Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 27. Februar 2014 - 10:20
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte gerne gewusst wie ich eine Vollmacht innerhalb einer Erbengemeinschaft so aufsetze das der jenige nur das Bankkonto und vorhandene Zusatzsparkonten auflösen kann. Da ich nicht weiß wieviele Banken betroffen sind wie mache ich das am schlauesten damit derjenige nicht das als misstrauen versteht. Bin einfach nur vorsichtigt mit vollmachten aller art. Danke für eine hilfreiche Antwort. Der zubevollmächtigende ist Miterbe.