Zahlungserinnerung Miete Frist: Wann Erinnerung/Mahnung schicken?

Schnell kann es mit den neuen Mietern zu Probleme kommen. Immer häufiger berichten Vermieter über Zahlungsausfälle seitens der Vermieter.

Doch wie ist die richtige Vorgehensweise wenn keine Miete bezahlt wird?

Wir haben uns die Sachlage genauer angeschaut.

Was ist zu tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?

Grundsätzlich muss der Vermieter seinen Mietern keine Zahlungserinnerung noch eine Mahnung schicken.

Da im Rahmen des Mietvertrages von Anfang vereinbart ist, wann die Miete überwiesen werden soll, ist damit auch eine konkrete Zeitangabe benannt.

Mahnungen sind lediglich dazu da, um den Zahlungsverzug zu kennzeichnen.

Der Mieter gerät jedoch auch ohne eine Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er wie vereinbart seine Miete nicht pünktlich zahlt.

Ab wann sollte die Zahlungserinnerung erfolgen?

Die Rechtsprechung besagt, dass die Vermieter dazu angehalten sind, erst eine Zahlungserinnerung seinen Mietern zu verfassen und dann höchstens zwei Mahnung.

Die Zeitspanne zwischen der ersten und der zweiten Mahnung soll ungefähr zehn bis vierzehn Tage betragen.

In der zweiten Mahnung kann dann auch Mahngebühren verlangt werden.

Üblich ist es, dass die Zahlungserinnerung höflich und ohne Vorwürfe formuliert ist und den Mieter lediglich darauf hinweist, dass die Miete noch nicht überwiesen wurde.
Das geschieht etwa drei Tage nach dem “eigentlichen Eingang der Miete” beim Vermieter.

Wann sollte die erste Mahnung abgeschickt werden?

Die Zahlung der Miete sollte bis zum dritten Werktag eines Monats bei dem Vermieter eingehen.
Falls eine Woche später die Miete nach wie vor nicht eingegangen ist, sollten Sie eine Zahlungserinnerung verfassen.
Falls eine weitere Woche später das Geld nach wie vor fehlt sollte dann die 1. Mahnung verfasst werden.
Nach zehn bis vierzehn Tagen etwa die 2. Mahnung mit den Mahngebühren.

Wie lange darf die Miete sich verspäten?

Die Miete muss zum dritten Werktag eines Monats bei dem Vermieter auf dem Konto ankommen.
Falls das nicht geschieht, muss mit einer Zahlungserinnerung oder Mahnung gerechnet werden.

Wie schreibe ich eine Mahnung bei Mietrückstand?

Eine Mahnung sollte die persönliche Daten des Mieters, Angaben über das Mietobjekt, Angaben über die Höhe der offenen Forderungen und den jeweiligen Zeitraum der offenen Miete.
Am besten schicken Sie die Mahnung per Post (Einschreiben) oder ggf. per E-Mail an den Mieter, um einen Nachweis der Zustellung zu haben.

Was tun wenn Miete regelmässig zu spät?

Wenn trotz mehrfacher Verwarnungen die Miete nicht regelmäßig eingeht, sind Sie als Vermieter in der Lage den Mieter wegen Zahlungsverzug zu kündigen.

Um eine laut § 543 Absatz 2 Nr. 3 BGB außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund aussprechen zu können, muss über zwei Monate hinweg die Miete teilweise oder nur ein Teil der Miete bezahlt worden sein.

Wie hoch darf der Mietrückstand sein?

Der Mietrückstand darf maximal der Summe von zwei Monatsmieten entsprechen.
Falls das der Fall ist, können Sie als Mieter auf Grundlage einer fristlosen Kündigung aus der Wohnung geschmissen werden.

Was passiert wenn die Miete nicht pünktlich gezahlt wird?

Falls die Miete zum Ersten mal nicht bezahlt wird so ist das nicht weiter schlimm. Denn der Vermieter kann dem Mieter eine Zahlungserinnerung oder Mahnung zukommen lassen.
Falls der Mieter trotz der Aufforderung über Monate hinweg die Miete garnicht oder nur teilweise erhält so ist er rechtlich in der Lage eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug auszustellen.
In den meisten Fällen resultiert das in einer Räumungsklage. Ab dem Zeitpunkt der Räumungsklage hat der Mieter noch eine Chance innerhalb von zwei Monaten seine offenen Forderungen zu begleichen.
Falls das geschieht, ist die Räumungsklage unwirksam.

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