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Pauschalsteuer Minijob: Pauschalversteuerung, Höhe & mehr!

Pauschalsteuer Minijob: In diesem Artikel lernen Sie alles über das Thema Steuern & Steuererstattung einer geringfügigen Beschäftigung.
In Kürze:
  • Minijobs werden in der Regel vom Arbeitgeber mit einem Pauschalsteuersatz von 2 % versteuert.
  • Die Pauschalsteuer berücksichtigt nicht die individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse und wird oft zur Vereinfachung verwendet.
  • Minijobber können sich alternativ "normal" besteuern lassen, was insbesondere bei weiteren Einkünften wie Zinseinkünften Vorteile bieten kann.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, die Pauschalsteuer an die Minijob-Zentrale abzuführen, unabhängig davon, wer die Steuer wirtschaftlich trägt.
  • Die Pauschalversteuerung kann nur gewählt werden, wenn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge für den Minijob zahlt.

In der Regel wird der Minijob vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Dies erfolgt mit einem Satz von 2 %, wobei dies bei einem vollen 520-Euro-Job 10,40 Euro ausmachen würde. Dies übernimmt im Regelfall Ihr Arbeitgeber. Insbesondere für Minijobber, die kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis haben, ist diese Anwendung außerordentlich günstig. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über das Thema Pauschalsteuer & Minijob.

Was ist Pauschalversteuerung?

Die Pauschalsteuer (§§ 40 ff. EStG) – auch Kopfsteuer genannt – ist für jeden Bürger gleich. Jeder zahlt den gleichen Steuerbetrag. Eine Pauschalsteuer richtet sich nach äußeren Merkmalen des Steuerpflichtigen, wie beispielsweise dem Wohnort oder der Bürgereigenschaft. Die individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse eines jeden bleiben hierbei unbeachtet. Demnach orientiert sich eine Pauschalversteuerung nicht an dem Prinzip der steuerlichen Leistungsfähigkeit. Meistens wird sie der Einfachheit halber angewendet, um einen administrativen Aufwand der Steuerberechnung zu vermeiden und dass die Einziehungen nicht größer sind, als die Steuereinnahmen selbst.

Der Arbeitslohn der 450-Euro Minijobs müssen dank der Pauschalsteuer nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie kann der Minijob noch versteuert werden?

Doch anstatt der Pauschale können Sie als Arbeitnehmer auch eine ganz normale Besteuerung Ihres Minijobs wählen. So spart sich der Arbeitgeber bis zu 108 Euro im Jahr. Dabei sollten die Folgen für Arbeitnehmer im Blick behalten werden. Wenn Sie die „normale“ Besteuerung im Minijob wählen, dann werden Sie nach den Merkmalen auf der elektronischen Steuerkarte besteuert.

Was zunächst aber erst einmal nach einem Nachteil klingt, entpuppt sich im Nachhinein jedoch als Vorteil. Wenn Sie sich „normal“ besteuern lassen, können Sie den Werbungskostenfreibetrag geltend machen, der aktuell bei 1.200 Euro im Jahr liegt (vgl. § 9a EStG). Dies wirkt sich insbesondere beim Wohngeld und bei der Minijob Krankenversicherung positiv aus.

Beispiel

Nehmen wir einmal an, eine Ehefrau hat als Zweitverdienerin einen 520-Euro-Job. Sie hat sonst keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, sodass ihr der Job in Bezug auf die Krankenversicherung nicht schadet. Sie kann sich über ihren gesetzlich versicherten Ehepartner mitversichern lassen.

Spinnen wir das Beispiel einmal weiter: Angenommen, die Ehefrau hat noch Zinseinkünfte in Höhe von 2.400 Euro im Jahr. Derzeit liegt der Sparer-Pauschbetrag für Ehepaare bei 1.602 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG). Demnach bleiben von 798 Euro an zu versteuernden Zinseinkünften übrig. In diesem Moment entfällt der Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung und die Ehefrau muss sich deshalb freiwillig kranken- und pflegeversichern. Hierfür würden rund 160 Euro im Monat anfallen.

