• Arbeitsrecht
  • Lesezeit: 05:18 Minuten

Minijob Krankenversicherung: Pflichten, Kosten & mehr!

Minijob Krankenversicherung: Das müssen Sie wissen!
In Kürze:
  • Minijobber sind nicht automatisch über ihren Job krankenversichert.
  • Bei einem Verdienst von bis zu 520 Euro monatlich handelt es sich um einen Minijob; alles darüber wird als Midijob betrachtet, welcher krankenversicherungspflichtig ist.
  • Es besteht die Möglichkeit, sich über Familienversicherung, Hauptberuf oder als Student zu versichern.
  • Minijobber können sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern, wobei die private Krankenversicherung unter Umständen günstiger sein kann.

Wenn Sie nur kurzfristig einen befristeten Aushilfsjob, beispielsweise als Schüler in den Ferien oder mit einem Minijob nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, dann sind Sie nicht automatisch über diesen Job krankenversichert. Erfahren Sie mehr über das Thema in unserem Beitrag Minijob Krankenversicherung.

Wie muss ich mich in einem Minijob krankenversichern?

Auf jeden Fall müssen Sie in einem Minijob anderweitig krankenversichert sein. Als Student, Familienversicherter, Arbeitnehmer, Rentner, Publizist oder Künstler sind Sie versichert und brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

In allen anderen Fällen haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern (§ 9 SGB V). Allerdings kann es dann sein, dass die Beiträge direkt von Ihrem Einkommen aus dem Minijob zu zahlen sind.

Sie sind von der Arbeitslosenversicherung befreit, aber eine Krankenversicherung müssen Sie unbedingt haben.

Bin ich bei einem 520-Euro-Job automatisch krankenversichert?

Nein, wer einen Minijob ausübt, ist nicht gleichzeitig krankenversichert. Ein solches Beschäftigungsverhältnis sieht einen Krankenversicherungsschutz erst einmal nicht vor. Als Minijobber zahlen Sie weder in die Krankenkasse ein, noch erhalten Sie aus dieser Leistungen. Aber keine Angst: Das heißt nicht, dass Minijobber gar keine Krankenversicherung haben.

Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen ist es nämlich so, dass der Versicherungsschutz über einen anderen Weg zustande kommt. Sind Sie Minijobber, stehen Ihnen viele Möglichkeiten zur Verfügung, sich über eine gesetzliche Krankenversicherung zu versichern. Hierbei kommt es ausschlaggebend darauf an, welche Tätigkeit Sie noch neben dem Minijob ausführen beziehungsweise, wie Ihre familiären Verhältnisse aussehen. Meistens ist man als Minijobber nämlich darüber versichert.

Der Minijob hat zwei Modelle

Um in die zwei Modelle des Minijobs einzusteigen, klären wir erst einmal die Frage, was ein Minijob überhaupt ist. Grundsätzlich wird bei den Minijobs zwischen einer kurzfristigen Beschäftigung und einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gesprochen (vgl. § 8 SGB V). Die kurzfristige Beschäftigung beschränkt sich auf einen Arbeitszeitraum von drei Monaten beziehungsweise 70 Tage. Das ermöglicht etwa Schülern oder Studenten während der Ferien kurzzeitig ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen.

Vorsicht: Bei kurzfristig Beschäftigten darf der Arbeitgeber nur einen maximalen Stundenlohn von durchschnittlich 12 Euro zahlen. Allerdings gibt es hier keine monatliche Einkommensbeschränkung, anders als bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung.

Häufigere Anwendung findet jedoch das Modell der geringfügig entlohnten Beschäftigung. Dieser Tätigkeit können Sie dann über einen unbegrenzten Zeitraum hinweg nachgehen, allerdings sind die maximalen Einnahmen gedeckelt. Bei diesem Modell dürfen Sie im Monat nicht mehr als 520 Euro verdienen. Nur in drei Monaten eines Kalenderjahres dürfen Sie über dieser Grenze liegen. Mehr über die Minijob Grenze erfahren! Dies aber auch nur dann, wenn das Jahreseinkommen nicht über 6.240 Euro liegt. Beim Stundenlohn gibt es bei diesem Modell keine Begrenzung. Ausschlaggebend sind hier ausschließlich die monatlichen Einnahmen.

Sie können auf JuraRat auf dutzende Vorlagen ohne E-Mail oder Account zugreifen.

Welche Möglichkeiten bestehen im Minijob zur Krankenversicherung?

Sie wissen nun, dass die Pflegeversicherung und Krankenversicherung bei einem Minijob erst einmal nicht abgedeckt sind. Der Arbeitgeber zahlt zwar für geringfügig Beschäftigte einen Pauschalbetrag an die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung), jedoch ergibt sich für den Minijobber dadurch nicht automatisch ein Versicherungsschutz. Heißt aber nicht, dass der Minijobber keine Krankenversicherung hat. In Deutschland besteht im Übrigen gemäß § 193 VVG eine Krankenversicherungspflicht.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten zur Krankenversicherung im Minijob.

Bin ich als Student oder Schüler krankenversichert?

Meistens sind es junge Menschen, die Minijobs ausüben. In diesen Fällen greift in aller Regel die Familienversicherung der GKV nach § 10 SGB V. Dies hat sogar gleich mehrere Vorteile. Studenten und Schüler sind so oftmals beitragsfrei über einen Elternteil mitversichert. Deshalb ist es auch für diese Personengruppe kein Problem, dass der Minijob keine Krankenversicherung vorhält. Der Versicherungsschutz besteht ja schließlich über die Eltern. Personen, die hauptsächlich ihrem Haushalt und der Kinderbetreuung nachgehen und nebenher einen Minijob ausführen, sind über den Ehepartner familienversichert.

