• Arbeitsrecht
  • Lesezeit: 05:58 Minuten

Minijob mit 15 Jahren erlaubt: Gesetze, Regeln & Pflichten!

Minijob mit 15 Jahren erlaubt? Das alles müssen Arbeitgeber und SchülerInnen zu den Nebenjobs wissen.
In Kürze:
  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Arbeitsbedingungen für Jugendliche, einschließlich der Altersgrenzen und Arbeitszeiten.
  • Jugendliche dürfen in der Regel erst ab 15 Jahren arbeiten und nicht länger als acht Stunden täglich zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr.
  • Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche bis zu vier Wochen in den Ferien Vollzeit arbeiten und Jobs bis zu einem Verdienst von 520 Euro im Monat annehmen.
  • Pausenzeiten sind gesetzlich vorgeschrieben, wobei nach 4,5 Stunden eine mindestens halbstündige Pause eingelegt werden muss.
  • Jugendliche sind auch steuerpflichtig, aber das Einkommen von bis zu 10.347 Euro im Jahr ist steuerfrei.
  • Trotz möglicher Ausnahmen geht die Schule immer vor und sollte durch die Arbeit nicht beeinträchtigt werden.

Üblicherweise ist es irrelevant, wie alt jemand bei der Ausführung eines Minijobs ist. Für Erwachsene ist die Aufnahme eines Minijobs meistens unproblematisch. Bei Jugendlichen gibt es jedoch einiges, worauf geachtet werden muss. Für Jugendliche gilt nämlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hierin ist geregelt, wie lange, ab welchem Alter und was die Jugendlichen für Tätigkeiten ausführen dürfen. Das und vieles mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber zum Thema: "Minijob mit 15 Jahren erlaubt".

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um einen Minijob mit 15 auszuführen?

Wer sich neben der Schule oder während den Ferien als Schüler etwas mittels eines Minijobs dazuverdienen möchte, darf monatlich nicht mehr als 520 Euro verdienen (§ 8 Abs. 1a SGB IV). In diesem Fall kann ein Minijob von einem Schüler ohne Bedenken aufgenommen werden. Allerdings muss der Arbeitnehmer auch Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abführen. Besondere Minijob-Regelungen gelten für den Arbeitnehmer nicht, auch wenn er noch zur Schule geht. Es muss lediglich beachtet werden, dass der Verdienst 520 Euro im Monat nicht übersteigt. Der Minijob kann auch kurzfristig begrenzt sein, wenn er im Voraus schon auf 70 Arbeitstage oder drei Monate im Jahr beschränkt ist (§ 8 Abs. 1, 2. HS SGB IV).

Ab 13 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche bis zu acht Stunden am Tag arbeiten.

Welche Altersgrenzen müssen beachtet werden?

Es ist nur selbstverständlich, dass sich Jugendliche während ihrer Ferienzeit oder nach der Schule ihr Taschengeld etwas aufbessern möchten. Deswegen bemühen sich viele Schüler um einen Minijob – beispielsweise können hier Tätigkeiten wie Babysitten, im Supermarkt, als Nachhilfe oder Ähnliches in Betracht kommen. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen jedoch einige Altersgrenzen beachtet werden.

Jugendliche dürfen in der Regel erst ab 15 Jahren arbeiten (§ 5 Abs. 1 JArbSchG
in Verbindung mit § 2 Abs. 1 JArbSchG). Dann aber auch nur in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr und auch nicht länger als acht Stunden täglich (§ 14 JArbSchG). Grundsätzlich verboten ist eine Beschäftigung für Jugendliche, wenn sie noch unter 15 Jahren sind, es sei denn, die Eltern erlauben die Tätigkeit, wenn sie nicht länger als zwei Stunden am Tag andauert.

15-Jährige, die schulpflichtig sind, haben die gleichen Regelungen, die für die 13- bis 14-Jährigen gelten. Sie dürfen nämlich nur, mit Erlaubnis der Eltern, zwei Stunden am Tag und auch nicht mehr als fünf Tage in der Woche arbeiten. Wenn der Schüler jedoch schon 15 Jahre alt oder älter ist, darf er maximal 20 Tage beziehungsweise für vier Wochen in der Ferienzeit einen Job annehmen.

Müssen Eltern einem Nebenjob zustimmen?

Grundsätzlich haben Eltern einem Nebenjob zuzustimmen, sofern der Jugendliche noch keine 18 Jahre alt ist. Deshalb sollten schon einige Fragestellungen im Voraus gemeinsam geklärt werden:

  • Wofür benötigt der Jugendliche das Extrageld?
  • Wann erledigt er die Hausaufgaben?
  • Warum möchte er einen Nebenjob aufnehmen?
  • Wie sind die Arbeitszeiten im Nebenjob?

Wie viel darf ein 15-Jähriger verdienen?

