Haben Sie sich mit einer Privatperson oder einem Unternehmen auf ein Darlehen geeinigt, so ist es aus Gründen der Absicherung unbedingt angeraten, einen Darlehensvertrag aufzusetzen. Dieser kann sowohl zwischen Unternehmen als auch zwischen Privatpersonen zustande kommen. Worauf Sie dabei achten sollten und welche Arten des Darlehensvertrages es gibt, erfahren Sie nachfolgend. Des Weiteren stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster zur Verfügung.
Was ist ein Darlehensvertrag?
Bei einem Darlehensvertrag handelt es sich sozusagen um einen schuldrechtlichen Vertrag. Die Rechtsgrundlage hierzu findet sich in § 488 BGB. Definiert wird der Darlehensvertrag dahingehend, dass sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine entsprechende Summe bereitzustellen. Der Darlehensnehmer wiederum ist an die Rückzahlungsfrist inklusive Zahlung von Zinsen gebunden. Solch ein Vertrag kann entweder zwischen Banken oder auch Privatpersonen angefertigt werden. Wird ein Darlehensvertrag zwischen zwei Personen geschlossen, spricht man von einem Privatkredit.
Worin liegt der Unterschied zwischen Darlehen und Kredit?
Die meisten Menschen verwenden den Begriff „Darlehen“ synonym zu dem Begriff „Kredit“. Bei genauerem Lesen der §§ 488 bis 490 BGB wird jedoch ersichtlich, dass der Kredit ein Oberbegriff sämtlicher Geldanleihen widerspiegelt. Demnach handelt es sich bei einem Darlehen um eine Unterart des Kredits.
Mit den Jahren hat sich die Unterscheidung zwischen Darlehen und Kredit bezüglich der Laufzeit bemerkbar gemacht. Darlehen haben meist eine längere Laufzeit. Mit Sicherheit ist Ihnen der Begriff des Sofortkredits geläufig. Wie der Name schon verrät, handelt es sich hierbei um etwas Schnelles. In der Regel sind die Kreditbeträge bei einem Sofortkredit eher gering und auch die Laufzeit ist relativ kurz. Doch Sie brauchen keine Bedenken zu haben, denn in der Praxis besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen Kredit und Darlehen. Die Regelungen zum Darlehen im Bürgerlichen Gesetzbuch gelten genauso auch für den Kredit.
Welche Arten von Darlehensverträgen gibt es?
Insgesamt gibt es fünf verschiedene Arten von Darlehensverträgen. Nachfolgend sind diese kurz und prägnant erläutert.
Ratenlieferungsvertrag
Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hierbei um einen Kredit, der in Raten ausgezahlt wird. Die Gesamtsumme des Betrages sowie die jeweiligen Auszahlungszeitpunkte sind Ihnen vor Abschluss des Vertrages bekannt. Nehmen wir einmal an, Sie leihen sich 15.000 Euro und vereinbaren eine Rückzahlung von 18.000 Euro. Für die Rückzahlung vereinbaren Sie beispielsweise kleinere Beträge, die Sie über einen längeren Zeitraum verteilt zurückzahlen (36 Monate je 500 Euro) oder Sie vereinbaren einen kürzeren Zeitraum mit höheren Beträgen (18 Monate je 1.000 Euro monatlich). Die genaue Ratenhöhe wird individuell beim Darlehensvertrag festgelegt.
Verbraucherdarlehensvertrag
Dieser Vertrag ist auch als Verbraucherkredit bekannt, da er zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson geschlossen wird. Als Verbraucher genießen Sie hier einen besonderen Schutz des BGB, da man als Laie in diesem Gebiet meist unerfahren ist. Des Weiteren ist Voraussetzung, dass es sich um einen entgeltlichen Vertrag handeln muss. Hier gelangen Sie zu unserer privaten Darlehensvertrag Vorlage.
Unentgeltlicher Darlehensvertrag
Hierbei handelt es sich um eine besondere Art des Darlehensvertrages, da sich niemand auf eine Gegenleistung beruft und man deshalb auch nicht von einem gegenseitigen Vertrag spricht. Auf eine Sicherheit wird ebenfalls bei dieser Vertragsform verzichtet.
Zahlungsaufschub
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer zur Rückzahlung des Kredits einen Zeitaufschub. Dies bedeutet, dass der Darlehensnehmer aktuell nicht die Summe komplett oder in Raten zurückzahlen kann. Der Darlehensgeber kommt dem Darlehensnehmer somit entgegen, denn er könnte natürlich auch die sofortige Rückzahlung einfordern.
Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag
Diese Art des Vertrages ist dem Verbraucherdarlehensvertrag sehr ähnlich. Der größte Unterschied liegt darin, dass diese Verträge entweder durch eine Reallast, ein Grundpfandrecht oder durch ein Eigentumsrecht an Liegenschaften oder ähnliches zugunsten des Darlehensgebers zustande kommen.
Je nachdem, welche Art von Darlehen Sie präferieren, richtet sich danach dann die Anwendung der entsprechenden Vertragsform.
Was gehört alles in einen Darlehensvertrag?
Bei einem Darlehensvertrag wird festgehalten, dass sich der Darlehensgeber dazu verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer hingegen verpflichtet sich, diese Summe zuzüglich Zinsen zu einem vereinbarten Zeitpunkt wieder zurückzuzahlen.
Das hier bereitgestellte Muster enthält alle wichtigen Punkte, die in einem Darlehensvertrag vorkommen sollten. Das sind unter anderem:
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Dauer des Darlehens
Wichtig ist es, die genaue Laufzeit festzulegen. So weiß jede Partei Bescheid, wann das Darlehen wieder zurückgezahlt sein muss. Im Muster können Sie jedoch frei entscheiden, wie lange die Laufzeit sein soll.Sollte die Laufzeit nicht explizit im Vertrag geregelt sein, ist es in der Regel üblich, dass erst nach Kündigung des Darlehensvertrages der Geldbetrag zurückgezahlt wird. In § 488 Abs. 3 BGB ist festgelegt, dass die Kündigungsfrist drei Monate beträgt. Allerdings kann ein Vertrag auch kürzere Kündigungsfristen enthalten.
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Summe des Darlehens
Sie sollten unbedingt darauf achten, dass die Darlehenssumme genau festgelegt ist. So vermeiden Sie, dass es später zu einer eventuellen Nachforderung kommt. Zudem sollte genau durchdacht sein, wie hoch das Darlehen tatsächlich ausfallen soll. Bedenken Sie, dass ein niedrigeres Darlehen schneller wieder zurückgezahlt ist. -
Informationen zu Rückzahlungen
Sie sollten unbedingt festlegen, wie die Rückzahlung des Darlehens erfolgen soll. Entweder in monatlichen Raten oder mit einer Einmalzahlung. Empfohlen wird eine monatliche Rückzahlung. Hierbei sollte die Ratenanzahl und die Höhe der Ratenzahlung im Vertrag genau festgelegt sein. -
Verzug
Es ist ganz normal, dass in einem Vertrag Bestimmungen zu Verzugszinsen und dem Verzug selbst zu finden sind. Werden Ratenzahlungen erst zu spät vorgenommen, ist die Erhebung von Verzugszinsen begründet. Bemessen werden sie nach den allgemeinen Verzugsregelungen, wobei der jährliche, regelmäßige Zinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz entspricht (§ 288 Abs. 1 BGB). -
Zinsen
Natürlich sollten Sie auch festlegen, in welchem Rhythmus die Berechnung der Zinsen erfolgen soll und wann der Darlehensnehmer diese zahlt; entweder immer am Jahresende oder bei Tilgung des Kredits.
Vorsicht: Sie sollten unbedingt darauf achten, dass sich die vereinbarten Zinsen am Marktzins orientieren, sonst könnte das Finanzamt ganz schnell das Darlehen als Schenkung ansehen und somit würde noch zusätzlich eine Schenkungssteuer anfallen. -
Kündigung
Schon bevor der Darlehensvertrag unterschrieben wird, sollten Sie den genauen Zeitpunkt festlegen, wann das Darlehen zurückgezahlt sein muss. So wird verhindert, dass der Vertrag extra gekündigt werden muss. Wenn Sie keine Dauer festlegen, müssen Sie den Vertrag vor der Rückzahlung kündigen.Wenn sich ein Darlehensnehmer in Verzug befindet oder er die festgelegte Sicherheit nicht erbringen kann, kann der Darlehensgeber den Vertrag früher kündigen, und zwar aus wichtigem Grund.
Welche Unterlagen werden für einen Darlehensvertrag benötigt?