Verzichtet sie jedoch auf die Pauschalversteuerung im Minijob, sieht es wieder anders aus. Geht es um die kostenlose Familienversicherung, so steht Minijobbern ein „steuerliches Gesamteinkommen“ von 520 Euro im Monat zu. Ohne Minijob (was ist ein Minijob eigentlich?) wären es 395 Euro. Hiermit sind Bruttoeinkünfte nach Abzug von Werbungskosten gemeint. Da die Minijobberin als Arbeitnehmerin einen pauschalen Werbungskostenfreibetrag in Höhe von 1.200 Euro im Jahr hat, vermindert sich dadurch – nach den Berechnungsregeln der Krankenkassen – das monatliche Arbeitsentgelt um 83,33 Euro.

Somit betragen die anrechenbaren Einkünfte nur noch 366,67 Euro und sie hat noch Luft nach oben – zum Beispiel für Zinsen. In unserem Beispiel belaufen sich die monatlichen Zinseinkünfte auf 66,50 Euro (798 : 12). Damit liegt sie unterhalb der Grenze des Erlaubten. Da sie sich gegen eine Pauschalbesteuerung im Minijob entschieden hat, rettet dies ihren Anspruch auf die gesetzliche Krankenkasse zum Nulltarif. Auch bei Minijobbern mit Wohngeld läuft das ähnlich. Wenn sie auf die Pauschalversteuerung im Minijob verzichten, kann ihnen das bis zu 40 Euro mehr Wohngeld einfahren.

Beim Nebenjob bzw. 450-Euro Minijob wird das Einkommen direkt vom Arbeitgeber versteuert.

Wer zahlt die Pauschalsteuer?

Normalerweise zahlen Arbeitgeber die Pauschalsteuer. Sie können aber auch, sofern Sie einen Bruttolohn vereinbart haben, die Pauschalsteuer vom Verdienst abziehen lassen (§ 40 Abs. 3 EStG). Im Fachjargon wird dabei von einem Abwälzen der Steuer gesprochen.

Gemäß Einkommensteuergesetz ist der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle der Steuerschuldner (§ 38 AO in Verbindung mit § 41a EStG). Somit ist er auch verpflichtet, die Steuer an die Minijob-Zentrale abzuführen. Dabei kommt es nicht darauf an, wer letztlich die Pauschalsteuer wirtschaftlich trägt.

Wichtig

Auch wenn Sie als Arbeitgeber die Pauschalsteuer vom Gehalt Ihres Minijobbers einbehalten, richtet sich die Abgabe der Steuern stets nach der Höhe des beitragspflichtigen Bruttoverdienstes (ohne Abzug der einheitlichen Pauschalsteuer).

Wie funktioniert die Pauschalversteuerung?

Sind Sie gewerblicher Arbeitgeber, so melden Sie die Pauschalsteuer Ihres Minijobbers per Beitragsnachweis monatlich an die Minijob-Zentrale. Ihre Zahlung erfolgt ebenfalls monatlich entweder per Lastschriftverfahren oder Überweisung.

Wichtig

Die einheitliche Pauschalsteuer kann nur gewählt werden, wenn Sie als Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge für den Minijob zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Arbeitnehmer für diesen Job auch noch einen eigenen Rentenbeitrag zahlt.

Zusammenfassung zum Thema Pauschalversteuerung beim Minijob

Fazit: Pauschalsteuer Minijob

Wenn Sie als Arbeitnehmer nur sehr geringe oder keine Pauschalsteuern und keine Sozialabgaben zahlen, ist für Sie der Minijob auf finanzieller Ebene deutlich interessanter, als ein Midijob oder größere Teilzeiteinheiten.

Häufig gestellte Fragen rund um die Pauschalversteuerung beim Minijob

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wird mein Minijob pauschal versteuert?

Als Arbeitgeber können Sie mit einem einheitlichen Pauschalsteuersatz in Höhe von 2 % die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt erheben. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie für den geringfügig Beschäftigten auch Beiträge zur Rentenversicherung entrichten (§ 40a Abs. 2 EstG).

Wann 2 % Pauschalsteuer?

Die 2 % Pauschalsteuer wird dann erhoben, wenn der Minijobber Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, in denen der Eigenanteil des Arbeitnehmers enthalten ist.

Was zahlt der Arbeitgeber bei 520-Euro-Job?

Im gewerblichen Bereich belaufen sich die Abgaben auf höchstens 31,28 %. Der Minijobber zahlt lediglich 3,6 % zur Rentenversicherung von seinem Gehalt.

Wer zahlt bei Minijob die Sozialabgaben?

Da die Einkommenshöhe relativ gering ist, müssen die Minijobber keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Dies wird vom Arbeitgeber übernommen.