Kündigungsfrist Minijob: Das müssen Sie wissen | 2022

Wie für jeden anderen Arbeitsvertrag, gelten auch für den Minijob Kündigungsfristen, die sich gemäß § 622 Bundesgesetzbuch (BGB), oder einem Tarif- oder Arbeitsvertrag ergeben. In der Folge beträgt die Kündigungsfrist für einen Minijob, (falls es im Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht anders geregelt wurde) vier Wochen: entweder zum jeweils 15. des Monats oder zum Ende des Kalendermonats. In diesem Beitrag gehen wir nun tiefer ins Thema Kündigungsfrist Minijob ein!

Wie hoch ist die Kündigungsfrist beim Minijob?

Für geringfügig Beschäftigte gilt zwar die gesetzlich vorgeschriebene Grundkündigungsfrist von vier Wochen. Allerdings kann in Tarif- und Arbeitsverträgen für Minijobber eine kürzere oder längere Kündigungszeit vereinbart werden.

Bei einem länger dauernden Arbeitsverhältnis von über zwei Jahren verlängern sich die Kündigungsfristen. Dauert die geringfügige Beschäftigung bereits:

5 Jahre auf zwei Monate, bei 8 Jahren auf 3 Monate, nach 10 Jahren auf 4 Monate, nach 12 Jahren auf 5 Monate, nach 15 Jahren Beschäftigung auf 6 Monate und bei einer Beschäftigung von 20 Jahren auf 7 Monate.

Anzumerken gilt es zudem, dass bei einem Minijob eine Probezeit von höchstens sechs Monaten vereinbart werden kann. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB zwei Wochen.

Muss die Kündigung in Schriftform erfolgen?

Die Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung muss in Briefform erfolgen. Das Schriftstück muss mit der eigenen Unterschrift und dem Kündigungstermin versehen sein. Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Der Brief kann per Einschreiben mit Rückschein über die Post verschickt werden oder man stellt ihn selbst zu. Das Kündigungsschreiben kann entweder dem Chef oder Mitarbeitern der Personalabteilung übergeben werden. Aus dem Schriftstück muss der Wille des Minijobbers nach einer einseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses hervorgehen.

Auch wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt, muss der Minijob immer in Schriftform gekündigt werden. Die Kündigungsfrist wird dann nach dem Bundesgesetzbuch (BGB) geregelt. Es gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende. Arbeitgeber müssen je nach Beschäftigungsdauer eventuell andere Kündigungszeiten einhalten.

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Dann ist die Kündigung erst rechtswirksam!

Bei einer Kündigung des Minijobbers durch den Arbeitgeber unterliegen die Kündigungsgründe denselben Regeln wie bei einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis. Infolgedessen ist die Kündigung nur dann rechtswirksam, wenn das Verhalten des Minijobbers oder die betriebliche Situation eine Weiterbeschäftigung nicht ermöglichen. Nur dann ist die Kündigung auch sozial gerechtfertigt.

Damit die Kündigung des Mitarbeiters wirksam wird, muss sie von einer berechtigten Person ausgesprochen werden. Eine schriftliche Kündigung wird entweder im Beisein von Zeugen übergeben oder per Einschreiben (mit Rückschein) über die Post versandt. Das Schriftstück gilt allerdings erst dann als zugestellt, wenn es vom Empfänger vom Postamt abgeholt wurde. Sollte der Brief nicht abgeholt werden, besteht allerdings die Gefahr, dass die Kündigung dem Minijobber nicht fristgerecht zugeht.

Bei einer nicht nachvollziehbaren Kündigung hat auch der geringfügig Beschäftigte die Möglichkeit, beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage nach § 4 Kündigungsschutzgesetz einzureichen. Diese Klage muss innerhalb von drei Wochen beim Gericht eingehen, andernfalls wird die Kündigung rechtswirksam.

Sonderkündigungsrecht beim Minijob

Geringfügige Beschäftigte, die ihren Job außerordentlich kündigen, müssen einen triftigen Grund vorweisen können. Es muss ihnen nicht mehr zumutbar sein, die Beschäftigung fortzusetzen.

Gründe wären beispielsweise, wenn das Gehalt entweder nur sehr unpünktlich oder gar nicht bezahlt wird. Ist der Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit gefährdet oder wird er gemobbt und es wird nichts dagegen unternommen, dann hat er das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

Was gilt es bei der fristlosen Kündigung des Minijobbers zu beachten?

Will der Arbeitgeber den Minijobber fristlos, ohne Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, dann muss ein wichtiger Grund vorliegen. Gründe, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zur regulären Kündigungsfrist nicht zumutbar machen, können zum Beispiel eine Beleidigung oder Bedrohung des Arbeitgebers, Diebstahl, Mobbing, Vortäuschung einer Krankheit etc. sein. Vor einer fristlosen Kündigung des Mitarbeiters muss eventuell eine schriftliche Abmahnung erfolgen. Die fristlose Kündigung bei einer geringfügigen Beschäftigung muss auf Verlagen schriftlich und mit Angabe des Kündigungsgrunds erfolgen.

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Fazit: Kündigungsfrist Minijob

Bei einem Minijob handelt es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Wenn im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag nichts anders vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist eines Minijobbers vier Wochen. Das Arbeitsverhältnis kann zum 15. eines Monats oder zum Monatsende gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung durch den Minijobber ist beispielsweise dann möglich, wenn sein Gehalt nicht pünktlich oder gar nicht bezahlt wird. Der Minijobber kann fristlos gekündigt werden, wenn er eine grobe Pflichtverletzung begeht.