GbR Handelsregister : Ist eine Eintragung für die Personengesellschaft notwendig.

GbR Handelsregister: Ist ein Handelsregistereintrag notwendig für eine GbR?

Will man in Deutschland ein Unternehmen gründen, stehen einem gleich mehrere Gesellschaftsformen zur Verfügung. Ob die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die UG (haftungsbeschränkt), das Einzelunternehmen oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Jede dieser Unternehmensformen hat ihre Vor- und Nachteile. Außerdem müssen Gründer die verschiedenen Voraussetzungen beachten, die bei einer Unternehmensgründung jeweils erfüllt werden müssen. Eine wichtige Rolle spielt dabei häufig auch die Eintragung ins Handelsregister, die bei bestimmten Unternehmensgründungen zwingend erforderlich ist. Was es mit dem Handelsregister auf sich hat und ob die GbR-Gründung eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich macht, wird in diesem Beitrag erläutert.

Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört zu den Personengesellschaften und besteht aus mindestens 2 Personen, auch “Gesellschafter” genannt. Sofern sie am Rechtsverkehr aktiv teilnimmt (sog. Außengesellschaft) kommt ihr Rechtsfähigkeit zu, das heißt sie kann unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Um mehr über die GbR zu erfahren, lesen Sie unseren Artikel GbR Bedeutung: Was ist eine GbR?.

Die Gesellschafter können laut Recht keine Eintragung ins Handelsregister für das Gewerbe notwendig um das Unternehmen zu steuern.

Was ist das Handelsregister?

Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentlich geführtes Register, in dem alle Kaufleute und Handelsgesellschaften einer bestimmten geografischen Region eingetragen werden. Inhalt dessen sind dann jeweils der Unternehmensgegenstand, der Unternehmenssitz, die Namen der vertretungsberechtigten Personen und der Name des Firmeninhabers. Hierdurch soll insbesondere die Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr gewährleistet werden können: Da das Handelsregister öffentlich ist, es also von jedem interessierten Bürger eingesehen werden kann, ist es möglich, wichtige Informationen über die eingetragenen Kaufleute und Unternehmen zu erhalten. Dabei wird das Handelsregister von den örtlich zuständigen Amtsgerichten geführt, was gewährleistet, dass sich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Handelsregister verlassen werden kann.

Beispiel:

A ist großer Fan von gezeichneten Bildern der B-GmbH und möchte unbedingt eines hiervon erwerben. Auf Ebay stößt er auf den Verkäufer C, der ihm versichert, er sei der Geschäftsführer der B-GmbH und könne ihm ein solches Bild sogar noch etwas günstiger anbieten. A ist skeptisch und schaut im Handelsregister nach, ob C tatsächlich Geschäftsführer der B-GmbH ist. Schnell erkennt er, dass nicht C, sondern D Geschäftsführer der B-GmbH ist und kauft dem Betrüger C daher kein Bild ab.

Wann ist ein Handelsregistereintrag notwendig?

Eine Eintragung ins Handelsregister muss für Kaufleute und Handelsgesellschaften zwingend erfolgen, Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen.

1.Kaufleute

Unter Kaufleute fallen solche Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben, § 1 HGB. Ein solches Handelsgewerbe liegt dann vor, wenn der Gewerbebetrieb einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Nicht entscheidend ist, ob der Gewerbetreibende tatsächlich einen solchen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb führt, sondern allein ob dieser erforderlich wäre. Einfach ausgedrückt kommt es darauf an, wie umfangreich und komplex sich der Geschäftsbetrieb gestaltet. Anhaltspunkte geben dabei Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Vielzahl der Produkte, Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge oder die Höhe des eingesetzten Kapitals.

Beispiele:

A betreibt ein kleines Kiosk in Heidelberg, in dem er Zigaretten, Alkohol und Süßigkeiten verkauft. Er hat einen Angestellten und erzielt einen Jahresumsatz von 25.000 Euro. In dieser Situation ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb nicht erforderlich

B ist Bauträger und baut Mehrfamilienhäuser auf bis zu 15 Grundstücken im Rhein-Main-Gebiet gleichzeitig. Er verfügt über 40 Angestellte und erzielt damit einen Jahresumsatz von 1,5 Millionen Euro. Anders als im ersten Beispiel stellt sich der Gewerbebetrieb des B so komplex und umfangreich dar, dass eine professionelle, kaufmännische Buchführung erforderlich ist, er also als Kaufmann anzusehen ist und daher ins Handelsregister einzutragen ist.

2.Handelsgesellschaften

Zu den Handelsgesellschaften zählen die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Ist für die GbR ein Eintrag in das Handelsregister notwendig?

Nein, die GbR muss und kann sogar gar nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Falls die Gründer dennoch unbedingt eine Eintragung im Handelsregister anstreben, sollte also eine andere Rechtsform gewählt werden. Eine Eintragung ins Handelsregister ist auch dann erforderlich, wenn die Geschäftstätigkeit der GbR wächst und nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (siehe oben). In dieser Situation wird die GbR zu einer OHG.

Wir hoffen wir konnten die Suche nach den Fragen und dem Suchbegriff bezüglich des GbR Handelsregister beantworten.

Fazit: GbR & Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentlich geführtes Register, dass für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im geschäftlichen Verkehr sorgt. Eine Eintragung ins Handelsregister ist bei der Gründung einer GbR weder nötig noch möglich, was sich aber mit steigendem Umsatz, einer höheren Mitarbeiteranzahl und der Komplexität des Geschäftsbetriebes ändern kann.

Über den Autor: Jakobs Leben ist das Recht. Sein erstes Staatsexamen hat er bereits im Juli 2020 mit Prädikat absolviert. Neben diversen Praktika, inklusive am Landgericht Frankfurt am Main, berichtet er regelmäßig bei JuraRat über Themen diverser Rechtsgebiete.

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