Kündigung in der Probezeit: Word- und PDF-Muster
Wie heißt es so schön? Jeder Topf findet seinen passenden Deckel – doch das kann manchmal auch etwas dauern. Genauso verhält es sich im Arbeitsverhältnis. Nicht immer erhalten Arbeitgeber ihre Wunschmitarbeiter.
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Natürlich werden vorab Kennenlerngespräche geführt und Wünsche abgeklärt. Dennoch kann es schlussendlich dazu kommen, dass es am Ende doch nicht so gut passt. Genau hierfür ist die Probezeit gedacht. Während dieser Zeit kann ohne Probleme mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, und zwar von beiden Seiten. Aber ist hier „alles“ erlaubt? Nein, es gibt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Auflagen, die beachtet werden müssen. Alle Einzelheiten können Sie diesem Beitrag zum Thema Kündigung während der Probezeit Muster entnehmen.
Wie ist die Kündigungsfrist während der Probezeit?
In § 622 Abs. 3 BGB ist verankert, dass die Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen beträgt. Die Probezeit darf jedoch längstens sechs Monate betragen. Nach dieser Zeit geht das Arbeitsverhältnis in ein reguläres Festanstellungsverhältnis über. Dann besteht meistens die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen, es sei denn, im Arbeitsvertrag werden andere Fristen festgelegt. Normalerweise werden die Kündigungsfristen länger, je länger ein Angestelltenverhältnis besteht. Hier gelangen Sie zu unserem Arbeitsvertrag Muster.
Gibt es abweichende Kündigungsfristen in der Probezeit?
Längere Kündigungsfristen als die im BGB genannten zwei Wochen sind normalerweise nicht vorgesehen. Eine einzige Ausnahme besteht nur dann, wenn von vornherein gar keine Probezeit vereinbart wurde.
Kürzere Kündigungsfristen können jedoch auch im Rahmen von Tarifverträgen vereinbart werden. Beispielsweise bei kurzzeitigen Aushilfsverträgen (höchstens drei Monate Beschäftigungszeitraum) ist das der Fall. Bei diesen fällt der angestrebte Beschäftigungszeitraum sowie schon kurz aus. Deshalb wird auch im Rahmen des Tarifvertrags die Kündigungsfrist verhältnismäßig gekürzt.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Was passiert eigentlich in dem Fall, wenn der Arbeitnehmer sich während der Probezeit noch nicht ganz bewährt hat, der Arbeitgeber auch nicht wirklich die Kündigung aussprechen möchte? Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber seinem Angestellten noch eine zweite Chance geben möchte? Rechtlich gesehen ist eine Verlängerung der Probezeit nicht zulässig.
In nur sehr wenigen Fällen hat das Bundesarbeitsgericht einer Verlängerung der Probezeit zugesagt. In einem Fall beispielsweise hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer weit nach der Probezeit einen Aufhebungsvertrag geschlossen, in diesem die Probezeit rückwirkend verlängert und dann beendet wurde. Prinzipiell wird es jedoch so bleiben, dass eine grundsätzliche Verlängerung der Probezeit nicht zulässig ist.
Wie kündige ich korrekt in der Probezeit?
Wahrscheinlich geht die Kündigung während der Probezeit leichter von der Hand, als wenn Sie schon jahrelang in einem Unternehmen angestellt waren. Trotzdem müssen Sie formale Standards wahren.
Eine Kündigung mittels WhatsApp-Nachricht oder E-Mail ist niemals wirksam. Die Kündigung muss als Brief verfasst, persönlich unterzeichnet und korrekt adressiert sein. Zudem muss die Kündigung das Datum enthalten, zu dem Sie kündigen möchten.
Ihr Arbeitgeber sollte die Kündigung außerdem auch pünktlich erhalten. Die Kündigungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Zustellung Ihrer Kündigung erfolgt ist. Dabei ist es unerheblich, welches Datum Sie auf dem Kündigungsschreiben angegeben haben. Damit Sie einen Nachweis über den Erhalt der Kündigung haben, sollten Sie diese immer entweder per Einschreiben versenden oder die Kündigung Ihrem Chef persönlich übergeben in Anwesenheit von Zeugen. Hier finden Sie ein kostenloses Muster-Kündigungsschreiben. In unserem großen Ratgeber zum Thema Kündigung in der Probezeit finden Sie weitere, hilfreiche Informationen!
Was muss der Arbeitgeber beachten?
Möchte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Probezeit kündigen, muss die Kündigung nicht begründet werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Kündigung noch während der Probezeit zugestellt wird.
