- Arbeitsrecht
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Öffentlich-Rechtliches Dienstverhältnis: Bedeutung & mehr!
- Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie Angestellte in der Privatwirtschaft, ergänzt durch den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT).
- Es gibt Sonderregelungen für Angestellte im öffentlichen Dienst, darunter Verfassungstreue, Wohlverhalten, Dienstverschwiegenheit und Regelungen zu Nebentätigkeiten.
- Beamte unterliegen zudem einem gesonderten Beamtenrecht, das unter anderem das Streikverbot und die Unkündbarkeit beinhaltet.
- Nach 15 Dienstjahren wird das Dienstverhältnis als unkündbar angesehen.
- Der öffentliche Dienst bietet soziale Sicherheit und ein sicheres Beschäftigungsverhältnis, allerdings oft mit geringerer Bezahlung als in der Privatwirtschaft.
In einer Zeit der globalen Unsicherheit und politischer Veränderung stellt sich für viele Menschen die Frage nach der Stabilität und Sicherheit ihrer beruflichen Laufbahn. In diesem Zusammenhang bietet der öffentliche Dienst eine attraktive Option, die ein hohes Maß an sozialer Sicherheit und Beständigkeit bietet. Doch was genau bedeutet es, im öffentlichen Dienst zu arbeiten und welche rechtlichen Bestimmungen gelten in diesem Bereich? In diesem Beitrag gehen wir auf die Besonderheiten des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst ein und beleuchten die Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten.
Angestellte im öffentlichen und privatrechtlichen Dienst
Männer und Frauen arbeiten im öffentlichen Dienst, insofern sie bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt sind. Als Arbeitgeber fallen hierunter etwa Bund, Länder, Gemeinden, Stiftungen, Anstalten und Körperschaften.
Grundsätzlich unterliegen Sie den gleichen rechtlichen Arbeitsbestimmungen, wie alle anderen abhängig Beschäftigten in privatrechtlichen Anstellungsverhältnissen.
So ergibt sich beispielsweise für alle Arbeitnehmer die Verpflichtung der Arbeitsleistung und für Arbeitgeber die Bestimmung der Entgeltzahlung. Durch Letzteres kann ein Arbeitgeber nicht einfach Lohn ohne Mitteilung zurückbehalten, was im Regelfall auch die Möglichkeit des Einklagens von Verzugszinsen mit sich bringt.
Eine Reduzierung des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts nach Abmahnung, ist nur zulässig, insofern zuvor eine Vertragsänderung stattgefunden hat. Auch gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu ordentlicher (§ 622 BGB) und außerordentlicher (§ 626 BGB) Kündigung gleichermaßen. Nach § 630 BGB hat der Arbeitgeber, unabhängig ob öffentlicher oder privater Natur, ein Arbeitszeugnis nach Beendigung auszustellen. Im Folgenden seien daher im Wesentlichen die Unterschiede porträtiert.
Besondere Kriterien für Angestellte des öffentlichen Dienstes
Der öffentliche Dienst besteht aus dem Personal von Beamten, Angestellten und Arbeitern. Angestellte des öffentlichen Dienstes stehen anders als Beamte in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Für sie gilt daher das gesetzliche Arbeitsrecht, das durch den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ergänzt wird. Die Bestimmungen für Arbeiter nach den Manteltarifverträgen (Bund: MTB, Länder: MTL) sind dabei nahezu deckungsgleich.
Konkret gelten folgende Sonderregelungen – in Abgrenzung zur Privatwirtschaft:
- Nach § 6 BAT hat der Angestellte seine Verfassungstreue, gewissenhafte Diensterfüllung und die Gesetzeswahrung zu geloben. Ein solches rechtsverbindliches Gelöbnis ist in der Privatwirtschaft nicht anzutreffen.
- Der Beschäftigte hat sich durch berufserforderliches Wohlverhalten auszuzeichnen (§ 8 BAT). Die Mitgliedschaft in Organisationen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterwandern, ist hierbei beispielsweise ausgeschlossen.
- Die Dienstverschwiegenheit wird in § 9 BAT thematisiert. Sie verlangt Geheimhaltung aufgrund einer dienstlichen oder gesetzlichen Anordnung.