Zwar besteht in Deutschland das Gesetz zum Mindestlohn; dieser gilt allerdings nicht für Schüler, die noch keine abgeschlossene Ausbildung besitzen. Hierzu hat die Bundesregierung Folgendes ausgeführt:

„Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn.
Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:
• Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,
• ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
• Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,
• Selbstständige,
• Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
Auf Branchenmindestlöhne haben ehemals Langzeitarbeitslose sofort Anspruch, denn diese Löhne sind tariflich vereinbart.“

Deshalb sind auch Stundenlöhne von 12 Euro oder mehr eher die Ausnahme. Um sich hilfreiche Informationen über die reguläre Bezahlung einzuholen, kann das Jugendportal des Deutschen Gewerkschaftsbundes weiterhelfen. Wenn die Bezahlung des Jugendlichen nämlich zwei Drittel unter dem regulären Verdienst liegt, ist sie sittenwidrig. In diesem Fall sollte überlegt werden, ob der gewählte Arbeitgeber tatsächlich der Richtige ist. Mehr über das Thema Minijob & Mindestlohn erfahren.

Schüler und die Steuerabgaben

Müssen auch Schüler Steuern zahlen?

Ja, grundsätzlich sind auch Schüler steuerpflichtig. Hierbei wird die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt überwiesen. Der Arbeitgeber benötigt dazu zum einen das Geburtsdatum und zum anderen die Steueridentifikationsnummer des Jugendlichen. Im Jahr dürfen bis zu 10.347 Euro steuerfrei hinzuverdient werden (§ 32a EStG). Normalerweise kommen Schüler überhaupt nicht über diesen Betrag. Sollte dies dennoch einmal der Fall sein, müssen sie auch Steuern zahlen. Am Ende des Jahres kann sich der Schüler diese dann mithilfe der Steuerklärung wieder zurückholen.

Was ist bei der Beschäftigung von 15-Jährigen erlaubt?

Ab welchem Alter Jugendliche sich etwas Geld dazuverdienen dürfen, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses besagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist.

Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche dann bis zu vier Wochen Vollzeit in den Ferien arbeiten (ca. 35 – 40 Stunden wöchentlich). Zudem dürfen Sie auch in einem Gewerbe bei Floristen, Bäckereien oder Ähnlichem arbeiten. Üblicherweise müssen alle Tätigkeiten für Jugendliche und Kinder leicht sein und deren Entwicklung, Sicherheit und Gesundheit nicht gefährden. Ist ein Jugendlicher noch schulpflichtig, darf die Arbeit den Schulbesuch sowie die Fähigkeit, dem Unterricht konzentriert zu folgen, nicht negativ beeinflussen (§ 5 Abs. 3 JArbSchG).

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen sich geringfügig beschäftigen lassen, das bedeutet, dass sie Jobs annehmen dürfen, die bis 520 Euro im Monat vergütet werden. Außerdem dürfen Sie eine Ausbildung beginnen, da davon auszugehen ist, dass die Jugendlichen in diesem Alter zumindest einen Hauptschulabschluss erlangen werden und damit die Schule erst einmal als abgeschlossen gilt.

So lange dürfen Sie als 15-Jährige / 15-Jähriger arbeiten

Wie lange darf man mit 15 Jahren arbeiten?

Wie weiter oben bereits ausgeführt, darf man mit 15 Jahren nur eine Beschäftigung zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr annehmen. Im Minijob-Arbeitsvertrag muss festgehalten werden, dass die Jugendlichen nur eingesetzt werden dürfen, wenn die schulischen Verpflichtungen durch die Arbeit nicht gestört werden. Schule geht zu jeder Zeit vor. Auch sind zusätzliche Arbeitsstunden nicht erlaubt. Wenn der Jugendliche als Notfall in der Arbeit eingesetzt wird, darf die zusätzliche Arbeitszeit nicht die Gesamtarbeitszeit überschreiten. Somit hat der Jugendliche also an einem anderen Tag frei (§ 21 JarbSchG).

Wie ist die Pausenregelung bei 15-Jährigen?

Die Pausenzeiten für Jugendliche sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Der Jugendliche muss spätestens nach 4,5 Stunden eine Pause einlegen, die mindestens eine halbe Stunde lang ist. Wenn der Jugendliche länger als sechs Stunden am Arbeitsplatz ist, muss die Pause mindestens 60 Minuten dauern. Stattzufinden hat sie spätestens eine Stunde vor Arbeitsende (§ 11 JArbSchG). An Samstagen sowie Feier- und Sonntagen dürfen Jugendliche übrigens nicht arbeiten. Wie so oft im Leben gibt es allerdings auch hier Ausnahmen (vgl. §§ 16 und 17 JarbSchG).

Zusammenfassung: 15-Jährige und die Schülerjobs

Fazit zum Thema: Minijob mit 15 Jahren erlaubt?

Das Alter, um einen Minijob auszuführen, ist völlig unerheblich. Bei Jugendlichen gibt es jedoch speziell einige Altersgrenzen zu beachten. Dies könnte ihre Arbeit als Minijobber regulieren oder einschränken.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Was darf man mit 15 Jahren verdienen?

Das regelmäßige monatliche Einkommen darf nicht höher als 520 Euro (Minijob) sein. In der Ferienzeit gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen Jugendliche kurzfristig und unbegrenzt mehr verdienen dürfen.

 

Wie viele Minijobs darf man als Schüler haben?

Prinzipiell dürfen Schüler unbegrenzt viele Minijobs haben. Allerdings gilt die Steuerbefreiung nur dann, wenn die Summe der Verdienste aus allen Minijobs nicht höher als 520 Euro im Monat ist.

In welcher Steuerklasse bin ich als Schüler?

Im Regelfall gehören Schüler und Studierende der Steuerklasse I an. Diese gilt für alle ledigen Arbeitnehmer.