Wurde mit dem Arbeitnehmer eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart, ist danach auch die Wartezeit verstrichen. Danach tritt der Kündigungsschutz in Kraft und der Arbeitgeber kann nur noch aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen eine Kündigung aussprechen.
Auch wenn die Kündigung noch am letzten Tag der Probezeit zugestellt wird, muss der Arbeitnehmer noch in der vereinbarten Probezeit-Kündigungsfrist weiterbeschäftigt werden und zudem auch das Gehalt gezahlt werden. Funktioniert die Zusammenarbeit überhaupt nicht mit Ihrem Arbeitnehmer, können Sie ihn auch für diese Zeit bezahlt freistellen. Alternativ können Sie das Arbeitsverhältnis auch mit einem Aufhebungsvertrag sofort beenden. Dazu muss der Arbeitnehmer jedoch zustimmen.
Innerhalb der Probezeit sind auch fristlose Kündigungen möglich, wenn wichtige Gründe vorgewiesen werden können. Gründe können beispielsweise Beleidigungen, Diebstahl oder auch die unerlaubte Weitergabe von internen Firmengeheimnissen sein. Vorher müssen Sie als Arbeitgeber jedoch den Arbeitnehmer offiziell abmahnen.
Bei Kündigungen in der Probezeit müssen genauso die Formalien einer ordentlichen Kündigung eingehalten werden wie bei regulären Arbeitsverhältnissen. Das Kündigungsschreiben muss zudem korrekt und schriftlich verfasst sein. Ist in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser zunächst gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG angehört werden. Ansonsten wäre eine Kündigung nicht wirksam.
Hier erhalten Sie weitere relevante Informationen zum Thema: Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?
Wenn ich während der Probezeit gekündigt werde, muss ich dann noch weiterarbeiten?
Die Pflicht zur Weiterbeschäftigung wird durch eine Kündigung in der Probezeit nicht ausgehebelt. Auch wenn Sie als Arbeitnehmer feststellen, dass dieser Job so rein gar nichts für Sie ist, können Sie nicht einfach von heute auf morgen kündigen und nicht mehr zur Arbeit gehen. Sie sind verpflichtet, noch bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzuarbeiten.
Übrigens gilt dasselbe auch für den Arbeitgeber. Wenn Sie von ihm die Kündigung während der Probezeit überreicht bekommen, muss er Sie noch bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterarbeiten lassen und auch das entsprechende Gehalt entrichten. Um vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis herauszukommen, bleibt nur die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages, dem Sie als Arbeitnehmer jedoch zustimmen müssen.
Sind in Ihrem Arbeitsvertrag keine Angaben zur Probezeit gemacht, gelten die ganz normalen gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB von Anfang an. Somit haben Sie die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Für Arbeitgeber gilt die Frist ebenso, solange Sie noch nicht länger als zwei Jahre betriebszugehörig sind. Danach wird die Frist für den Arbeitgeber schrittweise angehoben.
Wie begründe ich meine Kündigung in der Probezeit?
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nur bei Fehlverhalten oder besonders schwerem Vertrauensbruch fristlos kündigen. In diesen Fällen endet das Arbeitsverhältnis dann sofort. Die Rechtsgrundlage zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund findet sich in § 626 BGB.
Möchten Sie selbst fristlos kündigen, haben Sie dazu die Möglichkeit in folgenden Härtefällen:
Der Arbeitgeber hat seine Fürsorgepflichten verletzt.
Der Arbeitgeber verlangt von Ihnen strafbare Handlungen (Betrug, Bilanzfälschung, Bestechung).
Sie werden vom Arbeitgeber körperlich bedroht oder beleidigt.
Sie werden regelmäßig schikaniert (Mobbing).
Es gibt gewichtige Arbeitsvertragsbrüche, beispielsweise bei unberechtigter Suspendierung.
Ihr Gehalt wird wiederholt verspätet oder gar nicht gezahlt.
Ihr Arbeitgeber gefährdet Ihre Gesundheit.
Sie werden sexuell belästigt oder diskriminiert.
Sie haben eine anhaltende Krankheit (Berufsunfähigkeit).
Sie dürfen den Ihnen zustehenden Urlaub nicht nehmen.
Ihr Arbeitgeber missachtet die Arbeitsschutzvorschriften.
Was passiert mit meinem Resturlaub nach der Kündigung?
Während der Probezeit erlangen Sie als Arbeitnehmer den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Nach § 3 BUrlG beträgt der jährliche Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Werktage; bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Tage.
Je nachdem, wann der Kündigungszeitpunkt war, richtet sich auch der Resturlaub danach. Kündigen Sie beispielsweise vor dem 30. Juni, besteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des kompletten Jahresurlaubs, für jeden ganzen Monat der Betriebszugehörigkeit. Ab dem 1. Juli hätten Sie dann Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Übrigens muss Sie Ihr Arbeitgeber aus eigenen Stücken auf Ihren Resturlaub hinweisen. Dieser kann auch nicht automatisch verfallen.
