssen Ihre Jahresabschlüsse nicht offenlegen, sofern Ihre Jahresumsätze nicht im mehrstelligen Millionenbereich liegen.
  • Als alleiniger Inhaber profitieren Sie von schnellen Entscheidungsprozessen.
  • Sie haben gute Chancen, einen Kredit zu erhalten.
  • Eine Eintragung in Handelsregister entfällt oftmals.

Welche Nachteile hat ein Einzelunternehmen?

  • Meistens gestaltet sich die Beschaffung von Eigenkapital schwierig.
  • Es gibt keine Körperschaftssteuer, sondern Einkommenssteuer.
  • Weitere Inhaber können Sie nicht mit aufnehmen, es sei denn, Sie ändern die Rechtsform.
  • Sie haften vollständig, auch mit Ihrem Privatvermögen.
  • Ihnen fehlt häufig die entscheidende zweite Meinung bei Entscheidungsprozessen.
  • Finanzielle Verluste bei Krankheitsfall.
  • Aufgrund fehlenden Know-hows können Ihnen Schwierigkeiten entstehen.

Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es bei dem Einzelunternehmen?

Ganz gleich, ob Sie nun Kleingewerbetreibender, Freiberufler, Inhaber einer GmbH oder UG oder ein eingetragener Kaufmann (§ 17 HGB) sind; alle unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Unterschiede gibt es jedoch bei der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer. Haben Sie Ihr Gewerbe angemeldet (Freiberufler sind hiervon ausgenommen), zahlen Sie auch Gewerbesteuer gemäß § 2 GewStG. Kaufleute und Kleingewerbetreibende genießen den Vorteil eines Gewerbesteuerfreibetrags, der bei 24.500 Euro liegt. Als Freiberufler haben Sie jedoch ein gewisses Gewerbesteuerrisiko. Sind Sie beispielsweise Physiotherapeut und möchten in Ihrer Praxis selbst entwickelte Trainingsutensilien verkaufen, so spricht man hier von einer Tätigkeit gewerblicher Art. Im Zweifel sollte hierbei vor der Planung und Umsetzung immer ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Gut zu wissen

Beschäftigen Sie Personal, müssen Sie auch an die Lohnsteuer und die Abgaben zur Sozialversicherung denken.

Achten Sie auf die richtige Buchhaltung, in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Worauf muss ich bei der Gründung eines Einzelunternehmens achten?

Nachfolgend haben wir Ihnen eine Checkliste erstellt, mit den wichtigsten Kriterien, die bei der Gründung eines Einzelunternehmens beachtet werden sollten.

Standort

Möchten Sie sich zunächst erst einmal kein Ladenlokal oder andere Räumlichkeiten anmieten, dürfen Sie Ihr Einzelunternehmen selbstverständlich von zu Hause aus führen. Für die meisten Menschen ist das der erste logische Schritt in die Selbstständigkeit. Allerdings müssen Sie hier auf der Hut sein, denn nicht an jeder Wohnadresse ist so etwas zulässig. An den meisten Stellen in Deutschland definieren hierzu Stadtbezirke und Gemeinden, wo sich Gewerbe ansiedeln dürfen und wo nicht. Meistens ist dies in reinen Wohngebieten nicht zulässig.

Außerdem müssen Mieter von Wohnungen noch weitere Dinge beachten: Haben Sie Ihre Selbstständigkeit mit Ihrem Vermieter nicht abgesprochen, sollten Sie besser kein Gewerbe in der Privatwohnung betreiben. Dies gilt auch dann, wenn es im Mietvertrag hierfür keine gesonderte Klausel gibt. In diesem Fall sollten Sie unbedingt eine schriftliche Genehmigung einholen, die Ihnen Sicherheit bietet.

Haftung

Als Inhaber eines Einzelunternehmens haften Sie mit dem gesamten betrieblichen sowie privaten Vermögen. Deshalb nennt man diese Haftung auch persönlich, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt.

Kapital

Wie bereits erwähnt, benötigen Sie für ein Einzelunternehmen kein Startkapital. Sinnvoll ist es aber dennoch. Zwar müssen Sie über Ihr Startkapital beziehungsweise verfügbares Kapital keine Nachweise erbringen, jedoch funktioniert eine Gründung kaum ohne Investitionen. Beispielsweise können erste Kosten für folgende Posten entstehen:

  • Einrichtung einer Homepage
  • Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Miete für Büroräume
  • Kosten für Personal
  • Kosten für Softwarelizenzen
  • Domainkauf
  • Kosten für Steuerberatung
Das müssen Sie machen, um ein Einzelunternehmen zu gründen!

Was muss ich machen, um ein Einzelunternehmen zu gründen?

Erster Schritt ist die Anmeldung Ihres Einzelunternehmens beim Gewerbeamt. Prüfen Sie zudem im Voraus, ob Ihre geplante Tätigkeit überhaupt eine Gewerbeerlaubnis voraussetzt. Dann steht der Beantragung der Erlaubnis nichts im Weg. An sich ist die Gewerbeanmeldung günstig und unkompliziert. Als Gründer können Sie entweder vor Ort in Ihrem zuständigen Gewerbeamt ein Formular ausfüllen oder dies auch digital vornehmen. Die digitale Variante funktioniert allerdings noch nicht flächendeckend in Deutschland.

