Sie fragen sich, ob ein Vermieter zum Einwohnermeldeamt gehen und dort einen seiner ehemaligen Mieter abmelden darf, der schon seit drei Monaten nicht mehr dort wohnt, aber es bis heute nicht geschafft hat sich abzumelden bzw. an einem neuen Ort anzumelden?
Wenn ja, welche unterlagen werden dafür benötigt und welche Kosten entstehen dafür?
Wir haben die Antwort.
Natürlich dürfen Sie das. Schließlich berechnen manche Kommunen Ihre Beiträge anhand der Personen, die irgendwo angemeldet sind. Wieso sollte man also Gebühren für eine Person, die nicht mehr dort wohnt, zahlen?
Sie müssen neben einer Bescheinigung darüber, dass der Mieter definitiv nicht mehr dort wohnt noch den Grundbucheintrag mitnehmen. Daraus muss ersichtlich sein, dass das Haus, die Wohnung Ihnen gehört. Dann können Sie den säumigen Mieter kostenlos abmelden. Allerdings darf Ihnen das Einwohnermeldeamt keine Bestätigung aushändigen, die erhält nur der Mieter.
FAQ – Mieter abmelden
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen der Community gruppiert und im Detail beantwortet.
Was tun, wenn Mieter sich nicht abmeldet?
Wenn der Mieter sich nicht von selbst abmelden will so können Sie als Vermieter beim Einwohnermeldeamt den säumigen Mieter von der Wohnung abmelden.
Dazu brauchen Sie neben der Bescheinigung das der Mieter dort nicht mehr wohnt auch den Grundbucheintrag.
Kann man eine andere Person abmelden?
Wenn es sich um einen säumigen Mieter handelt, kann der Vermieter bei der Meldebehörde eine Abmeldung beantragen.
Falls es sich um dritte Personen handelt, kann bei deren Zustimmung auch mit Hilfe einer Vollmacht gearbeitet werden.
Was heißt von Amts wegen abgemeldet?
Das bedeutet das die Abmeldung von der Behörde durchgeführt wurde, da Sie dort mehrfach nicht anzutreffen waren.
Falls Sie ihren Wohnsitz verlegt haben so besteht die Pflicht innerhalb von zwei Wochen den Einzug in die neue Wohnung zu melden (Meldepflicht).
Dabei muss die Anmeldung bei der Meldebehörde erfolgen. Falls Sie die Meldung versäumen so kann diese mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Wie kann man jemanden abmelden?
Wenn Sie der Vermieter beziehungsweise Wohnungsgeber sind, können Sie die Mieter bei der Meldebehörde abmelden. Falls Sie einen Bekannten oder Verwandten, der bei ihnen in der Mietwohnung auch gemeldet ist, abmelden möchten, können Sie es mit einer Vollmacht versuchen.
Kann meine Mutter mich abmelden?
Falls Ihre Mieter auch gleichzeitig die Eigentümerin der Wohnung ist so ist das kein großes Problem. In diesem Falle kann ihre Mutter mit dem Grundbucheintrag und einer Bescheinigung zur lokalen Meldebehörde gehen. Falls das nicht der Fall ist, kann die Abmeldung mit einer Vollmacht erfolgen.