- Firmengründung
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Einzelunternehmen Haftung: Privatvermögen, Höhe & Haftender
- Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, die von einer natürlichen Person betrieben und gegründet wird.
- Der Einzelunternehmer haftet unmittelbar und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten seines Unternehmens, einschließlich seines privaten Vermögens.
- Ein Schutz gegen die Haftung bis ins Privatvermögen kann grundsätzlich durch die Übertragung von Vermögensgegenständen, die Gründung einer Gesellschaft oder den Abschluss einer Versicherung erreicht werden.
- Es ist ratsam, vor der Gründung eines Einzelunternehmens sich professionellen Rat einzuholen, um das Risiko der persönlichen Haftung gründlich zu beleuchten.
Einzelunternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass der Inhaber des Unternehmens in der Regel allein in seiner Firma ist. Es gibt demnach keine Partner, um gemeinsam Entscheidungen zu treffen, Gewinne oder Verluste zu teilen und generell das Unternehmen zu führen. Die Einzelunternehmung ist keine juristische, sondern eine reine Personengesellschaft. Auch die Rechtsfähigkeit orientiert sich daran. Entsprechend sieht es auch bei der Haftung aus: Der Einzelunternehmer als natürliche Person trägt das alleinige Risiko. Da es im Grunde kein großes Firmenkapital gibt, haftet er bis in sein Privatvermögen hinein.
Was ist ein Einzelunternehmen und was macht es aus?
Häufig bewegt sich die Rechtsform Einzelunternehmen zumindest zu Beginn im Bereich der Kleinunternehmer. Hat ein Unternehmer beim Finanzamt den Status als Kleinunternehmen angegeben, ist die Zahlung der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer für ihn vereinfacht. Er bekommt bei Einkäufen keine Vorsteuer erstattet und muss in seinen Rechnungen keine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ausweisen. Die Rechnung muss den Zusatz „Kleinunternehmer nach §19 UStG“ enthalten. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr nicht höher aus 50.000 Euro sein wird. Hintergrund ist eine Erleichterung im Steuerprozess, um Verwaltungsaufwand zu sparen.
Einzelunternehmen oder Freiberufler?
Eine Person, die eine Geschäftstätigkeit aufnimmt und ein Gewerbe anmeldet, ist Einzelunternehmer. Ein Gewerbe ist im klassischen Sinne eine Tätigkeit zum Beispiel im Handel, in der industriellen Fertigung, im Handwerk oder als Dienstleister handwerklicher Tätigkeiten.
Freiberufler wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Journalisten oder Landwirte sind kein Gewerbebetrieb im klassischen Sinne. Sie erbringen Dienstleistungen der gehobenen Art und haben in der Regel eine gewisse berufliche Qualifikation; ihre Arbeit steht im Interesse der Allgemeinheit.
Gesetzliche Grundlage der Einzelunternehmer
Einzelunternehmer unterliegen nicht dem strengen Handelsrecht, sondern den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sobald zusätzlich zum Gründer / Inhaber eine oder mehrere Personen im Unternehmen aktiv sind, ist die Eigenschaft des Einzelunternehmens nicht mehr gegeben. Es handelt sich dann um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Da es sich trotzdem nach wie vor um einen Zusammenschluss natürlicher Personen handelt, greifen weiterhin die Regelungen des (BGB) und nicht die strengen Regularien des Handelsgesetzbuches (HGB).
Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft?
Kapitalgesellschaften stehen durch ihre Rechtsform im klaren Gegensatz zu Einzelunternehmen. Sie haften in der Regel mit ihrem Betriebsvermögen und können die Haftung auf dieses beschränken. Aufgrund ihrer Rechtsform werden sie automatisch als Gewerbe eingestuft.
Das Einzelunternehmen: beliebte Rechtsform für Einsteiger
Die Einzelunternehmung bietet sich bei Existenzgründung an. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unbürokratisch und einfach, auch ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Durch die Kleinunternehmerregelung ist die Rechnungsstellung vereinfacht. Ist nicht viel Geld im Unternehmen und werden keine Waren oder Anlagevermögensgegenstände eingesetzt, ist die Einzelunternehmung in allen Aspekten recht unkritisch. Schwierig wird es, wenn Vermögen angesammelt wird und das Unternehmen wächst – eine Haftung bis ins Privatvermögen kann in solchen Fällen sehr schmerzhaft sein. Allerdings ist der Einzelunternehmer häufig dann auch nicht mehr allein, sondern hat weitere Gesellschafter aufgenommen. Eine Umfirmierung ist ab einer gewissen Unternehmensgröße ratsam. Mehr über die Gründung eines Einzelunternehmens erfahren.
Was bedeutet Haftung?
Wer haftet, muss für etwas geradestehen. Im betrieblichen Umfeld geht es in der Regel dabei um nicht beglichene Rechnungen, sogenannte Verbindlichkeiten. Jeder Handwerker, Händler oder Dienstleister wird dafür sorgen, dass das Geld, das ihm für seine Arbeit, sein Produkt oder seine Dienstleistung zusteht, auch auf seinem Konto eingeht. Ist das nicht der Fall, wird er entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Gläubiger wird nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten – vom Mahnbescheid bis hin zur Pfändung.