War die Gewerbeanzeige erfolgreich, werden Sie als neuer Unternehmer in das Gewerberegister aufgenommen. Ferner informiert das Gewerbeamt nun weitere Kammern und Behörden über Ihre Neugründung und die nächsten Schritte. Folgende Behörden werden in der Regel informiert:

  • Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer
  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaft

Steuernummer und Buchhaltung

Üblicherweise werden die Daten von der Gewerbeanmeldung direkt an das Finanzamt automatisch weitergegeben. Ziemlich bald danach erfolgt die Aufforderung vom Finanzamt, dass Sie eine steuerliche Erfassung durchführen sollen. Seit dem Jahr 2021 werden die Daten idealerweise komplett digital mittels ELSTER abgefragt. War die Anmeldung beim Finanzamt erfolgreich, erhalten Sie jetzt Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls Sie dies wünschen), sowie Ihre Steuernummer. Die Steuernummer benötigen Sie für jede Rechnung. Sobald Sie diese beiden Daten haben, können Sie so richtig loslegen. Zudem eignet sich zu diesem Zeitpunkt auch die Einrichtung Ihrer Buchhaltung.

Unternehmensbezeichnung

Bei der Wahl des Namens Ihres Einzelunternehmens gibt es einige Bestimmungen und Regeln zu beachten. Bei reinen Einzelunternehmen sollte bestenfalls der volle Name (Vor- und Nachname) des Inhabers in der jeweiligen Unternehmensbezeichnung vorkommen. Zwar ist die gesetzliche Vorschrift hierzu weggefallen, allerdings sollte aus dem Namen klar hervorgehen, wer der Inhaber ist und dass dieser identisch mit dem Unternehmen ist. Zulässige Firmennamen wären zum Beispiel „Rohrreinigung Klaus Müller“ oder „Markus Gärtner, Florist“.

Andere Regeln gelten dabei für Werbezwecke und die Außendarstellung. Etablissementbezeichnungen sind nur solange erlaubt, wie sie auf Visitenkarten, Rechnungen und im gesamten Schriftverkehr sowie Impressum klar vorkommen. Beispiele hierzu sind „Restaurant zur Grotte“ oder „Versicherungscheck 360°“. Dies bedeutet, dass für Außenstehende klar erkenntlich sein muss, welche natürliche Person dieses Gewerbe betreibt.

Fazit zum Thema Einzelunternehmen gründen

Bevor Sie sich nun für die Gründung Ihres Einzelunternehmens entscheiden, sollten Sie sich im Klaren sein, was Ihr Geschäftsmodell ist und was Sie mit Ihrem Unternehmen vorhaben. Dies allein ist schon ausschlaggebend für die Wahl der Rechtsform. Sie können also wählen zwischen Kleingewerbetreibender, Freiberufler oder Kaufmann e. K. Je nach Rechtsform unterscheiden sich auch die Gründungsschritte, Steuern und Buchhaltungspflichten. Lediglich als eingetragener Kaufmann haben Sie die Möglichkeit, sich einen Fantasienamen zu geben.

Vielleicht ist für Sie aber auch die Frage nach der Haftung die Wichtigste. Möchten Sie beispielsweise als virtuelle Assistenz Ihre Fähigkeiten verkaufen, haben Sie kaum finanzielle Risiken, da Sie weder Personal noch teures Equipment oder ein Büro benötigen. Als Kleingewerbetreibender können Sie ganz bequem und einfach in die berufliche Unabhängigkeit starten.

Wenn Sie allerdings ein nachhaltiges und innovatives Unternehmen gründen möchten, ist das Haftungsrisiko größer. Grund hierfür ist, dass Sie möglicherweise Partnerschaften und Verpflichtungen eingehen, in vielerlei Bereiche investieren und eventuell auch finanziell in Vorleistung gehen müssen. Entscheiden Sie sich für eine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel eine Ein-Personen-GmbH, könnte Sie die damit einhergehende Haftungsbeschränkung ruhiger schlafen lassen. Zudem verleiht es Ihrem Unternehmen zusätzliche Glaubwürdigkeit und Ansehen.

Lassen Sie nicht in Vergessenheit geraten, dass Sie über Buchführung oder Steuerrechtliches nicht alles au détail wissen müssen, sondern nur so viel, dass Sie gute Entscheidungen treffen können. Deshalb sollten Sie sich bei all diesen Themen, bei denen Sie sich unsicher sind, Unterstützung holen. Konzentrieren Sie sich hierbei eher auf Ihre Stärken und Ihre Fähigkeiten. Ihrem Erfolg mit dem Einzelunternehmen steht dann nichts mehr im Wege.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Einzelunternehmen gründen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wie viel kostet die Gründung eines Einzelunternehmens?

Die Gründungskosten eines Einzelunternehmens liegen meistens unter 200 Euro. Theoretisch können Einzelunternehmer lediglich mit ihrer Gewerbeanmeldung starten, die sich zwischen 15 und 65 Euro bewegt.

Wie viel Gewinn darf ein Einzelunternehmen erzielen?

Für Personengesellschaften (OHG, GbR, KG) und Einzelunternehmen liegt die Freibetragsgrenze bei einem Gewinn von 24.500 Euro.

Ist eine GmbH oder ein Einzelunternehmen besser?

Der ausschlaggebendste Vorteil liegt klar auf der Hand: Für Unternehmer bietet die GmbH einen Haftungsschutz. Dies bedeutet, dass die Haftung beschränkt ist und sich somit nur auf Einlage des Stammkapitals bezieht. Einzelunternehmer hingegen haften mit ihrem kompletten privaten Vermögen.