Tipp für Studenten:

Für ältere Studenten, die nicht mehr familienversichert sind, ist die Versicherungsfreiheit im Minijob kein Problem. Als Student ist man versicherungspflichtig und kann deshalb zwischen GKV oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen.

Wie bin ich krankenversichert, wenn ich einen Hauptberuf und Minijob habe?

Die meisten Minijobber wollen mit einer geringfügigen Beschäftigung meistens nur einen Nebenverdienst einnehmen, um Ihr eigentliches Gehalt aufzubessern. Oftmals kommt diese Fallkonstellation vor, wenn jemand nur einen geringen Lohn erhält oder Teilzeit arbeitet. In solchen Fällen ist die Versicherungsfreiheit im Minijob gar kein Problem. Mit Ihrem Hauptberuf sind Sie bereits krankenversichert. Angestellte sind überwiegend pflichtversichert und Selbstständige können sich entweder als freiwilliges Mitglied in der GKV versichern oder wechseln in die PKV.

Wie kann ich mich im Minijob freiwillig gesetzlich versichern?

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, sich über die Familie oder ein berufliches Verhältnis zu versichern, kommt für Sie als Minijobber eine andere Möglichkeit in Betracht. Sie können sich nämlich bei der GKV freiwillig gesetzlich versichern. Allerdings ist eine solche Versicherungsart relativ teuer, da der Arbeitgeberanteil bei Minijobs entfällt. Zudem kommt hinzu, dass Sie ja in Anbetracht der Tatsache auch nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen.

Deshalb unser Tipp:

Wechseln Sie alternativ in die private Krankenversicherung. In einem Basistarif der PKV erhalten Sie nahezu die identischen Leistungen wie in der GKV. Der Basistarif ist dort meistens etwas teurer, dieser lässt sich jedoch durch einen höheren Selbstbehalt verringern.

Bei Krankheit sind Sie als Minijobber auch abgesichert!

Muss ich mich selbst um eine Krankenversicherung kümmern?

Ja, Sie sollten sich unbedingt selbstständig um eine Krankenversicherung kümmern, da Sie ansonsten nicht versichert sind. Wenn Sie nur 520 Euro verdienen, leistet der Arbeitgeber lediglich einen Pauschalbetrag zur Sozialversicherung. Beziehen Sie hingegen Arbeitslosengeld, sind Sie in aller Regel über das Arbeitsamt beziehungsweise Jobcenter krankenversichert. Wenn Sie in die Familienversicherung Ihres Ehepartners fallen, bleibt der Minijob davon unberührt.

Bin ich mit einem Midijob krankenversichert?

Führen Sie einen Midijob aus, müssen Sie sich selbst bei einer Krankenversicherung versichern. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Minijob und Midijob ist Krankenversicherungsschutz. Sind Sie Midijobber, werden Sie behandelt wie ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer in der Krankenversicherung. In welcher Krankenkasse Sie versichert sein möchten, können Sie selbst entscheiden.

Ein Midijob beginnt ab einem Einkommen von 520,01 Euro im Monat. Ausschlaggebend für die Frage, wo der Minijob aufhört und der Midijob beginnt, ist der monatlich zu erwartende Durchschnittsverdienst:

  • Ist der Verdienst nicht höher als maximal 520 Euro im Monat, liegt ein Minijob vor.
  • Übersteigt das monatliche Einkommen den Betrag von 520 Euro, liegt ein Midijob vor.

Diese Grenze wird allerdings ab dem 01.10.2022 auf 520€ im Monat erhöht!

Die Pflege eines gültigen Versicherungsstatus ist enorm wichtig!

Fazit: Krankenversicherung beim Minijob

In den meisten Fällen sind geringfügige Beschäftigungen auf irgendeine Art und Weise krankenversichert. Entweder über ein Familienmitglied oder über den sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf. Denken Sie bei der Wahl der Krankenkasse kostenbewusst. Die Kosten für eine notwendige Versicherung können unter Umständen recht hoch ausfallen, gerade bei einem Minijob.

Häufig gestellte Fragen rund um die Krankenversicherung beim Minijob

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Ist man bei einem 520€-Job krankenversichert?

Nein, bei einem 520€-Job sind Sie nicht automatisch krankenversichert. Sie müssen in einem solchen Fall anderweitig für Krankenversicherungsschutz sorgen. Mögliche Optionen sind die Familienversicherung, sofern Sie z.B. Student oder Schüler sind, oder eine eigenständige Versicherung über einen Hauptberuf.

Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung beim Minijob?

Der Beitrag zur Krankenversicherung beim Minijob ist nicht direkt festgelegt, da der Minijob selbst keine Krankenversicherung abdeckt. Der Arbeitgeber zahlt lediglich einen Pauschalbetrag an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), der allerdings keinen direkten Versicherungsschutz für den Minijobber bedeutet. Die Kosten für die Krankenversicherung müssen anderweitig getragen werden, etwa durch eine Familienversicherung oder durch eine freiwillige Versicherung, die in der Regel vom Minijobber selbst zu zahlen ist.

Ist man bei einem 600€-Job krankenversichert?

Ein Job mit einem monatlichen Einkommen von 600€ würde als Midijob eingestuft, nicht mehr als Minijob. Bei einem Midijob sind Sie versicherungspflichtig und damit automatisch krankenversichert. Sie werden in diesem Fall wie ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer behandelt.