- Arbeitsrecht
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Minijob Mindestlohn: Höhe, Arbeitslohn & vieles mehr!
- Auch im Minijob muss der aktuelle Mindestlohn von 12,00 Euro brutto pro Stunde gezahlt werden.
- Die Minijob-Grenze (ursprünglich 450 Euro pro Monat) wurde im Oktober 2022 auf 520 Euro erhöht.
- Durch Mindestlohnerhöhungen sinken die maximalen Arbeitsstunden für Minijobber; seit Juli 2022 beträgt die monatliche Arbeitszeit 43 Stunden.
- Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht einhalten, riskieren empfindliche Bußgelder, die bis zu 500.000 Euro betragen können.
- Die Überprüfung, ob Minijobber den Mindestlohn erhalten, liegt in der Zuständigkeit der Zollverwaltung und wird von weiteren Behörden unterstützt.
Die meisten Menschen verdienen ihre Haupteinnahmen mit einer Beschäftigung acht Stunden am Tag und fünf Tage die Woche. Doch teilweise verdienen sich einige Menschen mit einem Minijob – auch 520-Euro-Job genannt – noch etwas hinzu. In diesem Beitrag geht es nun rund um das Thema Minijob Mindestlohn.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja, auch im Minijob muss der Mindestlohn gezahlt werden. Pro Stunde beträgt der Mindestlohn aktuell 12,00 Euro brutto. Als Arbeitnehmer haben Sie also einen Anspruch darauf (§ 1 MiLoG).
Was muss ich in Bezug auf Minijob und Mindestlohn beachten?
Die Mindestlohnerhöhungen haben insbesondere auf die geringfügig Beschäftigten einen großen Einfluss. Deshalb können Sie sich seit dem Jahr 2013 insgesamt 520 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Für Arbeitgeber gilt, dass sie lediglich eine Pauschale bezüglich der Kranken- und Pflegeversicherung für den Minijobber zahlen müssen.
Im Jahr 2019 konnte ein Minijobber 48,9 Stunden Arbeit im Monat leisten. In den letzten zwei Jahren kam es jedoch zu Mindestlohnsteigerungen, sodass die Arbeitszeit seit Juli 2022 auf 43 Stunden gesunken ist. Wird eine weitere Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 kommen, so würde sich die Arbeitszeit für Minijobber auf 37,5 Arbeitsstunden im Monat bei 12 Euro pro Stunde reduzieren.
Die Bundesregierung hat in Anbetracht dieser Tatsache daher auch die Hinzuverdienstgrenze auf 520 Euro im Monat bei Minijobs erhöht. Damit verbleibt es also bei den bisher 43 Arbeitsstunden im Monat beim Minijob.
Folgende hilfreiche Informationen hinsichtlich der Minijob- und Mindestlohnanpassungen möchten wir Ihnen an die Hand geben:
- Seit dem 01.07.2022 hat sich der Mindestlohn von 9,82 Euro auf 10,45 Euro brutto je Stunde erhöht. Ab Oktober 2022 soll er sich nochmals erhöhen auf 12 Euro brutto die Stunde.
- Bis September 2022 dürfen Minijobber weiterhin nur 520 Euro im Monat verdienen. Ab dem 01.10.2022 sind es dann 520 Euro pro Monat.
- Wegen der Mindestlohnerhöhungen sinken auch die maximalen Arbeitsstunden der Minijobber. Aktuell liegt die monatliche Arbeitszeit bei 43 Stunden; vor der Erhöhung am 01.07.2022 lag diese noch bei 45 Stunden. Ab Oktober verbleibt es trotzdem – aus den zuvor genannten Gründen – bei den 43 Arbeitsstunden pro Monat.
- Wenn Minijobber die Höchstzahl von Arbeitsstunden überschreiten, riskieren Sie als Arbeitgeber sensible Nachzahlungen von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträgen.
- Da die Aufzeichnungspflichten sehr streng sind und weitere Mindestlohnerhöhungen zu erwarten sind, empfiehlt sich als Arbeitgeber eine Umstellung auf eine digitale Zeiterfassung. So können Sie als Arbeitgeber immer die genauen Stunden Ihres Minijobbers im Blick behalten.
- Wer gegen die Aufzeichnungspflichten verstößt, kann mit hohen Bußgeldern nach § 21 MiLoG (Mindestlohngesetz) bestraft werden.
Wie viel verdiene ich als Minijobber ab Oktober 2022?
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober 2022 hat die Bundesregierung im Alleingang beschlossen. Besonders interessant hierbei ist, dass die eigentlich zuständige Kommission für Mindestlohnerhöhungen dabei übergangen wurde.