Ihr Arbeitgeber besitzt allerdings das Recht, Ihren Urlaubsantrag für die letzten Tage aufgrund betrieblicher Gründe abzulehnen. Grund dafür könnte sein, dass andere Mitarbeiter wegen Krankheit oder Urlaub fehlen. Wäre dies der Fall, haben Sie Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung. Dies ist in § 7 Abs. 4 BUrlG festgehalten. Hierin heißt es wörtlich:
„Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“
Bedeutet also im Klartext, dass Sie den Resturlaub ausgezahlt bekommen.
Möchten Sie Ihr Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden, können Sie dafür gerne das kostenlose Kündigungsmuster nutzen.
Tipp
Verlangen Sie stets ein Arbeitszeugnis. Sie haben nämlich Anspruch auf ein solches, sobald Ihr Arbeitsverhältnis endet. Deshalb sollten Sie bei einer Kündigung immer um ein:
qualifiziertes Arbeitszeugnis bei einer längeren Beschäftigung oder
einfaches Zeugnis, falls Sie nicht länger als vier Wochen beschäftigt waren, bitten.
Um bei zukünftigen Bewerbungen Ihre gesammelten Erfahrungen sowie Beschäftigungen nachzuweisen, benötigen Sie ein Zeugnis.
Unsere kostenlose Vorlage: Kündigung in der Probezeit Muster
[Name]
[Anschrift]
[PLZ, Ort]
[Name des Arbeitgebers]
[Anschrift des Arbeitgebers]
[PLZ, Ort]
Kündigung des Arbeitsvertrages während der Probezeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag mit Ihnen fristgerecht und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen während der Probezeit.
Arbeitnehmer: [Name des Arbeitnehmers]
Arbeitgeber: [Name des Arbeitgebers]
Arbeitsbeginn: [Datum des Arbeitsbeginns]
Die Kündigung erfolgt zum [Datum, das der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht] bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung sowie Informationen zu den weiteren Schritten, die ich zur ordnungsgemäßen Beendigung meines Arbeitsverhältnisses unternehmen muss.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
………………………………
Ort, Datum, Unterschrift
Fazit: Kündigung während der Probezeit Muster
Damit Sie eine wirksame Kündigung schreiben können, müssen einige grundlegende Dinge beachtet werden. Auf jeden Fall ist es unerlässlich, die Kündigung schriftlich zu formulieren. Anderenfalls wäre sie unzulässig. Auch um ein Kündigungsgespräch werden Sie vermutlich nicht herumkommen. Hierfür sollten Sie im Vorfeld schon einige Vorbereitungen treffen und beim Gespräch diplomatisch bleiben.
Ein rechtzeitiges Anschaffen eines Polsters für Resturlaubstage ist sinnvoll, um die Arbeitszeit nach der Kündigung so kurz wie möglich zu halten. Im Kündigungsschreiben selbst sollten Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren und eindeutige Formulierungen nutzen. Vergessen Sie nicht, Ihre Kündigungsfrist und den Resturlaub richtig zu berechnen. Bitten Sie gleichzeitig um ein Arbeitszeugnis und unterschreiben Sie Ihre Kündigung im Original mit Vor- und Nachname.
Kostenloses Musterschreiben: Kündigung während der Probezeit
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Häufig gestellte Fragen rund um die Kündigung in der Probezeit
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Kann man in der Probezeit jeden Tag kündigen?
Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt zwei Wochen, und zwar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis kann zudem jeden Tag beendet werden.
Wie zählen 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit?
Würden Sie am 04.01. kündigen wollen, rechnen Sie 14 Tage hinzu. Dies wäre also der 18.01. Einfacher ist es, wenn Sie am Kalender den gleichen Wochentag nach 14 Tagen suchen.
Sollte man eine Kündigung ankündigen?
Bei dieser Frage sind sich viele Experten einig: Zunächst sollte man persönlich kündigen, bevor Sie das offizielle Schreiben übergeben. Bereiten Sie deshalb das Kündigungsschreiben schon vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber vor und übergeben ihm das Schreiben direkt im Anschluss an das Gespräch.
Kann ich aus psychischen Gründen kündigen?
Ja, nicht nur körperlich bedingte Erkrankungen können ein Kündigungsgrund sein, sondern auch psychische Erkrankungen. Jedoch ist die deutsche Rechtsprechung bezüglich krankheitsbedingter Kündigungen sehr eng gefasst.