- Belohnungen und Geschenke dürfen zur Abwendung von Bestechlichkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers angenommen werden (§ 10 BAT).
- Nebentätigkeiten müssen angezeigt, teilweise auch vor Aufnahme genehmigt werden (§ 11 BAT).
- Nach einer Beschäftigung von 15 Dienstjahren gilt in Anlehnung an beamtenrechtliche Vorstellungen das Dienstverhältnis als unkündbar (§ 53 Abs.3 BAT).
- Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung werden nach § 46 BAT gewährt.
- Reise- und Umzugskostenvergütung sind nach den §§ 42 - 44 BAT geregelt.
- In § 23a BAT wird der Bewährungsaufstieg geregelt, der für Beschäftigte nach einer Zeit der erfolgreichen Tätigkeit die Übernahme weiterer Verantwortung vorsieht.
Sonderfall Beamte
Für Beamte, die in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis stehen, greift ein gesondertes Beamtenrecht ein: für die Bundesbeamten ein Bundesbeamtengesetz und für Beschäftigte der Länder und Kommunen ein jeweiliges Landesbeamtengesetz. Diese sollen aufgrund der gesonderten hoheitsrechtlichen Befugnisse die Funktionalität des Staatsapparates gewährleisten. Dabei gestalten sich die meisten Bestimmungen ähnlich zum BAT, wie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, Amtsverschwiegenheit, Ablehnung der Annahme von Geschenken und Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten. Als besondere Regelung gelten aufgrund des Dienst- und Treueverhältnisses das Streikverbot und die Unkündbarkeit.
Vor- und Nachteile eines öffentlichen Dienstverhältnisses
Der Hauptnachteil des Staatsdienstes ist in der größtenteils geringeren Bezahlung zur Privatwirtschaft zu sehen. Dieses entsteht auch dadurch, dass die Anzahl der unteren Gehaltsgruppen vergleichsweise weitgefächert ist, während attraktivere Besoldungsstufen schwer zu erreichen sind.
Dafür bietet der öffentliche Dienst viel soziale Sicherheit, nämlich zuallererst durch ein sehr sicheres bzw. unkündbares Beschäftigungsverhältnis. Für Beamte gestaltet sich auch die Pension im Ruhestand als sehr attraktiv.
Fazit zum Thema öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
Arbeiten im öffentlichen Dienst bietet eine Reihe von Vorteilen, darunter soziale Sicherheit, ein sicheres bzw. unkündbares Beschäftigungsverhältnis und attraktive Pensionen für Beamte. Allerdings sind diese Vorteile oft mit einer geringeren Bezahlung im Vergleich zur Privatwirtschaft verbunden. Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst unterliegen jeweils speziellen rechtlichen Bestimmungen und Verpflichtungen. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu verstehen und sich über die spezifischen Rechte und Pflichten im Klaren zu sein, die mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst einhergehen.
Häufig gestellte Fragen zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Was heißt öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis?
Ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besteht, wenn eine Person im öffentlichen Dienst tätig ist, insbesondere als Beamter. Dabei steht sie in einem besonderen Rechtsverhältnis zum Staat oder zu einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung, und ist zur treuen Pflichterfüllung verpflichtet.
Wann besteht ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis?
Ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besteht, wenn eine Person bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, wie dem Bund, den Ländern, Gemeinden oder anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, angestellt ist und besondere Pflichten, wie die Verfassungstreue oder Dienstverschwiegenheit, erfüllt.
Welche Dienstverhältnisse gibt es im öffentlichen Dienst?
Dazu gehören vor allem das Beamtenverhältnis, das durch das Beamtenrecht geregelt ist und besondere Pflichten und Rechte wie die Unkündbarkeit und das Streikverbot enthält. Daneben gibt es das Angestelltenverhältnis, bei dem die Angestellten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen und dem allgemeinen Arbeitsrecht sowie dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) unterliegen. Ein besonderes Merkmal des BAT ist beispielsweise, dass das Dienstverhältnis nach 15 Dienstjahren als unkündbar gilt.