Die Mindestlohnkommission besteht aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände. Sie wird alle fünf Jahre neu gewählt. In einem Rhythmus von zwei Jahren berät und beschließt die Kommission zusammen mit Wissenschaftlern die Mindestlohnanpassungen. Normalerweise wäre dieses Jahr im Juli der Zweijahresturnus ausgelaufen. Dann hätte die Kommission die aktuell geltenden Mindestlohnanpassungen beschlossen.
Doch genau diesen Vorgang hat die Bundesregierung nunmehr mit ihrem Beschluss durchkreuzt. Manche sprechen aufgrund der heftigen Mindestlohnerhöhung sogar schon von einem Aushebeln der Tarifautonomie, da die Erhöhung einen beträchtlichen Druck auf die höherliegenden Lohngruppen ausübt. Mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht will man dies unterbinden.
Etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmer würden von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Jedoch steigen auch gleichzeitig die Sozialversicherungsabgaben wie beispielsweise Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. Nicht zu vergessen, die Steuerlast für alle Beschäftigten.
Laut dem Gesetzentwurf sollen etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmer von der Mindestlohnerhöhung profitieren. Doch mit dem massiven Anheben des Mindestlohns steigen auch die Sozialversicherungsabgaben für Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und für die Beschäftigten vor allem die Steuerlast.
Wer kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns bei Minijobs?
Alle geringfügig Beschäftigten erhalten seit dem 01.01.2015 den Mindestlohn. Ob auch jeder Minijobber den aktuellen Mindestlohn von 10,45 Euro brutto die Stunde erhält, wird von der Zollverwaltung kontrolliert. Zudem werden sie laut § 2 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz von folgenden Behörden unterstützt:
- Bundesagentur für Arbeit
- Träger der Unfallversicherungen
- Finanzbehörden
- Träger der Rentenversicherungen
Ihnen ist es erlaubt, sich Einblick in die Arbeitszeitnachweise, Arbeitsverträge und weitere Geschäftsunterlagen zu verschaffen. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Unterlagen vorzulegen.
Welche Bußgelder kann ich als Arbeitgeber bekommen, wenn ich die Zahlung des Mindestlohns nicht einhalte?
Mittlerweile dürfte jedem Arbeitgeber klar sein, dass der Mindestlohn auch für Minijobber gilt. Doch welche Konsequenzen erwarten Arbeitgeber, die diesen Mindestlohn nicht einhalten?
Gemäß § 21 MiLoG werden Unternehmen mit einem Bußgeld bestraft, die den Behörden nicht die notwendigen Unterlagen aushändigen, um die Überprüfung zur Zahlung des Mindestlohns kontrollieren zu können.
Arbeitgeber müssen somit mit Strafzahlungen rechnen, wenn:
- der Zugang zu den Geschäftsräumen oder dem Grundstück verweigert wird,
- bei einer bevorstehenden Überprüfung entweder nicht mitgewirkt oder diese komplett abgelehnt wird,
- die aufgezeichneten Arbeitszeiten falsch, unvollständig oder nicht im geforderten Zeitraum erstellt worden sind beziehungsweise diese auch nicht lange genug aufbewahrt wurden,
- die angeforderten Daten unvollständig, falsch, zu spät oder gar nicht weitergeleitet werden,
- der Mindestlohn nicht rechtzeitig oder nicht gezahlt wird.
Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Zuwiderhandlungen müssen Arbeitgeber teilweise mit Geldbußen in Höhe von 500.000 Euro rechnen.
Fazit: Der Minijob Mindestlohn
Sind Sie Arbeitgeber, empfiehlt sich eine kurzfristige Überprüfung der Arbeitsverträge Ihrer Minijobber. Alternativ können Sie für neue Minijobber auch unsere Arbeitsvertrag - Minijob Vorlage verwenden. Auch für diese Arbeitnehmer müssen Sie den Mindestlohn zahlen. Eventuell kann es auch sein, dass Sie die monatliche Arbeitsstundenzeit senken müssen, um die Lohngrenze für Minijobber (520 Euro pro Monat) einhalten zu können.
Häufig gestellte Fragen zum Mindestlohn beim Minijob
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Wie viel Stunden bei 520€?
Bei einem Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde können Sie im Rahmen eines 520-Euro-Minijobs maximal etwa 43,3 Stunden pro Monat arbeiten, um das Einkommenslimit von 520 Euro nicht zu überschreiten. Diese Berechnung ergibt sich einfach durch die Division von 520 Euro durch 12 Euro pro Stunde.
Was bedeutet 12 Euro Mindestlohn für Minijobber?
Erstens steigt dadurch natürlich der Stundenlohn für diese Gruppe von Arbeitnehmern. Zweitens reduziert sich die maximale Arbeitszeit, die man bei gleichbleibender Minijob-Grenze von 520 Euro monatlich arbeiten darf, auf etwa 43,3 Stunden pro Monat.