Durch die Unternehmensgründung entstehen für Existenzgründer eine Vielzahl neuer Pflichten: Diese reichen von bestimmten Eintragungen in Register hin zu notariellen Beurkundungen bis zur Eröffnung eines Geschäftskontos. Den Großteil der Gründer trifft außerdem die Pflicht, den IHK-Beitrag zu bezahlen. Was es mit der IHK auf sich hat, welche Aufgaben die IHK erfüllt und aus was sich der Mitgliedsbeitrag zusammensetzt, wird in diesem Beitrag erläutert. Anschließend werden die häufigsten Fragen rund um den IHK Beitrag beantwortet.
Die Industrie- und Handelskammer, kurz IHK, stellt die Interessenvertretung für alle gewerbetreibenden Unternehmen in Deutschland dar. Sie bringt die Bedürfnisse der Gewerbetreibenden in Gesprächen mit Politik und Öffentlichkeit ein ist zugleich die größte Interessenvertretung für deutsche Unternehmen.
Sobald in Deutschland ein Gewerbe angemeldet wird, entsteht die Mitgliedschaft bei der IHK automatisch: Es ist also nicht möglich, den Eintritt in die IHK abzulehnen. Die Mitgliedschaft endet außerdem erst dann, wenn das zugehörige Gewerbe abgemeldet wird. Ein Austritt aus der IHK ist also nicht möglich.
Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)) beginnt die IHK-Mitgliedschaft mit der Eintragung im Handelsregister.
Die IHK nimmt vor allem solche Aufgaben war, die im öffentlichen Auftrag zu leisten sind. Damit unterstützt die IHK die Unternehmen häufig nur mittelbar, weshalb viele Unternehmer den Vorteil der IHK nicht direkt erkennen. Hierzu ein Beispiel: Die IHK beteiligt sich an Gesprächen mit politischen Entscheidern und setzt sich für niedrigere Steuer- und Abgabenlasten sowie Abbau von Bürokratie ein. Hiervon bekommen Unternehmen nichts mit, sondern profitieren mittelbar von der Arbeit der IHK, sofern es tatsächlich zur Verringerung von Steuern und sonstigen Abgaben kommt.
Außerdem werden Auszubildende betreut, Abschlussprüfungen in der beruflichen Bildung abgenommen oder Existenzgründungsberatungen durchgeführt. Ferner werden regelmäßig Behörden durch Gutachten und Berichte unterstützt oder Sachverständige vereidigt. Bei Differenzen zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben kann die IHK als Streitschlichter fungieren. Ferner können Existenzgründer den Namen Ihres Unternehmens vorab von der IHK kostenlos auf dessen Gültigkeit überprüfen lassen.
Des Weiteren erhalten die Mitglieder der IHK regelmäßig Informationen über die Wirtschaft in der jeweiligen Region in Form von Zeitschriften und Online-Informationen. Da die IHK sowohl politisch als auch wirtschaftlich bestens vernetzt ist, können Unternehmer über die IHK außerdem wichtige Kontakte knüpfen.
Der Mitgliedsbeitrag ist notwendig, dass die IHK ihre Aufgaben wahrnehmen kann: Anderenfalls wäre sie abhängig vom Staat und dementsprechend weniger in der Lage, die Interessen der Gewerbetreibenden ordnungsgemäß wahrzunehmen.
Der IHK Beitrag besteht aus zwei Elementen, dem Grundbeitrag und der Umlage. Der Grundbeitrag ist abhängig von der Leistungsstärke (Gewinns aus Gewerbebetrieb) des Unternehmens und entsprechend gestaffelt. Je geringer der Gewinn ist, der erzielt wird, desto geringer auch der Grundbeitrag, den das Unternehmen zu zahlen hat.
Die Umlage richtet sich nach den Erträgen des Unternehmens, wobei diese derzeit 0,2% aus dem Gewerbeertrag beträgt. Dabei besteht bis zur Grenze von 15.340 Euro ein Freibetrag, die Umlage ist also nur auf den Betrag zu zahlen, der diese Grenze übersteigt.
Grundsätzlich ist der IHK-Beitrag Pflicht, jedoch gibt es einige Ausnahmen. Von der Beitragspflicht freigestellt sind Gewerbetreibende, die weder Im Handelsregister noch im Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag unter 5.200 Euro liegt. Über die Jahreserträge wird die IHK regelmäßig von zuständigen Finanzamt informiert, § 9 II IHKG. Auf dieser Basis ermittelt die IHK die Höhe des Mitgliedsbeitrages und versendet jährlich einen Kostenbescheid.
Außerdem sind natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor der Betriebseröffnung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben und nicht mehr als 10% an einer Kapitalgesellschaft halten, für das Jahr der Betriebseröffnung und das folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbetrag befreit, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb unter 25.000 Euro liegt. In diesem Fall erfolgt ferner eine Befreiung von der Umlage im dritten und vierten Jahr.
Die Pflicht zu Zahlung des Mitgliedsbeitrages besteht außerdem unabhängig davon, ob man zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet ist oder nicht. Der IHK-Beitrag kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Jeder Gewerbetreibende wird zwingend Mitglied in der IHK, jedoch muss nicht jeder Unternehmer den Mitgliedsbeitrag hierfür zahlen. Im Gegenzug übernimmt die IHK die Interessenvertretung der Gewerbetreibenden und setzt sich in der Politik beispielsweise für mehr Förderung der Unternehmen und niedrigere Steuerbelastungen ein.
Über den Autor: Jakobs Leben ist das Recht. Sein erstes Staatsexamen hat er bereits im Juli 2020 mit Prädikat absolviert. Neben diversen Praktika, inklusive am Landgericht Frankfurt am Main, berichtet er regelmäßig bei JuraRat über Themen diverser Rechtsgebiete.