Es kann nicht genau gesagt, werden, wann welche Unterlagen benötigt werden. Dies hängt ganz von der persönlichen Situation und von der Kreditart ab. Angenommen, Sie benötigen ein Baudarlehen, dann werden unter anderem folgende Unterlagen erforderlich:
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Eventuell Nachweise über weitere Kredite
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Nachweise über Einkommen
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Kopie Personalausweis
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Unterlagen bezüglich der Immobilie wie beispielsweise Kaufvertragsentwurf, Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung
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Nachweis über Eigenkapital
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Oftmals Kontoauszugskopien der letzten vier Wochen
Es empfiehlt sich, schon recht frühzeitig mit Ihrem Finanzberater in Verbindung zu treten und ihm Ihren Finanzierungswunsch zu erläutern. Da die meisten Banken ganz unterschiedliche Dokumente anfordern, kann es von Vorteil sein, die benötigten Dokumente schon im Voraus zusammenzustellen.
Wie wird der Darlehensvertrag geschlossen?
Ein Darlehensvertrag zwischen Freunden oder Angehörigen ist schnell gemacht. Ist man sich erst einmal über die Rückzahlung und die Darlehenssumme einig, sind die Rahmenbedingungen schnell formuliert. Dann steht der zur Verfügungsstellung der Kreditsumme nichts mehr im Wege.
Anders verhält es sich bei Darlehensverträgen zwischen Banken und Privatleuten. Oftmals bedarf es hier mehrerer formaler Schritte, bis es überhaupt zur Auszahlung kommt.
Zunächst einmal müssen Sie als Darlehensnehmer eine Finanzierungsanfrage bei Ihrer Bank stellen. Hierzu benötigen Sie zahlreiche Unterlagen, wie weiter oben schon ausgeführt: Einkommensnachweise, Personalausweiskopie, Kontoauszüge etc. Liegt dies alles vor, wird die Anfrage vom Kreditgeber geprüft. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, wird dem Antrag stattgegeben. Somit kann der Darlehensvertrag von beiden Seiten unterschrieben werden (Darlehensabschluss). Nun prüft der Darlehensgeber, ob alle festgelegten Voraussetzungen zur Auszahlung gegeben sind und zahlt die Kreditsumme aus. Als nächster Schritt erfolgt dann die Tilgung des Kredits seitens des Darlehensnehmers.
Welche Pflichten ergeben sich aus einem Darlehensvertrag?
§ 488 BGB hält für beide Parteien einige Pflichten vor. § 488 Abs. 1 BGB beschäftigt sich damit, dass der Darlehensgeber sich verpflichtet, eine bestimmte Summe an den Darlehensnehmer auszuzahlen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Darlehensnehmer, diesen gewährten Betrag mit einem vereinbarten Zins bei Fälligkeit zurückzuzahlen.
Absatz 2 des Paragrafen 488 BGB beschäftigt sich lediglich mit der Vertragslaufzeit.
Entweder werden die Zinsen am Jahresende gezahlt oder am Ende der Laufzeit, sollte diese kürzer als ein Jahr sein. Zahlungen von Zinsen im Nachhinein sind nicht vorgesehen.
Absatz 3 liest sich dort schon etwas komplizierter. Haben Sie es versäumt, eine Vertragslaufzeit festzulegen, muss der Vertrag irgendwann gekündigt werden. Ist dies nicht der Fall, läuft der Vertrag unendlich weiter und das Darlehen kann nicht zurückgezahlt werden. Kündigen können sowohl Darlehensgeber als auch Darlehensnehmer. Die gesetzliche Kündigungsfrist beläuft sich dabei auf drei Monate. Sollte der Vertrag noch nicht lange genug laufen und fallen somit keine Zinsen an, kann der Vertrag auch durch Rückzahlung des Komplettbetrages beendet werden. Hierfür wird dann keine Kündigung erforderlich.
Fazit zur Verwendung der Darlehensvertrag Vorlage
Grundsätzlich ist der Spruch „Vertrag ist Vertrag“ gerade bei längeren Laufzeiten infrage zu stellen. Wenn Sie als Darlehensnehmer einen Vertrag abgeschlossen haben, der eine Sollzinsbindung von zehn Jahren oder noch mehr vorsieht, haben Sie gemäß § 489 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Mithilfe dieses Gesetzes haben Sie die Möglichkeit, noch zehn Jahre nach der Auszahlung innerhalb einer Frist von sechs Monaten ohne Gründe zu kündigen.
Infrage kommt diese Art der Kündigung jedoch nur, sobald der Darlehensnehmer über genügend Eigenkapital verfügt, um das Darlehen komplett zurückzuzahlen oder wenn er eine günstigere Anschlussfinanzierung erhält.