Er kann mit seiner Forderung in vorhandene Vermögenswerte vollstrecken, sofern er – wie es bei einer Pfändung der Fall ist – einen rechtskräftigen Titel hat, also den gerichtlichen Nachweis der Gültigkeit seiner Forderung. Spätestens dann geht es beim Einzelunternehmer an die Substanz, denn er oder sie muss als natürliche Person für den entstandenen Schaden aufkommen.
Wann haftet man als Einzelunternehmer?
Bei allen vertraglichen Pflichtverletzungen aus Rechtsgeschäften steht den Gläubigern, die übrigens auch Mitarbeiter sein können, Schadensersatz zu. Ist das Geschäftskonto nicht ausreichend gedeckt, wird das private Vermögen geprüft. Stellt sich eine generelle Zahlungsunfähigkeit heraus, bleibt nur der Weg in die Insolvenz. Kann der Einzelunternehmer beweisen, dass die Forderungen nicht rechtmäßig sind, hat er die Möglichkeit, die Haftung abzuweisen.
Als Privatvermögen zählen neben Konten mit Geld und Wertpapieren, Pkws und alle bewegliche Gegenstände aus dem privaten Umfeld. Auch Immobilien und bislang nicht beglichene Forderungen gegen Dritte sind als Privatvermögen anzusehen.
Wie haftet ein Einzelunternehmer für die Schulden des Unternehmens?
In der Einzelunternehmung gibt es meistens kein Gesellschaftsvermögen. Trotzdem hat der Unternehmer für durch ihn entstandenen Schaden geradezustehen. Er haftet unmittelbar. Das bedeutet, dass er die Schulden nicht an einen Partner oder eine andere Person abwälzen kann. Er haftet zudem unbeschränkt: Das gesamte Vermögen inklusive aller privat vorhandenen Gelder und Vermögensgegenstände wird gegenüber Dritten einbezogen.
Wie schützt sich ein Einzelunternehmer gegen die durchgreifende Haftung?
Ein Schutz gegen die Haftung bis ins Privatvermögen ist im Grunde nur durch die Übertragung von Vermögensgegenständen möglich. Ein Einzelunternehmer kann Pkws, Immobilien oder andere Anlagegegenstände auf Familienmitglieder oder andere Vertrauenspersonen übertragen. Auf der sicheren Seite ist der Unternehmer jedoch damit nicht: Eine Anfechtung der Übertragung ist durchaus möglich. Schutz vor Haftung kann der Einzelunternehmer natürlich erlangen, indem er eine Gesellschaft gründet und dieser Vermögen und bestenfalls auch die Haftung überträgt. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen oder mit den Kunden eine gültige Regelung zu treffen, die im Haftungsfalle Bestand hat.
Fazit: Einzelunternehmen Haftung
Die einfachen Regularien für die Gründung sind reizvoll: keine langen Prozesse, keine teuren Gründungskosten. Dennoch: Wurde das Unternehmen vor dem Hintergrund der Gewinnerzielungsabsicht gegründet, ist davon auszugehen, dass früher oder später größere Beträge im Betrieb vorhanden sind. Die Geschäftstätigkeit bringt mit sich, dass Rechtsgeschäfte geschlossen werden. Das Risiko, das die Haftung bis ins Privatvermögen mit sich bringt, sollte deshalb gründlich beleuchtet werden. Manchmal ist ein „Schnellschuss“ eben doch nicht die richtige Lösung. Durch die breite Auswahl an Rechtsformen (mehr über das Thema Rechts- und Unternehmensformen) im deutschen Raum ist es sinnvoll, sich für das Unternehmen durch einen Experten beraten zu lassen, um mögliche Fragen im Detail zu behandeln. Denn die persönliche Haftung ist in den meisten Fällen nicht gewünscht.
Häufig gestellte Fragen rund um die Haftung als Einzelunternehmer
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
In welchem Umfang haftet ein Einzelunternehmer?
Ein Einzelunternehmer haftet in vollem Umfang für alle Verbindlichkeiten seines Unternehmens. Diese Haftung erstreckt sich nicht nur auf das Betriebsvermögen, sondern auch auf das private Vermögen des Einzelunternehmers. Dies bedeutet, dass im Falle von Schulden des Unternehmens, der Einzelunternehmer mit seinem gesamten Vermögen, einschließlich Konten, Immobilien und anderen Vermögensgegenständen, haftet.
Ist die Haftung eines Einzelunternehmens beschränkt?
Nein, die Haftung eines Einzelunternehmens ist nicht beschränkt. Im Gegensatz zu einigen anderen Rechtsformen, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist, haftet der Einzelunternehmer mit seinem gesamten Vermögen.
Wer haftet mit seinem Privatvermögen?
Der Inhaber des Einzelunternehmens, also der Einzelunternehmer selbst, haftet mit seinem Privatvermögen. Dies bedeutet, dass im Falle von Schulden des Unternehmens nicht nur das Geschäftsvermögen, sondern auch das private Vermögen des Einzelunternehmers zur Begleichung der Schulden herangezogen werden kann.